Fliegerbombe bei Bauer in der Au: Evakuierungsfrist abgelaufen – Entschärfung rückt näher

Fliegerbombe bei Bauer in der Au: Evakuierungsfrist abgelaufen – Entschärfung rückt näher

Rosenheim – Die Uhr tickt: Für die Entschärfung der 250-Kilo-Fliegerbombe bei „Bauer in der Au“ ist die Evakuierungsfrist um 17 Uhr abgelaufen. Rund 1.500 Menschen im Umkreis von 500 Metern müssen ihre Wohnungen und Häuser verlassen. Inzwischen gibt es auch ein Foto, das zeigt, wo der Blindgänger liegt: in einem mit Grundwasser gefüllten Loch, direkt unterhalb einer Baggerschaufel.

Die Bombe aus dem Zweiten Weltkrieg war am Dienstag bei Bauarbeiten der Deutschen Bahn an der Happinger-Au-Straße freigelegt worden (Hier geht es zur Erstmeldung). Der Kampfmittelräumdienst ist vor Ort, die Einsatzkräfte bereiten die Entschärfung vor.

Sammelstelle und Bürgertelefon

Wer während der Evakuierung nicht bei Freunden, Verwandten oder anderweitig privat unterkommen kann, kann sich an die Sammelstelle in der Turnhalle der Grundschule Happing, Eichenholzstraße 1, wenden.
Für Fragen hat die Stadt Rosenheim ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist unter 08031 / 365 83 65 erreichbar. Die Stadt bittet die betroffenen Anwohner, den Evakuierungsanweisungen Folge zu leisten.

Für die Entschärfung müssen außerdem umliegende Straßen und die Bahnstrecke vorübergehend gesperrt werden. Deshalb kann es zu Behinderungen im Straßenverkehr und zu Verspätungen im Zugverkehr kommen.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Copyright Stadt Rosenheim)

Bombenfund beim Bauer in der Au: Erste Straßensperrungen in Rosenheim

Bombenfund beim Bauer in der Au: Erste Straßensperrungen in Rosenheim

Rosenheim – Die Vorbereitungen für die Entschärfung der Fliegerbombe bei „Bauer in der Au“ laufen bereits. Vor Ort werden erste Straßen gesperrt, darunter auch die Zufahrt zum Gewerbegebiet Ost bei der Kastenau. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet das schon jetzt Einschränkungen. Mehrere Fahrzeuge des Technischen Hilfswerks (THW) sind inzwischen ebenfalls in Richtung Fundstelle unterwegs.

Innpuls.me hat sich die Lage vor Ort angesehen. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet Ost ist bereits von den Sperrmaßnahmen betroffen. Wer in diesem Bereich unterwegs ist, muss deshalb mit Behinderungen rechnen und sollte mehr Zeit einplanen.

Die Wege zum Bauern in der Au werden bereits gesperrt. Uhrzeit: 16 Uhr. Fotos: Josefa Staudhammer

Bei Arbeiten auf der großen Kiesfläche an der Happinger-Au-Straße wurde am Mittwoch eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt (wir berichteten). Nach ersten Erkenntnissen der Stadt Rosenheim handelt es sich um eine 250-Kilo-Bombe. Das Gelände wird von der Deutschen Bahn als Baustelleneinrichtungsfläche für die Korridorsanierung der Bahnstrecke zwischen Rosenheim und Salzburg genutzt.

Diese Informationen sind jetzt wichtig

Für die Entschärfung muss das Gebiet in einem Radius von 500 Metern um den Fundort vollständig geräumt werden. Die Evakuierung muss bis spätestens 17 Uhr abgeschlossen sein. Erst wenn der betroffene Bereich geräumt ist, kann die eigentliche Entschärfung beginnen.
Die Stadt Rosenheim hat einen Krisenstab eingerichtet. Anwohner werden über Warn-Apps informiert, zusätzlich sind Lautsprecherwagen unterwegs. Die Stadt bittet darum, den Aufforderungen zur Evakuierung zügig nachzukommen und bei Bedarf auch Nachbarn zu informieren.

Wer während der Evakuierung nicht bei Familie, Freunden oder anderweitig privat unterkommen kann, kann ab etwa 15.45 Uhr die Turnhalle der Grundschule Happing in der Eichenholzstraße 1 als Sammelstelle nutzen. Bis 17 Uhr besteht nach Angaben der Stadt noch die Möglichkeit, kurz nach Hause zurückzukehren, um beispielsweise wichtige persönliche Dinge zu holen.
Auch der Verkehr ist von den Maßnahmen betroffen. Neben weiteren Straßen muss für die Entschärfung auch die Umgehungsbrücke vorübergehend gesperrt werden. Zudem wird die Bahnstrecke zeitweise unterbrochen. Autofahrer müssen daher mit weiteren Einschränkungen rechnen, auch im Zugverkehr kann es zu Verspätungen kommen.

Für Fragen hat die Stadt ein Bürgertelefon eingerichtet: Es ist unter der Nummer 08031 / 365 83 65 erreichbar.

Wir halten euch über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Josefa Staudhammer)

Fliegerbombe bei Bauer in der Au entdeckt – 1.500 Menschen müssen Gebiet verlassen

Fliegerbombe bei Bauer in der Au entdeckt – 1.500 Menschen müssen Gebiet verlassen

Rosenheim – Die große Kiesfläche bei „Bauer in der Au“, über die Innpuls.me erst vor wenigen Tagen berichtet hat, sorgt nun aus einem völlig anderen Grund für Aufregung: Bei den Arbeiten auf dem Gelände wurde am Mittwoch eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entdeckt. Rund 1.500 Menschen müssen das Gebiet für die Entschärfung verlassen.

Update: Es gibt jetzt ein Bürgertelefon für alle Nachfragen: 08031 / 365 83 65

Nach ersten Erkenntnissen der Stadt handelt es sich um eine 250-Kilo-Bombe. Der Kampfmittelräumdienst ist vor Ort und bereitet die Entschärfung vor. Die Fläche an der Happinger-Au-Straße wird von der Deutschen Bahn als Baustelleneinrichtungsfläche für die Korridorsanierung der Bahnstrecke zwischen Rosenheim und Salzburg genutzt.

Evakuierung bis 17 Uhr

Für die Entschärfung muss das Gebiet in einem Radius von 500 Metern um den Fundort evakuiert werden. Die Evakuierung muss bis spätestens 17 Uhr abgeschlossen sein. Die Stadt hat dafür einen Krisenstab eingerichtet.
Die betroffenen Anwohner sollen über Warn-Apps informiert werden. Zusätzlich sind Lautsprecherwagen unterwegs. Die Stadt bittet die Anwohner, den Aufforderungen zur Evakuierung schnellstmöglich nachzukommen und gegebenenfalls auch Nachbarn zu informieren.
Ab ca. 15.45 Uhr wird die Turnhalle der Grundschule Happing ( Eichenholzstraße 1) als Sammelstelle für alle Evakuierten geöffnet, die nicht privat unterkommen können. Bis 17 Uhr kann man aber, nach Auskunft der Stadt Rosenheim, noch nach Hause, um beispielsweise dort noch etwas zu holen.
Auch für den Verkehr hat der Bombenfund Folgen: Für die Entschärfung müssen umliegende Straßen – auch die Umgehungsbrücke –  und die Bahnstrecke vorübergehend gesperrt werden. Dadurch kann es zu Behinderungen im Straßenverkehr und Verspätungen im Zugverkehr kommen.

(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me und Symbolfoto)

Diese Themen stehen am Mittwoch im Rosenheimer Stadtrat an

Diese Themen stehen am Mittwoch im Rosenheimer Stadtrat an

Rosenheim – Was wird aus dem Parkhaus P1, kommt ein Alkoholverbot am Salzstadel und führt Rosenheim eine Zweitwohnungssteuer ein? Mit diesen und weiteren Themen beschäftigt sich der Rosenheimer Stadtrat bei seiner Sitzung am morgigen Mittwoch (30. September). Beginn ist um 17 Uhr. Drei Punkte dürften dabei besonders interessant werden.

P1: Neubau und neue Parkgebühren

Beim Parkhaus P1 am Hammerweg soll der Stadtrat über den Grundsatzbeschluss für einen Ersatzneubau entscheiden. Geplant sind 14 Ebenen mit rund 700 Stellplätzen. Die Kosten werden derzeit mit rund 13,45 Millionen Euro netto angegeben. Gleichzeitig soll das Parkraumbewirtschaftungskonzept neu geordnet werden: Zentral gelegene Parkhäuser werden teurer, weiter entfernte günstiger.
Besonders der Wegfall der seit Dezember 2023 geltenden kostenlosen ersten Stunde sorgt bereits für Reaktionen. Nach unserem Bericht erreichten uns dazu zahlreiche Kommentare und Mails, in denen diese Änderung kritisch gesehen wird. Auch die Kosten für den Neubau beschäftigen einige Leser.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Pläne am vergangenen Dienstag befürwortet (wir berichteten). Nun entscheidet der Stadtrat.

Alkoholverbot am Salzstadel

Auch das bereits ausführlich diskutierte Alkoholverbot am Salzstadel steht zur endgültigen Entscheidung an. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden über die dortige Trinkerszene. Berichtet wurde unter anderem von Ruhestörungen, Pöbeleien, Schlägereien, öffentlichem Urinieren und Müll.

Mit der Verordnung soll eine zusätzliche rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit Polizei und Ordnungsdienst bei entsprechenden Problemen einschreiten können. Ausgenommen werden sollen genehmigte Freischankflächen der Gastronomie und Veranstaltungen. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte die Verordnung am vergangenen Dienstag mit einer Gegenstimme befürwortet (wir berichteten). Nun entscheidet der Stadtrat.

Zweitwohnungssteuer ab 2027

Auch die Einführung einer Zweitwohnungssteuer soll am Mittwoch einen weiteren Schritt machen. Die grundsätzliche Einführung hatte der Stadtrat bereits im September 2025 beschlossen. Jetzt steht die überarbeitete Satzung zur Abstimmung.
Vorgesehen ist ein Steuersatz von 20 Prozent. Berücksichtigt werden sollen unter anderem auch Mobilheime, Wohnmobile sowie Wohn- und Campingwagen. Die Satzung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Stadt rechnet mit jährlichen Einnahmen von rund 400.000 Euro.

Außerdem geht es um Schultoiletten und Straßenbau

Neben diesen drei Themen stehen weitere Entscheidungen auf der Tagesordnung. Dazu gehören unter anderem der Ausbau der Wallbergstraße und die Sanierung von Toiletten in städtischen Schulen.

Bei den Schultoiletten geht es um ein Sanierungsprogramm mit einem Gesamtvolumen von rund 3,4 Millionen Euro bis 2031 (wir berichteten). Auch darüber entscheidet der Stadtrat am Mittwoch.

Die öffentliche Sitzung des Rosenheimer Stadtrats beginnt am Mittwoch, 30. September, um 17 Uhr.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

Als das Rosenheimer Parkhaus P1 noch ganz am Anfang stand

Als das Rosenheimer Parkhaus P1 noch ganz am Anfang stand

Rosenheim – Kaum zu glauben: Das Parkhaus P1 am Hammerweg, das heute zum Rosenheimer Stadtbild gehört, war auf diesem Foto noch gar nicht richtig zu sehen. Die Aufnahme stammt aus dem Jahr 1985 und zeigt die Bauarbeiten in ihrer Anfangsphase. Fast 40 Jahre später könnte das Gebäude, das hier gerade entsteht, allerdings selbst schon bald wieder Geschichte sein.

Denn das P1/Zentrum soll durch einen Neubau ersetzt werden. Am morgigen Mittwoch (30. September) steht die endgültige Entscheidung darüber im Rosenheimer Stadtrat an. Vorgesehen sind 14 Ebenen mit rund 700 Stellplätzen. Das oberste Parkdeck soll offen bleiben. Der Baubeginn ist für Frühjahr 2028 vorgesehen, Anfang 2029 könnte das neue Parkhaus fertig sein. Im Haupt- und Finanzausschuss stieß das Projekt bereits auf breite Zustimmung (wir berichteten) 

Doch zurück zu unserem historischen Foto: Als es 1985 aufgenommen wurde, lag hier noch der alte Parkplatz am Hammerweg. Der Bau des neuen Parkhauses war eine Reaktion auf die zunehmende Parkplatznot und den wachsenden Autoverkehr in der Rosenheimer Innenstadt. Statt immer mehr Fläche für Autos zu benötigen, setzte die Stadt auf die Höhe: Rund 450 Stellplätze sollten künftig in einem Parkhaus Platz finden.

Ein Parkhaus mit Architekturpreis

Das Gebäude war dabei mehr als eine reine Zweckkonstruktion. Entworfen wurde es von den Architekten Bernhard Peck und Thomas Rössel. Die Architektur sollte das Parkhaus städtebaulich in seine Umgebung einfügen und zugleich eine markante Verbindung zwischen dem Bereich am Hammerweg und der Innenstadt schaffen.

Das Ergebnis überzeugte auch die Fachwelt: 1989 wurde das Rosenheimer Parkhaus mit dem BDA-Preis Bayern ausgezeichnet. Der Architekturpreis würdigte dabei nicht einfach die Schaffung zusätzlicher Stellplätze, sondern die architektonische und städtebauliche Qualität des Bauwerks.
Fertiggestellt wurde das P1 im November 1987, im Dezember desselben Jahres wurde es offiziell eingeweiht und in Betrieb genommen. Auf unserem Foto war es davon noch ein gutes Stück entfernt. Im Hintergrund sind bereits das Rosenheimer Sparkassenhochhaus und dahinter das Karstadt-Gebäude zu erkennen.

Nun könnte sich die Geschichte wiederholen – allerdings in umgekehrter Richtung: Auf dem Foto wächst gerade ein neues Parkhaus in die Höhe. Wenn der Stadtrat dem geplanten Neubau zustimmt, wird das heutige P1 in einigen Jahren selbst dem Abriss weichen.
(Quelle: Beitragsbild: Archiv Herbert Borrmann / Artikel: Karin Wunsam)

TSV 1860 Rosenheim verliert Heimspiel gegen Kottern mit 1:3

TSV 1860 Rosenheim verliert Heimspiel gegen Kottern mit 1:3

Rosenheim – Die erste  Fußball-Mannschaft des TSV 1860 Rosenheim hat am Freitagabend (25. September) ihr Heimspiel gegen den TSV 1874 Kottern mit 1:3 verloren. Die Gäste aus dem Allgäu gingen früh in Führung und machten in der Schlussphase nach einem Konter alles klar.

Kottern erwischte den besseren Start und ging durch einen Distanzschuss früh mit 1:0 in Führung. Die Rosenheimer hatten danach zwar mehr Ballbesitz, die Gäste präsentierten sich aber zweikampfstark und körperlich robust.
Im ersten Durchgang blieb es bei der knappen Führung. Zwei strittige Szenen im Kotterner Strafraum führten nicht zu einem Strafstoß – das Schiedsrichtergespann ließ jeweils weiterspielen.

In der 60. Minute fiel dann eine Vorentscheidung: Nach einem Foul im Rosenheimer Strafraum zeigte der Schiedsrichter Marcel Martens die Rote Karte und entschied auf Elfmeter. Kottern nutzte die Gelegenheit und erhöhte auf 2:0.
Die Sechzger kamen anschließend noch einmal zurück. Nach einem Handspiel im Kotterner Strafraum gab es auch auf der anderen Seite einen Strafstoß, den Rosenheim zum 1:2-Anschlusstreffer verwandelte.

In der Schlussphase drängte die erste Mannschaft des TSV 1860 Rosenheim auf den Ausgleich. Dadurch entstanden Räume für die Gäste. Kottern nutzte einen Konter kurz vor dem Abpfiff zum 3:1 und machte damit den Auswärtssieg perfekt.
(Quelle: Pressemitteilung TSV 1860 Rosenheim / Beitragsbild: Copyright TSV 1860 Rosenheim)

Bad Feilnbach: Mercedes wird bei Auffahrunfall von der Straße geschleudert

Bad Feilnbach: Mercedes wird bei Auffahrunfall von der Straße geschleudert

Bad Feilnbach / Landkreis Rosenheim – Ein 74-jähriger Autofahrer ist am Montagnachmittag (28. September) bei einem Unfall auf der Staatsstraße 2010 bei Oberlengendorf  bei Bad Feilnbach (Landkreis Rosenheim) verletzt worden. Sein Mercedes wurde bei dem Zusammenstoß von der Straße geschleudert. Die Staatsstraße musste für die Bergungs- und Einsatzarbeiten rund eineinhalb Stunden komplett gesperrt werden.

Der Unfall ereignete sich gegen 16.30 Uhr. Nach Angaben der Polizei bremste ein vorausfahrendes Auto, um nach links in eine Einmündung abzubiegen. Auch der nachfolgende Fahrer konnte noch rechtzeitig bremsen.
Der 74-Jährige, der mit seiner Mercedes G-Klasse unterwegs war, musste ebenfalls stark abbremsen und wich dabei leicht nach links aus, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Ein weiterer Autofahrer konnte dagegen nicht mehr rechtzeitig reagieren und prallte mit seinem BMW X3 auf das Heck des Mercedes. Durch die Wucht des Aufpralls wurde die G-Klasse nach links von der Fahrbahn geschleudert. Der 74-Jährige wurde dabei nach Angaben der Polizei mittelschwer verletzt. Der Rettungsdienst brachte ihn zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.

An der Unfallstelle waren die Freiwillige Feuerwehr Dettendorf, der Rettungsdienst sowie Streifenbesatzungen der Polizeiinspektionen Miesbach und Brannenburg im Einsatz. Die Staatsstraße 2010 blieb bis etwa 18 Uhr in beide Richtungen gesperrt. Anschließend konnte die Fahrbahn nach der Bergung der Fahrzeuge wieder freigegeben werden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / B

Zwei Verletzte bei Kollision auf Staatsstraße bei Aschau

Zwei Verletzte bei Kollision auf Staatsstraße bei Aschau

Aschau / Landkreis Rosenheim – Glassplitter verletzten am Montagabend (28. September) zwei Insassen eines Transporters bei einem Unfall auf der Staatsstraße 2093. Nach Angaben der Polizei geriet ein 24-jähriger Autofahrer auf dem Weg in Richtung Sachrang auf die Gegenfahrbahn und touchierte einen entgegenkommenden Transporter.

Der Unfall ereignete sich gegen 20 Uhr. Durch den Zusammenstoß zersplitterte das Seitenfenster auf der Fahrerseite des Transporters. Der 23-jährige Fahrer und seine ebenfalls 23-jährige Beifahrerin wurden dabei durch Glassplitter leicht verletzt.
Beide wurden zur ärztlichen Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Die beiden beteiligten Fahrzeuge wurden bei der Kollision beschädigt. Die Polizei schätzt den Gesamtschaden auf rund 11.000 Euro.

Die Feuerwehr Sachrang sicherte die Unfallstelle und kümmerte sich anschließend um die Reinigung der Fahrbahn. Die Polizeiinspektion Prien nahm den Unfall auf.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Priener Wunschbaumaktion 2026: Schulen und Kindergärten sollen Sterne basteln

Priener Wunschbaumaktion 2026: Schulen und Kindergärten sollen Sterne basteln

Prien / Landkreis Rosenheim – Die Priener Wunschbaumaktion geht auch 2026 wieder an den Start. Ab Dienstag, 24. November, können Bürger Wünsche von Menschen aus Prien erfüllen, die sich derzeit in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Für die Aktion werden nun Schulen und Kindergärten gesucht, die mit selbst gebastelten Sternen zum Wunschbaum beitragen möchten.

Die anonymisierten Wünsche werden auf Sterne übertragen und am Wunschbaum im Haus des Gastes aufgehängt. So können Menschen aus Prien einen dieser Wünsche auswählen und damit direkt jemand anderem eine Freude machen.

Sterne, die zum Unikat werden

Für den Weihnachtsbaum im Tourismusbüro Prien dürfen die Kinder und Jugendlichen ihrer Kreativität freien Lauf lassen. Ob Papier, Holz, Stoff, Naturmaterialien oder ganz andere Materialien – bei der Gestaltung gibt es keine festen Vorgaben.
Wichtig ist vor allem, dass jeder Stern etwas Besonderes ist. Dabei gilt: Lieber wenige besonders schöne Sterne, die mit Freude gestaltet wurden und die Käufer gerne mit nach Hause nehmen, als eine große Anzahl gleicher Sterne

Die selbst gebastelten Sterne werden vom 24. November bis 14. Dezember am Weihnachtsbaum im Tourismusbüro Prien präsentiert und verkauft. Der Erlös fließt in die Priener Wunschbaumaktion.

Anmeldung bis 26. Oktober

Schulen und Kindergärten aus Prien, die sich an der Aktion beteiligen möchten, können sich bis Montag, 26. Oktober, beim Tourismusbüro Prien anmelden.
Die Anmeldung ist per E-Mail an info@tourismus.prien.de möglich.

Weitere Informationen gibt es beim Tourismusbüro Prien, Alte Rathausstraße 11, unter Telefon +49 8051 6905-0, per E-Mail an info@tourismus.prien.de oder online unter tourismus.prien.de.
(Quelle: Pressemitteilung Markt Prien am Chiemsee / Beitragsbild: Copyright Markt Prien am Chiemsee)

E-Scooter-Fahrer stürzt in Bad Endorf und verletzt sich am Kopf

E-Scooter-Fahrer stürzt in Bad Endorf und verletzt sich am Kopf

Bad Endorf / Landkreis Rosenheim – Ein Randstein wurde einem 62-Jährigen am Montagabend (28. September)  in Bad Endorf (Landkreis Rosenheim) zum Verhängnis: Der Mann stürzte mit seinem E-Scooter und schlug mit dem Kopf auf. Nach Angaben der Polizei trug er keinen Helm und zog sich eine stark blutende Kopfplatzwunde zu.

Der Unfall ereignete sich gegen 20 Uhr in der Bahnhofstraße. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei schätzte der 62-Jährige beim Wechsel von der Straße auf den Gehweg offenbar die Höhe des Randsteins falsch ein.
Der Mann stürzte und fiel dabei ungebremst auf den Kopf. Sanitäter und ein Notarzt versorgten ihn zunächst an der Unfallstelle. Anschließend wurde der 62-Jährige zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Millionen Zugvögel über Bayern: Was jetzt am Himmel passiert

Millionen Zugvögel über Bayern: Was jetzt am Himmel passiert

Hilpoltstein / Bayern – Anfang Oktober lohnt sich der Blick nach oben besonders. Mehr als 50 Millionen Zugvögel verlassen derzeit ihre Brutgebiete in Bayern und machen sich auf den Weg in wärmere Regionen. Gleichzeitig überqueren rund 300 Millionen weitere Vögel aus dem Norden den Freistaat und legen hier Zwischenstopps ein.

Wer den Vogelzug selbst erleben möchte, hat am Wochenende vom 2. bis 4. Oktober Gelegenheit dazu. Im Rahmen der europaweiten Aktion EuroBirdwatch lädt der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) zu zahlreichen Veranstaltungen und Exkursionen ein. 

Doch warum ziehen Vögel überhaupt los? Und wie finden sie ihren Weg? Der LBV nennt fünf spannende Fakten zum Vogelzug.

1. Wann geht es los – und wohin?

Wenn die Tage kürzer werden und immer weniger Insekten unterwegs sind, beginnt für viele Vögel in Bayern die Reise Richtung Süden. Dabei wissen die Tiere offenbar ziemlich genau, wann es Zeit zum Aufbruch ist.
„Zugvögel verfügen über eine Art innere Uhr, die ihnen mitteilt, wann es Zeit für den Aufbruch ist“, erklärt Angelika Nelson.

Dabei ziehen nicht alle Vögel auf die gleiche Weise los. Manche sammeln sich zu großen Schwärmen, andere machen sich im Familienverband oder sogar allein auf den Weg. Auch die Orientierung funktioniert je nach Art unterschiedlich.

„Ein innerer Kompass sowie die Streckenlänge sind bei vielen Arten, wie zum Beispiel dem Kuckuck oder dem Weißstorch, vererbt. Junge Gänse hingegen lernen die Zugroute mit Rastplätzen und den geeigneten Überwinterungsort bei der ersten Reise von ihren Eltern“, so die LBV-Vogelexpertin.

Kurzstreckenzieher verbringen den Winter beispielsweise im Mittelmeerraum oder in Westeuropa. Langstreckenzieher fliegen dagegen bis nach Afrika südlich der Sahara.

2. Kommen Zugvögel auch nach Bayern?

Ja – und manche von ihnen sind hier im Winter gar nicht so leicht als „Wintergäste“ zu erkennen.
Ein Beispiel sind Rotkehlchen. Ein Teil der bayerischen Vögel, überwiegend die Weibchen, zieht im Winter nach Italien oder auf die Iberische Halbinsel. Gleichzeitig kommen Rotkehlchen aus Nord- und Osteuropa nach Bayern, um hier zu überwintern.

„Bei Rotkehlchen und ähnlich auch bei Amseln findet eine Art Schichtwechsel statt. Der Eindruck, dass Vögel das ganze Jahr im Freistaat verbringen, kann also täuschen“, so Nelson.

3. Warum fliegen Stare in riesigen Schwärmen?

Besonders eindrucksvoll lässt sich der Vogelzug bei Staren beobachten. Nach der Brutsaison schließen sie sich zu großen Scharen zusammen, die mehr als 1.000 Tiere umfassen können.
Aus der Entfernung wirkt ein solcher Schwarm beinahe wie ein einziger großer Organismus. Dabei behalten die einzelnen Vögel ihre Nachbarn genau im Blick – und trotzdem kommt es nicht zu Zusammenstößen.

„Jeder Star achtet auf bis zu sieben Schwarmnachbarn und versucht zu diesen Vögeln immer dieselbe Position einzuhalten. Jede Richtungsänderung reißt somit auch den Schwarmgenossen mit. Die Summe der Einzelentscheidungen ergibt dann das, was wir als sich einheitlich bewegende Wolke wahrnehmen”, erklärt die LBV-Vogelexpertin.

Die großen Gruppen haben außerdem einen wichtigen Vorteil: Sie können einzelne Vögel besser vor Beutegreifern aus der Luft schützen, beispielsweise vor Wanderfalken.

4. Fliegen Vögel am Tag oder in der Nacht?

Beides – je nach Vogelart.
Greifvögel wie Wespenbussard oder Rotmilan sind tagsüber unterwegs. Sie nutzen die Thermik, um Höhe zu gewinnen und anschließend über weite Strecken zu segeln.

Viele Singvögel wählen dagegen die Nacht für ihre Reise. Bei sternenklarem Himmel starten sie häufig zwischen Dämmerung und Mitternacht. Die Dunkelheit schützt sie dabei vor größeren Greifvögeln, die ihnen sonst gefährlich werden könnten.
Die Sterne spielen auch bei der Orientierung eine Rolle.

„In der Nacht ist es zudem kühler, so überhitzen die Vögel nicht so schnell. Denn die Muskeln produzieren durch den steten Flügelschlag viel Wärme“, sagt die LBV-Biologin.

5. Warum bleiben manche Vögel inzwischen hier?

Nicht jeder Vogel muss im Herbst überhaupt aufbrechen. Der Vogelzug ist anstrengend und gefährlich, deshalb lohnt sich die Reise vor allem dann, wenn die Bedingungen im Winter für die Tiere schwierig werden.

Für viele insektenfressende Arten wird die Nahrung in Bayern in den kalten Monaten knapp. Mauersegler, Mehlschwalbe und Braunkehlchen ziehen deshalb weit nach Süden und überqueren dabei sogar die Sahara.
Andere Arten legen deutlich kürzere Strecken zurück. Mönchsgrasmücke, Singdrossel und Zilpzalp überwintern beispielsweise im Mittelmeerraum oder im nördlichen Afrika.

Doch auch hier verändert sich etwas. Weil die Winter im Durchschnitt milder werden, bleiben zunehmend mehr Vögel in Bayern.
„So ist es keine Seltenheit mehr, einen Zilpzalp oder eine Mönchsgrasmücke mitten im Winter an der Futterstelle zu entdecken“, sagt die Nelson.

Körner- und Sämereienfresser wie Buchfink, Sperling sowie Kohl- und Blaumeise finden dagegen auch im Winter ausreichend Nahrung und bleiben ganzjährig in ihrem Brutgebiet.

Der Vogelzug zeigt, was sich in der Natur verändert

Der Vogelzug ist nicht nur ein faszinierendes Naturschauspiel, sondern liefert auch wichtige Informationen über Veränderungen in der Vogelwelt. Genau deshalb werden beim EuroBirdwatch die beobachteten Vögel gezählt und die Daten gesammelt.

Für viele Arten ist die Reise mit erheblichen Risiken verbunden. In manchen Ländern werden Vögel noch immer gejagt. Gleichzeitig gehen wichtige Rastplätze durch Trockenlegung oder Abholzung verloren. Auch in den Brutgebieten fehlen zunehmend Nahrung und geeignete Plätze für die Aufzucht des Nachwuchses.

„Auch in Bayern nehmen die Bestände von immer mehr Vogelarten drastisch ab. Einstige ‚Allerweltsvögel‘ wie Kiebitz und Feldlerche sind inzwischen als gefährdet eingestuft”, sagt Angelika Nelson.
Der LBV setzt deshalb unter anderem auf Schutzprojekte, mit denen Rast- und Brutplätze für gefährdete Vogelarten erhalten und gesichert werden.

Wer selbst einmal genauer hinschauen möchte, kann beim EuroBirdwatch am Wochenende vom 2. bis 4. Oktober mitmachen. Bei zahlreichen Veranstaltungen der regionalen LBV-Kreisgruppen geht es darum, den Vogelzug gemeinsam zu beobachten und mehr über die Tiere zu erfahren. Mehr dazu hier.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Freigängerkatzen: Das ändert sich ab Februar 2027 in fünf Gemeinden im Landkreis Rosenheim

Freigängerkatzen: Das ändert sich ab Februar 2027 in fünf Gemeinden im Landkreis Rosenheim

Rosenheim / Landkreis – Für Katzenhalter in fünf Gemeinden im Landkreis Rosenheim gelten ab Februar 2027 neue Regeln für Freigängerkatzen. In der Stadt Rosenheim dagegen ist eine Katzenschutzverordnung derzeit noch nicht in Kraft – allerdings liegt dort erneut ein Antrag auf dem Tisch. Was sich für Katzenhalter konkret ändert und was sie jetzt wissen müssen, haben wir zusammengefasst.

Die Katzenschutzverordnung tritt am 1. Februar 2027 in Kraft. Betroffen sind Amerang, Feldkirchen-Westerham, Griesstätt, Pfaffing und Tuntenhausen. Wer dort eine Katze mit unkontrolliertem Freigang hält, hat also noch einige Monate Zeit, die Vorgaben umzusetzen.
Wichtig: Die neue Regelung gilt nicht im gesamten Landkreis Rosenheim. Und auch nicht für jede Katze.

Was kommt auf Katzenhalter zu?

Für fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang gelten künftig drei Vorgaben: Sie müssen kastriert, eindeutig gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert sein.
Für die Kennzeichnung ist grundsätzlich ein Mikrochip vorgesehen. Eine bereits vorhandene Ohrtätowierung verliert ihre Gültigkeit nicht. Das Landratsamt empfiehlt allerdings, zusätzlich einen Mikrochip setzen zu lassen.
Eine reine Wohnungskatze fällt nicht unter die Regelung. Auch Katzen, die nur kontrollierten Auslauf haben, beispielsweise in einem geeigneten Freigehege, sind davon nicht betroffen. Die Kosten für Kastration und Kennzeichnung tragen grundsätzlich die Katzenhalter.

Katzenschutzverordnung: Die wichtigsten Fragen und Antworten für Katzenhalter

Gilt die neue Regelung für meine Katze?
Das hängt davon ab, wo du wohnst und wie deine Katze gehalten wird. Die Verordnung gilt in Amerang, Feldkirchen-Westerham, Griesstätt, Pfaffing und Tuntenhausen. Betroffen sind dort fortpflanzungsfähige Katzen mit unkontrolliertem Freigang.

Ab wann gilt die Verordnung?
Ab 1. Februar 2027. Bis dahin müssen die betroffenen Katzenhalter die Vorgaben umgesetzt haben.

Muss ich meine Katze kastrieren lassen?
Wenn du in einem der fünf Schutzgebiete wohnst und deiner fortpflanzungsfähigen Katze unkontrollierten Freigang ermöglichst, ja. Eine reine Wohnungskatze ist nicht betroffen. Auch kontrollierter Auslauf, beispielsweise in einem geeigneten Freigehege, fällt nicht unter die Regelung.

Was muss außer der Kastration noch gemacht werden?
Die Katze muss eindeutig gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert werden. Für die Kennzeichnung ist grundsätzlich ein Mikrochip vorgesehen.

Wo kann ich meine Katze registrieren?
Das Landratsamt verweist auf die kostenlosen Haustierregister TASSO und FINDEFIX, das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes. Wichtig: Der Chip muss nicht nur eingesetzt, sondern anschließend auch registriert werden.

Meine Katze hat schon eine Tätowierung im Ohr. Muss sie trotzdem gechippt werden?
Eine Ohrtätowierung, die bei Bekanntgabe der Verordnung bereits vorhanden war, bleibt gültig. Das Landratsamt empfiehlt trotzdem, zusätzlich einen Mikrochip setzen zu lassen. Dieser kann mit einem Lesegerät schnell ausgelesen werden.

Wer bezahlt Kastration und Kennzeichnung?
Die Kosten tragen grundsätzlich die Katzenhalter.

Was ist mit einer Katze, die herrenlos draußen lebt?
Für freilebende Katzen ohne feststellbaren Halter sieht die Verordnung eigene Maßnahmen vor. Sie können eingefangen, gekennzeichnet, registriert und kastriert werden. Bei der Umsetzung sollen Gemeinden und Tierheime zusammenarbeiten.

Kann kontrolliert werden, ob meine Katze die Vorgaben erfüllt?
Ja. Die Verordnung ermöglicht unter anderem, freilaufende Katzen zur Feststellung des Halters aufzugreifen und vorübergehend in Obhut zu nehmen. Für gehaltene Katzen können entsprechende Nachweise verlangt werden.

Was passiert, wenn meine Freigängerkatze nicht kastriert ist?
Ab dem 1. Februar 2027 darf einer fortpflanzungsfähigen Katze in den fünf Schutzgebieten kein unkontrollierter Freigang ermöglicht werden. Die Verordnung sieht kein klassisches Bußgeld für einen Verstoß vor. Sie gibt der zuständigen Behörde aber Möglichkeiten, die Vorgaben durchzusetzen. So können freilaufende Katzen aufgegriffen und der Halter festgestellt werden. Dann kann geprüft werden, ob die erforderliche Kennzeichnung, Registrierung und Kastration vorliegen. Eine flächendeckende Kontrolle aller Katzenhalter ist dabei nicht vorgesehen.

Ich wohne in der Stadt Rosenheim. Muss ich jetzt etwas tun?
Nein – zumindest aufgrund dieser neuen Landkreis-Verordnung. Die Stadt Rosenheim gehört nicht zu den fünf Schutzgebieten und hat derzeit keine eigene Katzenschutzverordnung. Allerdings liegt dort erneut ein Antrag auf eine solche Verordnung vor.

Gilt die Regelung auch außerhalb der fünf Gemeinden?
Diese konkrete Verordnung des Landkreises gilt dort nicht. Andere Gemeinden können allerdings eigene Katzenschutzverordnungen haben oder künftig erlassen.

Warum gilt die Verordnung nur in fünf Gemeinden?

Die Katzenschutzverordnung wurde nicht für den gesamten Landkreis erlassen. Als Schutzgebiete wurden die Gemeindegebiete von Amerang, Feldkirchen-Westerham, Griesstätt, Pfaffing und Tuntenhausen festgelegt. Nach Angaben des Landratsamtes wurden aus diesen Gemeinden besonders viele freilebende und verwilderte Katzen mit Schmerzen, Leiden oder Schäden gemeldet. Gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden wurden die Gebiete betrachtet und die Verordnung ausgearbeitet.

Hintergrund ist die unkontrollierte Vermehrung. Katzen können bereits in relativ jungem Alter geschlechtsreif werden und mehrmals im Jahr Nachwuchs bekommen. Wenn sich freilebende Tiere weiter vermehren, entstehen immer neue Gruppen verwilderter Katzen. Diese Tiere seien häufig nicht oder nur unzureichend medizinisch versorgt. Krankheiten, Parasiten, Verletzungen, Unterernährung und Inzucht können die Folge sein. Mit der Kastrationspflicht für Freigängerkatzen soll deshalb verhindert werden, dass immer wieder neuer Nachwuchs entsteht.

Was passiert mit Katzen ohne Besitzer?

Die Verordnung betrifft nicht nur Katzen, die einen Halter haben. Sie schafft auch die rechtliche Grundlage, freilebende Katzen ohne feststellbaren Besitzer einzufangen, zu kennzeichnen, zu registrieren und kastrieren zu lassen. Bei der Umsetzung will das Landratsamt mit den betroffenen Gemeinden und Tierheimen zusammenarbeiten. Die Zahl freilebender Katzen soll dadurch langfristig verringert werden.

Bayern bislang mit vergleichsweise wenigen Verordnungen

Katzenschutzverordnungen gibt es inzwischen in vielen Teilen Deutschlands. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes haben mittlerweile mehr als 3.300 Städte und Gemeinden eine Katzenschutz- oder Kastrationsverordnung.
In Bayern ist die Regelung dagegen bislang deutlich weniger verbreitet. Nach Angaben des Bündnisses Katzenschutz Bayern hatten zum 21. August 2026 insgesamt 115 von 2.056 bayerischen Kommunen eine entsprechende Verordnung. Das entspricht rund 5,6 Prozent. Bei 59 dieser Kommunen gibt es demnach eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Weitere 56 Kommunen haben zwar eine Katzenschutzverordnung, aber keine entsprechende Kastrationspflicht.

Eine landesweit einheitliche Regelung gibt es in Bayern nicht. Die konkreten Vorschriften entstehen vielmehr auf örtlicher Ebene, wenn die jeweiligen Voraussetzungen für eine Katzenschutzverordnung vorliegen.

Und was gilt in der Stadt Rosenheim?

Für Katzenhalter in der Stadt Rosenheim ändert sich durch die neue Landkreis-Verordnung zunächst nichts. Das Stadtgebiet gehört nicht zu den fünf Schutzgebieten. Eine eigene Katzenschutzverordnung ist dort derzeit nicht in Kraft.

Das Thema ist allerdings auch in Rosenheim weiterhin aktuell. Bereits 2023 hatte die AfD-Fraktion im Stadtrat eine Katzenschutzverordnung beantragt (wir berichteten). Der Antrag fand damals keine Mehrheit.
Im August 2026 wurde das Thema erneut aufgegriffen. Die SPD-Fraktion und FDP-Stadtrat Marcus Moga beantragten ebenfalls den Erlass einer Katzenschutzverordnung. Sie verbanden ihren Antrag mit Forderungen nach Aufklärung, Unterstützung für finanzschwache Katzenhalter, Kontrollen und einer späteren Auswertung der Regelung.

Beschlossen ist eine Katzenschutzverordnung für die Stadt Rosenheim bislang nicht. Für Katzenhalter im Stadtgebiet bleibt deshalb zunächst alles beim Alten. Ob und in welcher Form der erneute Antrag weiterverfolgt wird, ist derzeit offen.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)