Aufbrauchfristen und Umtauschregeln für MVV-Fahrkarten

Aufbrauchfristen und Umtauschregeln für MVV-Fahrkarten

Rosenheim / Landkreis / München – Noch bis zum 31. März 2024 können MVV-Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (Einzel-, Tages- oder Streifenkarten), die vor dem Tarifwechsel am 10. Dezember 2023 erworben wurden, aufgebraucht werden. Nach dem 31. März 2024 können die Tickets gegen Aufzahlung umgetauscht oder gegen Bezahlung einer Bearbeitungsgebühr erstattet werden.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
MVV-Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs, wie Einzelfahrkarten, Streifenkarten und Tageskarten, die nicht den aktuellen Tarifen entsprechen, können noch bis 31. März 2024 aufgebraucht werden. Das Guthaben von Online-Streifenkarten (HandyTicket) verfällt nicht, es kann auch nach dem 31. März 2024 noch verwendet werden.

Nach dem 31. März 2024 besteht die Möglichkeit (sofern Preisangabe in Euro), diese – zeitlich unbegrenzt – gegen Aufzahlung zum neuen Preis umzutauschen oder gegen Bezahlung eines Bearbeitungsentgelts von 2,00 Euro je Vorgang erstatten zu lassen.

  • Wochen- und Monatskarten bleiben bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer weiter gültig.
  • Für Zeitkarten im Abonnement werden bei monatlicher Zahlung seit 01.01.2024 die neuen Preise abgebucht. Bei jährlicher Zahlung können die Abonnements bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer weiter genutzt werden.

Aufgrund der MVV-Verbundraumerweiterung im Dezember 2023 sind in den neuen Verbundgebieten (Landkreise Bad-Tölz-Wolfratshausen (südlicher Teil), Miesbach, Rosenheim und kreisfreie Stadt Rosenheim) teilweise noch Fahrkarten der bisherigen Unternehmertarife im Umlauf.
Hierfür gelten folgende Fristen und Regeln:

 

  • Im Unternehmertarif ausgegebene Fahrkarten des Bartarifs in den neuen Verbundgebieten haben seit 10.12.2023 keine Gültigkeit mehr und werden nicht mehr weiter ausgegeben.
  •  Im Unternehmertarif ausgegebene Zeitkarten in den neuen Verbundgebieten (Wochen- und Monatskarten) bleiben noch bis zum Ende ihrer Geltungsdauer gültig.
  •  Im Unternehmertarif ausgegebene Zeitkarten in den neuen Verbundgebieten (Abonnements und Jahreskarten) haben nach dem 09.01.2024 keine Gültigkeit mehr.
  • Umtausch und Erstattung bearbeiten die Kundencenter von MVG und S-Bahn München (MVV-Fahrkarten) bzw. die jeweiligen Verkehrsunternehmen (Unternehmertarife). 
    (Quelle: MVV / Beitragsbild: Symbolfoto re)
„Die Fahrkarte bitte!“

„Die Fahrkarte bitte!“

Holzkirchen / Augsburg –  „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ meint die Bayerische Oberlandbahn und führte jüngst an drei Tagen Zivilkontrollen in ihren Zügen durch. Weitere sollen folgen.

„Die Fahrkarte bitte!“ Kundenbetreuer sagen diesen Satz viele Male im Laufe ihrer Schichten in den Zügen der BRB. Dann beginnt bei den meisten Fahrgästen hektisches oder auch routiniertes Suchen nach dem Ticket in der Tasche oder auf dem Handy. Für den überwiegenden Teil der Fahrgäste sind die Kontrollen kein Problem, weil sie ein gültiges Ticket dabei haben. Bei einigen wenigen aber sieht man sichtlich die Nervosität steigen, wenn klar wird, dass er oder sie nun beim „Fahren ohne gültigen Fahrschein“ erwischt worden ist und mindestens 60 Euro für das sogenannte „Erhöhte Beförderungsentgelt“, kurz EBE, zu bezahlen sind.

„Je intensiver und sorgfältiger die Fahrscheinkontrollen durchgeführt werden, umso höher sind letztendlich unsere Einnahmen. Ein EBE betrifft nicht nur die Person, die ohne Ticket unterwegs ist, sondern ist auch ein Statement an unsere Fahrgäste, welche sich ehrlich ein Ticket kaufen“, betont Geschäftsführer Arnulf Schuchmann. Um nach dem 9-Euro-Ticket zu signalisieren, dass wieder die gewohnten Tickets gekauft werden müssen, führte die BRB kürzlich Zivilkontrollen in allen Netzen durch. Wie der Name schon sagt, waren die Kontrolleure in Zivil unterwegs und nicht sofort als BRB-Mitarbeitende zu erkennen. Das unterschied sie von den Kundenbetreuern, die schon von Weitem an ihrer Dienstkleidung zu erkennen sind.

„Wir werden zur Unterstützung unseres Fahrpersonals immer wieder solche Kontrollen durch eigens geschulte Mitarbeitende aus der Verwaltung durchführen“, erklärt Kundenserviceleiterin Iris Gassi. Die Resonanz unter den Fahrgästen sei positiv gewesen, erzählt Gassi, die zusammen mit BRB-Geschäftsführer Arnulf Schuchmann und vielen weiteren Mitarbeitenden als Kontrolleurin unterwegs war. Der ehrliche Fahrgast habe nichts zu befürchten und empfinde es als durchaus gerecht, wenn kontrolliert werde. „Wir finanzieren uns zu einem großen Teil aus Fahrgeldeinnahmen. Diese brauchen wir als Firma quasi zum Überleben, davon bezahlen wir beispielsweise Gehälter, Fahrzeuge und die Energie, mit der wir die Fahrzeuge antreiben“, ergänzt Schuchmann. Gute Gründe, um intensiv zu kontrollieren.

Es mussten nur wenige
EBE ausgestellt werden

Und die Bilanz der drei Tage in allen fünf Netzen? Die Zivilkontrolleure haben in der für sie ungewohnten Situation als Kundenbetreuer Erfahrungen aus einem neuen Blickwinkel sammeln können. Es mussten nur wenige EBE ausgestellt werden. Meist handelte es sich dabei lediglich um vergessene Abonnements. Iris Gassi, Chefin aller Kundenbetreuerinnen und Kundenbetreuer der BRB, sieht es so: „Der ehrliche Fahrgast, der ein gültiges Ticket hat, fährt entspannt und trägt dazu bei, dass der Öffentliche Personennahverkehr überhaupt funktionieren kann.“
(Quelle: Pressemitteilung BRB / Beitragsbild: BRB, zeigt: Als Zivilkontrolleure waren neben BRB-Geschäftsführer Arnulf Schuchmann (Mitte) viele BRB-Verwaltungsmitarbeitende unterwegs)