Lindau / Bayern – Fünf Hundewelpen sollten mitten in der Nacht im Stadtgebiet Lindau an ihre Käufer übergeben werden. Doch die Bundespolizei wurde misstrauisch und kontrollierte den mutmaßlichen Transport. Dabei stießen die Beamten auf auffällige Dokumente, Zweifel am Zustand der Tiere und einen Hund, dessen Einfuhr nach Deutschland verboten ist.
Auslöser waren zwei voneinander unabhängige Kontrollen am Grenzübergang Lindau. Die Fahrer zweier Fahrzeuge mit Schweizer Kennzeichen gaben bei der Einreise aus Österreich an, noch in derselben Nacht jeweils einen Hundewelpen im Stadtgebiet Lindau kaufen zu wollen.
Da es in der jüngeren Vergangenheit bereits ähnliche Fälle gegeben hatte und sowohl der vereinbarte Verkaufsort als auch die Uhrzeit ungewöhnlich erschienen, überprüfte die Bundespolizei den Sachverhalt genauer.
Kontrolle an Tankstelle
Rund zwei Stunden später entdeckte eine inzwischen verstärkte Streife an einer Tankstelle in Lindau nicht nur die beiden zuvor kontrollierten Fahrzeuge, sondern auch einen Transporter mit ungarischer Zulassung, der nach Einschätzung der Beamten die Hundewelpen transportierte.
Bei der Kontrolle fanden die Einsatzkräfte auf der Ladefläche sechs Hundekäfige vor, von denen einer bereits leer war. Der 50-jährige Fahrer und sein 22-jähriger Beifahrer erklärten, einen Hund bereits in Österreich verkauft zu haben. Gleichzeitig übergaben sie die Unterlagen der Tiere. Schon vor Ort kamen den Beamten Zweifel an der Echtheit der Dokumente. Auch der Zustand der Tiere und die Art des Transports machten nach Einschätzung der Bundespolizei keinen ausreichenden Eindruck für einen Tiertransport.
Die beiden Männer mussten mit dem Transporter und den Hundewelpen zum Bundespolizeirevier Lindau fahren. Dort wurden die Dokumente weiter geprüft, während sich erfahrene Beamte um die Tiere kümmerten. Das hinzugezogene Veterinäramt überprüfte in den frühen Morgenstunden sowohl die Unterlagen als auch die Hundewelpen und äußerte ebenfalls Zweifel.
Ermittlungen dauern an
Unter den Tieren befand sich außerdem ein Bullterrier, dessen Einfuhr nach Deutschland verboten ist. Im Zuge der Ermittlungen stellten die Bundespolizisten zudem fest, dass der 50-jährige Fahrer bereits im Jahr 2023 an der tschechischen Grenze in einem ähnlichen Fall wegen Urkundenfälschung und eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigt worden war.
Von den rund 3.300 Euro Bargeld, die der Mann mitführte, musste er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kempten 3.200 Euro als Sicherheitsleistung hinterlegen.
Die Bundespolizei zeigte den 50-Jährigen wegen schwerer Urkundenfälschung und schweren Betrugs an. Anschließend wurde er an die Polizeiinspektion Lindau übergeben, die weitere mögliche Verstöße prüft.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)