Auszahlungssumme für Biberschäden erhöht

Auszahlungssumme für Biberschäden erhöht

München / Bayern – Im Rahmen des Bibermanagements hat das Bayerische Umweltministerium den Fonds zum Ausgleich von durch Biber verursachten Schäden erhöht. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung  des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hervor.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu am heutigen Montag in München: „Seit über 10 Jahren gibt es das Bayerische Bibermanagement. Ziel ist, die Bedürfnisse von Mensch und Natur in Einklang zu bringen. Das Bibermanagement beruht auf den vier Säulen Beratung, Prävention, Zugriffsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen. Damit unterstützen wir besonders die Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Die Ausgleichszahlungen tragen entscheidend zur Akzeptanz des Bibers bei. Deshalb haben wir den Entschädigungsfonds jetzt um 20 Prozent erhöht.“ Für den Ausgleich von Schäden aus dem Jahr 2021 würden somit insgesamt 660.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Auszahlung der Entschädigungen erfolge ab sofort durch die Kreisverwaltungsbehörden.
Die Zuständigkeit für das Bibermanagement liege bei den Kreisverwaltungsbehörden, die Entscheidungen zeitnah und vor Ort treffen könnten. Unterstützt werden diese von einer Bibermanagerin für Nord- und einem Bibermanager für Südbayern sowie rund 400 lokalen ehrenamtlichen, fachlich geschulten Biberberatern, die individuell vor Ort tätig sind. Vielfach könnten an die Situation angepasste Präventionsmaßnahmen Schäden verhindern. Ein Arbeitskreis des Obersten Naturschutzbeirats gäbe zudem wichtige Hilfestellung bei der Lösung schwieriger Fallkonstellationen und der Weiterentwicklung des Managements.

Am häufigsten sind
Schäden in der Forstwirtschaft

Um durch Biber verursachte Konflikte und Schäden so gering wie möglich zu halten, habe das Umweltministerium vor mehr als zehn Jahren das Bayerische Bibermanagement etabliert. Wesentliche Grundlage hierfür seien die bayerischen „Richtlinien zum Bibermanagement“. Der Freistaat leiste im Rahmen des Bibermanagements freiwillige finanzielle Ausgleichszahlungen für von Bibern verursachte Schäden im Bereich der Land-, Teich- und Forstwirtschaft. Je nach Schadensaufkommen werde eine Ausgleichsquote berechnet und im Folgejahr ausgezahlt. Für das Jahr 2021 wurden laut Pressemitteilung im Rahmen des Bibermanagements Schäden in Höhe von insgesamt rund 935.000 Euro anerkannt. Am häufigsten würden Schäden im Bereich der Forstwirtschaft anfallen.

Rund 22.000 Tiere umfasst
der bayerische Biberbestand

Der Biber ist europa- und bundesrechtlich besonders und streng geschützt und hat sich wieder in ganz Bayern angesiedelt. Es ist nicht zulässig, Biber generell zu bejagen oder beispielsweise den Bestand auf eine feste Obergrenze zu regulieren. Lassen sich Konfliktfälle nicht anders lösen als durch eine Entnahme, sieht das Artenschutzrecht im Einzelfall hierfür Ausnahmen auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der auf dem Bundesnaturschutzgesetz aufbauenden bayerischen Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung vor.
Der bayerische Biberbestand wird derzeit auf rund 22.000 Tiere in etwa 6.000 Revieren geschätzt.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Biber „bricht“ bei der Polizei ein

Biber „bricht“ bei der Polizei ein

Rosenheim – Tierischer „Einbrecher“ bei der Polizei: Ein Biber beschäftigte am heutigen frühen Morgen die Polizeiinspektion Rosenheim. Das Tier spazierte im Innenhof herum. Mittlerweile wurde der Biber wieder in die Freiheit entlassen.

Gegen 5 morgens bemerkte die Rosenheimer Polizei einen „Einbrecher“ im Innenhof ihrer Inspektion in der Ellmaierstraße.
Nach der ersten Kontaktaufnahme stellte sich schnell heraus, dass der namentlich Unbekannte keine Anzeige oder sonstige Auskünfte benötigt, sondern möglicherweise andere „Absichten“ hatte, denkbar ein Einbruchsversuch nach Nahrung oder essbarem. Doch die Aufmerksamkeit der Beamten überwog und so konnte der Täter sofort festgenommen werden. Seine „Haft“ musste er in einer eilig besorgten Kartonschachtel verbringen und nach den Vorgaben zur Inhaftierung erhielt der Täter auch eine kuschlige Decke. Nach Prüfung des Deliktes stellte sich heraus, dass die Umstände zu mildern sind und der „tierische Täter“ wurde im Bereich der Innmulden wieder in Freiheit entlassen.
Unser Foto zeigt Polizeiobermeister Sebastian Olma bei der „Entlassung“ des tierischen Besuchs bei der Polizei.
(Quelle: Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Polizeiinspektion Rosenheim)

Polizei macht „tierischen Fang“

Polizei macht „tierischen Fang“

Rosenheim Einen „tierischen Fang“ machte die Polizei am gestrigen Karsamstag in der Klepperstraße in Rosenheim. Mehrere Verkehrsteilnehmer meldeten um 1 Uhr in der Nacht, dass dort ein Biber herumläuft.

Auf die Schnelle ließ sich der Biber nicht einfangen. Mehrere Passanten halfen dann schließlich mit. Der Biber wurde in eine Hunde-Box verfrachtet und bekam eine Freifahrt mit dem Polizeifahrzeug. An einer taktisch günstigen „Biberstelle“ wurde das Wildtier dann von den Einsatzkräften wieder in die Freiheit entlassen. Unser Foto zeigt Polizeioberwachtmeisterin Vera Friedlhuber mit dem Biber kurz vor dessen Freilassung.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Polizeiinspektion Rosenheim)

Auszahlungssumme für Biberschäden erhöht

Biberdamm an Ischler Ache zerstört

Eggstätt / Landkreis Rosenheim – An der Ischler Ache wurde in der Gemeinde Eggstätt wurde ein Biberdamm zerstört. Die Polizei sucht Zeugen.

Der zerstörte Biberdamm. Foto: Polizeiinspektion Prien

Durch die massive Zerstörung ist der Wasserstand in diesem Bereich nun viel zu niedrig und die Schutzfunktion des Dammes für die rund 100 Meter flussaufwärts liegenden Biberburg verloren. Den Tieren ist es nämlich wichtig, dass der Eingang zu ihrem Bau unter Wasser liegt, um so vor Feinden geschützt zu sein. Außerdem frieren die tieferliegenden Eingänge im Winter nicht zu.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist auch verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer obendrein vorsätzlich handelt, erfüllt den Tatbestand einer Straftat.
Der Vorfall an der Ischler Ache muss sich nach den Angaben der Polizei zwischen dem 4. März und dem 5. April ereignet haben. Zeugenhinweise nimmt die Polizei Prien unter Telefon 08051 / 9057-0 entgegen. 
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Prien / Beitragsbild: Symbolfoto: re / Foto vom zerstörten Biberdamm von der Polizeiinspektion Prien)