Rosenheim Spitzenreiter beim Hausmüll – Warum?

Rosenheim Spitzenreiter beim Hausmüll – Warum?

Rosenheim / Bayern – Das Bayerische Landesamt für Statistik hat die Menge an jährlichen Haushaltsabfällen pro Kopf im Jahr 2021 in Bayern bekanntgegeben. Spitzenreiter ist im regionalen Vergleich die Stadt Rosenheim. „Wie kann das sein?“, wollte Grünen-Stadtrat Franz Opper bei der gestrigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss wissen.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bezieht sich in der aktuellen Pressemitteilung auf neue Kennzahlen zur Umwelt in „Stadt.Land.Zahl“, ein Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, welches regionale Vergleiche zulässt.

Die eingesammelte Menge an Haushaltsabfällen beträgt demnach Jahr 2021 laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik im Jahr 2021 in Bayern im Durchschnitt 497,9 Kilogramm pro Kopf. Die kreisfreie Stadt Rosenheim kommt auf 893,6 Kilogramm pro Kopf und hat damit das höchste Aufkommen an Haushaltsabfällen in ganz Bayern.
Deutschlandweit haben nur der Landkreis Euskirchen mit 968,0 Kilogramm und der Landkreis Ahrweiler mit 1994,6 Kilogramm ein höheres Abfallaufkommen.
Das geringste pro-Kopf-Aufkommen an Haushaltsabfällen in Bayern kann der Landkreis Tirschenreuth mit 353,8 Kilogramm vorweisen.

Zu den Haushaltsabfällen wurden gewerbliche Siedlungsabfälle, Haus- und Sperrmüll ebenso wie organische Abfälle, getrennt erfasst Wertstoffe sowie sonstige Abfälle.

Warum aber produzieren die Rosenheimer so viel Müll? Das interessiert auch den Rosenheimer Grünen-Stadtrat Franz Opperer. „Haben wir ein Müllproblem?“, fragte er  am gestrigen Abend bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Dr. Götz Brühl, Geschäftsführer der Stadtwerke Rosenheim, der eigentlich wegen eines anderen Themas zu der Sitzung eingeladen war.
Doch er wusste auf diese Frage keine Antwort: „Unsere Aufgabe ist es, den Müll anzunehmen und zu entsorgen“. Alles davor obliege anderen Stellen.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Neue Wertstoffinsel in der Pfaffenhofer Straße

Neue Wertstoffinsel in der Pfaffenhofer Straße

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim hat in der Pfaffenhofener Straße eine neue Wertstoffinsel eingerichtet. Auf Höhe des Wendehammers stehen Container für die Entsorgung von Altglas, Papier, kompostierbaren Grünabfällen sowie Kunststoffen bereit.

Mit dem neuen Standort entfallen die provisorischen Wertstoffinseln in der Lena-Christ-Straße und in der Prinzregentenstraße auf Höhe der Berufsschule. 
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Copyright, Kremser, SWRO)

Mülltonnen rechtzeitig rausstellen

Mülltonnen rechtzeitig rausstellen

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim informiert: In jüngster Zeit wurden viele Restmülltonnen im Rosenheimer Stadtgebiet nicht rechtzeitig zur Entleerung bereitgestellt. Das führt zu Problemen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Arbeit der städtischen Müllwerker ist Präzisionsarbeit. Die Abfuhrrouten im gesamten Stadtgebiet sind nach einem straffen Zeitplan getaktet, um so effizient und schnell wie möglich den Müll zu entsorgen. In letzter Zeit wurden jedoch viele Restmülltonnen nicht rechtzeitig zur Entleerung bereitgestellt. Wenn vergessen wurde, die Restmüllbehälter rechtzeitig herauszustellen, kann die Müllabfuhr diese nicht nachträglich leeren.
Die Stadt Rosenheim bittet daher alle Bürger ihre Restmüllbehälter bzw. ihre städtischen Restmüllsäcke am Morgen des jeweiligen Abfuhrtages um 6 Uhr bereitzustellen.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

 

 

Kinoabend in Prien: „Plastik in Strömen“

Kinoabend in Prien: „Plastik in Strömen“

Prien / Landkreis Rosenheim – Eine deutsche Bierflasche, angeschwemmt auf einer zu Fuß unerreichbaren Insel der Lofoten im Nordpolarmeer. Wo kam die her? Mike`s Kino präsentiert am Dienstag, 11. Juli  „The North Drift – Plastik in Strömen“.

Anlässlich des touristischen Jahresmottos „Wasser – tauch mal ein… in Prien am Chiemsee“ ist am Dienstag, 11. Juli 2023, von 20 bis 21.45 Uhr, der Film „The North Drift – Plastik in Strömen“ in Mike`s Kino, Bernauer Straße 13 a, zu sehen. Kam die Bierflasche etwa wirklich aus Deutschland oder war es doch ein durstiger Tourist, der nach genüsslichem Verzehr die Flasche anschließend im Ozean entsorgte?
Leidenschaftlich verliebt in Norwegens schöne Landschaften lässt dieses Thema den Filmemacher Steffen Krones auch zurück in seiner Heimatstadt Dresden nicht los. Sind die Flüsse Mitteleuropas mit dem Nordpolarmeer verbunden? Kann Müll tatsächlich so weit reisen? „The North Drift – Plastik in Strömen“ nimmt den Zuschauer mit auf ein wissenschaftliches Abenteuer die Elbe hinab, über die Nordsee nach Norwegen und zeigt, dass jeder Einzelne Teil des Kreislaufs ist und die Macht hat, etwas zu verändern. Eintritt 8,50 Euro.
(Quelle: Pressemitteilung Prien Marketing GmbH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Abfallgebühren angepasst

Abfallgebühren angepasst

Landkreis Rosenheim – Die Abfallwirtschaftssatzung für den Landkreis Rosenheim wurde aktualisiert und die Abfallgebühren angepasst. Damit steigen die Gebühren teils kräftig.

Für eine Tonne asbesthaltige Abfälle sind nun 480 Euro statt vorher 280 Euro zu zahlen. Für eine Tonne künstliche Mineralfasern steigt der preis auf 1200 Euro statt bisher 710 Euro. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim hervor, Die Erhöhung sei notwendig, das der Preis er weiteren Entsorgung durch den Landkreis um rund zwei Drittel gestiegen sei.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Umweltangelegenheiten, Landwirtschaft, räumliche Entwicklung, Natur- und Klimaschutz sowie Mobilität und des Kreisausschusses haben die Mitglieder des Rosenheimer Kreistags in ihrer jüngsten Sitzung dieser Anpassung mit großer Mehrheit (zwei Gegenstimmen) zugestimmt. Die Änderungen treten bereits zum 1. August 2023 in Kraft, soweit auch die Regierung von Oberbayern zustimmt.
Mit aufgenommen in die neue Abfallwirtschaftssitzung wurde auch eine Ermäßigung – sie greift für den Bereich Hygieneartikel, konkret geht es um Windeln. Der sogenannte „Windelzuschuss“ wird seit Jahren über die Gemeinden gewährt und gilt für private haushalte, in denen dauerhaft größere Mengen dieser Hygieneartikel benötigt werden.

Diese Bereiche bleiben von den Änderungen unberührt

Unberührt von den Änderungen sind die hauptsächlichen Gebühren für die Restmüllbehältnisse, die Sperrmüll- und Altholzentsorgung und die Abgabe von Grüngut an den Wertstoffhöfen.

Die Satzung des Landkreises Rosenheim über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen – kurz Abfallwirtschaftssatzung -, welche seit 1. Juli 2012 unverändert gilt, habe nicht mehr mit der aktuellen Muster-Abfallwirtschaftssatzung des Bayerischen Landkreistages übereingestimmt. Außerdem habe sich die kreiseigene Abfallwirtschaft weiterentwickelt.
In der Satzung ist nun u. a. genauer geregelt, welche Stoffe von der Abfallentsorgung durch den Landkreis ausgenommen sind. Dies betrifft Bauschutt, Straßenaufbruch, Erdaushub, kohlenteerhaltigen Straßenaufbruch, Kohlenteer und teerhaltige Produkte, insbesondere Dachpappe, verunreinigten Bauschutt, Boden oder Bau- und Abbruchabfälle, Klärschlämme und sonstige Schlämme sowie Fäkalschlämme und Fäkalien und carbonfaserverstärkten Kunststoff.
Weitere Änderungen der Satzung betreffen die Integration der bestehenden Sammlung von Leichtverpackungen, Altholz, Altreifen, Altspeiseölen und -fetten, weiteren Bioabfällen, Asbest und künstlichen Mineralfasern an den Wertstoffhöfen oder sonstigen Annahmestellen. Künftig sind auch Unterflurcontainer bei größeren Wohnanlagen möglich. Dies hatte die bisherige Satzung nicht zugelassen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Illegale Müllablagerung melden

Illegale Müllablagerung melden

Landkreis Rosenheim – Ein verbogener Fahrradreifen, ein altes Stahlrohr, eine verbeulte Autotür – kein schönes Bild, das sich einem Spaziergänger vor Kurzem im Landschaftsschutzgebiet „Hofstätter- und Rinssee“ geboten hat. Meldungen über illegale Müllablagerung wie diese erreichen das Landratsamt Rosenheim immer wieder. Über 900 Fälle gab es in den zurückliegenden fünf Jahren. Viele davon wurden erst durch Meldungen an das Landratsamt bekannt.

Illegale Müllablagerun. Foto: Landratsamt Rosenheim

Wer illegal Abfall ablagert, muss diesen selbst entfernen und mit einem Bußgeld rechnen, informiert das Landratsamt Rosenheim. Solche Müllablagerungen sind kein Kavaliersdelikt: Wer Abfälle vorsätzlich oder fahrlässig illegal behandelt oder entsorgt, begeht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Verursacht die illegale Müllentsorgung eine Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern, handelt es sich sogar um eine Straftat.

Speise- und Pflanzenabfälle dürfen nicht im Wald entsorgt werden

Typische Abfälle, die illegal abgelagert werden, sind Haushaltsgegenstände, Bauschutt, Kunststoffe, Sperrmüll, Altholz oder Altfahrzeuge. Aber auch Speise- und Pflanzenabfälle dürfen nicht einfach im Wald entsorgt werden – auch dafür kann es ein Bußgeld geben.
Sobald das Landratsamt von solchen Müllablagerungen Kenntnis hat, kann die Beseitigung in Auftrag gegeben werden und bestenfalls die Verursacher zur Rechenschaft gezogen werden.
Für die Müllablagerung im Waldgebiet beim Hofstätter See brauchte es größere Gerätschaften, um die Schrottreste zu entfernen. Der Kreisbauhof brachte ganze Autoteile zum Vorschein, die nun ordnungsgemäß entsorgt wurden.
Um die Umwelt und die Natur in unserem Landkreis weiter zu schützen, bitten die Mitarbeiter des Abfallrechts auch weiterhin aufmerksame Bürger, solche Beobachtungen zu melden.

Auf der Webseite des Landratsamtes findet man unter www.landkreis-rosenheim.de/umwelt die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Gemeinde.

Informationen zur richtigen Abfallentsorgung und Informationen zu Problemabfällen gibt es unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie in der Abfall-App des Landkreises Rosenheim.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild, Foto: Landratsamt Rosenheim)