Bundespolizei ertappt Migranten ein zweites Mal

Bundespolizei ertappt Migranten ein zweites Mal

Füssen / Kiefersfelden – Am Freitag (22. März) hat die Bundespolizei am Grenztunnel Füssen (BAB 7) zwei syrische Staatsangehörige gestoppt, die bereits am Vortag auf der Inntalautobahn (Landkreis Rosenheim) von Bundespolizisten aufgegriffen und zurückgewiesen worden waren. Ein Verwandter der Migranten hatte nun versucht, die beiden in seinem Auto unerlaubt über die Grenze zu befördern.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Kemptener Bundespolizisten stoppten am Nachmittag in der Kontrollstelle einen niederländischen Fahrzeuglenker. Der 45-Jährige beförderte in seinem Pkw zwei Syrer, die über Reisepässe, jedoch nicht über die erforderlichen Aufenthaltstitel verfügten. Bei dem 41-jährigen Insassen soll es sich um den Bruder und bei dem 31-Jährigen um den Schwager des Fahrers handeln.
Die Bundespolizisten ermittelten, dass die beiden Mitfahrer bereits am Donnerstagmorgen (21. März) am Grenzübergang Kiefersfelden (BAB 93) durch die Rosenheimer Bundespolizei bei der unerlaubten Einreise in einem Fernbus aufgegriffen und wenig später nach Österreich zurückgewiesen worden waren.

Eigenen Angaben zufolge strebten die beiden Migranten einen Daueraufenthalt in der Bundesrepublik an. Während der 31-Jährige zu seinem Vater reisen wollte, beabsichtige der 41-Jährige, seine Frau und Tochter nach Deutschland zu holen.
Der Fahrer, der seine Verwandten gezielt in Innsbruck abgeholt hatte, wurde wegen versuchten Einschleusens von Ausländern angezeigt. Die Bundespolizisten stellten das Navigationsgerät des Fahrers sowie die Handys aller Beteiligten als Beweismittel sicher. Die beiden mutmaßlich Geschleusten erhielten Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise. Die Beamten wiesen die Syrer schließlich erneut nach Österreich zurück.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Copyright Bundespolizei)

Pakistanische Männer am Bahnhof Rosenheim verhaftet

Pakistanische Männer am Bahnhof Rosenheim verhaftet

Rosenheim – Die Bundespolizei hat Donnerstagnacht (14.2.2024)  am Bahnhof in Rosenheim einen pakistanischen Migranten im Zug aus Italien festgenommen und ins Gefängnis nach Bernau gebracht. Der Mann konnte seine offenen Justizschulden nicht begleichen. Er wird wohl erst Mitte des Jahres aus der Haftanstalt entlassen werden können. Ein weiterer Fahrgast, der ebenfalls ursprünglich aus Pakistan stammt, war hingegen in der Lage, die gegen ihn verhängte vierstellige Geldstrafe zu zahlen. Daher muss er keine Freiheitsstrafe verbüßen. Eine Weiterfahrt bleib ihm dennoch verwehrt, da er nicht über die erforderlichen Einreisepapiere verfügte.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des 30-jährigen Pakistaners konnte sich dieser zwar mit einem Pass, nicht aber mit der erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Die Bundespolizisten fanden bei der Überprüfung seiner Personalien heraus, dass er mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Demnach hatte das Amtsgericht Bamberg gegen ihn im vergangenen Jahr wegen eines aufenthaltsrechtlichen Verstoßes einschließlich Verfahrenskosten eine Geldstrafe in Höhe von rund 1.000 Euro verhängt. Da er die geforderte Summe nicht zahlen konnte wurde er, wie vom Gericht festgesetzt, ersatzweise für die Haftdauer von 90 Tagen in die Bernauer Justizvollzugsanstalt eingeliefert. In dieser Zeit wird er sich voraussichtlich mit einer Strafanzeige wegen versuchter illegaler Einreise auseinanderzusetzen haben.

Auch der andere pakistanische Staatsangehörige besaß abgesehen von seinem Reisepass weder ein Visum noch eine sonstige Aufenthaltsberechtigung. Mithilfe des Polizeicomputers stellte sich heraus, dass der 44-Jährige im Jahr 2020 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen falscher Angaben zur Beschaffung einer Aufenthaltserlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt worden war. Der Mann verfügte über ausreichende finanzielle Möglichkeiten und konnte bei der Rosenheimer Bundespolizei die Geldstrafe begleichen. Deshalb blieb ihm die 100-tägige Ersatzhaft erspart. Seine Reise in Richtung München durfte er mangels Einreisepapiere trotzdem nicht fortsetzen. Nachdem er wegen seines illegalen Einreiseversuchs angezeigt worden war, wurde er nach Österreich zurückgewiesen.
(Quelle: Pressemitteilung: Bundespolizei / Symbolfoto: Bundespolizei)

Bundespolizei stoppt verdächtige Fahrgemeinschaften

Bundespolizei stoppt verdächtige Fahrgemeinschaften

Am Dienstag und Mittwoch (5./6. März) hat die Bundespolizei am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) zwei mutmaßliche Schleuserfahrer gestoppt. Drei Insassen hatten versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Zwei von ihnen mussten später nach Österreich, einer in sein Heimatland zurück.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Mittwochabend (6. März) stoppte eine Streife der Lindauer Bundespolizei einen 30-jährigen italienischen Fahrzeuglenker, der in Begleitung eines 21-jährigen Landsmannes, eines 38-jährigen Pakistaners und einer 54-jährigen Chinesin reiste. Die Fahrgemeinschaft hatte das Reiseziel München und war nachweislich über eine Mitfahrplattform im Internet zustande gekommen. Die Italiener wiesen sich den Beamten gegenüber ordnungsgemäß aus. Die Beifahrerin konnte zwar ihren chinesischen Reisepass vorweisen, jedoch war ihr spanisches Schengenvisum bereits seit Mitte Januar abgelaufen. Eigenen Angaben zufolge hatte sich die Frau nur einen Tag in Spanien aufgehalten. Nun wollte sie dauerhaft in Deutschland bleiben. Der Pakistaner legte seine gültigen pakistanischen und italienischen Papiere vor. Bei ihm fanden die Bundespolizisten jedoch einen gefälschten pakistanischen Führerschein. Die Beamten stellten das Dokument sicher und zeigten den Mann wegen Verschaffens falscher amtlicher Ausweise an. Aufgrund dieser Straftat erlischt das Reiserecht des Pakistaners, weswegen er, wie auch die Chinesin, wegen versuchter unerlaubter Einreise angezeigt wurde. Der Fahrer gab an, dass er vor Fahrtbeginn die Dokumente der beiden Männer überprüft hatte. Von der Chinesin habe er vorab über einen Messenger-Dienst ein einmalig zu öffnendes Foto eines deutschen Dokumentes erhalten. Bei Fahrtantritt habe er sich ihre Dokumente jedoch nicht noch einmal zeigen lassen. Der Italiener, der einen Wohnsitz in München hat, muss sich nun wegen versuchten Einschleusens von Ausländern verantworten. Er durfte später weiterreisen. Die Bundespolizisten wiesen den Pakistaner und die Chinesin am Donnerstag nach Österreich zurück.

Serbische Fahrgemeinschaft aus dem Verkehr gezogen

Bereits am Dienstag (5. März) hatten Lindauer Bundespolizisten eine serbische Fahrgemeinschaft aus dem Verkehr gezogen. An den Dokumenten des 35-jährigen Fahrers gab es nichts zu beanstanden. Bei der Überprüfung der Ein- und Ausreisestempel im Pass des 18-jährigen Beifahrers stellten die Beamten jedoch fest, dass er die erlaubte visafreie Kurzaufenthaltsdauer im Schengenraum bereits einige Tage überschritten hatte. Eigenen Angaben zufolge hatte sich der junge Mann zuletzt in der Schweiz aufgehalten. Der Kontakt zum Fahrer sei über eine Verwandte hergestellt worden. Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Die Beamten wiesen den 18-Jährigen, der 600 Euro für die Rückführungskosten hinterlegen musste, am Mittwochmorgen (6. März) mit dem Flugzeug vom Flughafen Memmingen nach Nis zurück. Die Polizisten ermittelten, dass der Fahrer nach der Ankunft in Serbien 120 Schweizer Franken erhalten sollte, weswegen er eine Anzeige wegen versuchten Einschleusens von Ausländern erhielt. Der Mann kam anschließend auf freien Fuß.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Wochenendbilanz der Bundespolizei Freilassing: 40 unerlaubt Einreisen

Wochenendbilanz der Bundespolizei Freilassing: 40 unerlaubt Einreisen

Freilassing / Landkreis Rosenheim – Am vergangenen Wochenende (1.-3. März 2024) deckte die Bundespolizeiinspektion Freilassing 40 unerlaubte Einreisen auf. Außerdem wurden zwei Schleusungen verhindert und 70 Fahndungstreffer, darunter auch neun Haftbefehle, festgestellt.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Beamtinnen und Beamten hatten Haftbefehle unter anderem wegen Bedrohung, Hausfriedensbruch, Räuberischer Erpressung, Körperverletzung oder Urkundenfälschung vollstreckt. In fünf Fällen wurden die Gesuchten in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die anderen Personen konnten die geforderte Geldstrafe bezahlen.

Gleich zwei Haftbefehle hatte die Bundespolizei am Samstag (2. März) gegen 16:50 Uhr bei der Kontrolle eines 37-jährigen Deutschen am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Berlin forderte von dem Mann eine Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro wegen Betrugs und in einem weiteren Fall eine Geldstrafe in Höhe von 765 Euro wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls. Da der Mann die geforderten Geldstrafen nicht begleichen konnte, verbüßt er jetzt die Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt.

Des Weiteren wurde ein 67-jähriger Türke wegen fahrlässiger Körperverletzung von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gesucht. Die Bundespolizei hatte diesen ebenfalls am Samstag gegen 19:20 Uhr am Grenzübergang Schwarzbach-Autobahn nach der Einreise aus Österreich kontrolliert. Weil er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 4.680 Euro nicht bezahlen konnte, lieferte die Bundespolizei auch ihn in eine Justizvollzuganstalt ein.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bundespolizeidirektion München: 18 Migranten in Gewahrsam genommen

Bundespolizeidirektion München: 18 Migranten in Gewahrsam genommen

Frasdorf / Landkreis Rosenheim – Die Bundespolizeidirektion München hat 18 Migranten in Gewahrsam genommen. Die 18 Syrer waren in einem Waldstück bei Frasdorf abgesetzt und zurückgelassen worden. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei ermittelt gegen einen bislang unbekannten Schleuser, der am Freitag (1. März) 18 syrische Migranten in einem Waldstück bei Frasdorf abgesetzt und zurückgelassen hatte. Den Geschleusten zufolge war eine gefährliche Fahrt in einem Kastenwagen vorausgegangen. Sie mussten ohne Unterbrechung rund elf Stunden auf dem Boden der Ladefläche des Transporters zubringen. Es gab keine Heizung. Für die Notdurft stand lediglich eine Plastikflasche zur Verfügung.

Die Polizei wurde am Freitagmorgen von einer Zeugin verständigt, die eine eher orientierungslos wirkende Personengruppe in Frasdorf wahrgenommen hatte. Beamte der Polizeiinspektion Prien trafen im Frasdorfer Ortsbereich bei einem Lebensmittelgeschäft sieben und an einer Bushaltestelle neun Migranten an. Diese erklärten, dass sie ein ihnen nicht näher bekannter Schleuser ein bis zwei Kilometer entfernt in einem Waldstück zurückgelassen hätte. Außer ihnen wären noch weitere Personen in dem Transporter gewesen. Im Rahmen der Fahndung konnte eine Streife der Rosenheimer Bundespolizei zwei Männer zwischen Frasdorf und Prien am Chiemsee antreffen, die ebenfalls zu der abgesetzten Gruppe gehörten. Vom Schleuserfahrzeug hingegen fehlte jede Spur. Nach ersten Erkenntnissen dürfte es sich um einen Kastenwagen gehandelt haben.

In unbeheizten Laderaum gesperrt

Die 18-köpfige Gruppe wurde zur zuständigen Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim gebracht. Dort konnten die Migranten versorgt und mithilfe von Dolmetschern befragt werden. Nach eigenen Angaben handelt es sich um 15 Männer im Alter zwischen 18 und 48 Jahren sowie drei Minderjährige, 14, 15 und 17 Jahre alt. Sie alle stammen ursprünglich aus Syrien. Papiere führten sie nicht mit. Auf einem Feldweg, den sie nach ihrer Absetzung gewählt hatten, konnten Bundespolizisten bei der Absuche eine zuordenbare slowenische Registrierungskarte finden, die wohl „entsorgt“ worden war. Die Syrer schilderten, dass sie in Slowenien im Umfeld eines Flüchtlingscamps in den Transporter gestiegen wären. Dabei handelte es sich um die letzte Etappe einer organisierten Schleusung. Einem der Jugendlichen zufolge hätten die Eltern in der Heimat für seine Schleusung nach Deutschland 16.000 Euro gezahlt. Nach seiner Ankunft in Bosnien wären diese allerdings aufgefordert worden, nochmals 4.000 Euro nachzulegen. Einer der Erwachsenen führte aus, dass von ihm für die Tour von Slowenien nach Deutschland 750 Euro verlangt worden wären. Diese Etappe sei dann unerwartet problematisch gewesen, denn der Fahrzeugführer habe seine Mitfahrer in einen unbeheizten Laderaum ohne Sitze gesperrt. Dementsprechend wären auch keine Sicherungsmöglichkeiten vorhanden gewesen. Während der knapp elfstündigen Fahrt hätten sie auf dem blanken Boden sitzen oder liegen müssen. Selbst bei einem Tankstopp unterwegs durften sie nicht aussteigen. Anstatt zur Toilette zu gehen, musste eine Plastikflasche genutzt werden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die drei Minderjährigen der Obhut des Jugendamtes anvertraut. 13 der erwachsenen Geschleusten wurden einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge in München zugeleitet. Zwei Männer werden das Land voraussichtlich in Richtung Kroatien verlassen müssen. Mithilfe ihrer Fingerabdrücke konnte die Bundespolizei in Rosenheim belegen, dass sie sich dort bereits in einem Asylverfahren befinden.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

 

Bundespolizei überführt Ukrainerin des Sozialbetrugs

Bundespolizei überführt Ukrainerin des Sozialbetrugs

Lindau – Am Dienstag (27.2.2024) haben Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96) eine ukrainische Fernbusreisende der unerlaubten Einreise und des Sozialleistungsbetruges überführt. Der Frau wird vorgeworfen, dass sie sich trotz ihres legalen Aufenthalts in Italien in Deutschland hatte als Flüchtling registrieren lassen und seitdem Geldleistungen bezog.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Morgen eine ukrainische Passagierin eines Fernreisebusses mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main. Die 61-Jährige wies sich mit ihrem ukrainischen Reisepass sowie einer deutschen Fiktionsbescheinigung für Schutzsuchende aus. Dieses Dokument legitimiert zwar den Aufenthalt im Bundesgebiet, berechtigt jedoch nicht zum Grenzübertritt. Die Polizisten ermittelten, dass die Frau bereits seit 2007 in Italien wohnt, im Besitz eines unbefristeten italienischen Aufenthaltstitels ist und einer bezahlten Beschäftigung nachgeht. Offenbar hatte die Ukrainerin diese Umstände den deutschen Ausländerbehörden bei der Antragstellung im September 2023 jedoch verschwiegen.
Seitdem bezieht die Frau für ihre Bedarfsgemeinschaft monatlich über 1.100 Euro Bürgergeld. Die Beamten fanden bei der Durchsuchung der Busreisenden und ihres Gepäcks fast 3.800 Euro Bargeld. Die Bundespolizisten zeigten die Ukrainerin wegen versuchter unerlaubter Einreise und Sozialleistungsbetruges an und informierten die zuständige Ausländerbehörde Heppenheim über den Sachverhalt. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten musste die Beschuldigte außerdem eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3.500 Euro hinterlegen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau entlassen. Sie muss sich nun zunächst bei der Ausländerbehörde melden.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)