Die hohe Kunst der endgültigen Löschung

Die hohe Kunst der endgültigen Löschung

Rosenheim – Datenschutz ist richtig und wichtig. Aber das Datenschutzrecht hat auch seine Tücken, wie Innpuls.me in den vergangenen Tagen selbst erlebt hat: „Wenn das Löschen zur Endlosschleife wird“ – eine Glosse.

Es gibt Geschichten, die kann man nicht erfinden – sie schreibt das deutsche Datenschutzrecht.
Eine Dame bat uns, ihre Daten zu löschen. Natürlich erledigt. Ein Klick, ein Hauch, vorbei.
Doch die Dame schrieb wieder. Und wieder. Sie bat um Löschung ihrer Daten „nach DSGVO“.
Nur: Da war längst nichts mehr. Kein Name, keine Mail, kein Pixel Rest.
Wir sahen in die Datenbank: leer. Wir suchten im Backup: leer. Wir spähten in den Papierkorb: leer. Selbst in den Kaffeesatz – nichts.

Und doch klagte das Phantom. „Löschen Sie meine Daten!“
Das ist ungefähr so, als würde jemand ans Ordnungsamt schreiben: „Bitte entfernen Sie meinen Hundehaufen aus dem Park.“
Und das Amt antwortet: „Sehr gerne, aber da liegt keiner.“
„Eben!“, sagt der Bürger, „dann räumen Sie ihn bitte endgültig weg!“

So ist sie, die deutsche Bürokratie. Wir löschen, was schon gelöscht ist, stempeln, was gar nicht da ist, und bestätigen amtlich, dass das Nichts jetzt noch nichtiger ist.
Alles streng nach Paragraf, alles nach Vorschrift.
Wahrscheinlich müsste man sogar ein Formular erfinden: „Bestätigung über die Löschung von Personen, die nie existiert haben.“

Unsere Antwort an die Dame wäre also:
„Sehr geehrte Frau Niemand, wir gratulieren Ihnen. Sie haben den Endgegner des Datenschutzes erreicht. Sie sind verschwunden, gelöscht – und dennoch da. Das schafft nicht jeder.“
Und so bleibt nur ein Fazit: In Deutschland kann man alles verlieren – nur nicht sein Recht auf Beschwerde.
(Quelle: Glosse: Rainer Nitzsche / Beitragsbild: Symbolfoto re)