Einbürgerungszahlen steigen- Landratsamt Rosenheim informiert über neue Einbürgerungsregelungen

Einbürgerungszahlen steigen- Landratsamt Rosenheim informiert über neue Einbürgerungsregelungen

Rosenheim / Landkreis – Das Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland wird modernisiert. Diese Änderungen treten am 27. Juni 2024 in Kraft und sollen den Einbürgerungsprozess erheblich vereinfachen. Das Landratsamt Rosenheim informiert über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen.

Laut einem Bericht des Bayerischen Landesamtes für Statistik haben sich in Bayern im Jahre 2023 rund 36.000 Personen einbürgern lassen – Tendenz steigend. In Rosenheim wurden im vergangenen Jahr 284 Personen eingebürgert, hauptsächlich aus Rumänien, der Türkei und Syrien.

Gründe für steigende Einbürgerungszahlen

Bereits in den vergangenen Jahren ist die Zahl der Einbürgerungsanträge gestiegen. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass viele der zwischen 2015 und 2016 eingereisten Flüchtlinge und Asylbewerber mittlerweile die erforderliche Aufenthaltsdauer von bislang acht Jahren erfüllt haben. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wird ein weiterer Anstieg der Antragszahlen erwartet.

Wesentliche Kernpunkte der Gesetzesänderungen
  1. Doppelte Staatsangehörigkeit:
    Mit dem neuen Gesetz wird der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aufgegeben. Einbürgerungsbewerber können künftig generell bei der Einbürgerung ihre bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten und somit mehrere Pässe besitzen. Auch die deutsche Staatsangehörigkeit geht beim Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit nicht mehr verloren.
  2. Kürzere Voraufenthaltsdauer:
    Die erforderliche Voraufenthaltszeit für eine Anspruchseinbürgerung wird von acht auf fünf Jahre verkürzt.
  3. Erleichterungen für die Gastarbeitergeneration:
    Einbürgerungsbewerber, die als Gastarbeiter bis zum 30. Juni 1974 oder als Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR bis zum 13. Juni 1990 nach Deutschland gekommen sind, müssen künftig nur mündliche Sprachkenntnisse nachweisen und sind vom Einbürgerungstest befreit.
  4. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern:
    Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, erhalten die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt. Diese Kinder dürfen neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern beibehalten
  5. Weitere Voraussetzungen:
    Die bisherigen Voraussetzungen wie das Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung, die Sicherung des Lebensunterhalts ohne öffentliche Leistungen, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, Straffreiheit und der Einbürgerungstest bleiben bestehen.
Informationen des Landratsamtes Rosenheim zum Einbürgerungsverfahren

Das Landratsamt Rosenheim empfiehlt, sich vor der Antragstellung genau darüber zu informieren, ob alle Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen. Da mit der Antragstellung Gebühren verbunden sind, wird ein anonymer Quick-Check auf der Homepage des Landratsamtes zur unverbindlichen Vorabprüfung angeboten.

Sollte dennoch ein persönliches Beratungsgespräch notwendig sein, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten, um ausreichend Zeit für die individuelle Beratung zu haben. Termine können telefonisch über die Hotline der Staatsangehörigkeitsbehörde unter 08031 392-5252 oder online vereinbart werden.

Bereits gestellte Einbürgerungsanträge müssen nicht neu eingereicht werden. Diese werden vom Landratsamt aktualisiert und fortgeführt. Antragsteller werden anschließend kontaktiert.

Aufgrund der Gesetzesänderung wird einen Anstieg der Antragszahlen erwartet. Das Landratsamt Rosenheim bittet daher um Verständnis, dass das Antragsverfahren länger als üblich dauern kann.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bundespolizei fast Schleuser in Garmisch-Partenkirchen

Bundespolizei fast Schleuser in Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen – Die Bundespolizei hat am Pfingstmontag an der B2 in Garmisch-Partenkirchen einen mutmaßlichen Schleuser gefasst. Der Ukrainer beförderte in seinem Auto sechs syrische Migranten. Ein Junge musste die stundenlange Fahrt auf der Mittelkonsole zubringen. Bereits am Pfingstsonntag lieferten die Bundespolizisten einen anderen ukrainischen Fahrzeugführer, der fünf Syrer mit seinem Pkw über die Grenze gebracht hatte, ins Gefängnis ein. Er war an der B2 auf Höhe Mittenwald festgenommen worden.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Garmisch-Partenkirchner Ortseingang stoppten die Beamten den in Polen zugelassenen Fünfsitzer, in dem sich insgesamt sieben Personen befanden. Auf der für drei Mitfahrer ausgelegten Rückbank saßen drei Männer und ein Minderjähriger. Das Anlegen der Sicherheitsgurte war somit nicht mehr möglich. Ein weiterer Junge befand sich sogar ungesichert zwischen den vorderen Sitzen auf der Mittelkonsole. Abgesehen vom ukrainischen Fahrer konnte sich keiner der Insassen ausweisen. Nach eigenen Angaben handelt es sich bei den offenkundig Geschleusten um syrische Staatsangehörige. Einer der Erwachsenen schilderte, dass sie in Slowenien zugestiegen wären. Dabei hätte es sich um die letzte Etappe einer organisierten Tour gehandelt. Ersten Erkenntnissen der Bundespolizei zufolge verlangten die Schleuser in der Heimat für die Beförderung zunächst 9.000 Euro pro Person. Dabei wäre es jedoch nicht geblieben, denn sie hätten, wie einer der Geschleusten berichtete, unterwegs zum Teil auf bis zu 14.000 Euro „aufgestockt“. Die erwachsenen Syrer im Alter zwischen 22 und 25 Jahren wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Bei den beiden Minderjährigen handelt es sich um Brüder im Alter von 11 und 14 Jahren. Sie vermuten, dass sich ihre Familie in Deutschland befinden könnte, jedoch wüssten sie nicht, in welcher Stadt sich ihre Verwandten tatsächlich aufhalten. Beide wurden der Obhut des Garmisch-Partenkirchner Jugendamts anvertraut. Auf richterliche Anordnung hin wurde der 36-jährige Fahrer am Dienstag in Untersuchungshaft genommen und in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim eingeliefert.

Dorthin hatten die Bundespolizisten zuvor bereits einen 46-jährigen Ukrainer gebracht. Auch in diesem Fall entsprach das Münchner Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die Untersuchungshaft an. Der Mann wird ebenfalls beschuldigt, mehrere syrische Migranten eingeschleust zu haben. Die Bundespolizei war nahe Mittenwald bei der Kontrolle der Insassen des Wagens mit polnischen Kennzeichen auf fünf Mitfahrer getroffen. Sie hatten im Gegensatz zu ihrem ukrainischen Fahrer keine Papiere dabei. Nach eigenen Angaben handelt es sich um Syrer im Alter zwischen 21 und 35 Jahren. Sie erklärten, dass sie diese letzte Schleusungsetappe in Slowenien begonnen hätten. Für die gesamte Schleusung von Syrien bis Deutschland hätten sie selbst oder ihre Verwandten in der Heimat bis zu 8.000 Euro pro Person „hinterlegen“ müssen. Sie wurden im Anschluss an die polizeilichen Maßnahmen an eine Aufnahmestelle in München weitergeleitet.
(Quelle. Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

Bundespolizei findet Migranten nahe Aschau

Bundespolizei findet Migranten nahe Aschau

Aschau / Landkreis Rosenheim – Am heutigen Freitag (17.5.2024)) hat die Bundespolizei auf einer Landstraße nahe Aschau im Chiemgau fünf zum Teil durchnässte Migranten mit sehr schmutziger Kleidung in Gewahrsam genommen. Offenkundig waren sie von einem Schleuser abgesetzt und bei Dunkelheit und strömendem Regen sich selbst überlassen worden.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Zeugen hatten sich am Freitagmorgen bei der Rosenheimer Bundespolizei gemeldet und auf die augenscheinlich ortsunkundigen Personen zwischen Sachrang und Aschau hingewiesen. Die Beamten trafen zunächst zwei und kurz darauf noch drei Migranten ohne Papiere an, die angaben, ursprünglich aus Syrien zu stammen. Ihren Schilderungen zufolge waren sie in Slowenien in ein Schleuserauto gestiegen. Da nicht alle auf den vorhandenen Pkw-Sitzen Platz gefunden hätten, musste auch der Kofferraum zur Beförderung dienen. Nach längerer Fahrt wären sie dann irgendwann vom Fahrzeugführer aufgefordert worden, den Wagen zu verlassen. Nachdem sie ausgestiegen waren, habe der Fahrzeugführer seine Fahrt ohne sie fortgesetzt. Als die Bundespolizisten die vier Männer und den Minderjährigen, der mit seinem erwachsenen Bruder unterwegs war, antrafen, war deren Kleidung – den Witterungsumständen entsprechend – weitgehend tropfnass und zudem verdreckt. Nach eigenen Angaben kostete die Etappe von Slowenien bis Deutschland 3.000 Euro, die gesamte Schleusung, die unter anderem über die Türkei geführt habe, rund 10.000 Euro pro Person. Hierfür wären auch Verwandte in der Heimat aufgekommen.

Die Bundespolizei brachte die fünf syrischen Staatsangehörigen zur Dienststelle nach Rosenheim. Dort konnten sie zunächst versorgt werden. Im Anschluss an die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen, wurden sie einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Symbolfoto Bundespolizei)

Rosenheimer Luitpoldhalle wohl bald wieder für Sport nutzbar

Rosenheimer Luitpoldhalle wohl bald wieder für Sport nutzbar

Rosenheim – Die Rosenheimer Luitpoldhalle soll wieder für den Schul- und Vereinssport genutzt werden. Möglich wird das durch eine neue Flüchtlingsunterkunft am Bahngelände Süd. Der Baustart naht. Wermutstropfen für Autofahrer: Die Enzenspergerstraße wird während der Pfingstferien für 10 Tage gesperrt. 

Enzensperger Straße. Foto: Stadt Rosenheim

Um die neue Flüchtlingsunterkunft bis zum Herbst diesen Jahres realisieren zu können, wird die Enzenspergerstraße für 10 Tage gesperrt. Foto: Stadt Rosenheim

Im März 2022 wurde die Luitpoldhalle in Rosenheim wieder in eine Übergangsunterkunft für Geflüchtete umfunktioniert. Den Schul- und Vereinssport stellte das vor Probleme, denn Inndoor-Trainingsmöglichkeiten in der Stadt sind knapp. Von der CSU kam dann im vergangenen Jahr die Forderung an die Stadt, baldmöglichst eine Lösung zu finden.
Im November 2023 wurde dann der Beschluss gefasst am Bahngelände Süd eine Flüchtlingsunterkunft am Bahngelände Süd zwischen Brückenberg / Enzenspergerstraße und dem ehemaligen Bahnbetriebswerk zu errichten. Bis zu 150 Geflüchtete sollen in den Containern eine vorübergehende Bleibe finden (wir berichteten). 

Grafik Umleitung Enzenspergerstraße in Rosenheim. Grafik: Stadt Rosenheim

Während der Sperrung der Enzensperger Straße kommt es zu großräumigen Umleitungen. Hier eine Übersicht. Grafik: Stadt Rosenheim

Nun steht der Baustart für die neue Flüchtlingsunterkunft kurz bevor. Während der Pfingstferien soll das betreffende Areal am Bahngelände Süd an Wasser, Strom und Fernwärme angeschlossen werden. Dafür muss die Enzensperger Straße, nach Auskunft der Stadtverwaltung für zehn Tage gesperrt werden. .„Wir müssen diese Anschlussarbeiten jetzt angehen, damit die Unterkunft pünktlich zum Herbst fertig wird und wir unsere Luitpoldhalle wieder uneingeschränkt für das nutzen können, wofür wir sie haben: Für Sport und Freizeit. Wir haben die Bauarbeiten bewusst in die Ferienzeit gelegt, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten“, so Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März dazu.

Sperrung vom 21. Mai bis zum 31. Mai

Betroffen ist das Teilstück zwischen der Brünnsteinstraße und der Wildbarrenstraße vom 21. Mai bis zum 31. Mai. Fußgänger und Fahrradfahrer sind von der Sperrung ausgenommen.

Die Umleitung der Lkw erfolgt weiträumig über die Miesbacher Straße, Schwaiger Kreisel und die Äußere Münchener Straße. Für Fahrzeuge mit einer Höhe von rund 3,5 Metern wird eine Umleitung ausgeschildert, die von der Kufsteiner Straße über den Bahnhof zum Brückenberg führt.  Weil das Abbiegen vom Brückenberg stadtauswärts in die Enzenspergerstraße nicht möglich ist, entfällt die Linksabbiegespur Richtung Klepperstraße. Stattdessen erhält der Geradeausverkehr Richtung Aicherpark zwei Spuren, die verbleibende Linksabbiegespur führt über die Hochgernstraße in die Hochfellnstraße.

Auch zwei Buslinien verschieben sich

Mit der geänderten Verkehrsführung verschieben sich auch zwei Buslinien. Für den Stadtverkehr ist die Haltestelle in der Traithenstraße nicht mehr anfahrbar, sie wird in die Hochfellnstraße zwischen Traithen- und Brünnsteinstraße verlegt.
Die Linie 490 des RVO kann die Haltestelle in der Klepperstraße am südlichen Bahnhofsausgang nicht anfahren und hält deswegen auf der Seite des Haupteingangs in der Luitpoldstraße auf Höhe des Fahrradparkhauses.
(Quelle: Artikel Karin Wunsam / Info: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me / Fotos, Grafik: Stadt Rosenheim)

In Lenggries: Mutmaßlicher Schleuser hatte es eilig

In Lenggries: Mutmaßlicher Schleuser hatte es eilig

Lenggries / Rosenheim – Die Bundespolizei in Rosenheim beschuldigt einen Griechen, mehrere türkische Migranten von Italien nach Deutschland geschleust zu haben. Der Pkw-Fahrer war in der Nacht von Montag auf Dienstag (14. Mai) in Lenggries festgenommen worden. Dort sollten die Geschleusten offenbar abgesetzt werden.

Die Pressemitteilug im Wortlaut:
Das mutmaßliche Schleuserfahrzeug mit deutschen Kennzeichen war bereits der österreichischen Polizei aufgefallen: Der mit insgesamt fünf Insassen vollbesetzte Kleinwagen fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Als das Auto in Richtung Achenpass auf deutsches Hoheitsgebiet zusteuerte, verständigten die österreichischen Beamten die Polizei in Deutschland und verfolgten es weiterhin auf der B307 und der B13. Dabei konnte in Abschnitten, in welchen eine Höchstgeschwindigkeit von 70 Kilometern in der Stunde ausgewiesen ist, ein Tempo von bis zu 130 Kilometern in der Stunde registriert werden. Am Lenggrieser Bahnhof stoppte der Pkw unvermittelt. Offenkundig beabsichtigte der Fahrzeugführer seine vier Begleiter dort abzusetzen.

Die zwischenzeitlich hinzugezogenen Streifen der verständigten Polizeidienststellen aus Bad Tölz, Weilheim und Murnau konnten die vier Mitfahrer, die keine Papiere mitführten, in Gewahrsam nehmen. Eigenen Angaben zufolge handelt es sich bei der Frau und den drei Männern um Türken im Alter zwischen 24 und 32 Jahren. Deren Fahrer wurde wegen Schleusungsverdachts festgenommen. Der 28-Jährige und seine vier Begleiter wurden getrennt voneinander für weitergehende Nachforschungen zur zuständigen Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim gebracht. Dort gehen die Ermittler ersten Erkenntnissen zufolge von einer geplanten Schleusung aus, die etappenweise durchgeführt worden sein dürfte.

Die Geschleusten erklärten, dass sie für diese Tour über Italien mehrere tausend Euro pro Person zahlen mussten. Alle vier hätten die Türkei verlassen, um in Deutschland Schutz zu erlangen. Sie wurden einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge zugeleitet. Der griechische Fahrer, der im Regierungsbezirk Schwaben gemeldet ist, konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle der Rosenheimer Bundespolizei wieder verlassen. Er wurde wegen Einschleusens von Ausländern angezeigt und muss voraussichtlich schon bald mit einem entsprechenden Strafverfahren rechnen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizeiinspektion Rosenheim)

Grenze Kiefersfelden: Mit gefälschten Papieren unterwegs

Grenze Kiefersfelden: Mit gefälschten Papieren unterwegs

Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim –  Bei Grenzkontrollen in Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) hat die Bundespolizei fünf Männer gestoppt, die sich ihre Einreise nach Deutschland mit gefälschten Papieren erschwindeln wollten. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Bundespolizei in Rosenheim ist über das Wochenende (11./12. Mai) mit mehreren Urkundenfälschungen befasst gewesen. Gleich fünf Männer haben versucht, sich die Einreise in die Bundesrepublik mit gefälschten Papieren zu erschwindeln, um sich dann illegal im Land aufzuhalten. Sie alle müssen mit einem Strafverfahren rechnen. Vier von ihnen hatten Deutschland unmittelbar nach ihrer vorläufigen Festnahme an der A93 bei Kiefersfelden bereits wieder zu verlassen.

Am Samstag fand sich ein Georgier, der mit einem Bus von Florenz in Richtung Berlin unterwegs war, nach der grenzpolizeilichen Unterbrechung seiner Reise zunächst bei der Rosenheimer Bundespolizei und einige Stunden später in der georgischen Hauptstadt Tiflis wieder. Die Kontrollbeamten stellten bei der Überprüfung seiner Papiere an der Inntalautobahn fest, dass es sich sowohl beim ausgehändigten litauischen Ausweis als auch beim mitgeführten litauischen Führerschein um Fälschungen handelte. Der 35-Jährige wurde wegen Urkundenfälschung, Verschaffens falscher amtlicher Ausweise und illegalen Einreiseversuchs angezeigt. Außerdem wurde ihm die Einreise verweigert. Die Beamten brachten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Flughafen nach München. Von dort aus musste er mittels Flugzeug nach Georgien zurück.

Auch einem syrischen Staatsangehörigen sprach die Rosenheimer Bundespolizei die Einreiseverweigerung aus. Der 22-Jährige wurde an der A93 in einem italienischen Reisebus kontrolliert. Er zeigte den Beamten einen französischen Ausweis vor. Diese Urkunde erwies sich jedoch als Fälschung. Dementsprechend wurde der junge Mann angezeigt und wenig später nach Österreich zurückgewiesen. Seinen Landsmann, der ebenfalls mit dem Reisebus von Italien nach Deutschland fuhr, leiteten die Bundespolizisten einer Münchner Aufnahmestelle für Flüchtlinge zu. Nach seiner Einreisekontrolle auf Höhe Kiefersfelden hatte er um Schutz in Deutschland nachgesucht. Gleichwohl wurde der 32-Jährige vor seiner Weiterleitung wegen versuchter illegaler Einreise und Urkundenfälschung angezeigt. Er hatte sich mit einer deutschen Aufenthaltsgenehmigung ausgewiesen, die als „glatte Fälschung“ entlarvt werden konnte.

Zwei Georgier, die in einem Transporter mit österreichischen Kennzeichen unterwegs waren, versuchten vergeblich, die Kontrollbeamten an der Tank- und Rastanlage Inntal Ost mit gefälschten slowakischen Identitätskarten hinters Licht zu führen. Der Schwindel flog auf und die beiden 33-Jährigen wurden von der Bundespolizei festgenommen. Eigenen Angaben zufolge hatten sich die Männer die zwei Urkunden in Polen für je 500 Euro beschafft. Ihre Absicht sei es gewesen, mithilfe der Fälschungen durch Europa zu reisen und Arbeit zu finden. Mit jeweils einer Strafanzeige im Gepäck mussten sie das Land nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder verlassen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)