Lagerfeuer für Singbegeisterte

Lagerfeuer für Singbegeisterte

Rosenheim – Der Stadtjugendring Rosenheim veranstaltet am Mittwoch, 26. April ein Lagerfeuer-Singen am Jugendfreizeitgelände Happingerausee ab 19 Uhr. Beim Lagerfeuer-Singen kann jeder mitmachen, da es weder um Perfektion oder Richtigkeit geht, sondern nur um die Freude am Musizieren.

Aus den gängigen Liederbüchern mit verschiedenen Stilrichtungen wird reihum ausgewählt und man singt nur mit, wo man will. Wer ein Instrument besitzt, bringt es einfach mit und lässt sich überraschen, was passiert. Keiner muss, aber jeder darf. Allein das Zuhören und das Beobachten der Flammen hat schon eine faszinierende Wirkung. Getränke bringt jeder selber mit. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
(Quelle: Pressemitteilung Stadtjugendring / Beitragsbild: Copyright Stadtjugendring Rosenheim)

Guten Morgen

Guten Morgen

Heute ist der 19. April 

Namenstag haben: Arminia, Emma, Gerold, Leo, Timo, Werner 

3 bekannte Geburtstagskinder:

Jayne Mansfield (1933 – war eine US-amerikanische Schauspielerin, die in den 1950er Jahren als Sexsymbol galt und auf der Leinwand u. a. in „The Girl Can`t Hel It“, „Sirene in Blond“ und „Sheriff wider Willen“ das Publikum begeisterte. Sie starb bereits im Alter von 34 Jahren bei einem Autounfall.)

Frank Elstner (1942 – ist ein deutscher Fernsehmoderator und TV-Produzent. Er hat zahlreiche Fernsehformate erfunden, u. a. „Die Montagsmaler“ im Jahr 1974 und „Wetten, dass…?“ im Jahr 1981.)

Hayden Christensen (1981 –  ist ein kanadischer Schauspieler. Auch hierzulande bekannt wurde er durch seine Rollen in „Anakin Skywalker“ “ „Star Wars Episode II“ im Jahr 2022 und „Star Wars Episode III“ im Jahr 2005.)
(Quelle: geboren.am)

3 Ereignisse der Geschichte:

  • 1805: Die von Joseph-Marie Jacqard verbesserte Webmaschine, der so genannte Jacquardwebstuhl, lässt das automatisierte Weben groß gemusterter Stoffe zu. 
  • 1909: Jean Rech aus Mehlem erhält ein deutsches Patent auf das von ihm erfundene Amphibienfahrzeug.
  • 1912: Vor einem Komitee des US-amerikanischen Senats beginnen die Untersuchungen zum Untergang der Titanic. Bis zum 25. Mai werden mehr als 80 Zeugen zu der Schiffskatastrophe befragt.
    (Quelle: wikipedia.org / Beitragsbild: Innpuls.me)
Erlass der Corona-Soforthilfen möglich

Erlass der Corona-Soforthilfen möglich

München / Bayern – Die Bayerische Staatsregierung will Klein-Unternehmen und Selbstständigen, die zu viel erhaltene Corona-Soforthilfen zurückzahlen müssen, weitestmöglich entgegenkommen. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Unsere Maxime lautet: Niemand soll durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.“

Insbesondere zahlreiche kleine Gewerbetreibende wie Friseure und Soloselbständige würden sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit der Rückzahlung zu viel gezahlter Corona-Soforthilfen überfordert fühlen. „Für den Fall der Existenzgefährdung haben wir jetzt eine gute Lösung gefunden. Wer als Alleinstehender bis zu 25 000 bzw. ansonsten 30.000 Euro nach Steuern verdient, wird nichts zurückzahlen müssen. Wir wollen damit die Spielräume, die wir juristisch sehen, maximal ausschöpfen“, so Hubert Aiwanger.

Grundsätzlich sei ein Erlass immer dann möglich, wenn eine Rückzahlung die Existenz bedrohe. Als grobe Faustregel sei damit ein Erlass oder zumindest Teilerlass wegen Existenzgefährdung – vorbehaltlich weiterer Einkünfte sowie des liquiden Betriebsvermögens – möglich, wenn das Betriebsergebnis nach Steuern in dem Bereich unter 25.000 (ohne Unterhaltspflichtige) bis 30.000 Euro (mit einem Unterhaltspflichtigen) liege
Eine Existenzgefährdung werde vermutet, wenn der erwartete Jahresüberschuss nach Steuern, die weiteren Einkünfte sowie das liquide Betriebsvermögen nicht ausreicht, um die Soforthilfe-Rückzahlung – angenommen wird in allen Fällen eine fiktive Ratenzahlung von 5.000 Euro pro Jahr – zu leisten.

Im Interesse der Betroffenen könnten inhabergeführte Unternehmen und Soloselbständige den individuellen Pfändungsfreibetrag ergänzt um den pfändungsfreien Beitrag zur Altersvorsorge geltend machen. Bei den weiteren Einkünften würde man Einkünfte der Ehegatten nur berücksichtigen, soweit diese über 30.000 Euro jährlich hinausgehen. Vom liquiden Betriebsvermögen könnten die laufenden notwendigen Personal- und Sachausgaben – beispielsweise Löhne und Mietzahlungen – für die auf den Zeitpunkt der Erlassantragstellung folgenden drei Monate als Schonvermögen abgezogen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

Aiwanger: „Wer wenig verdient und seine Existenz gefährdet sieht, kann ab 1. Juni den Erlass der Rückzahlung der Corona-Hilfen online beantragen. Es erfolgt dann eine Einzelfallprüfung nach klaren Kriterien, die die wirtschaftliche Situation des Antragstellers berücksichtigt und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses die Rückzahlung erlässt.“ Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Schon bisher galt: Wenn zu viel erhaltene Soforthilfe aus wirtschaftlichen Gründen nicht fristgerecht bis 30. Juni zurückgezahlt werden kann, sind großzügige Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten – im Einzelfall auch länger – möglich. Auch die Ratenzahlungen können spätestens ab 1. Juni über die Online-Plattform beantragt werden.

 

Aiwanger: „Stundung und Ratenzahlungen sind in Zeiten multipler Krisen wie dem Ukraine-Krieg, hohen Energiepreisen, Inflation und Lieferkettenschwierigkeiten gerade für Wenigverdienende nicht immer hilfreich. Mit den Eckpunkten für den Erlass der Corona-Soforthilfen haben wir eine gute Lösung gefunden.“

 

Karolinengymnasium, 1914, Rosenheim

Karolinengymnasium, 1914, Rosenheim

Rosenheim – Unsere fotografische Zeitreise geht heute zurück in das Jahr 1914. Auf der historischen Aufnahme blicken wir zum Karolinen-Gymnasium in Rosenheim, damals noch Höhere Mädchenschule.

An eine gymnasiale Ausbildung für Mädchen war bis Ende des 19. Jahrhunderts in Rosenheim nicht zu denken. Erst 1890 wurde unter der Leitung der Armen Schulschwestern aus München eine dreiklassige Anstalt im Mädchen-Schulhaus an der Heilig-Geist-Straße eingerichet.
Die Zahl der Schülerinnen stieg dort in den Folgejahren kontinuierlich an und so errichtete die Stadt Rosenheim in den Jahren 1907 und 1908 ein neues Schulhaus mit Internat an der Ebersberger Straße. 
1969 wurde die Schule verstaatlicht und in Karolinengymnasium umbenannt. Dieses Bild zeigt Schülerinnen im Jahr 1914 im ehemaligen Schulgarten.
(Quelle: Beitragsbild: Archiv: Herbert Borrmann / Bildtext: Karin Wunsam / Info: stadtarchiv.de)

Statement zum Braunbären

Statement zum Braunbären

Rosenheim / Miesbach – Der Hinweis auf einen Braunbären in den Landkreisen Rosenheim und Miesbach vom Bayerischen Landesamt für Umwelt LfU (wir berichteten) sorgt für Aufregung. Jetzt hat Rosenheims Landrat Otto Lederer dazu ein Statement verfasst.

Hier das Statement  von Rosenheims Landrat Otto Lederer im Wortlaut:

„Der Umgang mit großen Beutegreifern, wie Wölfen und Bären, verlangt Veränderungen. Wir müssen flexibler und schneller reagieren können. Die Vorfälle in Garmisch und Trentin haben gezeigt, dass lageangepasstes Handeln essenziell ist.
Es braucht Lösungen, wie wir schnell und rechtssicher gegen verhaltensauffällige Wölfe und Bären vorgehen können. Dazu muss der Schutzstatus dieser Tiere überdacht werden. Die Bundesregierung muss dieses Thema angehen, die Sorgen und Probleme der Bevölkerung im Allgemeinen sowie der Landwirte und Almbauern im Speziellen ernst nehmen und die nötigen Konsequenzen ziehen, um möglichst schnell eine Rechtslage zu schaffen, die es erlaubt, lageangepasst und zügig reagieren zu können.
Der Rosenheimer Kreistag hat bereits im April 2022 die Staatsregierung aufgefordert, sich gegenüber dem Bund und der Europäischen Union für die Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes in der EU-FFH-Richtlinie einzusetzen und die Population nicht punktuell, sondern staatenübergreifend zu betrachten, um den Erhaltungszustand des Wolfes zu bewerten.
Wenn wir nicht reagieren und die rund 200 Almbauern in unserer Region unterstützen, werden Großteile der Almfläche nicht mehr bewirtschaftet und die Wiesen werden verbuschen. Der Schaden für seltene Tier- und Pflanzenarten wäre gravierend. Deswegen muss vor allem in Gebieten, in denen die Errichtung von Schutzzäunen oder andere Schutzmaßnahmen für die Almbauern nicht zumutbar sind, die vereinfachte Entnahme dieser Tiere vorangetrieben werden.

Vor diesem Hintergrund ist der Nachweis eines Braunbären im Landkreis Rosenheim sehr ernst zu nehmen. Ich empfehle deshalb, sich über die Verhaltensregeln im Umgang mit großen Beutegreifern zu informieren, wenn Sie in die Berge wollen.“
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

 

Buchtipp: „Denk dir nix“

Buchtipp: „Denk dir nix“

Rosenheim / München  – Die Augen für das Schöne und Positive zu öffnen: Dieses Zeil verfolgt der Münchner Autor Helmut Zöpfl nun schon seit vielen Jahrzehnten. Über 30 Bücher hat er schon verfasst und jetzt im Alter von 85 Jahren widmet er sich in seinem neuesten Werk „Denk dir nix“ (erschienen im Verlag rosenheimer) der Welt und unserer Zeit aus philosophischer Sicht. Neben Tiefsinn erwartet die Leser dabei natürlich auch wieder jede Menge Humor.

Cover Zöpfl "Denk Dir nix"

Helmut Zöpfl zählt zu den bekanntesten bayerischen Autoren. Für seine Schreibkunst wurde er in der Vergangenheit schon oft ausgezeichnet, darunter mit dem Oberbayerischen Kulturpreis und dem Bayerischen Löwen für Brauchtumspflege. 2022 wurde ihm dann sogar der Bayerische Verfassungsorden verliehen.
Zöpfl versteht es, alltägliche Situationen überspitzt, aber treffend wiederzugeben und selbst Kritik humorvoll in Worte zu verpacken. Es gibt kaum ein Thema, dem er sich in den vergangenen Jahrzehnten nicht mittels Kurzgeschichten und Gedichten auseinandergesetzt hat. Insbesondere der zunehmenden Technisierung, Hektik im Alltag, kleinen und größeren Pannen in der Weihnachtzeit und Dialogen mit Kindern widmet er sich oft und gerne. In seinem aktuellen Werk wird Zöpfl im stolzen Alter von 85 Jahren nun zum bayerischen Philosophen. „Ich glaube, dass es einiges gibt, dass man wie es Franz Ringseis sagt, in der Mundart, der Sprache des Herzens, ganz besonders anschaulich sagen kann“, schreibt er dazu in seinem Vorwort.

Titel ist nicht wörtlich zu nehmen

Der Titel „Denk dir nix“ ist dabei nicht wörtlich zu nehmen, denn der Autor macht sich zur heutigen Zeit ganz schön viele Gedanken und er lädt auch seine Leser dazu ein, sich mal tiefergehend mit den unterschiedlichsten Themen auseinanderzusetzen. Aber die bayerische Redewendung „Denk Dir nix“ fordert ja auch vielmehr dazu auf, einfach mal zu handeln, ohne sich vorher groß darüber Gedanken zu machen.

Und so geht es zum Start des rund 250 Seiten starken Werkes für die Leser gleich einmal tief hinein in die Welt Naturwissenschaften. Was hat die Entstehung der Erde mit einer Buchstaben-Suppe zu tun? Ganz schön viel, wie bei einem heiteren Dialog zwischen Sohn und Papa deutlich wird. Zum Urknall kommt es, wenn die Mama die Suppe kocht und dann ist es dem Zufall überlassen, wie sich die einzelnen Buchstaben in der Suppe mal mehr oder weniger treffend zusammenfügen.
Nicht weniger philosophisch betrachtet Zöpfl ein Loch: „Wer einen Emmentaler kauft, der kauft den dann ja eigentlich weniger wegen des Käses, sondern wegen seiner Löcher, Du weißt also, dass ein Loch, auch wenn`s aus nix besteht, doch einen gewissen Wert hat“.
Nach den Naturwissenschaften nimmt sich Zöpfl dann Fortschritt, Pädagogik und Mensch aus philosophischer Sichtweise zur Brust und regt damit nicht nur zum schmunzeln sondern auch zum nachdenken an.
(Quelle: Buchkritik: Karin Wunsam / Beitragsbild: Innpuls.me / Foto: Repro Cover „Denk dir nix“

„Denk dir nix“
Helmut Zöpfl
Verlag rosenheimer
ISBN978-3-475-54966-3

19,95 EUR

 

Dialog zwischen Studierenden und Unternehmen

Dialog zwischen Studierenden und Unternehmen

Rosenheim / Landkreis – Am Mittwoch, 19. und Donnerstag, 20. April findet an der Technischen Hochschule Rosenheim (Hochschulestraße 1) wieder die Industrie- und Kontaktmesse IKORO statt. An den beiden Tagen präsentieren sich zahlreiche regionale und überregionale Unternehmen am Campus Rosenheim, um sich Studierenden als mögliche künftige Arbeitgeber vorzustellen. Zur Eröffnung der Messe kommt Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU).

Mit der IKORO hat die TH Rosenheim eine Plattform für den direkten Dialog zwischen Studierenden und Unternehmen geschaffen. Für die Nachwuchskräfte bietet die Messe seit jeher eine wichtige Möglichkeit, mit Firmen Kontakte zu knüpfen und sich hinsichtlich ihrer Karriere im Anschluss ans Studium zu orientieren. Die Unternehmerseite bietet neben Jobs auch Praktika, Abschlussarbeiten und Werkstudentenjobs an.

Die IKORO gibt es seit 1993

Fachvorträge und Bewerber-Coaching für Studierende ergänzen das Messeangebot. Die IKORO findet seit 1993 jährlich im Sommersemester am Campus der Technischen Hochschule statt. Sie wird im Rahmen einer Lehrveranstaltung von jährlich wechselnden Teams aus verschiedenen Fakultäten organisiert.
(Quelle: Pressemitteilung Technische Hochschule Rosenheim / Beitragsbild: Technische Hochschule Rosenheim)

Spende für Hilfe für Bürger

Spende für Hilfe für Bürger

Prien / Landkreis Rosenheim – Die Mitarbeiter der Prien Marketing GmbH (PriMa), der Polizeiinspektion Prien (PI) und der Chiemsee Marina GmbH (CMG) spendeten den Reinerlös der gemeinsamen Faschingsveranstaltung „Wasser – Eine Seefahrt, die ist lustig…“ an den Verein Hilfe für Bürger Prien a. Chiemsee e.V..

In bewährter Tradition veranstalteten die PriMa und die benachbarte PI mit Unterstützung der CMG am Unsinnigen Donnerstag ein gemeinsames Fest zur närrischen Zeit. So herrschte bis in die frühen Abendstunden ein reger Andrang an Kapitänen, Matrosen, Piraten und Meerjungfrauen im Foyer des Chiemsee Saals sowie im Innenhof zwischen der Polizeiinspektion und dem Haus des Gastes. Viele Mitarbeiter der drei Organisationen halfen bei der Faschingsveranstaltung „Wasser – Eine Seefahrt, die ist lustig…“ und erbeuteten mit dem Verkauf von Getränken 750 Euro. Der erwirtschaftete Betrag kommt dem Verein Hilfe für Bürger Prien a. Chiemsee e.V., auch kurz Prienerinnen und Priener helfen genannt, zugute.

In dem Verein sind ehrenamtliche Helfer im Einsatz, die hilfebedürftigen Bewohnern der Marktgemeinde Prien unter die Arme greifen. „Unser nachbarschaftliches Angebot – bei dem wir Senioren, Alleinstehende und Familien unterstützen – umfasst kleine Griffe im Haushalt, Besorgungen außer Haus, Begleitfahrten zu Arztterminen und vieles mehr“, so der Erste Vorsitzende Friedrich Seipel. „Über neue Mitglieder in unserem Verein Hilfe für Bürger Prien a. Chiemsee e.V., die sich gerne für ihre Mitmenschen engagieren möchten und sich vorstellen können, tatkräftig mit anzupacken, freuen wir uns immer sehr.“
(Quelle: Pressemitteilung Prien Marketing GmbH / Beitragsbild: Prien Marketing GmbH)

Stadtverwaltung eingeschränkt erreichbar

Stadtverwaltung eingeschränkt erreichbar

Rosenheim – Die Stadtverwaltung Rosenheim ist am morgigen Mittwoch,  19. April, nur eingeschränkt erreichbar. An diesem Tag findet zwischen 9.30 Uhr und 12 Uhr die Personalversammlung der Stadt Rosenheim statt.

Ab 9 Uhr ist die Stadtverwaltung daher nicht besetzt. Am Nachmittag gelten dann wieder die üblichen Sprechzeiten. Die Personalversammlung wurde auf den Vormittag gelegt, um allen Mitarbeitern die Teilnahme an der Personalversammlung zu ermöglichen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Sind Dashcams im Auto erlaubt?

Sind Dashcams im Auto erlaubt?

Rosenheim – Den Wunsch, das eigene Auto vor Vandalismus oder anderen Schäden zu schützen und daher per Kamera zu überwachen, haben viele Autobesitzer. Aber was ist da eigentlich erlaubt? Hier rechtliche Informationen dazu von ACE-Vertrauensanwalt Dr. Marc Herzog aus Rosenheim.

Die jüngste Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Tesla hat der Elektroauto-Hersteller teilweise verloren. Gegenstand der Verhandlung war u.a. der Wächter-Modus, der über diverse Kameras eine 360-Grad-Überwachung des Fahrzeugs bis zu einer Entfernung von 200 Metern ermöglicht. Dass dieses Vorgehen in Deutschland strafbar ist und gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, hatte der amerikanische Autobauer in seiner Werbung bisher unter den Tisch fallen lassen. Nun darf Tesla mit seinem Wächter-Modus in Deutschland nicht mehr in der Form werben. Stattdessen wurde die Werbung so angepasst, dass die Verantwortlichkeit nun bei den Nutzenden des Wächter-Modus liegt. ACE-Vertrauensanwalt Dr. Marc Herzog aus Rosenheim erläutert die rechtliche Lage rund um Kameras und Videoaufzeichnungen am oder im Auto.

Dauerhafte Überwachung nicht DSGVO-konform

Den Wunsch, das eigene Auto vor Vandalismus oder anderen Schäden zu schützen und daher per Kamera zu überwachen, haben viele Autobesitzer und -besitzerinnen – nicht nur Tesla-Fahrende. Problematisch dabei ist, dass die Umgebung und eben auch zufällig vorbeilaufende Personen erfasst werden. „Die Aufzeichnung, wie z.B. bei Teslas Wächter-Modus, erfolgt anlasslos und dauerhaft, was nicht der Datenschutzverordnung (DSGVO) entspricht“, so Dr. Herzog. Der ACE-Anwalt empfiehlt deswegen allen Autobesitzenden keinen Gebrauch von dieser oder ähnlichen Funktionen zu machen, um kein Bußgeld wegen eines DSGVO-Verstoßes zu riskieren. Über die Fahrzeugeinstellungen lässt sich der Modus bei Tesla deaktivieren. Achtung: Oft ist der Modus nach Updates erneut aktiviert, daher am besten vor Fahrtantritt kontrollieren. Für Außenstehende und Passanten ist der aktivierte Wächtermodus an einem großen roten Kreis in der Mitte des Displays zu erkennen.

Grauzone: Dashcams

Verbreiteter ist hierzulande die Nutzung von sogenannten Dashcams, also kleinen Videokameras, die meist am Armaturenbrett oder der Frontscheibe angebracht sind. Diese filmen das Geschehen während der Fahrt und sollen so das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer festhalten. Wichtig dabei auch für eine gerichtliche Verwertbarkeit ist laut Dr. Herzog: „Es sollte immer nur kurz und anlassbezogen gefilmt werden!“. Viele Kameras überschieiben in regelmäßigen Abständen die Daten. Meist sind sie zusätzlich mit einem Sensor ausgestattet, der Erschütterungen oder ähnliches erkennt und in diesem Ausnahmefall die Aufzeichnungen länger speichert. In diesem Sinne dürfen Dashcams die Aufnahmen nur speichern, wenn es tatsächlich zu einem Unfall oder ähnlichem gekommen ist. Sind Personen, Kennzeichen oder andere persönliche Informationen zu sehen, dürfen solche Aufzeichnungen nicht ohne Zustimmung im Internet oder anderweitig veröffentlicht werden. Die Verwendung von Dashcams ist in der Praxis stark umstritten. Als Beweismittel können Aufnahmen nur in Einzelfällen vor Gericht zugelassen werden, wenn die Interessen des oder der Geschädigten überwiegen. Die Verwendung von Dashcams ist also mit Vorsicht zu genießen und könnte eine persönlichkeitsrechtliche oder datenschutzrechtliche Klage nach sich ziehen.

Einparkkameras unproblematisch

Auch bei der Einparkhilfe kommen häufig Kameras zum Einsatz, welche die Umgebung rund um das Auto filmen. Im Unterschied zum Wächtermodus oder Dashcam-Aufnahmen geben diese lediglich die aktuelle Situation wieder und erweitern so das Sichtfeld des Fahrers oder der Fahrerin. Eine Aufzeichnung oder Speicherung findet hingegen nicht statt, sodass es im Fall der Einparkkameras auch keine Bedenken bezüglich des Datenschutzes gibt.
(Quelle: Pressemitteilung ACE Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Toilette in Mittelschule zerstört

Toilette in Mittelschule zerstört

Rottach-Egern / Landkreis Miesbach – In der Sporthalle der Grund- und Mittelschule Rottach-Egern (Landkreis Miesbach) wurde eine Toilette zerstört. Der oder die Täter versuchten sogar dort Gegenstände in Brand zu setzen. Es gibt eine Videoaufzeichnung.

Die Gemeinde Rottach-Egern erstatte am gestrigen Montag schriftlich Strafanzeige bei der Polizeiinspektion Bad Wiessee gegen Unbekannt. Die Tat ereignete sich bereits am vergangenen Dienstag zwischen 16 und 17 Uhr in der Behinderten- und Damentoilette in der Sporthalle der Schule. Wände wurden beschmiert und Toilettendeckel und Papierhalter zerstört. Außerdem wurde versucht, Papier und andere Gegenstände in der Toilette in Brand zu setzen. 
Die Gemeinde spricht von einem Gesamtschaden in Höhe von mindestens 1500 Euro.
Bei der Polizei ist bekannt, dass das Sportgeländer der Schule als Treffpunkt der Jugendlichen des Tegernseer Tal nach der Schule dient. Die Polizei Bad Wiessee ermittelt nun wegen einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung. Die Auswertung der Videos und Identifizierung der Täter dauert an.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Wiessee / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Oberaudorfer Ortsschild gestohlen

Oberaudorfer Ortsschild gestohlen

Oberaudorf / Landkreis Rosenheim – In der Sudelfeldstraße in Oberaudorf wurde das Ortsschild „Oberaudorf“ gestohlen. Zudem wurden im näheren Umfeld mehrere Auto-Kennzeichen entwendet. Die Polizei sucht Zeugen.

Den Tatzeitraum kann die Polizei nicht näher bestimmen. Ob zwischen dem Diebstahl des Ortsschildes und der hinteren Autokennzeichen ein Zusammenhang besteht, steht ebenfalls noch nicht endgültig fest.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Tat machen können, werden gebeten, sich unter 08034/90680 bei der Polizeiinspektion Brannenburg zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)