Bestattungsgebühren in Rosenheim steigen

Bestattungsgebühren in Rosenheim steigen

Rosenheim – Die Bestattungsgebühren in Rosenheim steigen. Das würde in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss Rosenheim bekanntgegeben. Als Grund dafür wurden anhaltende Inflation und steigende Energiepreise genannt.

Pro Jahr gibt es in Rosenheim jährlich 127 Erdbestattungen und 320 Urnenbestattungen. Eine Nachkalkulation für die Jahr 2020 bis 2023 hat ergeben, dass es sowohl bei der Kostenstelle Bestattung als auch bei der Kostenstelle Friedhof ein sattes Minus gegeben hat. Die Gesamtunterdeckung bei der Kostenstelle Bestattung beträgt laut Vorlage der Stadtverwaltung Minus 314.529,40 Euro und bei der Kostenstelle Friedhof Minus 128, 646,75 Euro. Hauptkostenblock bei den Bestattungen mit rund 46 Prozent seien das Entgelt für die beauftragte Firma, welche die Grabmacher- und Schaffnerarbeiten ausführt.
Um dieses Minus zukünftig auszugleichen sollen die Gebühren angehoben werden.

Nach aktueller Rechnung würde sich das dann so auswirken:
  • Die Gebühren bei Sargbestattungen steigen von 1.244 Euro auf 1.375 Euro (Plus 10,5 Prozent)
  • Die Gebühren für eine Urnenerdbestattung steigen von 561 Euro auf 677 Euro (Plus 20,7 Prozent)
  • Die Gebühren bei der Urnenwandbestattung steigen von 520 Euro auf 640 Euro (Plus 23,1 Prozent). Die endgültige Entscheidung fällt in der Stadtratssitzung am Mittwoch, 22. November.
    (Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)
Grabmacher gesucht

Grabmacher gesucht

Rosenheim – Für die drei städtischen Friedhöfe in Rosenheim sollen Grabmacher- und Bestattungsdienstleister nun in einem offenen Verfahren mittels europaweiter Ausschreibung gesucht werden. Die Stadträte stimmten dem Vorhaben bei der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zu.

Jährlich finden auf den drei städtischen Friedhöfen in Rosenheim rund 410 Beerdigungen statt, davon ein Drittel Sarg und zwei Drittel Urnenbestattungen. Das geht aus der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung hervor.
Für die Durchführungen der Bestattungen –  dazu gehören unter anderem der Transport von Sarg oder Urne zum Grab, Transport von Blumen und Kränzen und Öffnen und Schließen der Gräber – sind Grabmacher- und Bestattungsdienstleister zuständig. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört auch die Exhumierung und Umbettungen.

Mangelnder Wettbewerb

Seit dem Jahr 2008 werden diese Dienstleistungen für die drei städtischen Friedhöfe in Rosenheim fremdvergeben. Bei den bisher in der Vergangenheit durchgeführten Ausschreibungen ging aber jeweils nur ein Bieterangebot ein.
Dieser mangelnde Wettbewerb missfiel einigen Stadträten und so wurde die Stadtverwaltung bereits für den Zeitraum 2017 bis 2019 damit beauftragt, kommunale Lenkungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Grabmacher- und Bestattungsdienstleistungen nicht mit eigenem Personal bei gleichen Kosten durchgeführt werden können.

Kaum Einsparungsmöglichkeiten bei Personalkosten

Die Verwaltung kam zu dem Ergebnis, dass bei den Personalkosten aber kaum Einsparmöglichkeiten bestehen. Außerdem verfüge der Baubetriebshof aktuell für den Bereich Grabmacher- und Bestattungsdienstleitungen über keine geschulten Mitarbeiter. Zu bedenken seien auch die hohen Investitionskosten für Fuhrpark und Anschaffung von Spezialgeräten.
Darum soll es nun eine europaweite Ausschreibung für den Vertragszeitraum 2024 bis 2033 geben. Durch die lange Vertragslaufzeit erhofft sich die Stadtverwaltung den Posten attraktiver zu machen und somit mehr Firmen zur Teilnahme des Wettbewerbs zu animieren.
Der Haupt- und Finanzausschuss gab Grünes Licht. Die endgültige Entscheidung fällt bei der Stadtratssitzung am morgigen Mittwoch.
Wie sich diese Neuerung dann auf die Friedhofsgebühren auswirkt, steht aktuell noch nicht fest. zeitnah soll aber eine Neukalkulation der Friedhofsgebühren erfolgen.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)