Vogelschutz durch Katzen-Lockdown?
Rosenheim / Bayern / Deutschland – Um die vom Aussterben bedrohte Heubenlerche zu schützen, gibt es in der Stadt Walldorf im Rhein-Neckar-Kreis vom 1. April bis einschließlich 31. August einen „Lockdown“ für Katzen – sprich, den Mietzen wird während dieses Zeitraums der Freigang untersagt. Bei Nichteinhaltung droht Bußgeld für Herrchen oder Frauchen.
Innpuls.me hat zu diesem Thema eine Umfrage in der Social-Media-Plattform Twitter gestartet 85 Stimmen wurden abgegeben. 55,3 Prozent und damit die Mehrheit waren der Meinung, eine derartige Regelung sollte es überall geben.
Die Kommentare dazu oftmals ganz schön bissig. Beispiel: „Wie wäre es, wenn Hundebesitzer ihre Tiere auch einfach streunen lassen, durch fremde Gärten? Ich sammle regelmäßig totgespielte Vogelleichen in meinem Garten ein, dabei habe ich keine Katze. Ein Haustier für Faule und die Nachbarschaft“.
Katzenliebhaber sehen das natürlich ganz anders. „Katzen sind Freigänger, die kann man nicht einsperren“, meint einer.
Deutscher Tierschutzbund stuft
Katzen-Ausgangssperre als „tierschutzwidrig“ ein
Der Deutsche Tierschutzbund stuft die mehrmonatige Ausgangssperre für Katzen sogar als tierschutzwidrig ein. „Die Walldorfer Verfügung verursacht eindeutig tierquälerisches Leiden“, heißt es dazu. Dies könne sich in aggressiven oder depressiven Verhalten äußern. Tiere, die den Freigang gewöhnt sind, könnten aus Frust Möbel zerkratzen, unsauber werden, das Fressen verweigern oder unsauber werden.
So sieht die streng geschützte Haubenlerche aus.
Schutzmaßnahmen für hoch bedrohte Arten zu erlassen, sei ohne Frage wichtig, aber: „In Walldorf lässt man nun Hauskatzen ausbaden, dass der Mensch immer weiter Lebensräume und Nahrungsangebot für wildlebende Arten zerstört und diese so in ihrer Existenz bedroht“.
Der negative Einfluss von Katzen auf die Bestände von Singvögeln sei insgesamt umstritten. Auch für die Haubenlerche in Walldorf würde keine entsprechende, wissenschaftlich haltbare Untersuchung vorliegen.
Außerdem stuft der Tierschutzbund Deutschland die Verfügung juristisch fragwürdig ein.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis verteidigt diesen Schritt aber weiter. Bisherigen Maßnahmen zum Schutz der Haubenlerche seien nicht ausreichend gewesen, heißt in einer Pressemitteilung. Neben Freigänger-Katzen liege dies unter anderem auch an Elstern und Rabenkrähen sowie Raubsäugern wie Füchse und Marder. Eltern und Füchse habe man darum in den vergangenen Jahren zum Abschuss freigegeben. Teils seien auch Lebendfallen zum Einsatz gekommen
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis / Pressemitteilung Tierschutzbund Deutschland / Beitragsbild: Symbolfoto re)