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Impflicht – Jobverlust!?

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. Januar 2022

Lesezeit: 2 Minute(n)

Rosenheim / Bayern / Deutschland – Ab Mitte März gilt eine sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Ob Arzt, Krankenschwester, häusliche Pflege, Therapeut, Hausmeister oder Reinigungskraft – wer dann nicht geimpft ist, dem droht Jobverlust. Wir haben mit einer Rosenheimerin gesprochen, die das betrifft.

Die große Mehrheit des Personals in Kliniken und Heimen ist der Online-Befragung des Robert-Koch-Insituts (RKI) zufolge bereits geimpft. Nur noch rund 4 Prozent sind demnach ungeimpft. Insgesamt sind das aber dann doch wieder gar nicht so wenig Menschen.
In der Region Rosenheim fand in der vergangenen Woche in der vergangenen Woche eine Unterschriftenaktion statt mit Menschen, denen aufgrund der Corona-Impfpflicht am 15. März die Freistellung von der Arbeit oder Kündigung droht ( wir berichteten). Stand heute sind dabei sogar 850 Unterschriften zusammengekommen, wurde uns heute von den Initiatoren dieser Aktion mitgeteilt. Die Unterschriften sollen demnächst Daniela Ludwig, Bundestagsabgeordnete für Stadt und Landkreis Rosenheim, übergeben werden.
Eine derjenigen, die diese Aktion unterstützt, ist die Rosenheimerin Eva Meier (Name von der Redaktion geändert) Auch von ihr haben wir in der Vergangenheit schon berichtet.
Sie hat sich mittlerweile bereits beim Arbeitsamt beraten lassen, wie es denn nun für sie weitergehen könnte. „Keiner weiß eigentlich schon Genaues“, erzählt sie. Die Politik versuche auch bei Freistellung durch den Arbeitgeber den umgeimpften Pflegepersonal das Leben schwer zu machen, indem es eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes anbringen wolle. „Ich finde das persönlich unmöglich, da wir ja völlig sinnlos genötig werden“, so Eva Meier dazu. Unter dem Strich bleibe ihr wohl von ihrer hochqualifizierten Ausbildung am Schluss nichts mehr übrig: „Entweder kann ich eine neue Ausbildung beginnen, auf eigene Kosten umschulen oder zukünftig als Hilfsarbeiter mein Geld verdienen.“
Fakt ist nach jetzigem Stand der Dinge: Mitarbeiter im Pflegebereich, die bis 19. März keinen Impfnachweis vorlegen können, werden dann von ihrem Arbeitgeber an des Gesundheitsamt gemeldet. Wie es danach weitergeht und ob es eventuell Handlungsspielraum für einzelnde Einrichtungen geben wird, steht aktuell noch nicht fest.
In den RoMed-Kliniken hat es bereits vereinzelte Kündigungen aufgrund der angekündigten Impfpflicht gegeben, wurde innpuls.me auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Kündigunswelle würde sich aber noch nicht abzeichnen: „Aktuell bewegen sich die Kündigungen im Durchschnittsbereich.“

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