Biberdamm an Zillhamer Achen zerstört

Biberdamm an Zillhamer Achen zerstört

Halfing / Landkreis Rosenheim – Unerlaubt wurde an der Zillhammer Achen im Halfinger Moos (Landkreis Rosenheim) ein Biberdamm zerstört. Verwendet wurde dafür wohl ein Rückewagen. Die Polizei sucht Zeugen.

Der Tatzeitraum wird von der Polizei eingegrenzt vom 2. Juni bis 4. Juni. Durch die Zerstörung lag der Eingang des Biberbau nahezu im im Trockenen.
Der sogenannte burgsichere Damm hat die Funktion, den Wasserstand zu erhöhen, damit der Eingang zum Biberbau unter Wasser steht und damit vor Feinden geschützt ist.
Der Biber zählt zu den streng geschützten Tierarten und genießt damit den höchsten Schutzstatus.
Nach dem Bundesnaturgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzten oder zu töten. Außerdem ist es untersagt, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Hinweise zu der nicht genehmigten Zerstörung des Biberdamm nimmt die Wasserschutzpolizei Prien unter Telefon 08051 / 9057-0 entgegen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Prien / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Biberdamm an Zillhamer Achen zerstört

Biberdamm illegal beseitigt

Feldkirchen – Westerham / Landkreis Rosenheim – Im Mühlbach in Feldkirchen-Westerham wurde ein Biberdamm illegal beseitigt. Das Landratsamt Rosenheim geht davon aus, dass dabei schweres Gerät zum Einsatz kam. Die Polizei sucht Zeugen.

Den Biberdamm im Sonnleitenweg gab es bereits seit mehreren Jahren. Um Überschwemmungen der umliegenden Felder zu vermeiden, hatte das Landratsamt Rosenheim mehrere Drainagerohe in den Damm des Nagers eingebracht, um so den Wasserstand zu regulieren.
Aufgrund der Ausmaße des Bauwerks sei davon auszugehen, dass dieser händisch nicht zu entfernen war. Laut Polizeiinspektion Bad Aibling muss schweres Gerät zum Einsatz gekommen sein, um den Damm zu beseitigen. Das Gehölz wurde am angrenzenden Ufer abgelegt. 
Die Polizeiinspektion Aibling hat die Ermittlungen zu einem Vergehen nach dem Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Unerlaubte Eingriffe in den Lebensraum des Bibers sind demnach strafbewährt. 

Der Tatzeitraum kann nur grob eingeschätzt werden. Zur Aufklärung des Vorgangs bittet die Polizei um Hinweise aus der Bevölkerung: 

  • Wer hat in der Zeit vom 9. November bis 9. Dezember verdächtige Wahrnehmungen im Bereich des Mühlbachs im Sonnleitenweg in Feldkirchen-Westerham gemacht?
  • Konnten größere Fahrzeuge oder beispielsweise ein Rückewagen festgestellt werden?
    Hinweise zu der Entfernung des Biberdamms nimmt die Polizeiinspektion Bad Aibling unter Telefon 08061 / 90730 entgegen.
    (Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Aibling / Beitragsbild: Symbolfoto re)
Biberdamm an Zillhamer Achen zerstört

Biberdamm an Ischler Ache zerstört

Eggstätt / Landkreis Rosenheim – An der Ischler Ache wurde in der Gemeinde Eggstätt wurde ein Biberdamm zerstört. Die Polizei sucht Zeugen.

Der zerstörte Biberdamm. Foto: Polizeiinspektion Prien

Durch die massive Zerstörung ist der Wasserstand in diesem Bereich nun viel zu niedrig und die Schutzfunktion des Dammes für die rund 100 Meter flussaufwärts liegenden Biberburg verloren. Den Tieren ist es nämlich wichtig, dass der Eingang zu ihrem Bau unter Wasser liegt, um so vor Feinden geschützt zu sein. Außerdem frieren die tieferliegenden Eingänge im Winter nicht zu.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist auch verboten, seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer obendrein vorsätzlich handelt, erfüllt den Tatbestand einer Straftat.
Der Vorfall an der Ischler Ache muss sich nach den Angaben der Polizei zwischen dem 4. März und dem 5. April ereignet haben. Zeugenhinweise nimmt die Polizei Prien unter Telefon 08051 / 9057-0 entgegen. 
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Prien / Beitragsbild: Symbolfoto: re / Foto vom zerstörten Biberdamm von der Polizeiinspektion Prien)