Rosenheim -Wer am Sonntag oder an einem Feiertag mit dem Auto ins Rosenheimer Freibad fährt, könnte künftig bessere Chancen auf einen Parkplatz haben. Die Halteverbote im Gewerbegebiet gegenüber dem Freibad sollen an Sonn- und Feiertagen aufgehoben werden. Samstags bleibt das Halteverbot dagegen bestehen.
Hintergrund ist ein Antrag der CSU-Stadtratsfraktion. Sie hatte beantragt zu prüfen, ob die Halteverbote im Gewerbegebiet-Ost, vor allem in der Königseestraße und der Schlierseestraße gegenüber dem Rosenheimer Freibad, an Wochenenden und Feiertagen aufgehoben werden können.
Samstag bleibt das Halteverbot bestehen
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft. An Werktagen müssen die Halteverbote bestehen bleiben, damit der Lieferverkehr im Gewerbegebiet die Straßen nutzen und auch rangieren kann. Dort sind regelmäßig auch Sattelzüge unterwegs, die entsprechend Platz benötigen.
Auch samstags gibt es noch Lieferverkehr. Oberbürgermeister Abuzar Erdogan informierte den Ausschuss für Verkehrsfragen und ÖPNV darüber, dass dies noch einmal bei den im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen abgefragt worden sei. Deshalb muss das Halteverbot auch an diesem Tag bestehen bleiben.
An Sonn- und Feiertagen sieht die Verwaltung dagegen die Möglichkeit, die Halteverbote aufzuheben. Dadurch könnten zusätzliche Parkmöglichkeiten für Besucher des Freibads entstehen.
CSU zeigt sich zufrieden
Eine längere Diskussion gab es im Ausschuss zu dem Punkt nicht. CSU-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolfgang Bergmüller zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Wenn die Halteverbote an Sonn- und Feiertagen zukünftig aufgehoben werden, ist das sehr schön so“, sagte er. Die neue Parkregelung soll baldmöglichst umgesetzt werden.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Fotomontage Innpuls.me)


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