Erfolgreicher Whats-App-Betrug im Bereich der PI Miesbach
Miesbach – Mit einer SMS mit dem Wortlaut „Hallo Papa, das ist meine neue Telefonnummer, bitte schreib mit eine Testnachricht auf WhatsApp“ begann ein Betrugsfall im Bereich der PI Miesbach.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am 26.12.2024 erhielt ein 57-jähriger Schlierseer eine SMS „Hallo Papa, das ist meine neue Telefonnummer, bitte schreib mir eine Testnachricht auf WhatsApp“.
Tatsächlich hatte der richtige Sohn gerade Probleme mit seiner neuen SIM-Karte und so traf der vermeintliche Täter ins Schwarze.
Im weiteren Verlauf gab der „Sohn“ an, dass sein Handy kaputt gegangen ist und die SIM-Karte spinnt, der Vater solle die alte Nummer löschen und teilte mit, dass der „Sohn“ ab jetzt nur noch hier erreichbar sei. Der „Sohn“ sei total verzweifelt, weil er seit 2 Stunden seit neues Handy einrichtet und er komme nicht mit dem Online-Banking klar, weil die TAN auf dem alten Handy war und bittet seinen Vater um die Begleichung zweier offenen Rechnungen und teilt mit, dass er diese sobald als möglich dann an seine Vater zurück überweise.
Im Abschluss teilt der „Sohn“ eine deutsche Bankverbindung einer Volksbank mit und bittet um Überweisung von 1990 € als Echtzeit-Überweisung, was der Vater macht. Der „Sohn“ fordert einen Beleg/Screenshot der Überweisung und bittet nochmals um eine Echtzeit-Überweisung.
Angebliche Sohn entschuldigt sich für den „Stress“
Bei der zweiten Überweisung werden 2480 € gefordert auf ein Sparkassenkonto, was jedoch nicht zustande kommt, weil das Kontolimit überschritten wurde. Der „Sohn“ probiert es nochmals und schickt, obwohl es eigentlich nur zwei Rechnungen waren eine dritte IBAN mit der Forderung über 2780 € auf wieder ein anderes Sparkassenkonto.
Der „Sohn“ entschuldigt sich für den ganzen Stress bei seinem Vater, der dann doch den Verdacht hat, dass etwas nicht stimmt und dem Betrug auf die Schliche kommt, jedoch waren 1990 € bereits überwiesen, die aufgrund der Echtzeitüberweisung auch nicht mehr rückholbar sind.
Auch bei einer normalen Überweisung des Kontoinhabers ist es nahezu unmöglich, mit einem Überweisungsrückruf sein Geld zurück zu bekommen, weil der Kontoempfänger mit dem Rückruf einverstanden sein muss. Ebenso ist es nie sicher, ob der Geldempfänger der Täter ist, sondern wie so oft ebenfalls Opfer eines Betruges geworden ist, und unwissend das Geld kurzerhand weiter transferiert und sich so der Geldwäsche schuldig macht. Bis die Konten letztlich alle gesperrt werden, befindet sich das Geld bereits im Ausland und eine Nachverfolgung ist nahezu ausgeschlossen.
Neben einer Strafanzeige wegen Geldwäsche kommen dann auf den Geldempfänger, der das Geld weiter schickt, zivilrechtliche Forderungen des Überweisers zu, der natürlich sein Geld zurück haben möchte. Diese Forderungen können sehr schnell extrem hoch sein, insbesondere wenn man als Banken-App-Tester fungiert und für den Täter mehrere Konten eröffnet hat. Bis man versteht, dass man selbst Opfer ist, können über die als App-Tester eröffneten Konten innerhalb kürzester Zeit immense Schäden zustande kommen.
Die Polizei bittet deshalb, solche SMS sofort zu löschen bzw. erst einmal bei seinen Kindern nachzufragen, ob denn tatsächlich das Handy kaputt ist und Geldüberweisungen zu hinterfragen. Im Zweifel oder bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Miesbach / Beitragsbild: Symbolfoto re)