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Biber darf am Waldsee bleiben – Behörden setzen auf Schutzmaßnahmen

Biber im Wasser. Symbolfoto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

11. September 2026

Lesezeit: 3 Minute(n)

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Schechen / Landkreis Rosenheim – Der Biber, der am 17. August einen Schwimmer im Waldsee gebissen und verletzt hat, darf vorerst bleiben. Die zuständigen Naturschutzbehörden haben ihre Prüfung abgeschlossen und sehen derzeit keinen Grund dafür, das Tier töten zu lassen. Stattdessen sollen weitere Maßnahmen das Risiko eines erneuten Vorfalls verringern.

Die Gemeinde Schechen hatte das Landratsamt Rosenheim nach dem Vorfall gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen zum Schutz der Badegäste notwendig sind und ob der Biber getötet werden darf. Auch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern wurde in die Prüfung einbezogen.

Das Ergebnis: Nach Einschätzung der beiden Behörden gibt es keine Hinweise darauf, dass am Waldsee ein einzelner Biber lebt, der dauerhaft auffälliges oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen entwickelt hat.

Zwei Artikel zur Vorgeschichte:
Biber lebt schon seit Jahren am Waldsee

Die Biber leben nach Angaben des Landratsamtes bereits seit mehreren Jahren am Waldsee. Der See wird intensiv zum Baden genutzt. Vergleichbare Zwischenfälle seien bislang nicht bekannt geworden. Der Biss vom 17. August sei der erste bekannte Vorfall dieser Art im Landkreis Rosenheim.
Biberangriffe auf Menschen seien äußerst selten, so die Einschätzung der Naturschutzbehörden. Die Tötung eines einzelnen Tieres würde deshalb nach deren fachlicher Einschätzung das grundsätzliche Risiko nicht beseitigen.
Auch die Tötung der gesamten Biberfamilie würde das Problem nach Einschätzung der Behörden nicht unbedingt dauerhaft lösen. Wegen der hohen Biberdichte in der Umgebung sei damit zu rechnen, dass ein frei werdendes Revier wieder von anderen Bibern besetzt werde.

Was bedeutet „Entnahme“?

In den Unterlagen der Behörden ist von einer „Entnahme“ die Rede. Dahinter verbirgt sich in diesem Fall keine Umsiedlung. Eine genehmigte Entnahme bedeutet im Rahmen des bayerischen Bibermanagements die Tötung eines Bibers.
Die Gemeinde Schechen hatte eine solche Maßnahme nach dem Biss beim Landratsamt beantragt. Nach Abschluss der Prüfung sehen die zuständigen Naturschutzbehörden dafür derzeit keine Voraussetzungen.

Was vor dem Biss passiert sein könnte

Bei der Prüfung wurde auch der konkrete Ablauf des Vorfalls betrachtet. Der betroffene Schwimmer habe nach seinen Angaben nicht unmittelbar die Biberburg aufgesucht und sich ruhig verhalten. Ein für Biberangriffe typisches Warnsignal habe nach den vorliegenden Erkenntnissen ebenfalls nicht festgestellt werden können.
Nach Angaben des Geschädigten könne allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass kurz vor dem Vorfall Hunde am oder im Waldsee gewesen seien. Biber können auf die Anwesenheit von Hunden besonders stark reagieren. Ob es einen Zusammenhang mit dem Biss gab, lasse sich im Nachhinein jedoch nicht feststellen.

Der Schwimmer war bei dem Vorfall verletzt worden und musste ärztlich behandelt werden.

Mehr Hinweise für Badegäste

Statt den Biber töten zu lassen, schlägt die untere Naturschutzbehörde der Gemeinde weitere Schutzmaßnahmen vor.
So soll es zusätzliche Hinweisschilder geben, die bereits am Parkplatz auf die Biber am Waldsee aufmerksam machen. Außerdem soll deutlich auf das geltende Verbot hingewiesen werden, während der Badesaison Tiere beziehungsweise Hunde mitzubringen, frei laufen oder im Gewässer baden zu lassen.
Erste Hinweisschilder hatte die Gemeinde bereits unmittelbar nach dem Vorfall aufstellen lassen.

Auch eine Abgrenzung des naturnahen nördlichen Bereichs des Waldsees hält die Naturschutzbehörde für sinnvoll. Dort befindet sich die Biberburg. Denkbar wäre beispielsweise eine Kennzeichnung mit Bojen. Wie genau diese und mögliche weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wollen Landratsamt und Gemeinde noch miteinander abstimmen.

Baden und Biber sollen zusammenpassen

Dass der Waldsee im FFH-Gebiet „Innauen und Leitenwälder“ liegt, stellt den langjährigen Badebetrieb nach Angaben des Landratsamtes nicht infrage. Baden und Naturschutz seien am Waldsee grundsätzlich miteinander vereinbar.
Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen sei es, das seit Jahren bestehende Nebeneinander von Badegästen und Bibern auch künftig möglichst sicher zu gestalten.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

1 Kommentar

  1. Gut so!! 😀 Der Biber lebt, wie auch vermutlich seine Vorfahren, schon viele Jahre dort am Waldsee. Was auch immer der Grund für sein Verhalten war, wird man nicht ergründen können. Wie schlimm die Bissverletzung des Schwimmers war, wissen (vermutlich) auch nur er und der behandelnde Arzt. Also „im Zweifel für den Angeklagten „, den Biber.
    Wenn sich alle Badegäste an die Hinweise auf den Tafeln halten sollte ein gutes Mit- und Nebeneinander doch kein Problem sein!

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