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Rosenheimer Kreistag lehnt Antrag auf Gutachten zur Zusammenlegung von Stadt und Landkreis ab

Luftaufnahme vom Chiemgau

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

3. Mai 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim / Landkreis  – Stadt und Landkreis Rosenheim zusammenlegen? Die Partei Linke erhoffte sich durch diesen Schritt einen effizienteren Einsatz der Mitarbeiter und forderte die Erstellung eines Gutachtens (wir berichteten). Dies wurde nun im Kreistag mehrheitlich abgelehnt.

Grundsätzlich sieht die Gemeindeordnung die Möglichkeit einer Eingliederung kreisfreier Städte in einen Landkreis vor. Allerdings wird ein solches Eingliederungsverfahren ungeachtet möglicher Vor- und Nachteile nur auf Antrag einer kreisfreien Stadt oder von Amts wegen durch die Staatsregierung eingeleitet.

Nur Stadt oder Staatsregierung könnte Antrag stellen

Rosenheims Landrat Otto Lederer begründete die Entscheidung: „Hintergrund ist, dass der Landkreis gar nicht berechtigt ist, diesen Antrag durchzuführen. Zuständig wären entweder die Staatsregierung oder die Stadt Rosenheim.“
Laut Antrag könnten durch die Zusammenlegung von Stadt und Landkreis die Personalkapazitäten der Verwaltungen besser genutzt und Bearbeitungszeiten auf diese Weise verkürzt werden. Auch könnte dadurch mehr Zeit in die Digitalisierung der Verwaltung investiert werden, so die Argumentation des Antragstellers, Kreisrat Dr. Klaus Rosellen (Die Linke). Ebenso sieht der Antrag eine Jobgarantie für bestehende Beschäftigte vor.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

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