Wieder Baumfällungen im Kastenauer Wald

Wieder Baumfällungen im Kastenauer Wald

Kastenau / Rosenheim – Massive Baumfällungen im Kastenauer Wald sorgten in den vergangenen Jahren für große Aufregung bei den Anwohnern des Rosenheimer Stadtteils. Sogar eine Unterschriftenaktion wurde gestartet. In der kommenden Woche sollen nun wieder viele Bäume gefällt werden. Um neuen Ärger zu vermeiden, hat die Erzdiözese München und Freising als Besitzer des Waldes jetzt Flyer in der Kastenau verteilt.

Der Flyer

Dieser Flyer flatterte derer Tage in die Briefkästen der Kastenauer. Foto: Wunsam

Der Kastenauer Wald liegt vielen Kastenauer sehr am Herzen. Nicht nur, weil viele dort in ihrer Kindheit gerne gespielt haben, sondern auch, weil dieses Stück Natur für sie einen wichtigen Sicht- und Lärmschutz gegenüber der stark befahrener Miesbacher Straße darstellt.
Als es 2017 dann in dem Waldstück zu massiven Baumfällungen kam, war die Aufregung groß. Damals wurde sogar eine Unterschriftenaktion gestartet, um den Wald zu erhalten (wir berichteten). Im April vergangenen Jahres wurden dann erneut viele Bäume gefällt und wieder regte sich großer Unmut.

Viele Baumstümpfe im Kastenauer Wald

So sah das Bild nach den Baumfällarbeiten im vergangenen April aus. Foto: Max Breu

Viele gefällte Baumstämme

Zur Miesbacher Straße hin türmten sich im April 2022 die abgeschlagenen Baumstämme. Das sorgte für viel Unmut bei den Kastenauern. Foto: Max Breu

Was viele Kastenauer auch da wieder besonders ärgerte, war die Tatsache, dass sie erneut vom Lärm der Motorsägen überrascht wurden, obwohl sie bereits bei der Baumfällaktion 2017 die Erzdiözese München und Freising um rechtzeitige Information und Begründung gebeten hatten.
Diesmal hat die Erzdiözese München und Freising schon im Vorfeld reagiert und einen Flyer erstellt, mit dem erklärt wird, warum aus ihrer Sicht erneute Arbeiten im Wald nötig werden und was überhaupt mit diesem Stück Natur in Zukunft geschehen soll.

Wald soll aus regulärer
Bewirtschaftung entlassen werden

„Der Wald, der wegen seiner Weichböden extrem schwierige Wegeverhältnisse aufweist, enthält eine Vielzahl von Kleinbiotopen für Flora und Fauna, die wir für schützenswert halten. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, den Wald aus der regulären Bewirtschaftung zu nehmen“, ist darin zu lesen.
Doch auch um einen „stillgelegten“ Wald müsse man sich kümmern. Konkret bedeutet dies nun für die Zeit vom 13. bis 28. Februar: Zunächst werden am Rand des Kastenauer Waldes Eschen gefällt, die laut Erzdiözese München und Freising, vom Eschentriebsterben befallen sind. „Dadurch wird verhindert, dass womöglich bei Sturm oder durch Wurzelfäule Bäume auf die Wege und Straßen oder gar in die Gärten der Siedlung fallen“, heißt es dazu in dem Flyer, der in den vergangenen Tagen in den Briefkästen des Rosenheimer Stadtteils eingeworfen worden war.

Neben den Eschen sollen außerdem noch einige Fichten am Rand zur Wohnbebauung gefällt werden. Sie würden an Rotfäule leiden und ebenfalls ein hohes Sturmrisiko darstellen.

Der Kastenauer Wald aktuell

Ein aktueller Blick in ein Teilstück des Kastenauer Waldes. Foto: Eduard Staudhammer

Da sollen Bäume gefällt werden. Blick auf die Karte

Dort sollen Bäume gefällt werden. Screenshot Flyer Erzdiözese München und Freising

Das Holz der gefällten Bäume soll laut Erzdiözese München und Freising nach Möglichkeit im Wald gelassen werden: „Als sogenanntes Totholz kann es zum Lebensraum von Insekten, Spinnen, Pilzen sowie weiteren Lebewesen werden.“

Bei der Abteilung Forst der Erzbischöflichen Finanzkammer ist man überzeugt, dass sich die entstehenden Lücken im Wald innerhalb kürzester Zeit wieder von alleine schließen: „Im Kastenauer Wald wächst bereits eine Vielzahl von klimatoleranten Baumarten wie Stieleiche, verschiedene Ahornarten, Pappeln und Weiden. Sie bieten ein hohes Verjüngungspotenzial“.

Außerdem soll eine 
„Rückegasse“ angelegt werden

Angekündigt wird in dem Schreiben außerdem, dass man eine sogenannte „Rückegasse“ anlegen will, also einen unbefestigten forstwirtschaftlichen Weg, um künftig schneller und einfacher in dem Waldgebiet arbeiten zu können.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Eduard Staudhammer / Fotos: Karin Wunsam / Archiv: Max Breu)

Guten Morgen

Guten Morgen

Heute ist der 7. Februar

Namenstag haben: Ava, Moses, Ronan, Ron
(Quelle: namenstage.katholisch.de)

3 bekannte Geburtstagskinder:

Thomas Morus (1478 – war ein britischer Staatsmann, Jurist und Autor des Romans „Utopia“ im Jahr 1516, mit dem er diesen Begriff prägte und das Genre des utopischen Romans begründete.)

Laura Ingalls Wilder (1867– war eine US-amerikanische Schriftstellerin, deren autobiografische Bücher über ihr Leben als Farmersfrau die literarische Vorlage für die einst sehr erfolgreiche TV-Serie „Unsere kleine Farm“ – 1974 -1983 – waren.)

Klaus J. Behrendt (1960 – ist ein deutscher Schauspieler, der vor allem als Kölner „Tatort-Kommissar Max Ballauf“ bekannt ist.)
(Quelle: geboren.am)

3 Ereignisse der Geschichte:

  • 1871: James Beall Morrison, ein US-amerikanischer Zahnarzt, lässt sich seine Tretbohrmaschine patentieren.
  • 1940: Walt Disneys zweiter abendfüllender Zeichentrickfilm Pinocchio feiert in den Vereinigten Staaten Premiere.
  • 1986: Betty Mathmoody und ihre Tochter kommen in Michigan an, nach einer anderthalbjährigen Geiselnahme durch ihren Mann und Vater in Teheran. Später erscheint ihr Bestseller „Nicht ohne meine Tochter“ und der gleichnamige Film.
    (Quelle: wikipedia.org / Beitragsbild: Gisela Schreiner)
„Find ich gut“ in Galerie Markt Bruckmühl

„Find ich gut“ in Galerie Markt Bruckmühl

Markt Bruckmühl / Landkreis Rosenheim – „Find ich gut“ – unter diesem zweideutigen Titel steht die neue Ausstellung in der Galerie Markt Bruckmühl. Die Eröffnung fand am gestrigen Sonntag statt.

Blick in die Ausstellung mit Roller mit rosa

Bernhard Bindl aus Rosenheim und Martl Fritzsche aus Antwort bei Bad Endorf zeigen hier eine vordergründig humorvoll-witzige Werkschau, die bei genauerer Betrachtung erheblichen Tiefsinn offenbart, wie auch Dr. Olena Balun, Vorsitzende des Rosenheimer Kunstvereins, in ihrer Laudatio vor vollem Haus darlegte.
Die „Ready-mades“ (kunsthistorisch auch „Objets trouvès“ im Sinne von Marcel Duchamp genannt, bestehen eben aus Fundstücken, denen künstlerisch ein neuer Sinn zugewiesen wird), die einen großen Teil der Exponate der beiden Künstler bilden, fordern zur „Wahr-Nehmung“ ihrer Sinnhaftigkeit auf – und dies oft auch interkünftigen Duktus der Philosophie eines Karl Valentin.
Die Ausstellung verschafft dem geneigten Besucher ein seelenvergnügtes Erlebnis.
Geöffnet ist die Ausstellung Mittwoch, 14 bis 18 Uhr, Samstag, 14 bis 18 Uhr und Sonntag, 11 bis 18 Uhr.
(Quelle: Artikel: Hendrik Heuser / Beitragsbild, Fotos: Hendrik Heuser)

Weitere Bilder von der Ausstellung:

Kunstwerk
Kunstwerk
Kunstwerk
Kunstwerk
Kinderfasching im Prienavera Erlebnisbad

Kinderfasching im Prienavera Erlebnisbad

Prien / Landkreis Rosenheim – Eine närrisch gute Zeit erwartet die kleinen Gäste am Rosenmontag, 20. Februar von 14 bis 17 Uhr im Prienavera Erlebnisbad (Seestraße 120). Lustige Wasserspiele, coole Musik und vieles mehr sorgen für einen ereignisreichen Kinderfasching voller Abenteuer und Spaß!

Gegen 15 Uhr besucht die Prienarria-Garde mit dem Prinzenpaar das Fest, um alle Gäste mit einem Auftritt zu erfreuen. Geeignet für Kinder bis 14 Jahre. Regulärer Eintritt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich – einfach vorbeikommen und mitmachen!
Informationen erhält man im Prienavera Erlebnisbad unter Telefon 08051 /  60957-0 oder www.prienavera.de.
(Quelle: Pressemitteilung Chiemsee Marina GmbH / Beitragsbild: Chiemsee Marina GmbH)

Ideen-Workshop für Schüler

Ideen-Workshop für Schüler

Landkreis Rosenheim – Die Non-Profit-Initiative „Startup Teens“ hat ihre Bayerntour mit einem Ideen-Workshop für Schüler im Digitalen Gründerzentrum Stellwerk18 in Rosenheim begonnen. Mehr als 25 Jugendliche haben gelernt, aus Problemstellungen Lösungen zu entwickeln und diese Ideen weiterzuentwickeln.

“Wir arbeiten unter anderem mit Methoden aus dem Design Thinking und Lean Startup. Zu erfahren, wie die eigenen Ideen und Lösungsalternativen unsere Welt ein bisschen besser machen können, ist unglaublich inspirierend für die junge Generation Z”, sagt Corinna Tappe, Geschäftsleitung Bayern von „Startup Teens“. Die Teilnehmenden haben insbesondere in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung Geschäftsideen entwickelt.

Startups und junge Gründer
sind wichtige Wirtschaftsgröße

“Es ist sehr wichtig, dass junge Menschen schon früh mit Gründergeist in Kontakt kommen und erkennen, dass Unternehmertum eine Alternative für die eigene spätere berufliche Orientierung sein kann”, sagt Evi Bachmaier Netzwerkmanagerin vom Stellwerk18. “Startups und junge Gründer sind in unserer Region eine wichtige Wirtschaftsgröße, auch als Arbeitgeber von morgen.”
Neben Startup Teens bietet auch das Stellwerk18 die Möglichkeit junge Gründer:innen auf dem Weg zum Startup zu begleiten. Interessierte Schüler mit einer digitalen Geschäftsidee werden gezielt gefördert und unterstützt.

Die Bayerntour macht an sieben weiteren Orten bayernweit Station und ist eine optimale Vorbereitung auf die Bayern-Challenge. Bei diesem Schüler-Wettbewerb können die Jugendlichen ihre Ideen zu einem Geschäftsmodell ausarbeiten und bis zum 15. März 2023 bei „Startup Teens“ einreichen. Ziel ist es, Gründer bei jungen Menschen zu entfachen sowie Problemlösekompetenzen und Fähigkeiten wie unternehmerisches Denken & Handeln zu fördern. Die ersten Plätze der Bayern Challenge 2023 sind mit Preisgeldern von insgesamt 10.000 € dotiert. Das exklusive Finale findet am 21. April 2023 mit hochkarätigen Gästen, wie dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, in München statt. Schüler zwischen 14 und 19 Jahren, die eine Schule in Bayern besuchen, sind teilnahmeberechtigt.

Die Bayern Challenge ist der bundesweit bekannten „Startup Teens Challenge 2023“ vorgelagert. Damit haben bayerische Schüler die Möglichkeit, mit einer Geschäftsidee gleich an zwei Wettbewerben teilzunehmen. Die Startup Teens Challenge findet 2023 zum achten Mal statt und ist mit 7 x 10.000 Euro der höchstdotierte Businessplan-Wettbewerb für Schüler in Deutschland.

Weitere Informationen zu den Wettbewerben unter: www.startupteens.de/challenge.
(Quelle: Presseinformation Stellwerk 18 / Beitragsbild: Stellwerk 18)

 

Grenzen zum „Schutze des Inntals“ geändert

Grenzen zum „Schutze des Inntals“ geändert

Landkreis Rosenheim – Die Grenzen des Rosenheimer Landschaftsschutzgebietes zum „Schutze des Inntals“ sollen geändert werden. Etwa 6,5 Hektar sollen aus dem Geltungsbereich herausgenommen werden und naturschutzfachlich höherwertige Flächen von etwa 6,8 Hektar neu in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden.

Die Mitglieder im Ausschuss für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität haben diesen Vorhaben zugestimmt. Bevor die Änderung vollzogen werden kann, müssen noch der Kreisausschuss und der Kreistag zustimmen.
Im Umweltausschuss wurden die drei Einwendungen aus dem Beteiligungsverfahren vorgestellt, diskutiert und einzeln abgestimmt. Das Vorhaben war an den Anschlagtafeln der Gemeinden und im Landratsamt bekanntgemacht worden. Darüber hinaus wurde es im Amtsblatt und auf den Internetseiten öffentlich gemacht. Die Träger öffentlicher Belange wie Behörden, Institutionen, lokale Vereine und Verbände wurden unterrichtet und die Pläne öffentlich ausgelegt und zum Download verfügbar gemacht.
Die freiwerdenden Flächen liegen südlich des bestehenden Gewerbegebietes „Schechen Nord“, unmittelbar an der Bundesstraße 15. Das Staatliche Bauamt Rosenheim beabsichtigt, seine Straßenmeisterei dorthin zu verlegen. Zudem plant die Flötzinger Brauerei eine Teilansiedelung.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Cafè Buckecker, Rosenheim, 1991

Cafè Buckecker, Rosenheim, 1991

Rosenheim – Unsere fotografische Zeitreise geht heute zurück in das Jahr 1991. Auf der alten Aufnahme sehen wird das einst sehr beliebte und traditionsreiche Cafè Buckecker in der Münchener Straße in Rosenheim.

Viele Jahrzehnte stellte das 1965 errichtete Terrassencafè einen der bekanntesten und beliebtesten Treffpunkte in der Rosenheimer Innenstadt dar. Senioren trafen sich dort ebenso zum Ratschen wie Schüler in ihren Freistunden und die Geschäftswelt in den Mittagspausen. Die Geschichte des Cafès endete im Jahr 2015, als die Pächterin aufhörte. Für eine gastronomische Weiternutzung sah der Besitzer des Gebäudes keine Zukunft. Heute kann man in dem Gebäude Mode kaufen.
(Quelle: Beitragsbild: Archiv: Herbert Borrmann / Bildtext: Karin Wunsam)

Daxenfeuer künftig online melden

Daxenfeuer künftig online melden

Rosenheim / Landkreis / Miesbach- Es raucht, es brennt, die Feuerwehr wird alarmiert, die Einsatzkräfte rücken aus. Nicht immer steckt hinter dem Rauch aber ein Feuer, das gelöscht werden muss. Nicht angemeldete bzw. nicht anmeldepflichtige Daxenfeuer oder auch andere Brauchtumsfeuer lösen oft eine Falschalarmierung aus und binden Einsatzkräfte. Eine neue Online-Plattform für Stadt und Landkreis Rosenheim und Miesbach soll  jetzt Abhilfe schaffen.

Blick auf Computer mit neuem Meldeportal und davor ein Handy

Geplante Feuer wie Daxenfeuer oder Brauchtumsfeuer können jetzt kostenlos und von jedem Endgerät aus gemeldet werden. Fotos: Landratsamt Rosenheim

Feuerwehrler mit Headset sitzt an seinem Computer mit dem neuen Meldeportal für Daxenfeuer im Landkreis Rosenheim

DAs neue Meldeportal soll dabei helfen, Falschalarmierungen zu vermeiden. Der Leitstellen -Disponent sieht damit schnell und übersichtlich, wo zum aktuellen Zeitpunkt Daxenfeuer abgebrannt werden. 

Künftig kann jeder, der im Landkreis Rosenheim, Miesbach und in der Stadt Rosenheim ein Daxenfeuer oder ein Brauchtumsfeuer plant, dies über das Internetmeldeportal www.daxenfeuer.de an die Integrierte Leitstelle (ILS) melden.
Die Meldung geht schnell, einfach und intuitiv über jedes Endgerät. Einfach unter www.daxenfeuer.de die Art des Feuers auswählen, die Kontaktdaten und die Adresse ausfüllen und abschicken.

Neue Plattform soll auch die
Einsatzkräfte entlasten

Die Integrierte Leitstelle, die Landratsämter Rosenheim und Miesbach sowie die Stadt Rosenheim sehen so übersichtlich und schnell, den Ort und den Umfang des geplanten Feuers. So können bei Notrufen zu Rauchentwicklungen und Feuer schneller Rückschlüsse zu eventuellen geplanten und angemeldeten Feuern gezogen werden. Eine Alarmierung der Feuerwehr ist – je nach Einschätzung des Leitstellen-Disponenten – dann möglicherweise gar nicht nötig. „Mit dieser neuen Plattform möchten wir auch die Einsatzkräfte entlasten“, erklärt Stefan Ertl, Leiter der Integrierten Leitstelle, die Hintergründe für diese neue Plattform. „Es ist ärgerlich, wenn man nachts oder auch vom Job weg zu einem Feuer alarmiert wird, das sich dann als geplantes und kontrolliertes Daxenfeuer herausstellt.“ Mit dem neuen System rechnet die ILS mit einem Rückgang von knapp 50 Prozent der Falschalarmierungen.

Dabei bedeutet ein Eintrag unter www.daxenfeuer.de nicht, dass die Feuerwehr gar nicht mehr kommt. „Ob eine Alarmierung ausgelöst wird, entscheidet die Leitstelle aufgrund der eingegangenen Notrufmeldung weiterhin nach eigenem Ermessen“, betont Stefan Ertl.
Bei der Meldung wird zwischen Daxenfeuern, Brauchtumsfeuern wie Peter & Paul, Johannifeuer oder Osterfeuer und sonstigen Zweckfeuern wie größere Grillschalen oder Feuerwerke unterschieden.

Der neue Meldeweg ersetzt nicht
die erforderliche Genehmigung

Der neue Meldeweg ersetzt jedoch keine gegebenenfalls erforderliche Genehmigung und ist freiwillig. Jeder sollte sich – wie bisher auch – darüber informieren, ob das Abbrennen des Feuers zum gewünschten Zeitpunkt erlaubt ist. Warnungen zu Waldbrand- oder Grünlandbrandgefahr sind bei den zuständigen Behörden oder auch auf der Webseite des Waldbrandindexes (www.wettergefahren.de) zu sehen.
Die Zahl der Einsätze im Bereich des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehr ist in den zurückliegenden fünf Jahren um knapp ein Drittel gestiegen. Waren es 2016 noch etwa 66.500 Einsätze, so liegt die Zahl im Jahr 2021 bei rund 93.000 Einsätzen. Ein Großteil der Einsätze betreffen die Freiwilligen Feuerwehren in den Landkreisen Rosenheim und Miesbach sowie in der Stadt Rosenheim. Durch die Reduzierung der Falschalarmierungen soll letztlich auch die Belastung der Einsatzkräfte reduziert werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild, Fotos: Landkreis Rosenheim)

Wann müssen Anlieger räumen, putzen und streuen?

Wann müssen Anlieger räumen, putzen und streuen?

Bruckmühl / Landkreis Rosenheim – Wann müssen Anlieger im Markt Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) räumen, putzen und streuen? Eine entsprechende Verordnung gibt Antwort. Die neueste Fassung ist jetzt in Kraft getreten. 

Zeichnung von Einhaltung der Flächen beim Räumdienst

Demnach ist es verboten, öffentliche Straßen zu verunreinigen. „Dort darf man nicht Putz- oder Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten ausschütten oder ausfließen lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen sowie Tierfutter auszubringen“, erläutert Jana Söhnel vom Bruckmühler Ordnungsamt.

Gehwege dürfen nicht durch
Tiere verunreinigt werden

Gehwege dürfen nicht durch Tiere verunreinigt werden und wenn doch ein Malheur passiere, seien deren Hinterlassenschaften zu entfernen. Steine, Bauschutt, Holz, Schrott, Gerümpel, Verpackungen, Behältnisse sowie Eis und Schnee dürfen auf öffentlichen Straßen ebenfalls weder abgeladen, abgestellt, gelagert oder liegen gelassen werden. „Auch verboten ist es, in Abflussrinnen, Kanaleinlaufschächte, Durchlässe oder offene Abzugsgräben der öffentlichen Straßen etwas zu schütten oder einzubringen“, betont Söhnel. Dies könne zu .verstopften Rohren und gegebenenfalls zu Überflutungen führen. Das Abfallrecht bleibt davon aber unberührt.

Nur bei Treppen oder starken Steigungen
ist der Einsatz von Tausalz zulässig

Die Bürger beziehungsweise die Eigentümer von Grundstücken oder beauftragte Hausverwaltungen haben demnach eine Reinigungspflicht auf eigene Kosten innerhalb der gesetzlichen Auflagen und zuständigen Abschnitte zu erfüllen. Das bedeutet: Die Vorder- und Hinterlieger haben die sogenannten Sicherungsflächen an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit entsprechend zu streuen. Verwendet werden sollen hierbei beispielsweise Sand und Splitt, nicht jedoch Tausalz oder ätzenden Mittel. „Bei besonderer Glättegefahr wie an Treppen oder starken Steigungen ist das Streuen von Tausalz zulässig“, ergänzt Söhnel. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Ist ein Eigentümer außer Haus entbindet dies ihn nicht von seiner Reinigung- oder Räumpflicht. „Dann muss ein entsprechender Ersatz organisiert“, erklärt Söhnel. Vorderlieger tragen gemeinsam mit den ihnen zugeordneten Hinterliegern die Reinigungspflicht für ihre Flächen. Sie bleiben auch dann gemeinsam verantwortlich, wenn sie zur Erfüllung andere damit beauftragen.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. „Ist das nicht möglich, haben die Vorder- und Hinterlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tage von der öffentlichen Straße zu entfernen. Und wichtig: Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Gerade bei Schneefall komme es hier immer wieder zu Missverständnissen und nicht erfolgten Reinigungen.

Was gehört alles geräumt und gereinigt?

Was gehört alles geräumt? Gehwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege, die Radwege und die innerhalb der Reinigungsflächen befindlichen Teile der Fahrbahn (einschließlich der Parkstreifen) sind zu reinigen, wenn dies dringend erforderlich ist“, schlüsselt Söhnel unter anderem auf. Zu reinigen und zu pflegen ist der Teil der öffentlichen Straßen, der zwischen der gemeinsamen Grenze des Grundstücks mit dem Straßengrundstück sowie Gehweg beziehungsweise Geh- und Radweg, Grünstreifen und ein von der Fahrbahn getrennten Parkstreifen liegt. Bei Straßen ohne diese Vorkehrungen ist ein parallel zum Fahrbahnrand in einem Abstand von 0,5 Meter verlaufenden Linie innerhalb der Fahrbahn zu säubern. Anfang und Ende der Reinigungsfläche vor einem Grundstück ist jeweils die von den Grundstücken aus senkrecht zur Straße gezogene Linie. Bei einem Eckgrundstück gilt entsprechend jede öffentliche Straße, an die das Grundstück angrenzt, einschließlich der gegebenenfalls in einer Straßenkreuzung liegenden Flächen.

Auch seien diese Areale zu kehren und von dort Kehricht, Schlamm und sonstiger Unrat zu entfernen (soweit eine Entsorgung in üblichen Hausmülltonnen für Biomüll, Papier oder Restmüll oder in Werkstoffcontainern möglich ist); entsprechendes gilt für die Entfernung von Unrat auf den Grünstreifen. „Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten bei Laubfall, soweit durch das Laub – insbesondere bei feuchter Witterung – die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen“, betont Söhnel. Auch von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen sind Gehwege, Zufahrten et cetera zu befreien, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Auch müssten die Grundstücksanlieger insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freimachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen.

Bei Zuwiderhandlungen beziehungsweise Gefährdung kann die Gemeinde per Gesetz den Verursacher mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro belegen. Die dazugehörige aktuell gültige Satzung ist zum 1. Februar in Kraft getreten und auf der Homepage der Gemeinde im Detail nachzulesen.

Was sind öffentliche Straßen,
Gehbahnen in geschlossenen Ortslagen

Öffentliche Straßen im Sinne dieser eine Reinhaltungs- und Reinigungverordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze gemäß dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz. Hierzu gehören insbesondere die Fahrbahnen, die Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, die Geh- und Radwege, die gemeinsamen Geh- und Radwege und die der Straße dienenden Gräben, Böschungen, Stützmauern und Grünstreifen. Die Bundesautobahnen sind keine öffentlichen Straßen im Sinne dieser Verordnung. Gehbahnen sind die für den Fußgängerverkehr bestimmten, befestigten und abgegrenzten Teile der öffentlichen Straßen (insbesondere Gehwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege) und die selbstständigen Gehwege sowie die selbstständigen gemeinsamen Geh- und Radwege oder in Ermangelung einer solchen Befestigung oder Abgrenzung, die dem Fußgängerverkehr dienenden Teile am Rande der öffentlichen Straßen in einer Breite von einem Meter, gemessen vom begehbaren Straßenrand aus. Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.
(Quelle: Pressemitteilung Stadtmarketing Markt Bruckmühl / Beitragsbild: Symbolfoto re/ Foto: Stadtmarketing Markt Bruckmühl)

 

Guten Morgen

Guten Morgen

Heute ist der 6. Februar

Namenstag haben: Aline, Amand, Amandus, Dorothea, Gaston, Paul
(Quelle: namenstage.katholisch.de)

3 bekannte Geburtstagskinder:

Adam Weishaupt (1748 – war ein deutscher Philosoph, Kirchenrechtler und Gründer des Illuminatenordens im Jahr 1776. Um diesen ranken sich auch heute noch viele Mythen.)

Zsa Zsa Gabor (1917– war eine US-amerikanische-ungarische Schauspielerin, die zwar überwiegend nur in Nebenrollen zu sehen war, aber sich dennoch auch hierzulande großer Bekanntheit erfreute, aufgrund ihres schillernden Lebens in der High Society und als Ehefrau von neun Ehemännern. Ihr bürgerlicher Name: Sàri Gàbor.)

Bob Marley (1945 – war ein jamaikanischer Sänger, Gitarrist und Liederschreiber, der als Begründer sowie bedeutendster Vertreter des Reggae gilt.)
(Quelle: geboren.am)

3 Ereignisse der Geschichte:

  • 1643: Der niederländische Seefahrer Abel Tasman entdeckt als erster Europäer den Archipel Fidschi im Pazifik.
  • 1932: Im „Calmette-Prozess“ über das Lübecker Impfunglück, bei dem 77 Kinder infolge eines kontaminierten Tuberkulose-Impfstoffs starben, werden die beiden Ärzte Geog Deycke und Ernst Altstaedt wegen fahrlässiger Tötung zu Haftstrafen verurteilt.
  • 1958: Bei einer Zwischenlandung auf dem Flughafen München-Riem auf dem Weg von Belgrad nach Manchester verunglückt der British-European-Airways-Flug 609. 23 von 44 Passagieren, darunter fast die gesamte Mannschaft des englischen Fußballklubs Manchester United kommen ums Leben.
    (Quelle: wikipedia.org / Beitragsbild: Julia Dinner)
Drohne am Salzstadel unterwegs

Drohne am Salzstadel unterwegs

Rosenheim –  Am morgigen Montag, 6. Februar, kreist am Rosenheimer Salzstadel eine Drohne, die Gebäudeoberflächen und Fassaden aufnehmen wird. Die Aufnahmen mitsamt den Oberflächendaten (Holz, Glas, Beton, etc.) fließen in ein 3-D-Simulationstool. Dadurch soll berechnet werden, wie sehr sich die Fassaden und der Platz aufheizen. Aus dem Ergebnis will die Stadt für die Zukunft Empfehlungen ableiten, wie Oberflächen gestaltet werden müssen, um negative Klimaeffekte abzuwenden.

Die Privatsphäre der Anwohner wird dabei, laut Pressemitteilung der Stadt Rosenheim, gewahrt. Beim Drohnenflug zufällig aufgenommene Personen werden automatisch gepixelt. Die Drohnenaufnahmen sind Teil des „BUOLUS-Forschungsprojektes“ der Stadt Rosenheim, des Fraunhofer Instituts für Bauphysik IBP, des Instituts für Akustik und Bauphysik IABP der Universität Stuttgart sowie von Industriepartnern zur Anpassung an den Klimawandel und zum Erhalt der Lebensqualität in Rosenheim.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

Ara ist Zootier des Jahres 2023

Ara ist Zootier des Jahres 2023

München / Wuppertal – In Wuppertal wurde jetzt das Zootier des Jahres 2023 vorgestellt: der ARA. Im Tierpark Hellabrunn in München begrüßt man die diesjährige Wahl.

Die bunten Schönheiten sind in ihrer Heimat in den Regenwäldern Mittel- und Südamerikas durch das Schwinden ihres Lebensraums bedroht. Aktuell kämpfen mehrere Arten dieser charismatischen Vögel um ihr Überleben. Daher wird sich die Kampagne, die von der Zoologischen Gesellschaft für Arten- und Populationsschutz e.V. (ZGAP) initiiert wird, dieses Jahr intensiv für den Schutz der Aras einsetzen. Partner sind die Gemeinschaft der Zooförderer (GdZ), die Deutsche Tierpark-Gesellschaft (DTG) und der Verband der Zoologischen Gärten (VdZ). Mit den Kampagnengeldern werden verstärkt Schutzmaßnahmen für Rotohraras in Bolivien sowie für den Kleinen und Großen Soldatenara in Ecuador umgesetzt. Spendengelder, die im Laufe des Jahres gesammelt werden, verstärken die Reichweite der Aktivitäten.

„Wohl jeder hat bei dem Namen „Ara“ sofort ein Bild von einen farbenfrohen Vogel im Kopf. Umso erschreckender ist es zu wissen, dass einige Arten kurz vor der Ausrottung stehen.“, erklärt Rasem Baban, Tierparkdirektor und Vorstand Hellabrunns. „Gerade im Hinblick auf den andauernden Verlust von Lebensräumen und schwindende Populationsgrößen dürfen Zoologische Einrichtungen nicht müde werden, sich für bedrohte Arten einzusetzen. Viele Ara-Arten sind mittlerweile so klein, dass einzelne Umweltereignisse eine komplette Population ausrotten könnten. Daher begrüßen wir die diesjährige Wahl und werden neben allen anderen Artenschutzprojekten einen besonderen Fokus auf die Aufklärung und den Schutz dieser intelligenten Vögel legen “, so Baban abschließend.

Rückgang von Wildbeständen
und akute Wohnungsnot

Die Wildbestände vieler Ara-Arten sind in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Am bedrohlichsten ist der Lebensraumverlust durch die immer stärkeren Eingriffe von Menschen. Von den 19 bekannten Arten sind mehr als die Hälfte gefährdet, von der Ausrottung bedroht oder wurden bereits ausgerottet. „Als Zootier des Jahres 2023 sollen die Aras nun ein Jahr lang im Rampenlicht stehen. Zusammen mit der Unterstützung unserer Kampagnenpartner und der Zoogemeinschaft wollen wir Lobbyarbeit für diese besonderen Papageien betreiben und ganz konkret Artenschutzprojekte vor Ort unterstützen“, sagt Dr. Sven Hammer, 1. Stellvertretender Vorsitzender der ZGAP.
Einer der Hauptgründe für den dramatischen Rückgang der Bestandszahlen vieler Ara-Arten ist der Verlust ihres Lebensraumes durch die Ausbreitung besiedelter, landwirtschaftlicher Flächen. Ihre Wälder werden zu Viehweiden und die für Aras überlebenswichtigen Brut- und Futterbäume für die Holzgewinnung verwendet. So leiden immer mehr Aras unter „akuter Wohnungsnot.“ Auch die Wilderei bedroht die bunten Schönheiten. Aufgrund ihres beeindruckenden Gefieders und ihres intelligenten Wesens sind Aras schon seit langer Zeit als Ziervögel begehrt.

Zoologische Gärten als
treibende Kraft im Artenschutz

Zoologische Gärten halten und züchten gefährdete Tierarten und eröffnen ihren Besuchern interessante Einblicke in biologische und ökologische Zusammenhänge. Die Erhaltungszuchtpläne des Europäischen- Zoo- und Aquarien-Verbandes (EAZA) für Aras werden 2023 überarbeitet. Im Rahmen Europäischer Erhaltungszuchtprogramme sollen die Zuchtbemühungen in den Zoologischen Gärten für die bedrohtesten Ara-Arten verstärkt werden, um den Aufbau stabiler Reservepopulationen zusätzlich voranzubringen.

Herausforderung Partnerwahl

Aras leben monogam mit einem Partner fürs Leben. Dementsprechend anspruchsvoll sind sie auch bei der Partnerwahl. Selbst für erfahrene Zoos und Züchter ist es eine Herausforderung, die intelligenten Vögel nachzuzüchten. Um eine freie Partnerwahl zu ermöglichen, wird daher viel Aufwand betrieben. So etwa in der großen Freiflugvoliere „Aralandia“ im Zoo Wuppertal. Bis zu 40 junge Aras mehrerer Arten können sich hier zu Paaren finden, überwacht und dokumentiert mit moderner Technik. Die Vögel kommen von Mitgliedern aus der Europäischen Zoogemeinschaft, mit denen der Zoo eng zusammenarbeitet.

Die Kampagne „Zootier des Jahres“

Die „Zootier des Jahres“- Artenschutzkampagne wurde 2016 mit dem Ziel ins Leben gerufen, sich für stark gefährdete Tierarten einzusetzen, deren Bedrohung bisher nicht oder kaum im Fokus der Öffentlichkeit steht, wie zum Beispiel für das Pustelschwein 2022. Seit dem letzten Jahr setzt sich ein Unterstützernetzwerk mit vielfältigen internationalen Anstrengungen auf den Philippinen und in Indonesien sowie bei den Partnerzoos im deutschsprachigen Raum für die Art ein. Es konnten 150.000 Euro für die Pustelschweine gesammelt und in den Schutzprojekten vor Ort investiert werden. Diese Aktivitäten werden auch über 2022 hinaus fortgesetzt.
(Quelle: Pressemitteilung Tierpark Hellabrunn / Beitragsbild: Symbolfoto re)