Flächennutzungsplan rechtswirksam

Flächennutzungsplan rechtswirksam

Rosenheim –  49. Änderung des Flächennutzungsplan „Hainzenmühlstraße Ost“ in Rosenheim ist rechtswirksam. Die Regierung von Oberbayern hat mit Schreiben vom 17.03.2022 die 49. Änderung des Flächennutzungsplans „Hainzenmühlstraße Ost“ in der Fassung vom 26.10.2021 genehmigt. Die Genehmigung der Regierung wurde im Amtsblatt Nr. 16 der Stadt Rosenheim vom 21.06.2022 bekannt gemacht. Die Flächennutzungsplanänderung ist damit in Kraft getreten.

Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Pang, westlich der Hohenofener Straße und nördlich der Hainzenmühlstraße.
Ziel der Änderung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes sowie sonstigen Sondergebietes „Wohn- und Pflegezentrum“ unter Berücksichtigung naturschutz- und immissionsschutzfachlicher Belange.
Die Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung können während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Donnerstag, 8 bis 17 Uhr und Freitag,  8 bis 13 Uhr) sowie nach Vereinbarung im Stadtplanungsamt, Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel 3. Stock, von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Im Internet können die Unterlagen unter https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/wirksame-fnp-aenderungen.html aufgerufen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: Karin Wunsam)