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Rosenheimer Kreistag: Deutschlandticket wird bis Dezember fotgeführt

Blick in Bahnabteil leer mit blauen Stühlen

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

3. Mai 2024

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Rosenheimer Landkreis – Der Rosenheimer Kreistag hat in seiner jüngsten Sitzung die formale Voraussetzung dafür geschaffen, damit das Deutschlandticket im Öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis weiterhin anerkannt wird. Die Kreisräte ermächtigten den Landrat, unter dem Vorbehalt der Kostenneutralität eine entsprechende Allgemeinverfügung zu erlassen.

Mit Verabschiedung dieser Allgemeinverfügung wird die bisherige allgemeine Vorschrift des Landkreises Rosenheim vom 29. Dezember .2023 abgelöst und tritt außer Kraft. Damit folgt der Landkreis Rosenheim, wie auch andere Landkreise und kreisfreie Städte im MVV, der Empfehlung des Bayerischen Landkreistags hinsichtlich der noch unklaren Finanzierungssituation.

Kostenneutralität ist Voraussetzung für den Fortbestand

Die Kreisräte stimmten zudem einer erneuten Beteiligung der Gremien zu. Sollte sich abzeichnen, dass die Finanzierung des Deutschlandtickets nicht mehr kostenneutral sein wird. In diesem Fall wird erneut über die Fortdauer des Deutschlandtickets entschieden. Flankierend wurde eine Regelung für grenzüberschreitende Linien getroffen. Gemeinsam mit den Landkreisen Ebersberg und Mühldorf am Inn soll nun eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung abgeschlossen werden.
Diese allgemeine Vorschrift regelt rechtsverbindlich, dass die im Landkreis Rosenheim tätigen Verkehrsunternehmen im Öffentlichen Personennahverkehr das Deutschlandticket akzeptieren. Im Gegenzug ist in der Vorschrift auch der Ausgleich für die hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile für die Verkehrsunternehmen festgelegt. Die Allgemeinverfügung tritt rückwirkend am 1. Januar 2024 in Kraft und endet am 31. Dezember 2024.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

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