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„Thermen sind keine Spaßbäder“

Bad in der Therme

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. September 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Bad Füssing / Bayern Entsetzen beim Bayerischen Heilbäder-Verband (BHV): Die Bundesnetzagentur stuft Thermalbäder als Freizeiteinrichtungen ein. Die Folge: Bei einer Gasmangellage würden sie nicht mehr mit Gas versorgt werden und müssten komplett heruntergefahren werden. Der Verband schickte deshalb Brandbriefe an die Bundesnetzagentur und das Bundeswirtschaftsministerium. „Wir sind fassungslos über diese Einstufung und fordern die Bundesnetzagentur auf, das zu ändern und die Thermen als geschützte Kunden nach „SoS-Verordnung“ (2017/1938) einzustufen“, sagt der BHV-Vorsitzende und Landrat Peter Berek. „Wir fordern auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck auf, hier unverzüglich tätig zu werden. Thermen sind keine Spaßbäder, sondern ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsprävention.“

Die Bundesnetzagentur setze mit ihrer falschen Einstufung nicht nur die Existenz von Thermen aufs Spiel, sondern gefährde auch die Zukunft der Heilbäder und Kurorte. „Und nicht nur das: Sie torpediert die Gesundheitsprävention in Deutschland, die gerade in Pandemiezeiten eine herausragende Bedeutung erlangt hat“, betont Berek. Die Thermen als Freizeiteinrichtungen einzustufen, widerspreche allen wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen, erläutert BHV-Geschäftsführer Thomas Jahn. „Thermalwasser ist offiziell als Heilmittel deklariert und wird für therapeutische Zwecke eingesetzt, unter anderem bei Gelenkschmerzen oder bei Muskel- und Nervenleiden.“

„Therapien in Thermen wesentlicher
Bestandteil der ambulanten Vorsorgeleistungen“

Therapien in Thermen seien ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Vorsorgeleistungen, wie sie unter anderem auch im Sozialgesetzbuch V, §23 Absatz 2 festgehalten sind. Die ambulanten Vorsorgeleistungen sind seit Juni 2021 Pflichtleistung der Kassen. „Es ist unglaublich, dass diese Gesetzeslage noch nicht bei der Bundesnetzagentur und beim Bundeswirtschaftsministerium angekommen ist“, so BHV-Vorsitzender Peter Berek. „Im Übrigen sollte gerade das Bundeswirtschaftsministerium an die Wirtschaft denken. Werden Thermen geschlossen, hat das eine Kettenwirkung: Hotels machen Verluste und müssen möglicherweise schließen anschließende Branchen wie Handel und Handwerk würden ebenfalls massive Verluste erleiden. Das wäre ein gravierender Einbruch in unserer vornehmlich mittelständisch geprägten Wirtschaft.“
Der Bayerische Heilbäder-Verband hat auch die Bayerische Staatsregierung um Unterstützung gebeten. „Wir müssen und werden alle Hebel in Bewegung setzen, um die Existenz unserer Heilbäder und Kurorte zu sichern“, so Berek.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerischer Heilbäder-Verband / Beitragsbild: Therme in Bad Füssing / Copyright Kur- & GästeService Bad Füssing)

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