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Städtische Satzung verfassungswidrig? – Rosenheimer Linke plant Klage gegen Stadt

Blick auf den neugestalteten Südtiroler Platz. Foto: Innpuls,me

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

24. April 2024

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Rosenheim – Es gab nicht nur positive Stimmen bei der Einweihung des Südtiroler Platzes in Rosenheim am gestrigen Dienstagnachmittag. Während es bei den Grünen um Gestaltungsfragen ging (wir berichteten), stört man sich bei den Linken an einen anderen Punkt und zieht deshalb sogar eine Klage gegen die Stadt in Erwägung. 

„Die Linke stört sich in erster Linie nicht daran, dass die Begrünung misslungen ist“, heißt es in der Pressemitteilung der Linken, Kreisverband Rosenheim wörtlich Vielmehr sieht die Partei die Satzung für die Fläche vor dem Bahnhof kritisch. Speziell geht es dabei um Paragraph 2, Absatz 3. Darin wird aufgeführt, was am Südtiroler Platz alles nicht erlaubt ist. Dazu zählt beispielsweise aktives oder passives Betteln, freies Laufenlassen von Hunden, Verunreinigung, Betreiben von Musikgeräten und musikalische und künstlerische Darbietungen ohne vorherige Genehmigung.

Einer vorherigen Genehmigung bedarf es auch, um Versammlungen abzuhalten (Punkt 6 von insgesamt 19). Genau darin liegt nach Meinung der Partei Die Linke das Problem. Adelheid Rupp, Anwältin aus Tuntenhausen und Landessprecherin der bayerischen Linken sagt dazu: „Meine Kanzlei hat ein Gutachten erstellt und die städtische Satzung dem, in Artikel 8 des Grundgesetzes verbrieften, Recht auf Versammlungsfreiheit gegenübergestellt. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Einschränkung des Versammlungsrechts ist verfassungswidrig“. 
Damit wird die Stadt nun aufgefordert, unverzüglich zu handeln und die Satzung entsprechend abzuändern. Sollte dies nicht geschehen, ist nach Aussage der Linken, unumgänglich Klage beim Verwaltungsgericht in München einzureichen. 
(Quelle: Pressemitteilung Die Linke / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

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