ifo-Studie: Sozialstaatsreform könnte Arbeitsanreize erhöhen und Staatsfinanzen entlasten

ifo-Studie: Sozialstaatsreform könnte Arbeitsanreize erhöhen und Staatsfinanzen entlasten

München / Bayern – Eine umfassende Reform des Sozialstaats könnte nach Berechnungen des ifo Instituts die in Deutschland geleisteten Arbeitsstunden um den Umfang von 149.000 Vollzeitstellen erhöhen und gleichzeitig die öffentlichen Haushalte um rund 4,5 Milliarden Euro pro Jahr entlasten. Die Studie wurde im Auftrag der IHK für München und Oberbayern erstellt und untersucht verschiedene Reformoptionen.

Die Studie betrachtet unter anderem die Zusammenführung von Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag zu einer einheitlichen Leistung. „Gerade Alleinstehende hätten so deutlich mehr Anreize, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen“, sagt ifo-Forscher Maximilian Blömer.

Arbeitsvolumen und Einsparpotenzial

Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, bewertet die Ergebnisse wie folgt:
„Die ifo-Studie zeigt: Eine ausbalancierte Korrektur des heutigen Bürgergeld-Systems ist sowohl machbar als auch dringend nötig. Bessere Anreize, abgestimmt auf Haushaltstypen, ermöglichen im Interesse der Steuerzahler milliardenschwere Einsparungen im Staatshaushalt. Zugleich führt der Reformvorschlag zu einem höheren Arbeitsvolumen von fast 150.000 Vollzeitstellen, was etwa 230 Millionen zusätzlichen Jahresarbeitsstunden entspricht.“
Gößl ergänzt: „Die Bundesregierung hat die Chance, ihr selbst gestecktes Ziel, nötige Reformen anzugehen, zu erreichen. Es liegt nun an ihr, die Vorschläge umzusetzen.“

Vorgeschlagene Hinzuverdienstregelungen

Die ifo-Studie beschreibt als zentralen Bestandteil der vorgeschlagenen Reform Regeln zur Anrechnung von Einkommen auf Sozialleistungen:

  • Alleinstehende ohne Kinder sollen ab einem Bruttoeinkommen von 380 Euro 35 Cent von jedem Euro behalten.
  • Paare ohne Kinder sollen ab 380 Euro 20 Cent behalten; Einkommen unter 380 Euro wird vollständig auf Sozialleistungen angerechnet.
  • Bei Haushalten mit Kindern sollen Paare 35 Prozent des Zuverdienstes ab dem ersten Euro behalten. Alleinerziehende sollen ab 380 Euro Brutto von einem höheren Anteil profitieren.

„Die vorgestellte Sozialstaatsreform reduziert die Komplexität, weil es nur noch eine Leistung statt vieler paralleler gibt. Zudem erlauben unterschiedliche Hinzuverdienstregeln, das Arbeitsangebot von verschiedenen Gruppen gezielt zu erhöhen“, erklärt ifo-Forscherin Lilly Fischer.

Die ifo-Kurzstudie „Konzeption eines integrierten Sozialtransfersystems“, von Maximilian Blömer, Eike Johannes Eser, Lilly Fischer und Andreas Peichl, ist online unter www.ifo.de verfügbar.
(Quelle: Pressemitteilung IHK für München und Oberbayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)

ifo: Wirksame Rezepte gegen Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel

ifo: Wirksame Rezepte gegen Arbeitslosigkeit und Fachkräftemangel

München / Bayern  – Personalmangel gehört laut Umfragen zu den größten Problemen der Wirtschaft.. Gleichzeitig steigen die Ausgaben für Kurzarbeit und Bürgergeld. In einer Kurzeinschätzung für die IHK für München und Oberbayern nennt das ifo-Institut nun Rezepte für mehr Ausgleich am Arbeitsmarkt.

An erster Stelle sehen die ifo-Experten die Senkung der Maximalbezugsdauer des Kurzarbeitergelds von aktuell 24 Monaten auf 12 oder 6 Monate. Damit hätten vom Strukturwandel betroffene Beschäftigte mehr Anreize für einen schnellen Jobwechsel. Ebenso plädiert das ifo für Kürzungen, zumindest jedoch ein Einfrieren der Leistungen beim Bürgergeld. „Höhere Leistungen und längere Fristen hemmen die Betroffenen auf der Suche nach neuer Beschäftigung“, sagt ifo-Experte Volker Meier. Für Betroffene müssten erforderliche Um- oder Nachqualifizierungen ermöglicht werden

„Ende der „Rente mit 63“

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Beschleunigte Qualifizierungsprogramme für Quereinsteiger und entsprechende Kampagnen könnten ebenso helfen, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder mindestens zu verkürzen. Hohe Beschäftigungsgewinne könnten zudem mit Anreizen erzielt werden, ältere Arbeitnehmer länger zu beschäftigen: Dazu zählen höhere Rentenabschläge bei Frührentnern und das Ende der vorzeitigen „Rente mit 63“. Verheiratete Frauen und Mütter könnten laut ifo durch den Wegfall der Steuerklassenkombination III/V sowie mehr Kinderbetreuung ihr Arbeitsangebot erhöhen. Mehr Zuwanderer könnten arbeiten, wenn die Behörden rasch Arbeitsgenehmigungen erteilen und Qualifikationen einfacher anerkannt werden. „Unser Steuer- und Sozialsystem muss endlich wieder konsequent Erwerbstätigkeit belohnen. Dabei kommt es auf jeden Beschäftigungsanreiz an: ob für kürzere Arbeitslosigkeit, den Einstieg in die Erwerbstätigkeit, ein bis zwei Wochenstunden mehr bei Teilzeitbeschäftigten oder eine längere Lebensarbeitszeit“, sagt IHK-Chef Manfred Gößl.
(Quelle: Pressemitteilung IHk für München und Oberbayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bayerns Arbeitsministerin fordert Reform des Bürgergelds

Bayerns Arbeitsministerin fordert Reform des Bürgergelds

München / Bayern – „Das Bürgergeld der Bundesregierung hat das Leben mit Grundsicherung für Arbeitssuchende bequemer und eine Arbeitsaufnahme weniger Interessant gemacht“, meint Bayerns Arbeitsministerium Ulrike Scharf und fordert eine Reform des Bürgergelds. 

Das IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) hat jüngst die kurzfristigen Auswirkungen der Bürgergeldreform zum 1. Januar 2023 auf die Arbeitssaufnahmen analysiert. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass diese um fast 6 Prozent im ersten Jahr nach der Reform gesunken ist. Das IAB empfiehlt daher eine Anpassung der Regelungen, u. a. eine Verlängerung der Sanktionsdauer und eine Verbesserung der Personalausstattung in den Jobcentern.
Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf sieht sich durch die Untersuchung des IAB in ihrer Kritik an der Bürgergeldreform bestätigt: „Das Bürgergeld der Bundesregierung hat das Leben mit Grundsicherung für Arbeitsuchende bequemer und eine Arbeitsaufnahme weniger interessant gemacht. Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ist ein verheerendes Signal an alle, die tagtäglich zur Arbeit gehen. Die Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessen von Steuerzahlenden muss dringend wieder verbessert werden. Ich fordere konkrete Änderungen am Bürgergeld, um die Menschen schneller wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“>
Arbeitsministerin Scharf erklärt weiter: „Das Bürgergeld verfehlt das Ziel, die Menschen möglichst rasch in Arbeit zu bringen. Mehr Geld ist leichter zugänglich verfügbar. Gleichzeitig sind die Jobcenter unterfinanziert. Das wirkt sich negativ auf die Betreuung und die Arbeitsmarktintegration aus. Das muss sich wieder ändern!“

Ministerin Scharf fordert eine konkrete Änderung des Bürgergelds in folgenden Punkten:

  • Fördern und Fordern stärken: Das Eingliederungs- und Verwaltungsbudget der Jobcenter muss dauerhaft erhöht werden, um die Arbeitsuchenden besser betreuen zu können. Außerdem müssen die Sanktionen verschärft werden, da auch die aktuelle Neuregelung der Bundesregierung weiterhin unzureichend und untauglich ist.
  • Nach Leistung differenzieren: Nur Personen mit entsprechender Lebensleistung dürfen in den Genuss von Karenzzeiten und besonderen Freibeträgen kommen.
  • Erhöhung des Regelbedarfs zum 1. Januar 2024 aussetzen: Der Mechanismus der jährlichen Anpassung muss angepasst und die Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar 2024 ausgesetzt werden.
  • Kostenbremse bei den Kosten der Unterkunft und Heizung: Die Karenzzeit soll auf sechs Monate und auf Personen mit entsprechender Lebensleistung beschränkt werden. Die Kosten für teure Wohnungen werden auch während einer Karenzzeit nicht mehr übernommen und die Karenzzeit sollte im Falle eines Umzuges sofort enden
  • Vermögensanrechnung wieder verschärfen: Die derzeitige Karenzzeit, für Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person im ersten Jahr muss ersatzlos gestrichen werden. Nach Ablauf der Karenzzeit soll der Grundfreibetrag in Höhe von 15.000 Euro je leistungsberechtigter Person auf sechs Monate verkürzt und auf Personen mit entsprechender Lebensleistung beschränkt werden.
  • Leistungsausschlüsse für Ausländer erweitern: Leistungen dürfen nach fünfjährigem unrechtmäßigen Aufenthalt nicht automatisch gewährt werden. Auch hier müssen Leistungsausschlüsse möglich sein.
    (Quelle: Pressemitteilung Bayerische Staatsregierung / Beitragsbild: Symbolfoto re)