Weiteres Gewerbegebiet in Rosenheim geplant

Weiteres Gewerbegebiet in Rosenheim geplant

Rosenheim – Die Nachfrage nach Gewerbeflächen in Rosenheim ist groß. Problem: die Stadt ist schon alleine durch den Inn in ihrem Wachstum begrenzt. Ein weiteres Gewerbegebiet ist aber nun in Planung: das „Hanserfeld“.

Das sogenannte „Hanserfeld“ befindet sich im nördlichen Rand von Rosenheim – nördlich des Stadtteil Westerndorf St. Peter. Der Geltungsbereich umfasst, nach Auskunft der Stadt Rosenheim, eine Fläche von ca. 8,5 Hektar. Im Westen wird das Planungsgebiet durch die Bahnlinie Rosenheim – Mühldorf, im Norden durch die Hanserfeldstraße und im Osten durch die Westerndorfer Straße begrenzt. Im Süden grenzt das Planungsgebiet an die Möslstraße und den städtischen Bauhof.
Das Vorhaben löste in der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Baugenehmigungsausschusses eine lange Diskussion aus. „Durch die Erschließung über die Westtangente ist das Gebiet geeignet als Gewerbegebiet“, ist Bürgermeister Daniel Artmann überzeugt. Angesicht der großen Nachfrage nach weiteren Gewerbeflächen sei es wichtig, dieses Projekt zügig zu realisieren.

„Erschließungs- und kein Entlastungsprojekt“

Anna Rutz von den Grünen stimmte zwar Untersuchungen zu, die klären sollen, ob das Hanserfeld grundsätzlich als Gewerbegebiet in Frage kommt. Generell sieht sie aber in diesem Gebiet viel schützenwerte Fläche, die ihrer Meinung nach unbedingt erhalten bleiben muss. Wichtig war ihr darum auch, die Analyse des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) abzuwarten und sich mit den Experten kurzzuschließen über Sinn und Notwendigkeit des zusätzlichen Gewerbegebiets. „Das Entwicklungskonzept wird dazu keine Antwort liefern. Entscheiden müssen wir“; entgegnete CSU-Stadtrat Herbert Borrmann.
Kritik an den Plänen kam hingegen auch von Franz Lukas von den Grünen. „Das ist ein Erschließungs- und kein Entlastungsprojekt“. Josef Gasteiger von der CSU-Stadtratsfraktion hat „Angst, dass hier der 2. Schritt vor dem 1. Schritt erfolgt“. Insbesondere um die Landwirte macht er sich Sorgen, die dadurch Flächen verlieren könnten.
Zustimmung kam hingegen von SPD-Stadtrat Abuzar Erdogan. „Wir tragen diese gewerbliche Entwicklung mit“, sagte er und hoffte bei der Zeitschiene für die Realisierung, „dass es diesmal nicht wieder 2, 3,, 4 Jahre dauert, sondern in einem Jahr durch ist“. 
Dazu sind aber noch einige Schritte notwendig. Für die Änderung des Flächennutzungsplans muss nun zuerst einmal ein Bauleitplanverfahren durchgeführt werden. Besonders zu beachten sind dabei laut Sitzungsvorlage die Belange von Umwelt und Natur. So soll beispielsweise geprüft werden, wie sich ein Starkregenereignis auf den in der Mitte des geplanten Gewerbegebietes verlaufenden Angerbach auswirkt. 
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Archiv Ferdinand Staudhammer)

 

Arbeiten für Gewerbegebiet Brucklach starten

Arbeiten für Gewerbegebiet Brucklach starten

Rosenheim – Am morgigen Dienstag, 19. April, beginnen die Erschließungsarbeiten für das neue Gewerbegebiet Brucklach in Rosenheim.  Dazu muss die Miesbacher Straße vom Schwaiger Kreisel kommend Richtung Panorama-Kreuzung, rund 500 Meter nach der Ampelanlage, gesperrt werden. Damit der Verkehr auf dieser wichtigen Querverbindung weiterhin fließen kann, wird auf etwa 300 Metern eine parallel laufende Ersatzfahrbahn erstellt.

Im ersten Schritt entsteht eine Erschließungsstraße, die von der Miesbacher Straße/Panorama-Schwaig über einen Kreisverkehr nach Süden in das künftige Gewerbegebiet führt. Bis voraussichtlich Ende November 2022 wollen Tiefbauamt, Stadtentwässerung und Stadtwerke die neue Straße mit allen Kanälen und Versorgungsleitungen bzw. Absetzbecken herrichten.
Der Bauabschnitt 1 Nord für das Gewerbegebiet Brucklach ist 6,4 Hektar groß. Davon sind 2,95 ha Gewerbeflächen, 1,2 ha Straßenverkehrsflächen, 2,3 ha Ausgleichsflächen und Retentionsmulden. Der Rosenheimer Stadtrat muss der Erschließung des Bauabschnitts 2 Süd noch zustimmen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Gewerbegebiet in Staatswald?

Gewerbegebiet in Staatswald?

Teublitz / Landkreis Schwandorf – Die Stadt Teublitz im Landkreis Schwandorf will am Gewerbegebiet im Staatswald an der A93 weiter festhalten, obwohl ein erster Bebauungsplan vom VGH wegen einer Klage des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) als unwirksam erklärt wurde. Dafür gibt es vom LBV nun heftige Kritik. „Somit wurde das geplante Vorhaben im Staatswald zu einem bayernweiten Symbol im Kampf gegen den ungezügelten Flächenfraß,“ heißt es in einer aktuellen Presseinfo.

„Gegen alle Vernunft will die Stadt Teublitz einen Gewerbestandort in einem ökologisch wertvollen Waldgebiet umsetzen“, so Helmut Beran, LBV-Geschäftsführer für den Bereich Naturschutz. Die Stadt ignoriere dabei, dass der VGH diesen Standort grundsätzlich für nicht realisierbar hält. Offenbar wolle die Stadt Teublitz noch schnell Fakten schaffen, bevor das neue Landesentwicklungsprogramm vom Landtag beschlossen werde.

Klarer Appell des 
LBV: „Flächenzerstörung stoppen“

Der LBV finde es überaus irritierend, dass die Stadt Teublitz das Urteil des VGH völlig ignoriere und aktuell in Online-Portalen immer noch ein Gewerbegebiet vermarkte dessen Flächen ihr gar nicht gehören. „Wir lehnen es weiterhin entschieden ab, sowohl einen Wald zu opfern, der eine wichtige Funktion für den Klima- und den Artenschutz hat, als auch Staatswaldallen Bürgerinnen und Bürgern Bayerns gehört“, so Helmut Beran. Der klare Appell des LBV an den Landtag es es, die Flächenzerstörung zu stoppen und den Staatswald auch weiterhin nicht zu verkaufen: „Derartige Planungen gehören endgültig der Vergangenheit an.“
Der Teublitzer Stadtrat stimmte am vergangenen Donnerstag mit großer Mehrheit für die Weiterführungen der Planungen. Für den LBV absolut unverständlich. „Die Erschließung würde einen zusätzlich schweren Eingriff in das angrenzende wertvolle Weihergebiet und hohe Folgekosten nach sich ziehen“, meint Beran.
Nach Informationen des LBV konnte die Stadt Teublitz vor Gericht zwar viele unverbindliche Anfragen, aber keine ernsthaften Interessenten für eine Gewerbeansiedlung vorweisen. Lediglich Betreiber von Autobahnrasthöfen hätten offenbar besonderes Interesse.
(Quelle: Pressemitteilung LBV Bayern/ Beitragsbild: Symbolfoto: re)