Zoll findet kranken Hundewelpen im Kofferraum

Zoll findet kranken Hundewelpen im Kofferraum

Rosenheim – Der Zoll Rosenheim hat bei spätabendlichen Kontrollen auf der A 8 einen kranken Hundewelpen zwischen Gepäckstücken im Kofferraum einer französischen Familie gefunden.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Ein Hundewelpe in einer Hundebox im Kofferraum zwischen den Gepäckstücken haben Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege München vor kurzem bei einer französischen Familie, die gerade auf dem Rückweg aus Moldawien war, im Rahmen einer spätabendlichen Kontrolle auf der A8 Richtung Stuttgart festgestellt.
Auf Nachfrage gab der Familienvater an, das Tier auf einem Markt in Moldawien gekauft zu haben und legte einen Heimtierausweis vor. Das darin angegebene Alter des Welpens von sechs Monaten sowie die eingetragene Tollwutimpfung erschienen unglaubwürdig. Außerdem fehlte der gesetzlich vorgeschriebene Tollwut-Titer-Nachweis und das kleine Hündchen machte auch keinen ganz gesunden Eindruck.

Hund war unterernährt, verlaust und krank

Das Kontrollteam brachte das Hundewelpe nach Maßgabe des Veterinäramtes ins Tierheim, wo man ebenfalls die Vermutung teilte, dass das Hündchen viel jünger als angegeben sein müsste. Die Mitarbeiterin im Tierheim stellte des weiteren fest, dass der Hund unterernährt, verlaust und krank ist. Insbesondere wegen des fehlenden Tollwut-Titer-Nachweises steht er dort nun für einige Wochen unter Quarantäne.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Zöllner retten Kleinkind in Rosenheim aus Lebensgefahr

Zöllner retten Kleinkind in Rosenheim aus Lebensgefahr

Rosenheim – Ein Kleinkind lief in Rosenheim, nahe des Brückenbergs, allein mitten auf der stark frequentierten Fahrbahn herum. Zwei Zollbeamte konnten beherzt Schlimmeres verhindern. 

Der Bub lief am vergangenen Dienstagnachmittag ziellos auf der Fahrbahn hin und her und brachte sich dadurch in akute Lebensgefahr. 
Einer der Zollbeamten schaffte es, den Buben dazu zu bewegen, die Fahrbahn zu verlassen.
Nach den Angaben der Polizei war er unbemerkt ohne Schuhe aus seiner Wohnung direkt auf die Straße gelaufen. Da die Mutter bereits die Polizei verständigt hatte, war schnell klar, wohin der Kleine gehörte. Innerhalb kurzer Zeit konnte der Ausgebüxte wohlbehalten der erleichterten und dankbaren Mutter übergeben werden.

Wissenswert: Eilzuständigkeit des Zolls: Wenn eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben besteht, sind erste notwendige polizeiliche Maßnahmen zu treffen bis zum eintreffen der herbeigerufenen Polizei.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)