Martins Eisenbahn-Großanlage, Rosenheimer Herbstfest, 1954

Martins Eisenbahn-Großanlage, Rosenheimer Herbstfest, 1954

Rosenheim – Unsere fotografische Zeitreise geht heute zurück in das Jahr 1954. Auf unserer historischen Aufnahme ist eine besondere Attraktion auf dem Rosenheimer Herbstfest zu sehen: die „Martins Eisenbahn-Großanlage“. Vor der aufwendig gestalteten Fassade herrscht reges Treiben. Besucher sind unterwegs, Fahrräder werden zum Festplatz geschoben und auch die Tracht ist bei einigen der damaligen Gäste schon zu sehen.

Die Fassade der Eisenbahnanlage fällt sofort ins Auge. „Martins Eisenbahn GroßAnlage“ steht dort zu lesen. Darunter findet sich ein Satz, der aus heutiger Sicht besonders berührt: „Erbaut von einem Kriegsversehrten.“

Der Krieg war noch allgegenwärtig

1954 lag das Ende des Zweiten Weltkriegs erst neun Jahre zurück. Der Hinweis auf der Fassade erinnert daran, dass die Folgen des Krieges auch im Alltag der Menschen noch deutlich präsent waren. Ein Volksfest stand zwar für Vergnügen und ein Stück Normalität – gleichzeitig gehörten die Schicksale der Kriegsversehrten ganz selbstverständlich zur Gesellschaft der Nachkriegszeit.
Bei der Martins Eisenbahn-Großanlage wurde dieses persönliche Schicksal sogar öffentlich sichtbar gemacht. Der Hinweis „erbaut von einem Kriegsversehrten“ erzählt von einem Menschen, der sich trotz seiner Kriegsverletzung mit dem Bau einer solchen Schaustellerattraktion offenbar eine berufliche Existenz geschaffen hatte.

Eine Eisenbahn als große Attraktion

Solche großen Schauanlagen waren damals besondere Publikumsmagneten. Die Besucher konnten in eine künstlich geschaffene Welt rund um die Eisenbahn eintauchen. Gerade in den 1950er-Jahren, als Reisen für viele Menschen noch längst nicht selbstverständlich waren und das Fernsehen erst allmählich Einzug in die Wohnzimmer hielt, konnten solche Anlagen eine ganz eigene Faszination entfalten.

Die historische Aufnahme zeigt auch das Drumherum. Vor der Fassade stehen und gehen Besucher, Herren und Buben sind mit Fahrrädern unterwegs. Einige Frauen tragen Tracht. Direkt vor der Schaustelleranlage steht außerdem ein Wohnwagen. Auf ihm ist der Name eines Betriebs zu erkennen – möglicherweise gehörte er zum Schaustellerunternehmen und diente dessen Bewohnern während der Festplatzzeit als Zuhause.

Gerade solche kleinen Details machen das Foto heute besonders interessant. Es geht nicht nur um eine längst verschwundene Attraktion, sondern auch darum, wie ein Besuch auf dem Herbstfest vor mehr als 70 Jahren aussah.
(Quelle: Beitragsbild: Archiv Herbert Borrmann – Foto Nickl / Artikel: Karin Wunsam)

Tracht hebt ab: Riesiges Dirndlkleid schwebte über Rosenheim

Tracht hebt ab: Riesiges Dirndlkleid schwebte über Rosenheim

Rosenheim – Tracht kann die Stimmung heben. Am Freitag hat sie in Rosenheim allerdings gleich selbst abgehoben: Ein riesiges rotes Dirndlkleid schwebte über der Stadt und sorgte pünktlich zum Endspurt des Herbstfestes für viele neugierige Blicke zum Himmel.

Wer das ungewöhnliche Flugobjekt entdeckte, musste vielleicht zweimal hinschauen. Denn mit einem klassischen Heißluftballon hatte das, was da über Rosenheim schwebte, auf den ersten Blick wenig gemeinsam. Statt einer gewöhnlichen Ballonhülle war am Himmel ein riesiges Dirndl zu sehen – 30 Meter hoch und in kräftigem Rot.

Hinter dem ungewöhnlichen Fluggerät steckt eine Werbeaktion von Krüger Dirndl. Gemeinsam mit Ballonfahrten Pfau hat das Unternehmen den speziell geformten Heißluftballon entwickelt. Seit diesem Sommer ist das 30 Meter hohe Dirndl als fliegender Trachten-Botschafter in Süddeutschland unterwegs.

Ein Dirndl mit ordentlich Luft darunter

Hinter dem ungewöhnlichen Fluggerät stehen Krüger Dirndl und Ballonfahrten Pfau. Gemeinsam haben sie den speziell geformten Ballon entwickelt. Im Sommer 2026 ging er erstmals auf Fahrt und ist seitdem vor allem in Bayern und Baden-Württemberg unterwegs.
Ein gewöhnlicher Heißluftballon ist das allerdings nicht. In der Ballonfahrt werden solche ungewöhnlich geformten Exemplare als Sonderformen bezeichnet. Das Grundprinzip bleibt trotzdem dasselbe: Heiße Luft im Inneren sorgt für den Auftrieb.

Für das XXL-Dirndl braucht es dabei einiges an Platz. Der Ballon ist nach Angaben von Krüger Dirndl 30 Meter hoch, hat einen Durchmesser von 17 Metern und ein Volumen von 3.300 Kubikmetern. Das Startgewicht wird mit 995 Kilogramm angegeben.
Dass sich ein solches Trachtenkleid überhaupt in die Lüfte erheben kann, macht den Anblick noch ein bisschen besonderer. Denn hier wurde nicht einfach ein Dirndl auf einen gewöhnlichen Ballon gedruckt – der gesamte Ballon ist als Trachtenkleid geformt.

Tracht in XXL zum Wiesn-Endspurt

Der Zeitpunkt für den Rosenheim-Besuch hätte kaum besser passen können: Während auf der Loretowiese die letzten Tage des Herbstfestes laufen, schwebte über der Stadt Tracht in einer ziemlich außergewöhnlichen Größenordnung.
Der Dirndl-Ballon ist regelmäßig in Süddeutschland unterwegs. Wo und wann er starten kann, hängt allerdings vom Wetter ab. Der Hersteller weist darauf hin, dass sich Termine und Startorte deshalb auch kurzfristig ändern können.

Für Rosenheim war der Flug am Freitag jedenfalls ein ungewöhnlicher Wiesn-Gruß. Ein riesiges rotes Dirndl am Himmel sieht man schließlich auch während des Herbstfestes nicht alle Tage.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Josefa Staudhammer)

 

Zwei Männer nach Diebstahl in Bad Wiessee an Grenze zu Österreich festgenommen

Zwei Männer nach Diebstahl in Bad Wiessee an Grenze zu Österreich festgenommen

Bad Wiessee – Ein 75-jähriger Urlauber ist am Donnerstag in Bad Wiessee Opfer eines Diebstahls geworden. Nach Angaben der Polizei lenkte ein 34-Jähriger den Mann unter dem Vorwand ab, eine Zwei-Euro-Münze wechseln zu wollen. Ein aufmerksamer Zeuge verständigte die Polizei – wenig später wurden die beiden mutmaßlichen Täter an der Grenze zu Österreich festgenommen.

Der 75-Jährige aus Oettingen war am 10. September gegen 14.45 Uhr zu Fuß auf der Münchner Straße in Bad Wiessee unterwegs, als ihn nach Angaben der Polizei ein 34-jähriger Mann aus Essen ansprach. Der Mann habe den Urlauber gefragt, ob er ihm eine Zwei-Euro-Münze in Kleingeld wechseln könne.
Als der 75-Jährige zeigen wollte, dass er kein passendes Kleingeld bei sich hat, habe der 34-Jährige den Geldbeutel des Mannes ausgeschüttet. Das Geld fiel dabei auf den Gehweg. Nach Angaben der Polizei nahm der 34-Jährige anschließend 30 Euro in Scheinen an sich und flüchtete zu einem Fahrzeug. Dort wartete demnach ein 46-jähriger Mann.

Die beiden Männer fuhren anschließend in Richtung österreichische Grenze. Ein Optikermeister aus Bad Wiessee hatte den Vorfall beobachtet und sofort die Polizei verständigt. An der Grenze nach Österreich fanden zu diesem Zeitpunkt Kontrollen durch die Bayerische Bereitschaftspolizei statt. Nach Angaben der Polizei konnten die beiden Männer deshalb dort angehalten und festgenommen werden.

Nach der Sachbearbeitung wurden beide wieder entlassen. Nach Angaben der Polizei erwartet sie nun ein Ermittlungsverfahren wegen gemeinschaftlichen Diebstahls.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Wiessee / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Sicher zur Schule mit Zug und S-Bahn: Bundespolizei gibt Tipps

Sicher zur Schule mit Zug und S-Bahn: Bundespolizei gibt Tipps

München / Bayern – Am Dienstag, 15. September, beginnt in Bayern das neue Schuljahr. Für viele Kinder und Jugendliche gehört dann auch der Weg mit Zug oder S-Bahn wieder zum Alltag. Die Bundespolizei weist zum Schulstart auf Gefahren an Bahnhöfen und Bahnanlagen hin und gibt Tipps, worauf Eltern und Kinder achten sollten.

Gerade für jüngere Schüler kann der Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln neu sein. Nach Einschätzung der Bundespolizei werden die Gefahren im Bahnverkehr dabei leicht unterschätzt. Ein Moment der Unachtsamkeit oder Ablenkung könne schwerwiegende Folgen haben. Besonders Smartphone und Kopfhörer könnten dazu führen, dass herannahende Züge, Durchsagen oder Warnsignale zu spät wahrgenommen werden.
Die Bundespolizei empfiehlt Eltern deshalb, den Schulweg gemeinsam mit ihren Kindern abzugehen. Dabei könnten mögliche Gefahrenstellen besprochen und das richtige Verhalten am Bahnsteig geübt werden. Zum Schuljahresbeginn will die Bundespolizei außerdem an ausgewählten Schwerpunkten verstärkt Präventionsmaßnahmen durchführen.

Abstand zu den Gleisen halten

Eine der wichtigsten Regeln lautet: Gleise dürfen niemals betreten oder überquert werden. Auch wenn gerade kein Zug zu sehen ist, können Züge außerhalb der bekannten Fahrzeiten unterwegs sein. Zudem haben sie einen langen Bremsweg und können nicht ausweichen. Für den Weg über die Gleise sollen deshalb ausschließlich die vorgesehenen Übergänge genutzt werden.

Auch an der Bahnsteigkante ist Vorsicht gefragt. Die Bundespolizei rät, hinter der weißen Sicherheitslinie zu bleiben und diese erst zu übertreten, wenn der Zug vollständig zum Stehen gekommen ist. Gerade bei einem vollen Bahnsteig sollte außerdem nicht gedrängelt oder geschubst werden.

Smartphone und Kopfhörer besser weg

Am Bahnsteig und beim Ein- und Aussteigen sollte die Aufmerksamkeit nach Empfehlung der Bundespolizei der Umgebung gelten. Smartphone und Kopfhörer könnten dazu führen, dass Warnsignale oder Durchsagen überhört werden.

Fällt ein Gegenstand ins Gleis, sollte er liegen bleiben. Ob Smartphone, Schulranzen oder etwas anderes: Niemand sollte selbst ins Gleis steigen. Stattdessen soll das Bahnpersonal oder die Bundespolizei angesprochen werden.

Besonders gefährlich ist nach Angaben der Bundespolizei auch das Klettern auf Züge, Waggons oder Masten. Die Oberleitungen führen demnach 15.000 Volt. Bereits eine Annäherung könne einen lebensgefährlichen Stromüberschlag verursachen.

Auch für Selfies oder Videos sollten Gleise und der Bereich unmittelbar an der Bahnsteigkante tabu sein. Die Bundespolizei warnt davor, sich für Aufnahmen unnötig in Gefahr zu bringen.

Weitere Informationen der Bundespolizei zum sicheren Verhalten an Bahnanlagen gibt es auf deren Internetseite.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bayerische Landjugend fordert mehr Schutz für Landwirtschaftsflächen

Bayerische Landjugend fordert mehr Schutz für Landwirtschaftsflächen

Bayern – In Bayern werden täglich rund zehn Hektar Siedlungs- und Verkehrsfläche neu in Anspruch genommen. Die Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände im Bayerischen Bauernverband sieht darin eine zunehmende Konkurrenz um die landwirtschaftlich nutzbare Fläche. Sie fordert deshalb, landwirtschaftliche Grundstücke besser zu schützen und jungen Landwirten den Zugang zu Flächen zu erleichtern.

München – Rund 14 Fußballfelder pro Tag: So viel Siedlungs- und Verkehrsfläche wurde in Bayern im Jahr 2024 durchschnittlich neu in Anspruch genommen. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Landjugendverbände im Bayerischen Bauernverband (ARGE Landjugend) sind inzwischen noch rund 46 Prozent der bayerischen Landesfläche Landwirtschaftsfläche.
Für die ARGE Landjugend zeigt diese Entwicklung, dass der Umgang mit Grund und Boden neu ausgerichtet werden müsse. Besonders für junge Landwirte werde es nach Ansicht des Verbands schwieriger, ausreichend Flächen für die Bewirtschaftung zu erwerben.

„Junge Landwirtsfamilien müssen die Möglichkeit haben, landwirtschaftliche Flächen zu erwerben und damit die Grundlage für ihren Hof zu sichern. Der Staat muss diesen Zugang gezielt unterstützen. Denn Fläche ist für die junge Generation in der Landwirtschaft nicht irgendein Produktionsfaktor. Sie ist die Grundlage für den Hof, für die Lebensmittelproduktion und für die Zukunft bäuerlicher Familien“, sagt Thomas Fleischmann, Vorsitzender der ARGE Landjugend im Bayerischen Bauernverband.

Landwirte sollen beim Flächenerwerb Vorrang haben

Ein zentraler Punkt der Forderungen betrifft den Kauf landwirtschaftlicher Grundstücke. Nach Ansicht der ARGE Landjugend sollten landwirtschaftliche Betriebe beim Erwerb grundsätzlich Vorrang vor Interessenten haben, die die Flächen nicht selbst landwirtschaftlich nutzen wollen.
Der Verband warnt davor, dass landwirtschaftlicher Boden zunehmend als Anlageobjekt interessant werden könnte. Fleischmann sieht darin einen Nachteil für junge Betriebe. „Wenn ein junger Landwirt beim Flächenkauf gegen einen finanzstarken Investor antreten muss, der den Boden nur als Spekulationsobjekt sieht, läuft etwas grundlegend falsch. Wer auf dem Boden steht, den er bewirtschaftet, nachhaltig Lebensmittel erzeugt und Verantwortung für die Fläche und die Region übernimmt, muss beim Flächenerwerb Vorrang haben“, sagt Fleischmann.

Die ARGE Landjugend fordert deshalb strengere Regeln für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen. Nach ihren Vorstellungen soll der Kauf an die landwirtschaftliche Nutzung und an eine sachgerechte und nachhaltige Bewirtschaftung gekoppelt werden. Auch eine landwirtschaftliche Aus- oder Fortbildung soll dabei berücksichtigt werden.

Junge Landwirte sollen unterstützt werden

Besonders wichtig ist dem Verband die Unterstützung der nächsten Generation. Junglandwirte bis zum Alter von 40 Jahren sollen nach den Vorstellungen der ARGE Landjugend landwirtschaftliche Flächen zu vergünstigten Konditionen erwerben können. Die daraus entstehende Differenz zum regulären Kaufpreis soll nach dem Vorschlag des Verbands staatlich ausgeglichen werden. „Wir reden ständig darüber, dass wir junge Menschen für die Landwirtschaft begeistern wollen. Dann müssen wir ihnen auch die Möglichkeit geben, Landwirtschaft zu betreiben. Ein Hof ohne ausreichenden eigenen fruchtbaren Boden hat keine Zukunft“, so Fleischmann.

Auch beim staatlichen Vorkaufsrecht sieht die ARGE Landjugend Änderungsbedarf. Das zuständige Siedlungsunternehmen soll nach den Vorstellungen des Verbands Flächen nach Ausübung des Vorkaufsrechts vorübergehend treuhänderisch für den Freistaat verwalten können. So soll Zeit gewonnen werden, um einen geeigneten landwirtschaftlichen Käufer zu finden.

Innenentwicklung statt neuer Flächen

Aus Sicht der ARGE Landjugend geht es beim Flächenschutz allerdings nicht nur um den Kauf und Verkauf landwirtschaftlicher Grundstücke. Der Verband fordert auch, bei der Siedlungsentwicklung stärker auf bereits genutzte Flächen zu setzen.
Nach Ansicht der ARGE Landjugend sollten Nachverdichtung und die Nutzung vorhandener Flächen Vorrang vor einer weiteren Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen im Außenbereich haben. Auch sogenannte Zweinutzungskonzepte, bei denen eine Fläche für mehrere Zwecke genutzt wird, sollten nach den Vorstellungen des Verbands stärker berücksichtigt werden.

Die ARGE Landjugend betont, sie wolle den Schutz landwirtschaftlicher Flächen nicht als Gegensatz zur Entwicklung Bayerns verstanden wissen. Es gehe vielmehr darum, wie mit der begrenzten Ressource Boden umgegangen werde. „Wir wollen Entwicklung in Bayern. Aber Entwicklung darf nicht bedeuten, dass wir unsere Produktionsgrundlage Stück für Stück verbauen. Jeder Hektar hat einen Wert – für unsere Ernährung, für die Natur und für die nächste Generation.“
(Quelle: Pressemitteilung BBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Landwirtschaftliche Flächen: Ein Hektar kostet in Oberbayern mehr als viermal so viel wie in Oberfranken

Landwirtschaftliche Flächen: Ein Hektar kostet in Oberbayern mehr als viermal so viel wie in Oberfranken

Fürth / Bayern –  6.850 landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wurden 2025 in Bayern verkauft – 885 mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt wechselten dabei rund 9.147 Hektar den Besitzer. Der durchschnittliche Kaufwert lag bei 79.833 Euro je Hektar. Zwischen den Regierungsbezirken gibt es allerdings große Unterschiede: In Oberbayern lag der Durchschnitt bei 143.222 Euro, in Oberfranken bei 30.403 Euro je Hektar.

Mehr landwirtschaftliche Grundstücke als im Vorjahr haben 2025 in Bayern den Besitzer gewechselt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik wurden insgesamt 6.850 Grundstücke verkauft. Dabei handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen ohne weitere Gegenstände, Rechte und Pflichten.
Zusammen kamen die verkauften Flächen auf rund 9.147 Hektar. Das entspricht durchschnittlich 1,34 Hektar je Verkaufsfall. Insgesamt wurden dafür 730,2 Millionen Euro bezahlt.

Ein Hektar für knapp 80.000 Euro

Rechnerisch ergibt sich daraus ein durchschnittlicher Kaufwert von 79.833 Euro je Hektar. Das entspricht 7,98 Euro je Quadratmeter.
Dabei sollte der Wert nicht mit einem festen „Preis für Ackerland“ gleichgesetzt werden. Das Landesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Statistik keine echte Preisstatistik ist. Denn bei jedem Verkauf spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle – etwa die Bodenqualität, die Lage und Größe des Grundstücks oder auch familiäre Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer.

Auch bei der Zahl der Verkäufe gibt es Unterschiede innerhalb Bayerns. Die meisten Fälle wurden 2025 in Unterfranken gezählt: Dort wechselten 1.634 landwirtschaftlich genutzte Grundstücke den Besitzer. Die wenigsten Verkaufsfälle gab es in der Oberpfalz mit 593 Grundstücken.

Oberbayern deutlich teurer als Oberfranken

Besonders groß ist der Unterschied beim durchschnittlichen Kaufwert je Hektar. Am teuersten war landwirtschaftliche Fläche 2025 in Oberbayern. Dort lag der durchschnittliche Kaufwert bei 143.222 Euro je Hektar. Auch in Niederbayern lag der Wert deutlich über dem bayerischen Durchschnitt: Hier wurden durchschnittlich 126.805 Euro je Hektar bezahlt. In Schwaben waren es 91.053 Euro.

Unter dem bayerischen Durchschnitt lagen dagegen die Oberpfalz mit 77.122 Euro, Mittelfranken mit 58.120 Euro, Unterfranken mit 31.919 Euro und Oberfranken mit 30.403 Euro je Hektar. Damit lag der durchschnittliche Kaufwert in Oberbayern mehr als viermal so hoch wie in Oberfranken.

Die meisten verkauften Flächen sind klein

Bei den Grundstücksgrößen zeigt sich ebenfalls ein deutlicher Schwerpunkt bei kleineren Flächen. 58,1 Prozent der verkauften landwirtschaftlichen Grundstücke waren kleiner als ein Hektar.
Grundstücke mit mindestens fünf Hektar machten dagegen nur 3,5 Prozent der Verkaufsfälle aus. Überdurchschnittlich viele größere Flächen wurden in Mittelfranken verkauft: Dort gab es 46 Verkäufe von Grundstücken mit mindestens fünf Hektar. Das entsprach 6,0 Prozent aller dort verkauften landwirtschaftlichen Grundstücke.
In Unterfranken wurden dagegen besonders viele sehr kleine Flächen verkauft. 484 Grundstücke waren kleiner als 0,25 Hektar. Das entsprach 29,6 Prozent aller dort erfassten landwirtschaftlichen Grundstücke.

Erfasst werden in der Statistik landwirtschaftlich genutzte Flächen ab einer Größe von 0,1 Hektar, also mindestens 1.000 Quadratmetern. Voraussetzung ist, dass davon ausgegangen werden kann, dass die Flächen auch nach dem Verkauf weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Statistik / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Rosenheimer Kreistag beschließt Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen

Rosenheimer Kreistag beschließt Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen

Landkreis Rosenheim – Der Rosenheimer Kreistag hat die Fortschreibung des Teilhabeplans für Menschen mit Behinderungen als verbindlich festgelegt. Der Plan enthält Handlungsempfehlungen unter anderem für Gemeinden und den Landkreis sowie für Verbände, Einrichtungen und Organisationen. Er war in den vergangenen knapp zwei Jahren unter Beteiligung von fast 500 Menschen überarbeitet worden.

Den Teilhabeplan gibt es im Landkreis Rosenheim bereits seit 2013. In den vergangenen knapp zwei Jahren wurde er grundlegend fortgeschrieben. Landrat Otto Lederer bezeichnete die neue Fassung als „sehr gut gelungenes Werk“.
Sozialplanerin Sevgi Cetinkaya hatte die Federführung bei der Fortentwicklung übernommen. Sie wertete die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses aus und legte die jetzt vom Kreistag verabschiedete Fassung vor.

Für Cetinkaya ist Inklusion kein Randthema. Als Begründung verwies sie auf die Zahl der Menschen mit Schwerbehinderung im Landkreis Rosenheim. Hier leben nach ihren Angaben mehr als 20.000 Menschen mit einer Schwerbehinderung. Von barrierefreien und inklusiven Strukturen würden aber deutlich mehr Menschen profitieren. „Zum Beispiel nach einem Unfall kann jeder auf Barrierefreiheit angewiesen sein“, sagte Cetinkaya.

Fünf Bereiche im Mittelpunkt

Der Teilhabeplan umfasst fünf Handlungsfelder: „Freizeit, Kultur und Sport“, „Mobilität und Verkehr“, „Bildung“, „Arbeit und Beschäftigung“ sowie „Wohnen und unabhängige Lebensführung“.

Für diese Bereiche enthält der Plan konkrete Handlungsempfehlungen. Sie sollen Gemeinden und dem Landkreis Orientierung für weitere Maßnahmen geben. Auch Verbände, Einrichtungen und Organisationen können den Plan laut Landratsamt für ihre eigenen Planungen nutzen.

Fast 500 Menschen beteiligt

Die Ideen und Vorschläge für die Fortschreibung stammen aus einem mehrstufigen Beteiligungsprozess. Fast 500 Menschen brachten sich nach Angaben des Landratsamtes ein.

Beteiligt waren zwei Teilhabekonferenzen, fünf Fachforen und vier Zukunftswerkstätten. Zusätzlich konnten sich Menschen online einbringen. Der gesamte Prozess erstreckte sich über einen Zeitraum von fast zwei Jahren. Fachlich begleitet wurde die Entwicklung des Teilhabeplans von einer Steuerungsgruppe.

Der neue Teilhabeplan soll in Kürze auf der Internetseite des Landkreises Rosenheim veröffentlicht werden. Außerdem ist eine Übertragung in Leichte Sprache geplant.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Biber darf am Waldsee bleiben – Behörden setzen auf Schutzmaßnahmen

Biber darf am Waldsee bleiben – Behörden setzen auf Schutzmaßnahmen

Schechen / Landkreis Rosenheim – Der Biber, der am 17. August einen Schwimmer im Waldsee gebissen und verletzt hat, darf vorerst bleiben. Die zuständigen Naturschutzbehörden haben ihre Prüfung abgeschlossen und sehen derzeit keinen Grund dafür, das Tier töten zu lassen. Stattdessen sollen weitere Maßnahmen das Risiko eines erneuten Vorfalls verringern.

Die Gemeinde Schechen hatte das Landratsamt Rosenheim nach dem Vorfall gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen zum Schutz der Badegäste notwendig sind und ob der Biber getötet werden darf. Auch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern wurde in die Prüfung einbezogen.

Das Ergebnis: Nach Einschätzung der beiden Behörden gibt es keine Hinweise darauf, dass am Waldsee ein einzelner Biber lebt, der dauerhaft auffälliges oder aggressives Verhalten gegenüber Menschen entwickelt hat.

Zwei Artikel zur Vorgeschichte:
Biber lebt schon seit Jahren am Waldsee

Die Biber leben nach Angaben des Landratsamtes bereits seit mehreren Jahren am Waldsee. Der See wird intensiv zum Baden genutzt. Vergleichbare Zwischenfälle seien bislang nicht bekannt geworden. Der Biss vom 17. August sei der erste bekannte Vorfall dieser Art im Landkreis Rosenheim.
Biberangriffe auf Menschen seien äußerst selten, so die Einschätzung der Naturschutzbehörden. Die Tötung eines einzelnen Tieres würde deshalb nach deren fachlicher Einschätzung das grundsätzliche Risiko nicht beseitigen.
Auch die Tötung der gesamten Biberfamilie würde das Problem nach Einschätzung der Behörden nicht unbedingt dauerhaft lösen. Wegen der hohen Biberdichte in der Umgebung sei damit zu rechnen, dass ein frei werdendes Revier wieder von anderen Bibern besetzt werde.

Was bedeutet „Entnahme“?

In den Unterlagen der Behörden ist von einer „Entnahme“ die Rede. Dahinter verbirgt sich in diesem Fall keine Umsiedlung. Eine genehmigte Entnahme bedeutet im Rahmen des bayerischen Bibermanagements die Tötung eines Bibers.
Die Gemeinde Schechen hatte eine solche Maßnahme nach dem Biss beim Landratsamt beantragt. Nach Abschluss der Prüfung sehen die zuständigen Naturschutzbehörden dafür derzeit keine Voraussetzungen.

Was vor dem Biss passiert sein könnte

Bei der Prüfung wurde auch der konkrete Ablauf des Vorfalls betrachtet. Der betroffene Schwimmer habe nach seinen Angaben nicht unmittelbar die Biberburg aufgesucht und sich ruhig verhalten. Ein für Biberangriffe typisches Warnsignal habe nach den vorliegenden Erkenntnissen ebenfalls nicht festgestellt werden können.
Nach Angaben des Geschädigten könne allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass kurz vor dem Vorfall Hunde am oder im Waldsee gewesen seien. Biber können auf die Anwesenheit von Hunden besonders stark reagieren. Ob es einen Zusammenhang mit dem Biss gab, lasse sich im Nachhinein jedoch nicht feststellen.

Der Schwimmer war bei dem Vorfall verletzt worden und musste ärztlich behandelt werden.

Mehr Hinweise für Badegäste

Statt den Biber töten zu lassen, schlägt die untere Naturschutzbehörde der Gemeinde weitere Schutzmaßnahmen vor.
So soll es zusätzliche Hinweisschilder geben, die bereits am Parkplatz auf die Biber am Waldsee aufmerksam machen. Außerdem soll deutlich auf das geltende Verbot hingewiesen werden, während der Badesaison Tiere beziehungsweise Hunde mitzubringen, frei laufen oder im Gewässer baden zu lassen.
Erste Hinweisschilder hatte die Gemeinde bereits unmittelbar nach dem Vorfall aufstellen lassen.

Auch eine Abgrenzung des naturnahen nördlichen Bereichs des Waldsees hält die Naturschutzbehörde für sinnvoll. Dort befindet sich die Biberburg. Denkbar wäre beispielsweise eine Kennzeichnung mit Bojen. Wie genau diese und mögliche weitere Maßnahmen umgesetzt werden, wollen Landratsamt und Gemeinde noch miteinander abstimmen.

Baden und Biber sollen zusammenpassen

Dass der Waldsee im FFH-Gebiet „Innauen und Leitenwälder“ liegt, stellt den langjährigen Badebetrieb nach Angaben des Landratsamtes nicht infrage. Baden und Naturschutz seien am Waldsee grundsätzlich miteinander vereinbar.
Ziel der vorgeschlagenen Maßnahmen sei es, das seit Jahren bestehende Nebeneinander von Badegästen und Bibern auch künftig möglichst sicher zu gestalten.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Mofa aus Garage in Höslwang gestohlen

Mofa aus Garage in Höslwang gestohlen

Höslwang / Landkreis Rosenheim – In Guntersberg bei Höslwang (Landkreis Rosenheim)  ist zwischen Mittwochabend (9.9.2026) und Donnerstagvormittag (10.9.2026)  ein schwarzes Mofa gestohlen worden. Das Fahrzeug der Marke Sachs stand in einer offenstehenden Garage eines Einfamilienhauses. Die Polizei bittet um Hinweise.

Nach bisherigen Ermittlungen ereignete sich der Diebstahl zwischen Mittwoch, 9. September, gegen 18 Uhr und Donnerstag, 10. September, gegen 11 Uhr. Unbekannte Täter nahmen das Mofa aus der Garage im Höslwanger Ortsteil Guntersberg mit.
Bei dem gestohlenen Fahrzeug handelt es sich um ein schwarzes Mofa der Marke Sachs. Es trug ein bereits abgelaufenes Versicherungskennzeichen. Der Sachschaden wird von der Polizei auf rund 300 Euro geschätzt.

Wer in dem genannten Zeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht hat oder Hinweise zum Verbleib des Mofas geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Prien unter der Telefonnummer 08051/90570 zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Prien / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Neue Ausstellungsfläche im Stadtarchiv Rosenheim

Neue Ausstellungsfläche im Stadtarchiv Rosenheim

Rosenheim – Das Stadtarchiv Rosenheim eröffnet am Dienstag, 29. September, eine neue Ausstellungsfläche. Dort sollen künftig wechselnde Ausstellungen Einblicke in die Rosenheimer Stadtgeschichte und in die Bestände des Archivs geben.

Den Auftakt bildet die Ausstellung „Rosenheims Gedächtnis: Das Stadtarchiv im Wandel der Zeit“. Sie beschäftigt sich mit der Geschichte des Stadtarchivs, seinen Beständen und der Frage, wie diese von Bürgern genutzt werden können. Gezeigt werden unter anderem historische Dokumente und Fotografien.
Bei der Eröffnung um 18 Uhr sprechen die 3. Bürgermeisterin Gabriele Leicht und Kulturreferent Wolfgang Hauck. Anschließend stellt Stadtarchivleiter Dr. Christian Höschler das Konzept der neuen Ausstellungsfläche vor.

Die Eröffnung ist öffentlich und barrierefrei zugänglich. Der Zugang erfolgt über den gemeinsamen Garten von Stadtarchiv und Städtischer Galerie
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Sechs neue Ministrantinnen für Sankt Martin in Babensham

Sechs neue Ministrantinnen für Sankt Martin in Babensham

Babensham / Landkreis Rosenheim – Sechs Mädchen verstärken künftig die Ministrantengruppe der Pfarrei Sankt Martin in Babensham. Im Rahmen eines Sonntagsgottesdienstes stellte Pfarrer Thomas Weiß die neuen Ministrantinnen vor. Die Gottesdienstbesucher begrüßten Ilona, Emilia, Seraphina, Lina, Johanna und Julia mit Applaus.

Vor ihrem ersten offiziellen Einsatz wurden die sechs von den Oberministrantinnen in ihre neuen Aufgaben eingewiesen. Nun freuen sie sich auf ihre künftigen Einsätze am Altar und auf die gemeinsamen Aktivitäten der Babenshamer Ministrantengruppe.
Pfarrer Weiß hob bei der Vorstellung die Bedeutung des Ministrantendienstes für die Kirchengemeinde hervor. Zugleich könne das Ehrenamt nach seiner Einschätzung auch für die Kinder und Jugendlichen selbst viel Positives bewirken.

Für die sechs neuen Ministrantinnen gehört deshalb beides zusammen: der Dienst bei den Gottesdiensten und die Gemeinschaft mit den anderen „Minis“. Auf gemeinsame Aktionen und Ausflüge außerhalb der Kirche sind sie bereits gespannt.
(Quelle: Pressemitteilung Pfarrgemeinde Babensham / Beitragsbild: Copyright Pfarrgemeinde Babensham)

Saunabrand in Rosenheim verursacht hohen Sachschaden

Saunabrand in Rosenheim verursacht hohen Sachschaden

Rosenheim – In einem Fitnessstudio am Kirchenweg in Rosenheim ist am Donnerstagmorgen (10. September)  eine Sauna in Brand geraten. Die Sauna stand beim Eintreffen der Feuerwehr bereits in Vollbrand. Verletzt wurde niemand. Der Sachschaden wird nach ersten Einschätzungen auf einen sechsstelligen Betrag geschätzt.

Gegen 8.29 Uhr ging bei der Integrierten Leitstelle Rosenheim die Meldung über den Brand ein. Bereits auf der Anfahrt war eine deutliche Rauchsäule zu sehen. Die Feuerwehren aus Rosenheim, Aising und Happing konnten verhindern, dass die Flammen auf das restliche Gebäude übergriffen. Der Brand wurde anschließend unter Kontrolle gebracht und gelöscht. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde niemand verletzt.

Die Polizeiinspektion Rosenheim übernahm zunächst die Ermittlungen vor Ort. Inzwischen hat die Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim die weiteren Ermittlungen übernommen. Wie es zu dem Brand kam, ist derzeit noch unklar.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)