Gespräch über Herausforderungen und Ziele

Gespräch über Herausforderungen und Ziele

Landkreis Rosenheim – Über künftige Herausforderungen und gemeinsame Ziele haben sich Anja Kesting, die neue Amtsleiterin des Amtsgerichts Rosenheim, und Rosenheims Landrat Otto Lederer bei einem gemeinsamem Kennenlerngespräch im Landratsamt Rosenheim unterhalten.

Die Digitalisierung des Amtsgerichtes liegt Anja Kesting ebenso am Herzen wie eine deutliche und schlichte Sprache auf allen Ebenen. Sie war in ihrer Laufbahn auch Leiterin der Pressestelle des Bayerischen Justizministeriums und legt Wert auf Klarheit und Verständlichkeit. Ein weiteres wichtiges Thema war das notwendige Justizzentrum. Beide waren sich einig, dass es hier eine Lösung geben muss, die finanzierbar und für alle Seiten praktikabel sein muss, um allen Anforderungen gerecht zu werden. 
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

Vorschlagsliste für Jugendschöffen beschlossen

Vorschlagsliste für Jugendschöffen beschlossen

Landkreis Rosenheim – Insgesamt 221 Männer und Frauen aus dem Landkreis Rosenheim wollten in der kommenden Amtsperiode von 2024 bis 2028 als Jugendschöffe am Amtsgericht in Rosenheim arbeiten. Entsprechende Bewerbungen konnten bis 24. Februar 2023 beim Kreisjugendamt eingereicht werden. Aus diesen Bewerbungen haben die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses  eine Vorschlagsliste mit insgesamt 85 Personen, 43 Frauen und 42 Männer beschlossen.

Die Vorschlagsliste wird von 24. bis 28. April 2023 öffentlich im Kreisjugendamt Rosenheim ausgelegt. Bis zum 5. Juli 2023 werden die Vorschläge und mögliche Einsprüche dann an das Amtsgericht Rosenheim übermittelt. Im Anschluss wird ein unabhängiger Wahlausschuss des Landgerichtes Traunstein die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die kommende Amtsperiode auswählen.

Die Vorschlagsliste war im Auftrag des Präsidenten des Landgerichtes Traunstein erstellt worden. Bei der Auswahl der Jugendschöffen wurden geeigneten Personen aus allen Bereichen der Bevölkerung und regional verteil ausgewählt. Weitere Auswahlkriterien waren: Die Bewerber mussten zum Amtsantritt am 1. Januar 2024 mindestens 25 Jahre alt, aber nicht älter als 69 Jahre sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache beherrschen. Weitere Voraussetzungen waren, dass die Bewerber im Landkreis Rosenheim leben, Erfahrung in der Jugenderziehung, als Elternteil, Ausbilder in der Jugendhilfe oder der ehrenamtlichen Jugendarbeit haben und nicht in Vermögensverfall geraten sind.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Betrügerischer Handwerker verurteilt

Betrügerischer Handwerker verurteilt

Rosenheim / Südliches Oberbayern – Zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wurde ein 34-jähriger vom Amtsgericht Rosenheim verurteilt. Der Türke gab sich als Handwerker aus und nutzte in nachweislich 265 Fällen die Notlagen von Menschen aus.

Der Abfluss ist verstopft, der Strom ist ausgefallen oder der Haustürschlüssel liegt in der Wohnung und die Tür ist bereits ins Schloss gefallen? Das sind nur drei Beispiele, bei denen schnelle, unkomplizierte Hilfe von Fachpersonal gefragt ist. Mit einem Blick ins Internet ist ein Spezialist rasch gefunden. Doch Vorsicht: Unseriöse Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe nutzen Notlagen und die Hilflosigkeit ihrer Kundschaft immer häufiger finanziell aus! Sie verlangen für ihre unfachmännisch durchgeführten Leistungen, laut Polizeipräsidium Oberbayern Süd, völlig überhöhte Preise und drängen zu einer sofortigen Bezahlung.

„Der „falsche“ Handwerker
verlangte viel zu hohe Kosten

Nachweislich in 265 Fällen nutzte der 34 Jahre alte türkische Staatsangehörige die Notlagen von Geschädigten in den Jahren 2019 bis 2020 aus und verlangte für nicht fachmännisch durchgeführte Handwerkerleistungen – hauptsächlich im Bereich Abflussrohrreinigung, Schädlingsbekämpfung oder Türöffnungen – viel zu hohe Kosten. Gegen den Mann, der in Essen (Nordrhein-Westfalen) wohnt, lagen zahlreiche Anzeigen vor, die im Mai 2022 zu seiner Festnahme führten. Er saß seitdem in Untersuchungshaft. Unter der Sachleitung der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein für grenzüberschreitende Kriminalität nach dem sogenannten „Traunsteiner Modell“ ermittelt die „EG Heimwerker“, die beim Fachkommissariat K10 der Kriminalpolizei Rosenheim dazu gegründet wurde, in dem komplexen Verfahren.
Nun wurde der 34-Jährige vom Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim unter dem Vorsitz von Matthias Knoblauch zu einer Haftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Wucher in 265 Fällen für schuldig befunden und verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Gelder in Höhe von 128.000 Euro, die aus den Taten stammen, wurden eingezogen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)