Zahlen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Zahlen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Rosenheim / Landkreis Rosenheim – Der aktuelle Corona-Wochenbericht des Landratsamtes Rosenheim enthält diesmal auch aktuelle Zahlen zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Demnach wurden dem Gesundheitsamt Rosenheim von den betroffenen Einrichtungsleitungen in Stadt und Landkreis Rosenheim 2224 Fälle gemeldet.

Nach dem entsprechenden Gesetz mussten Beschäftigte bestimmter medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen beispielsweise Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen, ambulante Pflegedienste und Rettungsdienste ihrem Arbeitgeber bis zum Ablauf des 15. März einen Nachweis über eine abgeschlossene Corona-Impfung oder einen Genesenen-Nachweis vorlegen, oder ein ärztliches Attest, dass ihnen bescheint, dass nicht geimpft werden können.
Die Arbeitgeber mussten dann das zuständige Gesundheitsamt darüber informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt wurden oder Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen:
Das Gesundheitsamt prüft die Meldungen und kann bei Nichteinhaltung dies gegebenenfalls als Ordnungswidrigkeit verfolgen und ein Bußgeld verhängen. Unter Umständen kann sogar ein Tätigkeitsverbot angeordnet werden.

Etwa 90 Prozent der gemeldeten Fälle
erbrachten keinen Nachweis

Mit Datenstand vom 19. April wurden dem Gesundheitsamt Rosenheim 2224 Personen gemeldet. Die Auswertung der Meldungen ergab laut Wochenbericht: in etwa 90 Prozent dieser gemeldeten Fälle wurde den Einrichtungsleitungen kein Nachweis von den betreffenden Mitarbeitern erbracht. In ca. 2 Prozent bestanden Zweifel an Echtheit oder inhaltlicher Richtigkeit der vorgelegten Bescheinigungen. In etwa 8 Prozent der Fälle hatte ein früher vorgelegter Nachweis aufgrund Zeitablaufs seine Gültigkeit verloren.
Alle betroffenen Personen, die in Krankenhäusern oder stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, wurden bereits vom Gesundheitsamt angeschrieben. In den kommenden Wochen folgen nun diejenigen, die in den übrigen Einrichtungen tätig sind und ebenfalls der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, beispielsweise Artzpraxen.
In diesem ersten Schreiben erfolgt die Aufforderung zur Vorlage eines fachlich überprüfbaren Nachweises hinsichtlich der erforderlichen Impfungen, des Genesenen-Status oder ein entsprechendes ärztliches Attest zur Befreiung von der Impflicht mit einer Frist von vier Wochen.
Außerdem erhält das Schreiben auch den Hinweis auf die nächsten Schritte des Verwaltungsverfahrens sowie auf ein Informations- und Beratungsangebot durch das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landkreis Rosenheim.

Noch zur Info: Seit dem letzten Wochenbericht mit Stand 21. April wurden dem Gesundheitsamt 2707 neue Fälle in Stadt und Landkreis Rosenheim gemeldet. Das Infektionsgeschehen hat sich nach dem Wochenbericht zufolge deutlich abgeschwächt – „die aktuelle Welle klingt ab“ .
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re

Aktueller Corona-Wochenbericht

Aktueller Corona-Wochenbericht

Rosenheim  / Landkreis Rosenheim – Bayern macht sich in Sachen Corona ab kommender Woche locker. Dr. Wolfgang Hier, Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes hält das „angesichts der dauerhaft angespannten Versorgungslage in den Kliniken der Region für einen schweren Fehler“. Hier eine Zusammenfassung des Corona-Wochenberichts des Landratsamtes Rosenheim.

Zuerst ein Blick auf die aktuelle 7-Tage-Inzidenz für den heutigen Freitag, 1. April:
Stadt Rosenheim: 2204,7
Landkreis Rosenheim: 2234,1
Landkreis Traunstein: 1590,6
Landkreis Mühldorf: 2553,2
Landkreis Berchtesgadener Land: 1354,3

Bislang mit Corona infiziert haben sich in:
Stadt Rosenheim: 21.706
Landkreis Rosenheim: 88.307
Traunstein: 66.448
Mühldorf: 44.332
Landkreis Berchtesgadener Land: 38.433
(Quelle RKI, 1. April)

Dokumentierte Todesfälle bislang laut Wochenbericht:
Landkreis Rosenheim: 702
Stadt Rosenheim: 122
davon waren: 541 über oder gleich 80 Jahre alt
40 Personen waren unter 60 Jahre alt

 

Dr. Wolfgang Hierl  ist sich sicher, dass die Fallzahlen mit dem weitgehenden Wegfall der Maskenpflicht in Gastronomie, Handel und Schulen sowie den dann fehlenden Zugangsbeschränkungen bei „gleichzeitiger unterdurchschnittlicher Impfrate“ ansteigen: „Es steht zu befürchten, dass sich die Situation in den Kliniken weiter verschärfen wird.“
Es sei noch zu früh, um auf einen witterungsbedingten Rückgang der Infektionsaktivität zu hoffen. Und auch den Verweis der Politik auf die Eigenverantwortung hält der Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamtes für sehr optimistisch.

Rat von Dr. Hierl:
„Weiterhin Masken tragen“

„Der Streit zwischen Bund und Ländern zum geänderten Infektionsschutzgesetz und zur Hotspot-Regelung ist für mich absolut unverständlich und inakzeptabel. Wo wenn nicht in Stadt und Landkreis Rosenheim wäre eine Hotspot-Regelung denn angebracht?“, so Hier. Sein Rat an die Bevölkerung: Weiterhin Masken tragen.
In den Heimen in Stadt und Landkreis Rosenheim infizieren sich, dem aktuellen Wochenbericht zufolge, weiterhin viele Bewohner und Mitarbeiter. Dabei sei der Anteil der positiv getesteten vollständig geimpften und größtenteils geboosterten Bewohnern sehr hoch. Die Verlaufsformen seien in der Regel jedoch mild. Die Rat an Hospitalisierungen gering.

Konkrete Zahlen dazu:
in 11 Einrichtungen in Stadt und Landkreis Rosenheim wurde bei 192 Bewohnern Corona diagnostiziert.
Davon waren 161 zwei- oder dreimal geimpft – entspricht 84 Prozent, 145 geboostert (76 Prozent), 19 nicht geimpft (10 Prozent) und 10 unvollständig geimpft.

Betroffen von Corona waren auch 177 Mitarbeiter.
Davon waren 139 mindestens zweimal geimpft (84 Prozent), davon 96 geboostert (58 Prozent), 20 nicht geimpft (12 Prozent), 7 unvollständig geimpft.

14 Heimbewohner (10 geboostert, 2 vollständig, 1 unvollständig und 1 nicht geimpft) mussten hospitalisiert werden.
(Quelle: Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim / Beitragsbild: Symbolbild re)

Zum ausführlichen Wochenbericht des Landratsamtes Rosenheim geht es hier: 

Aktueller Corona-Wochenbericht

Corona: Aktueller Wochenbericht

Rosenheim / Landkreis – Am heutigen Freitag ist die Corona-7-Tage-Inzidenz für Stadt und Landkreis Rosenheim – dem aktuellen Corona-Wochenbericht des Landratsamtes Rosenheim zufolge – erstmals wieder aussagekräftig, nachdem es Anfang März ein technisches Problem gegeben hat (wir berichteten). Die Stadt Rosenheim liegt demnach bei 2500,35 und der Landkreis bei 2500,75 – das bedeute eine deutliche Zunahme des Infektionsgeschehen. 

Ob es sich aktuell um den Beginn einer neuen Welle handle oder die 5. Welle noch nicht vollständig abgeklungen ist, könne man aktuell noch nicht sagen. Auf alle Fälle steht für Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim fest: „Angesichts der steigenden Fallzahlen erscheinen die kommenden Lockerungen durch die Änderungen es Infektionsschutzgesetzes kontraproduktiv. Wenn wir eines aus dem bisherigen Pandemieverlauf gelernt haben, dann ist es, dass die Natur uns immer einen Schritt voraus ist“. Das Coronavirus sei in der Lage, sich durch genetische Veränderungen sehr schnell an die jeweilige Immunitätslage in der Bevölkerung anzupassen. „Omikron wird daher nicht die letzte besorgniserregende Variante sein. Durch die steigenden Fallzahlen erhöht sich bereits jetzt die Gefahr, dass es zu genetischen Änderungen des Virus kommen wird, die sich ungünstig auf Übertragbarkeit, Krankheitsschwere und Immunflucht auswirken können.“ Der einzige Ausweg aus der Pandemie sei eine hohe Durchimpfungsrate in der Bevölkerung. 

Dazu ein Blick auf die Impfzahlen für Stadt und Landkreis Rosenheim: „Nur etwas über 60 Prozent der Bevölkerung in Stadt und Landkreis Rosenheim sind vollständig geimpft. Die wöchentlichen Zuwächse bewegen sich nur im Zehntelprozentbereich“. 

Den gesamten Corona-Lagebericht findet Ihr hier: 

Landratsamt bleibt Faschingsdienstag zu

Landratsamt bleibt Faschingsdienstag zu

Rosenheim / Landkreis Rosenheim  – Das Landratsamt Rosenheim bleibt am Faschingsdienstag, 1. März, ganztägig geschlossen. Davon betroffen sind auch die Außenstellen des Amtes, das Verkehrszentrum in Rosenheim, die Kfz-Zulassungsstelle in Wasserburg sowie das Gesundheitsamt in Rosenheim und das Veterinäramt in Bad Aibling.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: re)

Gesundheitsamt bereitet sich auf Impfpflicht vor

Gesundheitsamt bereitet sich auf Impfpflicht vor

Rosenheim / Landkreis – Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für das Personal im Gesundheitswesen kommt auf das Team im Gesundheitsamt in Rosenheim ab Mitte März eine weitere Aufgabe zu. Nach Paragraf 20a Infektionsschutzgesetz muss sich die Behörde von Amtsleiter Dr. Wolfgang Hierl mit den Personen beschäftigen, die bis zum 16. März der jeweiligen Einrichtungsleitung keinen der geforderten Nachweise vorlegen oder wenn bei den Nachweisen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit bestehen.

Das Gesundheitsamt in Rosenheim bereitet sich derzeit fachlich und rechtlich auf die Umsetzung der neuen Vorschrift vor. Auch wenn noch nicht alle Fragen zum Vollzug mit den vorgesetzten Stellen geklärt sind, will Dr. Hierl die neuen Regelungen in engem Austausch mit den Leitungen der Einrichtungen im Gesundheitswesen durchführen.
Der 16. März wurde vom Bundesgesetzgeber gewählt, um jedem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich vollständig impfen zu lassen. Alternativ zum Impfnachweis sieht die gesetzliche Regelung vor, dass jeder Einrichtungsleitung ein Genesenen-Nachweis oder ein ärztliches Zeugnis über eine Kontraindikation gegen eine COVID-19-Impfung vorgelegt werden kann. Zu bedenken ist, dass der Genesenen-Nachweis aktuell nur mehr eine Gültigkeit von 90 Tagen nach einer mittels PCR bestätigten Infektion hat, teilt das Landratsamt Rosenheim in einer aktuellen Pressemitteilung mit.
Das Gesundheitsamt muss dann von der Einrichtungsleitung verständigt werden, wenn eine in der Einrichtung tätige Person keinen Nachweis vorlegt, oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen. Die Gesundheitsbehörde wird jeden Fall untersuchen und die Personen auffordern, notwendige Nachweise vorzulegen bzw. eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen. Wenn die betroffenen Personen dem nicht Folge leisten, kann das Landratsamt Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbote aussprechen. Als weitere Vollzugsmaßnahmen kann die Kreisverwaltungsbehörde zur Durchsetzung der Vorlage- und Untersuchungspflicht Zwangsmaßnahmen, wie die Verhängung eines Zwangsgelds, anordnen oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeld einleiten. Bei der Wahl der geeigneten Vollzugsmaßnahmen wird das Gesundheitsamt natürlich auch die Versorgungssicherheit in den Einrichtungen im Blick haben.
Solange dieses Verfahren läuft, besteht für den jeweiligen Arbeitgeber kein Handlungsbedarf, denn im Infektionsschutzgesetz ist kein Kündigungsgrund für den Arbeitgeber vorgesehen.
Der Leiter des Gesundheitsamtes Rosenheim Dr. Wolfgang Hierl spricht allen Mitarbeitern in den medizinischen und pflegerischen Einrichtungen seinen höchsten Respekt und vollste Anerkennung für ihre Leistungen während der Pandemie aus: „Gerade die Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich im vollstem Einsatz um die Gesundheit und das Leben der Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner kämpfen und dabei riskieren, selbst zu erkranken, leisten einen enormen Dienst an der Gesellschaft.“ Einschränkend stellt Dr. Hierl aber auch fest, „dass gerade der häufige und enge Kontakt mit vulnerablen Gruppen eine erhöhte Gefährdung für Ansteckungen und nachfolgendem schweren Krankheitsverlauf darstellt. Dem Impfstatus des Personals in den Einrichtungen kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Nach Abwägung der Argumente Pro und Contra unterstütze ich daher die neuen gesetzlichen Regelungen im Infektionsschutzgesetz, von denen im Übrigen auch die Gesundheitsämter betroffen sind.“
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim)

Antworten zu vielen Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht gibt es  im Internet hier:

Aktueller Covid-19 Wochenbericht

Aktueller Covid-19 Wochenbericht

Rosenheim / Landkreis Rosenheim – Der Scheitelpunkt der 4. Welle wurde –  laut Gesundheitsamt Rosenheim im aktuellen Covid-19-Wochenbericht –  am 24. November erreicht. Der tiefste Wert der 7-Tage-Inzidenz wurde in der Stadt Rosenheim mit 161,97 am 29. Dezember erreicht und im Landkreis Rosenheim am 31. Dezember mit 201,74. Seitdem steige die 7-Tage-Inzidenz wieder deutlich an.

Nach den Worten von Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Rosenheim, ist ein weiteres Abfallen der Infektionsfälle nicht mehr zu erwarten. „Im Gegenteil, wir sehen, dass die 7-Tage-Inzidenz in Stadt und Landkreis Rosenheim seit dem neuen Jahr bereits wieder ansteigt“, so Dr. Hierl. Allein am gestrigen Dienstag, 4. Januar seien dem Gesundheitsamt Rosenheim 185 neue Infektionsfälle gemeldet worden.

Omikron-Verdachtsfälle
deutlich gestiegen

Die Zahl der Omikron-Verdachtsfälle in der Region sei im Vergleich zur Vorwoche deutlich gestiegen und liege nun bei insgesamt 263. Zudem hätten sich insgesamt 14 Fälle dieser Variante aufgrund von Genomsequenzierung bestätigt: „Diese Entwicklung zeigt, dass die hochansteckende Variante Omikron blad die noch vorherrrschende Delta-Variante ablösen wird.“ Nach einer kurzen Phase des „Luftholens“ erwartet der Leiter des Gesundheitsamts Rosenheim, dass die Meldezahlen wieder in de Höhe schnellen.

Zu der aktuellen Lage in den Kliniken in Stadt und Landkreis Rosenheim:
114 Covid-19-Patienten werden stationär behandelt. (Stand: 29.12)
25 von ihnen befinden sich auf einer Intensivstation.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim)

Den gesamten Wochenbericht zum Nachlesen gibt es hier: