Grüne fordern sofortigen Hochwasserschutz für Oberwöhr – Erinnerung an 2013 sitzt noch tief

Grüne fordern sofortigen Hochwasserschutz für Oberwöhr – Erinnerung an 2013 sitzt noch tief

Rosenheim – Die Erinnerung an die Hochwasser-Katastrophe im Jahr 2013 sitzt bei vielen Oberwöhrern noch tief. Das Rosenheimer Stadtteil wurde zum Großteil überschwemmt, und die Sorge vor künftigen Starkregenereignissen ist nach wie vor groß. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen dringlichen Antrag gestellt, um den Hochwasserschutz am Augraben in Oberwöhr unverzüglich umzusetzen.

„Die Menschen in Oberwöhr leben seit Jahren mit der Angst vor dem nächsten Hochwasser. Was sie brauchen, sind endlich Taten – nicht weitere Verzögerungen oder bürokratisches Gerede“, betont Stadträtin Anna Rutz.

Fünf Jahre nach dem Stadtratsbeschluss vom 26. November 2020 wurden laut den Grünen bisher keine der vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. Geplant waren unter anderem Gutachten, Vergabeverfahren und Planungsleistungen bis zur Entwurfsphase. „Nichts davon ist umgesetzt“, kritisiert Fraktionssprecher Peter Rutz. Besonders alarmierend sei der Zustand der Entwässerungsgräben, Durchlässe und Kanäle, die vielerorts verlandet oder zugewachsen sind. Dadurch sei der Wasserabfluss massiv behindert, und die Hochwassergefahr steige akut.

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Der Antrag der Grünen fordert:
  • Umgehende Einleitung der im Beschluss von 2020 vorgesehenen Schritte, einschließlich Gutachten, Vergabeverfahren und Planungsleistungen bis zur Entwurfsphase.
  • Umsetzung der im Investitionsprogramm 2026 vorgesehenen Maßnahmen vollständig im Jahr 2026.
  • Ein neues, unabhängiges Gutachten unter Berücksichtigung aktueller klimatischer und hydrologischer Daten.
  • Reinigung, Instandsetzung und dauerhafte Pflege der Gräben, Durchlässe und Entwässerungsanlagen im Gebiet Oberwöhr – Augraben.
  • Transparente Information der Öffentlichkeit über den Stand und die weiteren geplanten Maßnahmen.

„Angesichts der zunehmenden Starkregenereignisse durch die Klimakrise dürfen wir keine Zeit mehr verlieren“, warnt Fraktionssprecherin Sonja Gintenreiter. Die Grünen pochen darauf, dass die Verwaltung einen verbindlichen Zeit- und Maßnahmenplan erstellt und die Bürger regelmäßig informiert. „Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, wann sie endlich sicher schlafen können“, ergänzt Anna Rutz.

Hintergrund: Der Augraben gilt als Hochrisikogebiet für Hochwasser. Bereits 2020 hatte der Stadtrat die Vorzugsvariante 2a beschlossen, die bislang nicht über das Planungsstadium hinausgekommen ist. Die Grünen sehen die drängende Klimakrise als zusätzlichen Grund, die Umsetzung unverzüglich zu beginnen: „Jeder Tag ohne Schutzmaßnahmen ist ein Tag zu viel.“

Schutz vor 1.000-jährigem Hochwasser. Dammarbeiten am Innkraftwerk Rosenheim starten am 16. September

Schutz vor 1.000-jährigem Hochwasser. Dammarbeiten am Innkraftwerk Rosenheim starten am 16. September

Rosenheim – Am Dienstag (16.9.2025) beginnt die zweite Bauphase zur Erhöhung und Verstärkung der Dämme am Innkraftwerk Rosenheim. Ziel ist ein wirksamer Schutz vor einem 1.000-jährlichen Hochwasser.

Wie VERBUND in einer offiziellen Mitteilung bekanntgab, werden die Stauhaltungsdämme ab diesem Zeitpunkt um bis zu 45 Zentimeter erhöht und die Dammkronen auf rund vier Meter verbreitert. Zudem wird die wasserseitige Betondichtung ertüchtigt. Die Maßnahmen sollen die Sicherheit des Kraftwerksstandorts und der Stadt Rosenheim langfristig verbessern.

Dämme werden für Fußgänger und Radfahrer gesperrt

Während der Bauarbeiten, die voraussichtlich bis ins Frühjahr 2026 dauern, bleiben die Dämme für Fußgänger und Radfahrer gesperrt. Auch Umleitungen für den Verkehr wurden eingerichtet.
Laut VERBUND ist die Maßnahme Teil eines umfassenden Sicherheitsprogramms, das in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden umgesetzt wird.
(Quelle: Mitteilung Verbund / Beitragsbild: Archiv Innpuls.me)

LBV ringt vergeblich: Gericht ebnet Weg für umstrittenen Hochwasserschutz bei Straubing

LBV ringt vergeblich: Gericht ebnet Weg für umstrittenen Hochwasserschutz bei Straubing

Straubing / Bayern – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage des bayerischen Naturschutzverbands LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) gegen einen geplanten Hochwasserschutzdamm an der Donau bei Staubing im Landkreis Kelheim abgewiesen.

„Wir sind enttäuscht über das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs. Damit ist die große Chance vertan, einen effektiven Hochwasserschutz für die Bewohnenden von Staubing zu erreichen und gleichzeitig einen ökologisch einzigartigen Lebensraum in der Donau zu schützen“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. „Wenn der geplante Schutzdamm nun so gebaut wird, besteht nach unserer Auffassung die Gefahr, dass die stärkere Strömung die letzte flussmittige Kiesbank der Donau in Deutschland langfristig zerstört – ein einzigartiger Lebensraum für Fischarten wie Barbe und Nase.“

„Niederlage für die Natur“

„Selbstverständlich respektieren wir das Urteil. Für unsere heimische Natur, insbesondere für die Donau und die dort lebenden Tierarten, ist es dennoch eine schwere Niederlage. Dabei wäre es möglich gewesen, den Schutz der Anwohnenden bei Hochwasser zu gewährleisten und gleichzeitig das Recht der Natur auf Schutz zu berücksichtigen“, verdeutlicht Beran. „Sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir diese prüfen und über unser weiteres Vorgehen entscheiden.“
Der LBV appelliert trotz des Richterspruches an alle Beteiligten, die Pläne für einen Hochwasserdamm noch einmal zu überdenken. „Der nun geplante Hochwasserdamm suggeriert eine Sicherheit, die es angesichts zunehmender Starkregenereignisse nicht mehr gibt. Echten Schutz für die betroffenen Anwohner von Staubing bietet nur eine Absiedlung. Dies ist, unserer Einschätzung nach, die beste und auch kostengünstigste Lösung“, betont LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Voraussetzung für die Zustimmung der Anwohnenden für eine Absiedlung wäre ein angemessener finanzieller Ausgleich sowie die Möglichkeit auf einen Bauplatz in Ortsnähe.

Hintergrund

Der geplante Hochwasserschutzdeich für den nordwestlichen Ortrand von Staubing (Lkr. Kelheim) mit wenigen betroffenen Anwesen ist seit Jahrzehnten in Planung. Der ersten Klage des LBV wurde 2021 stattgegeben, das Gericht hat damals weitere Untersuchungen und eine Prüfung von Alternativen gefordert. Nachdem diese Auflagen des Gerichts aus Sicht des LBV nur unzureichend umgesetzt wurden, hat der LBV erneut Klage eingereicht. Zwischenzeitlich hat der LBV ein eigenes Gutachten zu den naturschutzfachlichen Auswirkungen des Deichbaus in Auftrag gegeben. Der LBV als Kläger wurde inhaltlich vom Bund Naturschutz, dem Kreisfischereiverein und der Fischereigenossenschaft Kelheim unterstützt.

Eine zweite Alternative zum geplanten Hochwasserschutzdeich wäre aus Sicht des LBV eine Schutzwand in Ortsnähe. Diese würde dem Fluss mehr Raum geben, den Wasserabfluss verlangsamen und die Anwohnenden flussabwärts nicht zusätzlich belasten. Diese modernen Hochwasserschutzmaßnahmen werden inzwischen bayernweit umgesetzt.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)