Rosenheim Darf ein Ehrenamt Geld kosten – und wenn ja, wie viel? Im Rosenheimer Haupt- und Finanzausschuss ist genau darüber diskutiert worden. Konkret ging es um die künftige Entschädigung von Stadträten sowie der weiteren Bürgermeister. Während die Stadtverwaltung eine neue Berechnungsgrundlage und Anpassungen vorschlägt, stand dabei nicht nur die Höhe einzelner Beträge im Raum, sondern auch die grundsätzliche Frage, wie kommunales Ehrenamt künftig bewertet und entschädigt werden soll.
Im Rosenheimer Haupt- und Finanzausschuss stand eine neue Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Stadtratsmitglieder und der weiteren Bürgermeister auf der Tagesordnung. Grundsätzlich gilt das Mandat im Stadtrat und auch die Tätigkeit der Bürgermeister als Ehrenamt – also als Tätigkeit, die eigentlich unentgeltlich ausgeübt wird. Gleichzeitig sehen die kommunalen Regelungen jedoch Aufwandsentschädigungen vor, um Zeitaufwand, Sitzungstermine und organisatorische Belastungen auszugleichen.
Die Stadtverwaltung will die bisherigen Regelungen neu ordnen und stärker an die Besoldungsgruppe des Oberbürgermeisters koppeln. Begründet wird dies mit gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie einem Vergleich mit anderen kreisfreien Städten. Schon in der Diskussion wurde deutlich, dass es dabei um mehr geht als reine Rechenmodelle.
Oberbürgermeister Abuzar Erdogan ordnete zunächst ein, warum es überhaupt eine Aufwandsentschädigung gibt. „Die Tätigkeit im Stadtrat ist mit einer Teilzeitstelle vergleichbar“, sagte er mit Blick auf seine eigene Zeit als Stadtratsmitglied. „Da kommen in der Woche locker zehn bis 15 Stunden zusammen.“ Zugleich verwies er darauf, dass sich Rosenheim im Vergleich mit ähnlichen Städten im Mittelfeld bewege. Die Entschädigung solle zudem ermöglichen, kommunalpolitisches Engagement breiter aufzustellen: „Damit soll auch die Voraussetzung dafür geschaffen werden, es für bestimmte Personengruppen leichter zu machen, sich kommunalpolitisch zu engagieren.“
Stadtrat: kaum Veränderung beim Betrag – neue Logik dahinter
Für Stadtratsmitglieder bleibt es beim Grundprinzip einer monatlichen Pauschale, die künftig 582,75 Euro beträgt. Zuvor waren es 581,35 Euro – eine rechnerische Anpassung um 1,40 Euro.
Der eigentliche Wandel liegt jedoch in der Systematik: Die Entschädigung soll künftig an die Besoldungsgruppe des Oberbürgermeisters (B7) gekoppelt werden. Damit würde sie sich automatisch entwickeln, sobald sich diese Bezugsgröße verändert.
Hinzu kommen Sitzungsgelder: 70 Euro pro Sitzungstag in bestimmten Gremien sowie 40 Euro für Fraktions- und Ausschusssitzungen. Die Zahl der entschädigungsfähigen Termine ist auf 25 pro Jahr begrenzt, eine Auszahlung erfolgt nur gegen Nachweis.
CSU und SPD stellten sich hinter diesen Ansatz. CSU-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Bergmüller sprach von einem „objektiven Maßstab“, der durch die neue Kopplung entstehe. Auch SPD-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Jordan bewertete die Anpassung als angemessen: „Der Aufwand für unsere Tätigkeit hat sich in den vergangenen Jahren erhöht.“
Unterstützung kam zudem von den Freien Wählern/UP und den Grünen. Aus den Reihen der Freien Wähler war von einer „Würdigung des Ehrenamts“ die Rede, die Grünen sahen eine „Anerkennung der geleisteten Arbeit“.