Trinkwasser in Teilen von Prutting und Stephanskirchen muss abgekocht werden

Trinkwasser in Teilen von Prutting und Stephanskirchen muss abgekocht werden

Prutting / Stephanskirchen / Landkreis Rosenheim – Das Trinkwasser in ca. 110 Haushalte in Obernburg/Haidbichl und Stephanskirchen (Landkreis Rosenheim) muss ab sofort abgekocht (19.1.2024) werden. Grund ist, dass die Chlorung des Trinkwassers nach einem Ausfall der Netzpumpe nicht mehr funktioniert. Versorgt werden die betroffenen Haushalte nun über eine Notversorgung mit Trinkwasser aus der Gemeinde Prutting.

Konkret von dem Abkochgebot in Teilen der Gemeinden Prutting und Stephanskirchen ist die Wasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbands Obernburg/Haidbichl betroffen. Somit gilt das Abkochgebot für den Pruttinger Westen mit den Ortsteilen Haidbichl (ohne Rosenstraße), Obernburg, Niedernburg, Dobl und Moosen. In der Gemeinde Stephanskirchen ist nur der Teil Bad Leonhardspfunzen betroffen.

Das Gesundheitsamt Rosenheim weist darauf hin, dass das Wasser nur abgekocht verwendet werden darf. Das gilt, wenn es als Trinkwasser, zur Zubereitung von Getränken und Nahrung, insbesondere für Säuglinge sowie alte und kranke Menschen, zum Abwaschen von Salaten, Obst und Gemüse, zum Spülen von Gefäßen, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden oder zum Zähneputzen und zur Mundhygiene gebraucht wird.
Das Wasser muss sprudelnd aufgekocht werden und anschließend eine Abkühlzeit von mindestens zehn Minuten eingehalten werden, um eventuell vorhandene Keime wirksam abzutöten. Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.

Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, wird entsprechend darüber informieren. Diese Aufforderung gilt so lange, bis wieder eine ausreichende Chlorkonzentration im Leitungsnetz vorhanden ist.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Eisregen im Landkreis Rosenheim: Winterdienst zieht positive Bilanz

Eisregen im Landkreis Rosenheim: Winterdienst zieht positive Bilanz

Landkreis Rosenheim – Kurz nachdem die Glatteis-Warnung des Deutschen Wetterdienstes am gestrigen Mittwochabend (18.1.2024) aufgehoben worden ist, hat der Winterdienst des Landkreis Rosenheim eine positive Bilanz gezogen. Gegen 3 Uhr morgens waren 15 Fahrzeuge von den beiden Kreisbauhöfen ausgeschwärmt und hatten mit insgesamt 200 Tonnen Streusalz dafür gesorgt, dass der herannahende Eisregen nicht auf den Straßen festfriert.

Trotz Außentemperaturen von minus fünf Grad bei gleichzeitig einsetzendem Regen ist es so gelungen, die Straßen eisfrei zu halten. Im Berufs- und Schülerverkehr gab es keine nennenswerten Probleme. Allein der festfrierende Regen auf den Frontscheiben sorgte bei einigen Autofahren für schlechte Sicht.
Insgesamt wurden 380 Straßenkilometer zweimal gestreut – vom Süden des Landkreises in Richtung Österreich bis in den Norden und an die dortige Grenze zum Landkreis Traustein. „Dank der Frühwarnungen waren wir gut gewappnet. Hinzu kommt, dass wir mit Hilfe unserer Software gute Prognosen treffen können, wann und wo der nächste Regen zu erwarten ist. Diesmal haben wir es gut erwischt und gut gemacht“, sagt Lothar Schüsselbauer, Leiter des Kreisbauhof Riedering. „Ein ausdrückliches Dankeschön auch an die Kollegen, auf die wir uns auch in solchen Situationen zu 100 Prozent verlassen können.“
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

Rosenheims Landrat empfängt Glücksbringer

Rosenheims Landrat empfängt Glücksbringer

Rosenheim – Die Kaminkehrer des Landkreises Rosenheim sind zum traditionellen Neujahrsempfang im Landratsamt Rosenheim zusammengekommen. Rosenheims Landrat Otto Lederer nahm von den insgesamt sechs Bezirksschornsteinfegern eine Spende über 500 Euro entgegen. Das Geld geht auch in diesem Jahr wieder an die Rosenheimer Aktion für das Leben e.V. „Ein herzliches Vergelt`s Gott für diese Spende“ dankte Lederer den Schornsteinfegern. „Die Kolleginnen von der Aktion für das Leben werden das Geld dort einsetzen, wo es am dringendsten benötigt wird.“

Neben der Geldspende hatten die Kaminkehrer – quasi als zusätzlichen Glücksbringer – einen überdimensionalen Schornsteinfeger aus Schokolade dabei. „Ein gutes neues Jahr, vor allem Gesundheit und dass die Schokolade im Büro nie ausgeht“, so der einhellige Wunsch der Kaminkehrer, die sich gleichzeitig für die gelungene Kooperation mit dem Landratsamt Rosenheim bedankten. „Wir werden von anderen Landkreisen um unsere gute Zusammenarbeit mit dem Amt beneidet“, sagte Georg Bachhuber, Bezirkskaminkehrer für den Kehrbezirk Stephanskirchen, in Richtung Cornelia Lang und Wolfgang Cerweny, die im Landratsamt die Kaminkehrer betreuen.

Heizungsgesetz sorgt für Verunsicherung

Im anschließenden Gespräch wurden auch die Herausforderungen deutlich, vor denen die Zunft aktuell steht. Das Heizungsgesetz sorge bei vielen Bürgern für Verunsicherung. Entsprechend sei der Beratungsbedarf sehr hoch. Landrat Lederer danke den Kaminkehrern für ihre Engagement und das gute Miteinander. „Und auch für die Zeit, die Sie sich jedes Jahr für diesen kleinen Empfang im Landratsamt nehmen. Das ist eines meiner Termin-Highlights im Januar.“
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim, zeigt: Die Bezirkskaminkehrer gemeinsam mit Landrat Otto Lederer (mitte) sowie Wolfgang Cerweny (1.v.links) und Cornelia Lang (3.v.rechts))

Jahrgänge 1965-1970: Jetzt eilt der Führerscheintausch

Jahrgänge 1965-1970: Jetzt eilt der Führerscheintausch

Landkreis Rosenheim – Wer zwischen 1965 und 1970 auf die Welt gekommen ist und noch einen alten Papierführerschein besitzt, sollte sich baldmöglichst um einen Tauschtermin beim Verkehrszentrum des Landratsamtes Rosenheim kümmern. Stichtag ist Freitag, der 19. Januar 2024. Bis dahin muss das alte Papierdokument in einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.

Vor dem Hintergrund dieser Deadline ist der Andrang an der Führerscheinstelle des Landratsamtes Rosenheim sehr groß. Dennoch könnte die Liste der Anträge aktuell gut abgearbeitet werden, betont Bianco Domprobst, stellvertretender Leiter des Verkehrszentrums Rosenheim. „Wir sind sehr gut aufgestellt und die Motivation der Mitarbeiter der Führerscheinstelle ist nach wie vor sehr hoch.“ Die alten Papierführerscheine können auch in den 46 Gemeinden des Landkreises Rosenheim umgetauscht werden. Auch dort werden die eingehenden Anträge zügig abgearbeitet.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist es nötig, bei der Gemeinde oder im Verkehrszentrum einmal persönlich vorzusprechen. Zudem muss neben dem Ausweis ein aktuelles biometrisches Foto vorgelegt werden. Die Bearbeitungszeit für den neuen Führerschein im Scheckkartenformat liegt aktuell bei zwei bis vier Wochen.

Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet

Hintergrund für die Tauschaktion ist eine EU-Richtlinie, wonach in Zukunft nur noch fälschungssichere Führerscheindokumente in Umlauf sein sollen. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht sein. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Bürger ein einheitliches Führerscheindokument besitzt. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt. Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet.
Um den Andrang bei den Behörden zu entzerren, wurde ein Stufenplan für den Umtausch beschlossen, der sich an Geburts- und Ausstellungsjahren orientiert. Entsprechend läuft aktuell auch die Frist für alle ab, die 1971 geboren wurden. Hier gilt der 19. Januar 2025 als Stichtag für den Umtausch.

Domprobst weist darauf hin, dass abgelaufene Papierführerscheine auch im Ausland ungültig sind. Bei abgelaufenen Papierführerscheinen sei zum Teil mit Bußgeldern zu rechnen. Es könne aber auch vorkommen, dass die alten Papierführerscheine bei Mietwagenausgaben oder auch Fahrzeugkontrollen nicht mehr anerkannt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

Weitere Informationen zum Führerscheinpflichtumtausch sowie einen Link zur Online-Terminvereinbarung gibt es hier.

365-Euro-Ticket für Schüler von weiterführenden Schulen

365-Euro-Ticket für Schüler von weiterführenden Schulen

Landkreis Rosenheim – Zum 1. Januar führt der Landkreis Rosenheim für die Schülerbeförderung in die weiterführenden Schulen im öffentlichen Personennahverkehr das 365-Euro-Ticket mit verbundweiter Gültigkeit als Höchsttarif ein. Das haben nun auch die Mitglieder des Kreisausschusses auf Empfehlung des Schulausschusses des Landkreises Rosenheim beschlossen.

MVV- Gesamtnetz - in den Zonen M bis 11. Grafik: Copyright 2023 MVV GmbH

MVV- Gesamtnetz – in den Zonen M bis 11. Grafiken: Copyright 2023 MVV GmbH

Das Angebot können, laut Auskunft des Landratsamts Rosenheim, künftig Schüler von weiterführenden Schulen sowie Auszubildende nutzen, deren Schule beziehungsweise Ausbildungsstelle oder Wohnort im Geltungsbereich des MVV-Tarifgebietes liegt. Mit dem 365-Euro-Ticket MVV können alle Busse und Bahnen im MVV-Verbundgebiet für sämtliche Fahrten auch in der Freizeit genutzt werden. Neben Schülerinnen und Schülern öffentlicher, staatlich anerkannter privater und berufsbildender Schulen und Auszubildende sind unter anderem auch Bundesfreiwilligen-Dienstleistende sowie Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr berechtigt, das 365-Euro-Ticket als Jahresticket zu nutzen.

Junge Menschen frühzeitig an den ÖPNV heranführen

Das 365-Euro-Ticket ist im Jahr 2020 auf Wunsch des Freistaates Bayern im Verbundraum eingeführt worden. Ziel für dieses neue Angebot war, Schülern sowie Auszubildenden ein preisgünstiges Angebot anzubieten, um zum einen diese Zielgruppe frühzeitig an den ÖPNV heranzuführen und zum anderen die Umwelt in Bezug auf den motorisierten Individualverkehr zu entlasten.

Darstellung des MVV nach der Erweiterung. Copyright 2023 MVV GmbH

Darstellung des MVV nach der Erweiterung. 

Für die Verkehrsunternehmen im MVV führt das neue Ticket zu Mindereinnahmen, bei denen sich der Freistaat Bayern zu zwei Drittel finanziell beteiligt. Den Rest finanzieren die Landeshauptstadt München, die kreisfreie Stadt Rosenheim, sowie die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Miesbach, München, Rosenheim und Starnberg.
Das 365-Euro-Ticket MVV ist zunächst befristet bis Mitte 2025. Die Entscheidung, ob das 365-Euro-Ticket-MVV danach weitergeführt wird, liege beim Freistaat Bayern, so Landrat Otto Lederer.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re / Grafiken: MVV GmbH)

Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird verlängert

Schutzstatus der Geflüchteten aus der Ukraine wird verlängert

Landkreis Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim informiert: Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat durch Rechtsverordnung festgelegt, dass der Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine um ein weiteres Jahr, bis März 2025, verlängert wird. Grundlage dieser Rechtsverordnung ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten.

Für die betroffenen Personen bedeutet dies, dass die Aufenthaltsgenehmigungen nach Paragraph 24 AufenthG, mit dem Ablaufdatum bis zum 4. März 2024, automatisch bis zum 4. März 2025 als verlängert gelten.
Ferner ist die Erwerbstätigkeit mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis weiterhin möglich. Auch der Bezug von Leistungen im bisherigen Umfang wird mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis weiterhin gewährt. Die betroffenen Personen müssen zudem keinen Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis stellen. Ebenfalls ist keine Vorsprache bei der Ausländerbehörde notwendig.

Weitere Informationen gibt es auf auf der Homepage „Germany4Ukraine“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Landratsamt Rosenheim)