Mutter ignoriert Sperre am Bahnübergang – Bundespolizei stoppt Überquerungsversuch

Mutter ignoriert Sperre am Bahnübergang – Bundespolizei stoppt Überquerungsversuch

Bad Aibling / Landkreis Rosenheim – Eine 41-jährige Frau hat am Dienstag (25.11.2025) versucht, gemeinsam mit ihrer Tochter einen von der Bundespolizei gesperrten Bahnübergang in Bad Aibling (Landkreis Rosenheim) zu überqueren. Die Beamten konnten sie erst im letzten Moment stoppen. Gegen die Frau läuft nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Wegen einer mehrstündigen Schrankenstörung waren Bundespolizisten am Bahnübergang „Lindenstraße“ im Einsatz. Die Schranken waren beidseitig halb geschlossen, die Ampelanlage zeigte Rot. Da weiterhin Zugverkehr stattfand, war das Betreten des Bereichs aus Sicherheitsgründen untersagt. Zur besseren Sichtbarkeit der Absperrung stand ein Streifenfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht bereit. Fußgänger wurden auf einen benachbarten Bahnübergang umgeleitet.

Frau hielt Absperrung für „nicht sinnvoll“.

Die Beamten erklärten der Frau zunächst die Sperrung und gaben eine eindeutige Weisung, den Übergang nicht zu betreten. Dennoch forderte die 41-Jährige ihre Tochter auf mitzukommen und lief los. Am Rand des Gefahrenbereichs, auf Höhe der Schranke, konnte ein Polizist beide anhalten. Nach der anschließenden Belehrung äußerte die Frau, sie halte die Absperrung für nicht sinnvoll – obwohl sie wusste, dass jederzeit ein Zug hätte durchfahren können
Die Bundespolizei zeigte die deutsche Staatsangehörige wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften zum Verhalten an Bahnübergängen an. Der Fall wurde an die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt weitergeleitet. Zusätzlich wurde das Amt für Kinder und Jugendliche im Landkreis Rosenheim über den Vorfall informiert. Ein Punkt im Fahreignungsregister ist möglich.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an bayerischen Bahnhöfen

Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an bayerischen Bahnhöfen

Bayern / München – Die Bundespolizeidirektion München hat ein temporäres Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an mehreren bayerischen Bahnhöfen sowie zwei S‑Bahnhaltepunkten in München angeordnet. Geltungszeitraum: Samstag, 28. November 2025, 6 Uhr bis Sonntag, 4. Januar 2026, 24 Uhr.

Betroffene Bahnhöfe:
  • Aschaffenburg Hauptbahnhof
  • Augsburg Hauptbahnhof
  • München Hauptbahnhof
  • München Ostbahnhof
  • München Pasing Bahnhof
  • Nürnberg Hauptbahnhof
  • Regensburg Hauptbahnhof
  • Würzburg Hauptbahnhof

Betroffene S‑Bahnhaltepunkte in München:

  • Karlsplatz (Stachus)
  • Marienplatz

Zweck des Mitführverbots

Die Bundespolizeidirektion München informiert: Das Verbot soll Gewaltstraftaten vorbeugen und Reisende, Bahnhofsmitarbeitende sowie Polizei- und Sicherheitskräfte schützen. Statistiken zeigen, dass insbesondere in diesem Zeitraum durch den Konsum alkoholischer Getränke vermehrt Gewalttaten begangen werden. Mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände erhöhen das Risiko und die Intensität solcher Taten erheblich.

Kontrollen und Ausnahmen

Die Kontrollen erfolgen anlassbezogen und stichprobenartig. Beamte prüfen jeden Einzelfall – etwa Alkoholisierung, Gemütszustand oder konkrete Hinweise zu Personen.
Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen geregelt, abrufbar unter: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung.
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Folgen bei Verstößen

  • Ein Zwangsgeld wird in der Regel individuell festgelegt (ca. 200 Euro, kann bis 25.000 Euro betragen).
  • Gegenstände werden sichergestellt und nach Ablauf der Allgemeinverfügung zurückgegeben, sofern sie nicht eingezogen oder verfallen sind.
  • Gesetzesverstöße nach anderen Bestimmungen (z. B. Waffengesetz) können zusätzlich verfolgt werden.
    (Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Symbolfoto: Bundespolizei)
Fußgängerin in Rosenheim bei Abbiegevorgang leicht verletzt

Fußgängerin in Rosenheim bei Abbiegevorgang leicht verletzt

Rosenheim – Am Dienstagmorgen (24.11.2025) wurde eine 25-jährige Fußgängerin aus München bei einem Verkehrsunfall in der Miesbacher-/Happinger Straße leicht verletzt.

Nach Angaben der Polizei wollte ein 52-jähriger Autofahrer aus Rosenheim von der Miesbacher Straße nach rechts in die Happinger Straße abbiegen. Dabei übersah er die auf der Ampelfurt die Straße querende Frau. Es kam zum Zusammenstoß, woraufhin die 25-Jährige zur weiteren ambulanten Behandlung ins Klinikum Rosenheim gebracht wurde.

Am Auto des 52-Jährigen entstand kein erkennbarer Sachschaden, er blieb unverletzt. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Körperverletzung in der S-Bahn bei Baldham

Körperverletzung in der S-Bahn bei Baldham

Baldham / Landkreis München – Alles begann mit einer Tasche: Am Montagmorgen (23.11.2025)  kam es in einer S-Bahn von Baldham nach Haar (Landkreis München)  zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Fahrgästen. Die Bundespolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Nach ersten Erkenntnissen der Bundespolizei  setzte sich eine 40-jährige Deutsche versehentlich auf die Tasche einer 19-jährigen Frau. Daraufhin reagierte die 19-Jährige verbal aggressiv, zog der 40-Jährigen an den Haaren und stieß sie zu Boden. Eine 38-jährige Zeugin versuchte einzugreifen, wurde aber ebenfalls angegriffen: Die 19-Jährige zog der Zeugin an den Haaren und attackierte sie körperlich.

Die 19-Jährige und die 40-Jährige verließen die S-Bahn am Haltepunkt Haar. Die Tatverdächtige flüchtete zunächst mit dem Bus und konnte bei der anschließenden Fahndung nicht mehr angetroffen werden. Dank sofort eingeleiteter Ermittlungen konnte jedoch ihre Arbeitsstätte ermittelt und ihre Personalien festgestellt werden. Zu ihrer Nationalität wurden im Polizeibericht keine Angaben gemacht.

Die 40-Jährige erlitt eine leichte Schwellung im Gesicht, benötigte jedoch keine sofortige ärztliche Behandlung und wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen. Die 38-jährige Zeugin, eine Kosovarin, gab an, durch die Tätlichkeiten Schmerzen zu haben und behielt sich vor, einen Arzt aufzusuchen.

Die Bundespolizei führt nun Ermittlungen gegen die 19-Jährige wegen Körperverletzung.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

Töging: Eine Frau verstirbt nach Balkonbrand

Töging: Eine Frau verstirbt nach Balkonbrand

Töging am Inn – Bei einem Brand auf einem Balkon eines Mehrfamilienhauses in Töging ist am Sonntagabend  (23.11.2025) eine Frau verstorben. Die Kriminalpolizei Mühldorf am Inn ermittelt weiterhin zu den Umständen des Vorfalls.

Gegen 21:45 Uhr, ging bei der Integrierten Leitstelle Traunstein eine Mitteilung über einen Brand auf einem Balkon im ersten Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Töging ein. Die sofort alarmierten Feuerwehren konnten das Feuer rasch löschen. Während der Löscharbeiten wurde eine tote Person aufgefunden. Eine zweifelsfreie Identifizierung war zunächst nicht möglich.

Die ersten polizeilichen Maßnahmen übernahm die Polizeiinspektion Altötting. Noch am Abend wurde der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein hinzugezogen. Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein führt das Fachkommissariat 1 der Kriminalpolizeistation Mühldorf am Inn die Ermittlungen weiter.

Bei der am Montagnachmittag, 24. November 2025, im Institut für Rechtsmedizin München durchgeführten Obduktion wurde bestätigt, dass es sich bei der Verstorbenen um die 56-jährige Bewohnerin der betroffenen Wohnung handelt. Nach erster Einschätzung der Rechtsmediziner gibt es „keinerlei Hinweise darauf, dass der Tod durch das Feuer oder Rauchgase verursacht wurde“. Vielmehr könnte ein medizinischer Notfall ausschlaggebend gewesen sein.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)

Fahrzeugbrand in Wasserburg – Feuerwehr löscht Brand schnell

Fahrzeugbrand in Wasserburg – Feuerwehr löscht Brand schnell

Wasserburg / Landkreis Rosenheim – Auf der Priener Straße in Wasserburg (Landkreis Rosenheim) brannte am Samstagabend (24.11.2025) ein Smart. Dank schneller Reaktion der Fahrerin und des Einsatzes der Feuerwehr gab es keine Verletzten.

Gegen 20 Uhr, geriet ein Smart auf der Priener Straße in Richtung Eiselfing in Brand. Die 62-jährige Fahrerin bemerkte den Defekt, nachdem andere Verkehrsteilnehmer sie mit Lichthupen aufmerksam gemacht hatten, und hielt an einer Bushaltestelle an. Zu diesem Zeitpunkt stand bereits der hintere Teil des Fahrzeugs in Flammen.
Die Freiwilligen Feuerwehren Bachmehring und der Stadt Wasserburg konnten den Brand schnell löschen. Während der Löscharbeiten wurde der Verkehr durch die Feuerwehr umgeleitet.

Am Fahrzeug entstand Totalschaden, die Schadenshöhe wird auf rund 2.000 Euro geschätzt, zuzüglich der Kosten für Feuerwehreinsatz und Straßenreinigung. Personen kamen nicht zu Schaden. Die Ursache des Brandes ist bislang noch unklar.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Wasserburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)