Ermittlungen gegen Ex-Chefärztin der RoMed-Kliniken: Was soll passiert sein?

Ermittlungen gegen Ex-Chefärztin der RoMed-Kliniken: Was soll passiert sein?

Wasserburg / Landkreis Rosenheim  – Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen eine Ex-Chefärztin der gynäkologischen Abteilung der RoMed Klinik Wasserburg (Landkreis Rosenheim) im Zusammenhang mit Entbindungen machten gestern Schlagzeilen. Die Vorwürfe wiegen schwer. Aber was genau soll eigentlich passiert sein?

Im Raum steht der Vorwurf einer fahrlässigen Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in elf Fällen (wir berichteten). Anfang August erfolgten deshalb Durchsuchungen in den Räumlichkeiten der RoMed-Kliniken in Rosenheim und Wasserburg. Konkret wurden zwei Objekte mit mehreren Nebengebäuden durchsucht und dabei ca. 200 Patientenakten sichergestellt .
Was genau bei den Entbindungen passiert sein soll, wurde aber bis jetzt noch nicht öffentlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat dazu in dem Presse-Statement an Innpuls.me keine näheren Angaben gemacht -und auch in vielen anderen Medien herrschte am gestrigen Donnerstag in diesem Punkt noch Rätselraten. 

Geht es um nicht durchgeführte Kaiserschnitte?

Laut einem Pressebericht am heutigen Freitag (30.8.2ß24) bei RTL soll es darum gehen, dass Kaiserschnitte, obwohl medizinisch nötig, nicht durchgeführt worden sein sollen (Bericht hier).
Nach Recherchen von Innpuls.me hat die betreffende Ärztin ihren Dienst als neue Chefärztin der Gynäkologie und Geburtshilfe an der RoMed Klinik Wasserburg am Inn im Jahr 2020 aufgenommen. Ende April 2023 verließ sie dann das Krankenhaus wieder. In der Pressemitteilung damals hieß es, „auf eigenen Wunsch, um sich zukünftig beruflich anderen Aufgaben widmen zu können“.

Interessant dazu: Anfang Februar 2023 haben die RoMed Kliniken in einer Pressemitteilung bereits über „eine gewisse Verunsicherung bei der Wasserburger Bevölkerung über die aktuelle Situation der Geburtshilfe in der RoMed Klinik Wasserburg“ berichtet. Weiter hieß es: „Ursache dieser Verunsicherung sind einzelne Fälle, bei denen es unterschiedliche Auffassungen bezüglich des geeigneten medizinischen Vorgehens gegeben hat. Diese Fälle werden derzeit von einem externen Gutachter bewertet“. Konkreter wird die betreffende Pressemitteilung nicht.
Ob ein Zusammenhang mit den derzeitigen Ermittlungen besteht, ist derzeit noch Spekulation. In der gestrigen Presseauskunft an Innpuls.me betont die Staatsanwaltschaft, „dass weiterhin die Unschuldsvermutung gilt und die Sachaufklärung im Rahmen der Ermittlungen in alle Richtungen betrieben wird“
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Tödlicher Schleuser-Unfall auf A94:  Anklage gegen drei Schleuser

Tödlicher Schleuser-Unfall auf A94: Anklage gegen drei Schleuser

Ampfing / Traunstein – Die Bilanz dieses Unfalls löste bundesweit Betroffenheit aus: 7 Menschen starben im Oktober 2023 auf der A94 (wir berichteten), 14 weitere wurden schwer verletzt – einer liegt immer noch auf der Intensivstation. Nun hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage erhoben gegen drei Schleuser.

Die  drei angeschuldigten syrischen Männer, zur Tatzeit 17, 22 und 23 Jahre alt, wird vorgeworfen, die Schleuserfahrt am 13. Oktober 2023 geplant und organisiert zu haben. Bei dem Fahrer handelt es sich um einen  24-jährigen Staatenlosen. 300 Euro soll man ihn pro geschleuste Person als Entlohnung angeboten haben.

Schleuserfahrzeug war überladen

„Den drei Angeschuldigten war bekannt, dass das Schleuserfahrzeug überladen war und aufgrund nicht ausreichend vorhandenen Anzahl an Sicherheitsgurten im Falle eines Unfalls schwerste und tödliche Verletzungen der geschleusten Personen auftreten würden“, heißt es in dem Pressebericht der Staatsanwaltschaft Traunstein.
Am Tattag sollen die drei Angeschuldigten in einem BMW als Scoutfahrer auf der vorher geplanten Schleusungsroute vor dem Schleuserfahrzeug hergefahren sein, um festzustellen, wo sich Polizeikontrollen befinden: „Da sie am Grenzübergang Simbach Polizeikontrollen entdeckten, veranlassten sie den Fahrer des Kleinbusses stattdessen den Grenzübergang Burghausen zu benutzen, nachdem sie dort keine Polizeikontrollen wahrgenommen hatten“.

Unter den Toten war auch ein sechsjähriges Kind

Als der Fahrer schließlich bemerkte, dass die Polizei auf ihn aufmerksam geworden war, soll er mit den drei Anschuldigten telefoniert haben. Danach habe er den Kleinbus auf sehr hohe Geschwindigkeiten bis zu 180 km/h beschleunigt, um sich so der Polizeikontrolle zu entziehen.
Bei der Autobahnausfahrt Waldkraiburg / Ampfing passierte es dann: Der Fahrer war zu diesem Zeitpunkt immer noch mit circa 150 km / h unterwegs. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab, durchbrach die Leitplanke, überschlug sich und schleuderte weiter, bevor es auf dem Dach liegend zum Stillstand kam.
Unter den sieben Toten war auch ein erst sechsjähriges Kind. Die anderen Insassen wurden schwer oder mittelschwer verletzt. Einer erlitt einen bleibenden Hirnschaden, der ihm jegliche Form der Kommunikation und Fortbewegung unmöglich macht. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Traunstein ist er nicht ansprechbar und wird nach wie vor intensivmedizinisch versorgt.  Der Fahrer selbst war mit Sicherheitsgurt geschützt und zog sich nur einen Armbruch und Prellungen zu:

Dem Fahrer wird Mord zur Last gelegt

Dem Fahrer selbst wird von der Staatsanwaltschaft Traunstein Mord zur Last gelegt. Er wird sich in einem eigenen Verfahren verantworten müssen. Die strafrechtliche Bewertung bei den drei Scoutfahrern lautet: Einschleusen mit Todesfolge. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie nicht mit Tötungsvorsatz handelten.

Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling, der bei der Staatsanwaltschaft Traunstein die Spezialabteilung nach dem Traunsteiner Modell leitet, zu dem Ermittlungserfolg: „Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig es war, bei der Staatsanwaltschaft Traunstein mit dem „Traunsteiner Modell“ eine neue Spezialabteilung zu schaffen, um grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität effektiv verfolgen zu können. Die sehr gute und unkomplizierte Zusammenarbeit mit der Spezialabteilung zur Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei in München und den österreichischen Behörden waren der Garant für diesen schnellen Ermittlungserfolg. Gerade bei der Verfolgung der organisierten Schleusungskriminalität wirken sich die Spezialisierung, der enorme Ermittlungsaufwand und der stetige Ausbau der internationalen Kontakte sehr positiv aus: Mittlerweile gelingt es uns, in mehr als der Hälfte aller Schleusungsdelikte Hintermänner oder weitere Täter und weitere Schleuserfahrten der Täter zu ermitteln und strafrechtlich zu ahnden.“
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über die mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Landgericht Traunstein – Jugendkammer – zu entscheiden.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild. Symbolfoto re)

Haftbefehl wegen Mordes nach tödlichen Schleuserunfall

Haftbefehl wegen Mordes nach tödlichen Schleuserunfall

Waldkraiburg / Traunstein /Rosenheim – Nach dem tödlichen Schleuserunfall auf der A 94 bei Waldkraiburg (wir berichteten), hat die Staatsanwaltschaft Traunstein am gestrigen Nachmittag gegen 24-jährigen Schleuser beim Amtsgericht Rosenheim Haftbefehl wegen Mordens in sieben Fällen, Einschleusens von Ausländern mit Todesfolge, versuchten Mordes in 15 Fällen und weiterer Delikte erwirkt.

Die Pressemitteilung im Wortlaut: 

„Der staatenlose Beschuldigte mit Wohnsitz in Wien ist dringend verdächtig, gestern am 13.10.2023 in den frühen Morgenstunden 22 Menschen mit türkischer oder syrischer Staatsangehörigkeit in einem Kleinbus, in dem nur neun Personen transportiert werden dürfen, völlig ungesichert über den Grenzübergang Simbach oder Burghausen in das Bundesgebiet eingeschleust zu haben. Im Anschluss soll er sich bei seiner Fahrt auf der Bundesautobahn A94 in Richtung München einer polizeilichen Kontrolle entzogen und nach äußerst riskanter Fahrweise mit sehr hohen Geschwindigkeiten bis zu 180 km/h bei der Ausfahrt Waldkraiburg/Ampfing einen schweren Verkehrsunfall verschuldet haben. Bei dem Unfall verloren sieben seiner Geschleusten ihr Leben, darunter ein sechsjähriges Kind. Die weiteren Personen im Fahrzeug wurden schwer oder mittelschwer verletzt. Der Beschuldigte wurde zum Vollzug der Untersuchungshaft in die zuständige Justizvollzugsanstalt verbracht.
Der Beschuldigte wurde heute Nachmittag dem im Rahmen des Zentralisierten Bereitschaftsdienstes zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Rosenheim vorgeführt. Dieser hat aufgrund der bisherigen Ergebnisse der Ermittlungen, die unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein durch die Kriminalpolizei Mühldorf wegen des Mordvorwurfs und durch die Spezialabteilung zur Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei in München zur Schleusung und zu deren Hinterleuten geführt werden, gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl wegen des Haftgrunds der Fluchtgefahr erlassen und in Vollzug gesetzt.

Bei der rechtlichen Bewertung ist der Ermittlungsrichter in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat einen dringenden Tatverdacht hinsichtlich folgender Straftatbestände bejaht:
Mord und Einschleusen mit Todesfolge, jeweils in sieben Fällen,
versuchter Mord, gefährliches Einschleusen und gefährliche Körperverletzung, jeweils in 15 Fällen,
verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge.

Es besteht der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht verwirklicht hat, da es ihm bei seiner Flucht vor der Polizeikontrolle darauf ankam, die Aufdeckung der eigenen Tatbeteiligung an der Einschleusung zu vereiteln. Aufgrund der äußerst riskanten Fahrweise mit sehr hohen Geschwindigkeiten und sehr gefährlichen Fahrmanövern trotz der ihm bewussten fehlenden Sicherung der im Fahrzeug befindlichen 22 anderen Menschen ist der Beschuldigte zudem dringend verdächtig, den Tod anderer als mögliche Folge seines Handelns erkannt und in Kauf genommen zu haben.

Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen ist es sehr wahrscheinlich, dass der Beschuldigte sich auch wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge strafbar gemacht hat. Für ein solches verbotenes Rennen reicht es nach dem Gesetz aus, dass sich ein Kraftfahrzeugführer allein, ohne Beteiligung eines weiteren Fahrzeugs, mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Dafür spricht hier wiederum die äußerst gefährliche Fahrweise mit sehr hohen Geschwindigkeiten und waghalsigen Fahrmanövern, wodurch der Beschuldigte sich mit allen Mitteln der Polizeikontrolle entziehen wollte.

Demgegenüber wurde ein „Kraftfahrzeugrennen“ hier nicht durch die Fahrweise des zivilen Dienstfahrzeugs der Bundespolizei begründet, das nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen dem vom Beschuldigten geführten Kleinbus mit großem Abstand folgte und ihn nicht bedrängte.
Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein führt die Spezialabteilung zur Kriminalitätsbekämpfung der Bundespolizei in München die Ermittlungen hinsichtlich der Schleusung. Dabei geht es vor allem darum, die Hintergründe aufzuklären und die Hintermänner zu identifizieren und festzunehmen.

Für den Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein Dr. Wolfgang Beckstein ist dieser schreckliche Unfall mit vielen Toten auch im Zusammenhang mit dem deutlichen Anstieg der Schleuserkriminalität und der zunehmenden Skrupellosigkeit der Täter zu sehen: „Die Zahl der Ermittlungsverfahren, die an meiner Behörde wegen Einschleusens von Ausländern jeweils in den ersten drei Quartalen geführt wurden, ist von 393 im Vorjahr in diesem Jahr auf circa 500 gestiegen. In den letzten Monaten werden durch die Staatanwaltschaft Traunstein beinahe täglich mehrere Haftbefehle wegen Schleusungsdelikten erwirkt. Leider haben wir inzwischen fast täglich Fälle,

in denen 15-20 Personen ungesichert in Kleintransportern eingeschleust werden. Die Täter werden immer menschenverachtender und rücksichtsloser. Es häufen sich Fluchten vor Polizeikontrollen mit hochgefährlichen Fahrweisen oder mit Rammen von Polizeiautos oder Zufahren auf Polizeibeamte. Wir gehen gegen die Schleuser und ihre Hintermänner weiterhin sehr hart vor. Wir wollen so Menschenleben schützen und Straftätern das Handwerk legen.“
(Quelle: Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)