Wasserburg: Großaufgebot der Einsatzkräfte nach Sirenenlalarm

Wasserburg: Großaufgebot der Einsatzkräfte nach Sirenenlalarm

Wasserburg / Landkreis Rosenheim – Zu einem Großeinsatz von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst kam es am gestrigen Mittwochnachmittag (18.9.2024) in Wasserburg am Inn. Grund: Im Rewe-Markt der Bernd-Motzkus-Straße kam es zu einer starken Rauchentwicklung.

Gegen 15.30 Uhr schrillten die Sirenen. Mitarbeiter und Kunden mussten den Markt verlassen. Danach konnte aber dann schnell Entwarnung gegeben werden. Auslöser für die Rauchentwicklung war ausgetretenes Kühlmittel.
Nach Auskunft der Polizeiinspektion Wasserburg ist das Einatmen von Kühlmittel zwar nicht lebensbedrohlich, kann aber zu Atembeschwerden, Erbrechen und einem allergischen Schock führen. Mitarbeiter und Kunden wurden deshalb vom Rettungsdienst betreut und behandelt. Über konkrete Verletzungen ist nichts bekannt. Nicht klar ist aktuell auch noch, weshalb das Kühlmittel austreten könnte.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Wasserburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Zoll verhindert Einfuhr von umweltschädlicher Kühlschränken

Zoll verhindert Einfuhr von umweltschädlicher Kühlschränken

Altötting / Winhöring / Rosenheim – Der Altöttinger Zoll hat die Einfuhr von Kühlschränken mit umweltschädlichen Kühlmittel verhindert. Die fünf Geräte aus dem Kosovo enthielten ein Mittel, deren Einfuhr bereits seit 2014 verboten ist.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Vergangene Woche kontrollierten Abfertigungsbeamte des Zollamts Altötting (Autobahn) einen LKW, welcher laut Abfertigungspapieren unter anderem Kühlschränke aus dem Kosovo für gewerbliche Zwecke geladen hatte. Im Hinblick auf das Risiko, dass diese mit einem verbotenen Kühlmittel betrieben werden könnten, entschied sich der zuständige Abfertigungsbeamte, eine Warenbeschau durchzuführen. Dabei traf er ins Schwarze: Die fünf geladenen Kühlschränke enthielten nach Recherche bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde FCKW-Mittel, deren Einfuhr bereits seit 2014 verboten ist.

Das Zollamt stellte daher die Kühlschränke sicher. Da es sich um Sondermüll handelt und deshalb keine Wiederausfuhr in Betracht kommt, wird das Hauptzollamt Rosenheim die Waren ordnungsgemäß einer Entsorgung zuführen. Die Kosten dafür sind vom Importeur zu tragen. Gegen den Einführer wird nun ein Strafverfahren wegen des möglichen Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz eingeleitet werden. Somit droht ihm eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Hauptzollamt Rosenheim)