Sozialticket für vergünstigte MVV-Tarife

Sozialticket für vergünstigte MVV-Tarife

Rosenheim – Inhaber des Rosenheimer-Passes können ab dem 1. Januar erstmals vergünstigt den ÖPNV nutzen. Der Pass berechtigt, das sogenannte Sozialticket, die „Monatskarte S“ (bislang Isarcard S) innerhalb des Verkehrsverbunds MVV zu erwerben.

Die Monatskarte S gilt zwar im Gegensatz zu einer regulären Monatskarte nicht zwischen 6 und 9 Uhr, kostet dafür aber auch deutlich weniger (Tarife sind unter www.mvv-muenchen.de/fileadmin/mediapool/04-Tickets/02-Dokumente/2025_A4_quer_MVVtarife_Web_wochen_monats.pdf zu finden).
Der Rosenheim-Pass kann ab dem 1. Januar 2025 unter www.rosenheim.de/rosenheim-pass/ beantragt werden. Er richtet sich an Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Bezieher von Bürgergeld nach SGB II, Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie an Personen, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

ADAC: „Transparenz bei ÖPNV-Pünktlichkeit gibt es nicht überall“

ADAC: „Transparenz bei ÖPNV-Pünktlichkeit gibt es nicht überall“

Bayern / Deutschland – Der ADAC hat eine Analyse zum Thema Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit beim ÖPNV  durchgeführt. Fazti: „Transparenz bei diesen Thema wird nicht überall großgeschrieben“. Sowohl der MVV als auch die Deutsche Bahn erteilten dem ADAC keine Genehmigung zur Datennutzung.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Pünktlichkeit ist auch eine Frage des Maßstabes, das zeigt eine aktuelle Analyse des ADAC. Die Deutsche Bahn (DB) setzt ihren Pünktlichkeitsschwellenwert beispielsweise bei sechs Minuten, was bedeutet, dass eine Verspätung von bis zu 5:59 Minuten noch als pünktlich eingestuft wird – auch im ÖPNV. Ausfälle werden hierbei gar nicht berücksichtigt. Damit werden teils enorm hohe Pünktlichkeitsquoten erreicht.
Um mehr Transparenz für die Kundinnen und Kunden zu erreichen, hat der ADAC strengere Maßstäbe angelegt. Der Mobilitätsclub hat bei seiner Berechnung der Pünktlichkeit auch Ausfälle einbezogen und zudem strengere Schwellenwerte angesetzt. Licht und Schatten werden so sichtbar – und die von der DB kommunizierten S-Bahn-Pünktlichkeitsquoten von 85 bis knapp 100 Prozent reduzieren sich meist deutlich.

Hamburg ist Spitzenreiter bei der Zuverlässigkeit

Spitzenreiter bei der Zuverlässigkeit aufgrund sehr geringer Ausfälle ist Hamburg mit seinem Verkehrsverbund HVV: Jeweils 99 Prozent der geplanten S- und U-Bahnen fahren im Testmonat September 2024 tatsächlich. Auch bei der Pünktlichkeit ist Hamburg spitze, denn 93 Prozent der U-Bahnen und gut drei Viertel der S-Bahnen haben weniger als eine Minute Verspätung.

Das schaffen in Berlin und Frankfurt gerade einmal knapp die Hälfte der U-Bahnen. Bei den S-Bahnen erreichen in Berlin gut die Hälfte den strengen Schwellenwert von weniger als einer Minute Verspätung, in Frankfurt jede dritte und in Köln nur gut jede vierte S-Bahn – wobei jede Stadt infrastrukturelle Besonderheiten aufweist. U-Bahnen sind meist pünktlicher, weil sie ein eigenes, vor Außeneinflüssen geschütztes Netz haben.

Transparenz beim Thema Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit wird nicht überall großgeschrieben – auch das zeigt die Untersuchung des ADAC. Sowohl der Münchner Verkehrsverbund MVV als auch die Deutsche Bahn erteilten dem ADAC keine Genehmigung, ihre Datenschnittstellen für die Analyse zu nutzen. Der Kölner Zweckverband go.Rheinland lieferte dem ADAC immerhin eine Auswertung, die aufgrund einer eigenen Berechnungsmethode jedoch nur teilweise in die Analyse einfließen konnte. Die Verbünde VBB in Berlin, RMV in Frankfurt und HVV in Hamburg waren hier transparenter und stellten dem ADAC ihre Datenschnittstellen zur Verfügung.

Nach Ansicht des ADAC sind die vielen Verspätungen mit ein Grund, warum Verbraucher im Zweifel ins Auto steigen, anstatt den ÖPNV zu nutzen. Auch dies trägt am Ende dazu bei, dass der Mobilitätswandel nicht schneller vorankommt. Erforderlich sind aus Sicht des Clubs nicht nur zielgerichtete Investitionen in die Infrastruktur des ÖPNV, sondern auch Transparenz im Umgang mit Echtzeitdaten – daher befürwortet der ADAC das geplante Mobilitätsdatengesetz. Verbraucherfreundliche ÖPNV-Dashboards zur Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind ebenso wesentlich wie einheitliche und niedrige Pünktlichkeitsschwellenwerte von maximal drei Minuten. Ausfälle sollten in die Pünktlichkeitsquote integriert und als Verspätung gewertet werden. Aus Verbrauchersicht macht die derzeit übliche Nichtberücksichtigung von Ausfällen keinen Sinn.

Mit der Datenerhebung und -analyse hat der ADAC das IT-Unternehmen Cognizant Mobility aus München beauftragt. Schwerpunkt der Untersuchung war der September 2024. Über die Datenschnittstellen der Verkehrsverbünde wurden wochenlang hunderttausende ÖPNV-Echtzeitdaten erfasst und analysiert. Dabei wertete der ADAC auch ausgefallene Züge als verspätet, was ÖPNV-Betreiber in ihren offiziellen Zahlen in der Regel nicht tun. Aus diesem und weiteren Gründen können die ADAC Berechnungen von den offiziellen Zahlen abweichen. Mehr Infos zum Thema hier.
(Quelle: Pressemitteilung ADAC / Beitragsbild: Symbolfoto re)

MVVswipe: Einfach einchecken, losfahren, auschecken

MVVswipe: Einfach einchecken, losfahren, auschecken

München / Rosenheim – Nach erfolgreichem Abschluss des Pilotprojekts „Swipe+Ride“ führt der MVV nun mit MVVswipe ein Smartphone-basierte CheckIn-CheckOut-System im Regelbetrieb ein.

Es wird ab 2. Dezember in der MVV-App und in der App MVGO angeboten. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter, Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter, Landrat Robert Niedergesäß, Landrat des Landkreises Ebersberg und Sprecher der MVV-Verbundlandkreise, MVV-Geschäftsführer Dr. Bernd Rosenbusch und MVG-Chef Ingo Wortmann haben das neue System auf einer Pressekonferenz im Foyer des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr in München vorgestellt.
Bei MVVswipe steht die Einfachheit im Vordergrund: Fahrgäste müssen sich keine Gedanken um den Tarif oder um die Frage nach dem richtigen Ticket machen. Vor Fahrtbeginn checken die Fahrgäste durch einfaches Wischen (swipe) auf dem Smartphone ein. Am Ziel angekommen, checken die Fahrgäste mit einem zweiten Swipe einfach aus. Sollte das mal vergessen werden, erinnert MVVswipe die Fahrgäste daran.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter: „Der Start von MVVswipe im ganzen Verbundgebiet ist ein Meilenstein für einen modernen ÖPNV. Besonders profitieren Fahrgäste davon, die nur gelegentlich Bus und Bahn fahren und sich nun keine Gedanken mehr über das richtige Ticket machen müssen. Wir als Freistaat unterstützen dieses Projekt gerne. Es ist ein weiterer Schritt zu einem für die Fahrgäste komfortablen elektronischen Ticketsystem in ganz Bayern.“

Automatische Fahrpreisberechnung mit der App

Bei MVVswipe handelt es sich um ein System mit automatischer Fahrpreisberechnung nach Fahrtende. Anhand von Standortdaten (GPS) wird die mit Bussen und Bahnen im MVV zurückgelegte Strecke erkannt, das System berechnet daraufhin den Fahrpreis. Hinterlegt ist dabei der MVV-Bestandstarif auf Basis der MVV-Streifenkarte. Eine Einzelfahrt (Erwachsene) in Zone M kostet beispielsweise derzeit 3,40 Euro. Werden mehrere Fahrten an einem Tag zurückgelegt, wird die günstigste Kombination abgerechnet. Entsprechend fällt je nach Anzahl der unternommenen Fahrten und der durchfahrenen Zonen maximal der Preis einer MVV-Tageskarte an.
Bezahlt wird das Fahren bequem über das hinterlegte Zahlungsmittel. Eine Besonderheit von MVVswipe liegt in der unkomplizierten Mitnahme von weiteren Mitfahrenden. So kann der Hauptfahrgast weitere Erwachsene (21+ Jahre), Jugendliche (15-21 Jahre) oder Kinder (6-14 Jahre) mit wenigen Klicks hinzufügen. Auch mit Mitfahrenden rechnet das System die beste Ticketkombination eines Tages aus. Weitere Informationen zu MVVswipe finden sich auf www.mvvswipe.de und www.mvg.de/swipe.
(Quelle: Pressemitteilung MVV / Beitragsbild: Von links nach rechts: Landrat Robert Niedergesäß, Landkreis Ebersberg und Sprecher der MVV-Verbundlandkreise; MVG-Chef Ingo Wortmann; MVV-Geschäftsführer Dr. Bernd Rosenbusch; Christian Bernreiter, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr; Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter. Copyright 2024 MVV GmbH)

Nächste MVV-Verbundraumerweiterung kommt

Nächste MVV-Verbundraumerweiterung kommt

München / Bayern – Nächste MVV-Verbundraumerweiterung: Ab dem 1. Januar 2025 gehören die Landkreise Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau zum Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)

Die erste Erweiterung des MVV-Verbundraums fand im Dezember 2023 statt: Mit dabei seitdem die Landkreise Bad-Tölz-Wolfratshausen, Miesbach und Rosenheim sowie in der Stadt Rosenheim  Dort sind neun Bahn- und rund hundert Buslinien mit MVV-Tickets zu nutzen. Der Termin der zweiten Erweiterungsrunde, der 1. Januar 2025, rückt näher. In einem Pressegespräch in München hat MVV-Geschäftsführer Bernd Rosenbusch die Medien über die anstehende Verbundraumerweiterung informiert.

Jeder dritte Einwohner Bayerns lebt im MVV-Gebiet

Durch die ca. 260.000 Einwohner der beiden Landkreise Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau wächst der MVV-Raum auf 3,7 Millionen Einwohner an. Das heißt, beinahe jeder dritte Einwohner Bayerns lebt im MVV-Gebiet.
Künftig reicht der MVV-Verbundraum vom Lech bis an den Inn
Seit Mitte Dezember 2023 – nach der ersten Erweiterungswelle – sind es knapp 260 Gemeinden im MVV-Verbundraum: Landeshauptstadt München, Stadt Rosenheim, alle Kommunen in den Verbundlandkreisen Dachau, Erding, Ebersberg, Fürstenfeldbruck, Freising, München, Miesbach, Rosenheim, Starnberg und Bad-Tölz-Wolfratshausen sowie 17 weitere Gemeinden außerhalb dieser Landkreise, z.B. auch Kufstein in Tirol. Die Größe des Verbundgebiets beträgt seitdem ca. 8.630 km².

Ab 1. Januar 2025 steigt die Zahl der Gemeinden auf rund 320, die Fläche wächst auf ca. 10.365 km²! Aus den Landkreisen Landsberg am Lech und Weilheim-Schongau kommen 57 Gemeinden neu dazu, acht gehörten auch vor der Verbundraumerweiterung schon zum MVV-Gebiet. Zusätzlich kommen noch Gemeinden aus den Landkreisen Augsburg und Aichach-Friedberg dazu, da diese durch den Beitritt der 2. Welle einen MVV-Halt bekommen.

Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren

Ab dem 1.1.2025 werden die Busfahrerinnen und Busfahrer in den neuen Verbundlandkreisen Tickets im MVV-Tarif verkaufen – und auch wenn heute vieles über den Bordrechner ausgewählt werden kann und keiner alle Preise auswendig wissen muss, gibt es doch einiges zu beachten, damit der Fahrgast das richtige Ticket erhält. Und auch die Kontrollpersonale in den Bussen und Zügen auf den Strecken, die zukünftig im MVV-Gebiet liegen, müssen wissen, wie der MVV-Tarif funktioniert, welche Tickets und Besonderheiten es gibt. Damit die Verkehrsunternehmen, die neu zum MVV dazukommen, ihr Fahr- und Kontrollpersonal entsprechend schulen können, hat das Tarif- und Vertriebsteam des MVV mehrere Schulungen durchgeführt. Damit ab dem 1.1.2025 der Verkauf von MVV-Tickets in den Bussen und an den Automaten in den „neuen“ Landkreisen klappt, passen die Verkehrsunternehmen aktuell ihre Hintergrundsysteme an.
In manchen Fällen muss aber auch die Hardware – sprich Bordrechner – ausgetauscht werden, oder es müssen Entwerter an Haltestellen und in Bussen installiert werden, damit die Fahrgäste zum Beispiel die Streifenkarte nutzen können. Für Busse, die nicht mit den doch recht teuren Entwertern ausgestattet werden können, stehen Handstempel bereit. Eine Empfehlung an die Fahrgäste ist, auch die Streifenkarte in der MVV-App zu lösen, damit es dann beim Einsteigen in den Bus für alle Beteiligten schneller geht.

Zwanzig neue Bahnhöfe bzw. Bahnhalte sowie ca. fünfzig Buslinien werden neu dazukommen. Mit dabei sind auch die Ammersee- und die Pfaffenwinkelbahn. „Die Bewohner der beiden neuen Verbundlandkreise profitieren ebenso wie alle bisherigen MVV-Nutzer u.a. von einem vereinfachten Tarif sowie einer übergreifenden Fahrplan- und Tarifauskunft“, so MVV-Geschäftsführer Rosenbusch.
(Quelle: Pressemitteilung MVV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

MVV nimmt Deutschlandticket unter die Lupe

MVV nimmt Deutschlandticket unter die Lupe

Bayern – Über Nutzung, Zukunft und vor allem Finanzierung des Deutschlandtickets wird derzeit wieder viel diskutiert. Am gestrigen Montag (23.9.2024) haben sich die Verkehrsminister der Länder auf eine Erhöhung um 9 Euro ab dem 1. Januar 2025 verständigt. Die konkrete Datenlage ist aber nach gut einem Jahr mit diesem Angebot immer noch recht dünn. Der MVV will das ändern:

Um die Diskussion mit Fakten zu stützen, will der Münchner VerkehrsVerbund (MVV) für drei Monate die Daten der Deutschlandticket-Kunden aus der MVV-App anonym auswerten und untersuchen, wo, wie häufig und mit welchen Verkehrsmitteln das Deutschlandticket genutzt wird. Die Teilnahme an der Studie ist freiwillig, die Daten bleiben, laut Aussage des MVV, anonym und streng geschützt.
Es zähle dabei nur das „große Ganze”, das Verhalten der Menschenmenge. „Mit der sogenannten „Crowd Sensing“-Technologie kann das Mobilitätsverhalten von Menschenmengen anonym erfasst und visualisiert werden. Von wem die Daten stammen, ist für die Studie uninteressant und bleibt auch unbekannt, daher sind keine Rückschlüsse über das persönliche Verhalten der Teilnehmenden möglich“, erklärt der MVV aktuell in einer Pressemitteilung

Viele Fragen rund um das Deutschlandticket sind offen

Ist das Deutschlandticket lediglich ein Ersatz für frühere Abonnements und Monatskarten oder wird es anders genutzt? Wie viele Fahrten werden damit unternommen? Wird das Deutschlandticket vor allem für längere Freizeit-fahrten am Wochenende genutzt, oder ist es doch ein Pendlerticket? Welche Verkehrsmittel werden genutzt und wann? Sind es unter der Woche die Verkehrsmittel im MVV? Und wird am Wochenende mit der Bahn zu den weiter entfernt liegenden Ausflugszielen gefahren? Oder wird das Ticket auch auf Verbindungen im Fernverkehr verwendet? Passt das Angebot noch zu den nachgefragten Verbindungen? Die Antworten auf diese Fragen seien häufig Spekulationen oder beruhen auf der eigenen Wahrnehmung.

Je mehr Fahrgäste teilnehmen, desto aussagekräftiger die Studie

„Alle, die sich bereit erklären, an der Studie teilzunehmen, tragen dazu bei,
dass diese Fragen künftig mit Fakten beantwortet werden können“, so der MVV. Die MVV-App erfasst dazu – nur bei vorheriger Zustimmung der Teilnehmenden – in regelmäßigen Abständen den Standort, die Bewegungsgeschwindigkeit sowie die Bewegungsrichtung und ermittelt daraus das aktuell genutzte Fortbewegungsmittel. Diese Datenaufnahme findet nur statt, während die Teilnehmenden mobil sind. Sobald sich Teilnehmende länger an einem Ort aufhalten, deaktiviert sich das System.
Die Technologie sei nicht immer und überall aktiv. Im Menüpunkt „Meine Mobilitätsdaten“ könne stets eingesehen werden, wann und wo Daten erhoben werden, zudem könne die Datenerfassung jederzeit aktiviert oder deaktiviert werden, das Löschen bereits erfasster Daten sei jederzeit möglich. „Um den Energieverbrauch und den Einfluss auf den Akku des Smartphones so gering wie möglich zu halten, wird die Technologie bei niedrigem Akkustand automatisch deaktiviert. Zudem ist das System nur dann „aktiv“, wenn es auch die Teilnehmenden sind“, informiert der MVV weiter. Außerdem wird betont: „Daten werden niemals an Dritte weitergereicht oder für andere Zwecke als das „Crowd Sensing“ verwendet. Ziel der Studie ist es, unser Mobilitätsangebot nach den tatsächlichen Bedürfnissen der Fahrgäste zu gestalten und sicherzustellen, dass sie sich auf die Technologie verlassen können“.

Alle, die das Forschungsprojekt unterstützen, können an der Verlosung von einem iPad Pro, iPad Air und iPad mini teilnehmen. Neben den iPads für die ersten drei Einsender: innen verlosen wir weitere Preise wie Gutscheine für die Therme Erding, Tickets für die Bayrische Seenschifffahrt, Eintrittskarten für die M-Bäder der Stadtwerke München sowie MVV-Badetücher. Alle Informationen zum Forschungsprojekt, zur Datenerhebung und zum Gewinnspiel: Forschungsprojekt Mobilitätsverhalten D-Ticket gibt es hier.
(Quelle: Pressemitteilung MVV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Nächste MVV-Verbundraumerweiterung kommt

Ab 1. Januar 2025: Ticket-Preise steigen im MVV

Rosenheim / München – Keine guten Nachrichten für Nutzer des ÖPNV in Rosenheim: Die Ticketpreise im MVV werden ab 1. Januar 2025 teurer. 

Die Gesellschafter des Münchner Verkehrs- und TarifverbundesMVV haben in ihrer heutigen Sitzung (12.9.2024) im Münchner Rathaus beschlossen, zum 01. Januar 2025 eine Fahrpreisanpassung von durchschnittlich 4,9 Prozent vorzunehmen. Die Preise für die Monatskarte S (vormals IsarCard S), das Sozialticket im MVV, bleiben wie bereits bei den Preisanpassungen in den letzten Jahren unverändert.

„Am Ende muss auch der Öffentliche Nahverkehr finanziert werden“

MVV-Geschäftsführer Bernd Rosenbusch sagte im Anschluss an die Sitzung: „Es ist verständlicherweise immer ärgerlich, wenn Preise steigen, auf der anderen Seite haben wir aber massive Lohnkostensteigerungen gehabt und müssen noch Kostensteigerungen im Materialbereich aufholen – am Ende muss auch der Öffentliche Nahverkehr finanziert werden. Allerdings schaffen wir es mit der Preiserhöhung gerade mal, die gestiegenen Löhne vor allem des Fahrpersonals zu decken.“

Folgende Änderungen ergeben sich bei den Fahrscheinen im Bartarif (Auszug):

• Der Preis der Einzelfahrkarte für Zone M bzw. 2 Zonen steigt um 20 Cent
von 3,90 Euro auf 4,10 Euro.
• Der Preis der Einzelfahrkarte Kurzstrecke steigt um 10 Cent von 1,90 Euro
auf 2,00 Euro.
• Der Preis der Einzelfahrkarte Kind steigt um 10 Cent von 1,80 Euro auf 1,90 Euro.
• Der Preis der Streifenkarte wird von bisher 17,00 Euro auf künftig 17,80 Euro
angehoben; der Preis der Streifenkarte U21 von 9,30 Euro auf 9,80 Euro.
• Der Preis der Gruppen-Tageskarte – beispielsweise für die Zonen M-5 – wird von
29,10 Euro auf 30,50 Euro erhöht.
• Der Preis der Single-Tageskarte für die Zone M bzw. 2 Zonen steigt um
0,50 Euro auf künftig 9,70 Euro.
• Die Preise für die Kinder-Tageskarte und die Fahrrad-Tageskarte werden jeweils um 0,10 Euro auf 3,70 Euro bzw. 3,50 Euro angehoben.
Einführung der Krankheitsrückerstattung beim Abo 65
Bei dem Abo 65 (ehemals IsarCard 65 im Abo) wird die Krankheitsrückerstattung
eingeführt. Diese gibt es bereits bei den anderen Abo-Produkten. Damit wird eine
Gleichbehandlung der Kundengruppe erreicht sowie auch einem Wunsch des Seniorenbeirats und des Fahrgastbeirats entsprochen.

Aufgrund der erfolgten Verbundraumerweiterung u.a. in Richtung Inn, ist der Begriff „IsarCard“ nicht mehr angemessen und entfällt. Einige Produkte bekommen daher einen neuen Namen:

• IsarCard Woche wird zu Wochenkarte
• IsarCard Monat wird zu Monatskarte
• IsarCard9Uhr wird zu Monatskarte 9 Uhr
• IsarCard65 wird zu Monatskarte 65
• IsarCard S wird zu Monatskarte S
• IsarCard Abo wird zu Abo
• IsarCard Job wird zu Abo Job
• IsarCard9Uhr Abo wird zu Abo 9 Uhr
• IsarCard65 Abo wird zu Abo 65
• Ausbildungstarif I Wertmarke Woche wird zu Wochenkarte Ausbildungstarif I
• Ausbildungstarif I Wertmarke Monat wird zu Monatskarte Ausbildungstarif I
• Ausbildungstarif II Wertmarke Woche wird zu Wochenkarte Ausbildungstarif II
• Ausbildungstarif II Wertmarke Monat wird zu Monatskarte Ausbildungstarif II
• IsarCard Schule I wird zu Schule I SEPA
• IsarCard Schule II wird zu Schule II SEPA
• IsarCardAusbildung wird zu Ausbildung SEPA
• Ausbildung PlusCard AT I wird zu Monatskarte Ausbildung PLUS AT I
• Ausbildung PlusCard AT II wird zu Monatskarte Ausbildung PLUS AT II
• IsarCard Semester wird zu Ergänzungsticket Semester (zurzeit ausgesetzt)

Die Tarifbestimmungen der umbenannten Zeitkarten ändern sich inhaltlich, nach Auskunft des MVV,  nicht; Zeitkarten mit alter Bezeichnung gelten bis zum Ende ihrer jeweiligen Geltungsdauer weiter.

Änderungen bei den Zeitkarten und Abonnements (Auszug):

Die Preise der Monatskarten (vormals IsarCard Monat) werden unterdurchschnittlich um 3,7 bis 3,8 Prozent angehoben. So steigt etwa der Preis der Monatskarte für
die Zone M bzw. 2 Zonen von bisher 65,90 Euro auf künftig 68,40 Euro. Dafür steigen die Preise der Wochenkarten (vormals IsarCard Woche) um 5,9 bis 6,2 Prozent: Eine Wochenkarte für die Zone M bzw. 2 Zonen kostet künftig 22,40 Euro statt bisher 21,10 Euro, für die Zonen M-5 ist sie für 75,90 Euro statt bisher 71,60 Euro erhältlich.
Die Preise der Monatskarte 9 Uhr (vormals IsarCard9Uhr) steigen in ähnlichem Umfang wie die regulären Monatskarten. Für eine Monatskarte 9 Uhr für die Zone M bzw. 2 Zonen sind künftig 60,90 Euro zu bezahlen, für die Zonen M-5 werden künftig 96,90 Euro fällig.

Die Preise der Monatskarte 65 (vormals IsarCard65) werden in ähnlichem Maße erhöht wie die anderen Monatstickets. Eine Monatskarte 65 für die Zone M bzw. 2 Zonen kostet künftig 57,00 Euro, und für die Zonen M-5 beträgt der neue Preis 85,10 Euro.
Für Zeitkarten erfolgt die Preisanpassung zu folgenden Zeitpunkten:
• für Wochen- und -Monatskarten zum 01.01.2025,
• für Wochenkarten der Ausbildungstarife zum 01.01.2025,
• für Monatskarten der Ausbildungstarife sowie für Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise zum 01.01.2025.
Abonnements mit jährlicher Zahlungsweise gelten – ohne Zahlung eines Aufpreises – bis zum Ablauf des jeweiligen Abrechnungsjahres unverändert weiter. Die Preisanpassung erfolgt dabei jeweils zu Beginn des neuen Abrechnungsjahres. Darüber hinaus wird der Rabatt für Jahreszahler abgeschafft – Abonnements kosten zukünftig in der monatlichen und jährlichen Variante exakt das Gleiche.
Der Preis für das 365-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende bleibt unverändert. Dieses Ticket wird weiterhin mit monatlicher Abbuchung (10 x 36,50 Euro) oder mit jährlicher Zahlung (1 x 365 Euro) ausgegeben.

Für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende gibt es das bayerische Ermäßigungsticket, ein vergünstigtes Deutschlandticket, für 29 Euro pro Monat. Über eine mögliche Preisanpassung des Deutschlandtickets entscheiden der Bund und die Länder, nicht der MVV.

Aufbrauch- und Umtauschfristen geltender Fahrkarten
• Fahrkarten des Zonen- und Kurzstreckentarifs
o Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (Tarifstand 10.12.2023)
können bis zum 31.03.2025 aufgebraucht werden.
o Fahrkarten des Zonen- oder Kurzstreckentarifs (mit Preisangabe in Euro)
können zeitlich unbegrenzt gegen Aufzahlung des Differenzbetrages
umgetauscht oder gegen Bezahlung des tariflich festgelegten Erstattungs-
entgelts (3 Euro) erstattet werden.
• Zeitkarten
o Zeitkarten mit wochenweiser Gültigkeit (Wochenkarte, Ausbildungstarif I/II Wertmarke Woche) gelten bis zum Ende der Geltungsdauer weiter.
o Zeitkarten mit monatsweiser Gültigkeit (IsarCard-Monatskarte, IsarCard9Uhr, IsarCard65, IsarCard S, Ausbildungstarif I/II Wertmarke Monat, Ausbildung PlusCard) gelten bis zum Ende ihrer Geltungsdauer weiter.
• MVV-Abonnement
o Bei MVV-Abonnements mit monatlicher Zahlungsweise gelten ab 01.01.2025 die neuen Preise.
o MVV-Abonnements mit jährlicher Zahlungsweise können bis zum Ende der Geltungsdauer weiter genutzt werden.
• 365-Euro-Ticket MVV, IsarCardSchule I/II, IsarCard Ausbildung
o Bei IsarCardSchule I/II und IsarCardAusbildung gelten ab dem 01.01.2025 die neuen Preise sowie neue Bezeichnungen (Schule I/II SEPA und Ausbildung SEPA).
Die verbundweit gültigen Tarife für Kinder-Fahrkarten, für die Fahrrad-Tageskarte und für das 365-Euro-Ticket gelten ab dem 01.01.2025 für das gesamte vergrößerte Verbundgebiet.
Ausführliche Informationen zu den neuen Fahrpreisen werden in den kommenden Tagen auf www.mvv-muenchen.de veröffentlicht.
(Quelle: Pressemitteilung MVV / Beitragsbild: Symbolfoto re)