Sternsinger besuchen Rathaus

Sternsinger besuchen Rathaus

Rosenheim – Es ist und bleibt Tradition – der Besuch der Sternsinger zu Jahresbeginn im Rosenheimer Rathaus. Auch wenn 2. Bürgermeister Daniel Artmann die farbenfrohe Sternsingerschar von St. Nikolaus pandemiebedingt nur unter freiem Himmel vor dem Rathaus empfangen konnte. Dafür prangt der Segensspruch der Sternsinger jetzt ganz oben an der historischen Eingangstür des Rathauses.
Die Sternsingeraktion 2022 steht unter dem Motto Gesund werden – gesund bleiben. Ein Kinderrecht weltweit. „Vielen Dank für Euer segensreiches Wirken, Euren Besuch und die guten Wünsche für die Arbeit der Stadtverwaltung“, honorierte Daniel Artmann das Engagement der jungen Sternsinger.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Stadt Rosenheim)

Änderung Flächennutzungsplan

Änderung Flächennutzungsplan

RosenheimDer Stadtrat Rosenheim hat in seiner Sitzung am 24. November.2021 die Einleitung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Moosbachstraße Happing“ sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 201 Moosbachstraße Happing“ mit Erlass einer Veränderungssperre (in Kraft getreten mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 07.12.2021) beschlossen.

Ziel der Planung ist es, die Verkehrsflächen einschließlich des Dammradwegs zu sichern und neu zu ordnen; dies gilt speziell für die Funktion als bedeutsame Wegeverbindung zwischen Happing und der Kastenau sowie zu den Sport- und Freizeitanlagen im Bereich der Happinger Seen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Veränderungssperre umfasst die gesamte Länge der Moosbachstraße sowie den Teilbereich des Dammradweges, der zwischen der Brücke am südlichen Ende der Moosbachstraße und der Brücke am südwestlichen Ende des Grundstückes 1057, Gemarkung Happing, liegt. Die 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Moosbachstraße Happing“ umfasst in größerem Umgriff die Moosbachstraße, die Kastenauer Straße und den Eichenweg.
Die Bauleitplanverfahren werden nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchgeführt. Die Bekanntmachungen mit den räumlichen Geltungsbereichen sind auf folgender Webseite abrufbar: https://www.rosenheim.de/stadt-buerger/amtsblatt.html. Alternativ dazu können diese nach Terminvereinbarung (Tel.: 08031-365-1641) auch im Rathaus der Stadt Rosenheim, im Stadtplanungsamt, 3. Stock, Zimmer 300, Königstr. 24, 83022 Rosen-heim, während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag, 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, Freitag, 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Die aktuell gültigen Corona-Regeln für den Zugang zum Rathaus sind zu beachten

Aufgrund der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des Paragraph 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, dürfen ebenfalls nicht vorgenommen werden, auch wenn sie nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Die Veränderungssperre endet, wenn der Bebauungsplan rechtsverbindlich wird, spätestens aber nach Ablauf von zwei Jahren.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim)

Rosenheimer Rathaus 1919

Rosenheimer Rathaus 1919

Rosenheim -Dieses Rosenheimer Gebäude kennen mittlerweile Menschen in ganz Deutschland ganz genau – dank der beliebten und bekannten Fernsehserie „Die Rosenheim Cops“. In der Realität ist das Gebäude aber keine Polizeistation, sondern das Rathaus – und auch das war es nicht immer. Einst war dort der Bahnhof – dieser war allerdings nur ein Proisorium. Mehr zur Geschichte des Rosenheimer Rathaus findet im Stadtarchiv. Hier jetzt mal Fotos aus der wechselhaften Geschichte dieses Gebäudes – allesamt aus dem Fotoarchiv des Rosenheimers Herbert Borrmann, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, alte Fotos zu digitalisieren und so für die Nachwelt zu erhalten. Beitragsfoto entstand am 22.2.1919 bei der Revolution.

Das Rathaus im Jahr 1933.

Das Rosenheimer Rathaus in den 50er Jahre.

Das Rosenheimer Rathaus im Jahr 1970.

Das Rosenheimer Rathaus im Jahr 1989.

Das Rosenheimer Rathaus beim Umbau 1997.

Das Rosenheimer Rathaus im Winter 1999.

Änderung Flächennutzungsplan

Planentwurf liegt erneut aus

Rosenheim – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.11.2021 den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 189 „Innstraße – Nord“ erneut für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung gebilligt.

Ziel der Planung ist die Aufwertung der Innstraße als „östlicher Stadteingang“, die Stärkung der Einzelhandels- und der Wohnfunktion, sowie der ansässigen Dienstleister, welche aufgrund der Lage eine Versorgungsfunktion übernehmen und funktionale Verflechtungen mit den angrenzenden Gebieten ermöglichen. Des Weiteren sollen Beeinträchtigungen durch störendes Gewerbe und minder genutzter Flächen reduziert werden. Das Plangebiet liegt im Bereich des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes Altstadt Ost.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 189 „Innstraße-Nord“ wurde geändert. Er umfasst die Flurnummern 321, 322, 323, 324, 325, 330/2, 331 Tlfl., 333, 335, 336, 336/1, 336/2, 339, 339/2, 339/3, 339/4, 339/5, 341, 341/1, 341/2, 342, 343, 343/2, 343/3, 344, 345, 346, 347, 348, 348/2, 348/3, 349, 349/2, 349/3, 349/4, 349/5, 349/6, 349/7, 349/8, 349/9, 350, 350/2, 352, 353, 355, 357, 361, 363, 365, 370/2, 370/3, 388/3, 454/2, 455, 613/2 Tlfl., 1244/5 Tlfl., 1418, 1420, 1421 Tlfl., 1430/4, 1432, 1432/10, 1432/11, 1432/12, 1432/13, 1432/14, 1432/15, 1432/2, 1432/3, 1432/4, 1432/5, 1432/6, 1432/7, 1432/8, 1432/9, 1433, 1433/3, 1433/4, 1433/5, 1433/6, 1433/7, 1433/8, 1433/9, 1434 Tlfl., 1435/6 der Gemarkung Rosenheim
Eine Umweltprüfung findet im vereinfachten Verfahren nicht statt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird nach den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) als Veröffentlichung im Internet durchgeführt. Der Planentwurf des obigen Bebauungsplanes, die Begründung, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Homepage der Stadt Rosenheim einsehbar.
(Quelle: Pressemitteilung der Stadt Rosenheim)

Hilfe für Bedürftige

Hilfe für Bedürftige

Rosenheim – Bereits zum siebten Mal spenden die Gertraud-Stumbeck-Stiftung, der Lions Club Rosenheim, die Kultur- und Sozialstiftung Dr. Michael Stöcker, die städtische Wohnungsbaugesellschaft GRWS und die städtische Kabelgesellschaft komro GmbH im Rahmen einer gemeinsamen Weihnachtsaktion jeweils 5.000 EUR für bedürftige Rosenheimerinnen und Rosenheimer.

Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März freut sich über die Initiative: „Mit je 100 €  können sich bedürftige Rosenheimerinnen und Rosenheimer einen Wunsch erfüllen, der ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigt. Ein herzliches Vergelt´s Gott an die verlässlichen Spender. Gerade jetzt zur Weihnachtszeit ist es wichtig, sich darauf zu besinnen, dass es auch in Rosenheim viele Menschen gibt, die nicht in Fülle leben.“
Bei der Spendenübergabe vor dem Rathaus berichtete Stadtdirektor Michael Keneder von den dankbaren Rückmeldungen der Empfängerinnen und Empfänger der vergangenen Jahre. „Die 250 Mitbürgerinnen und Mitbürger werden ihr Weihnachtsgeschenk bereits in den nächsten Tagen erhalten“, versicherte Keneder.

(Quelle: Pressemitteilung / Beitragsfoto: Stadt Rosenheim (von links):
Geschäftsführer GRWS Stefan Ludwig, Geschäftsführer komro GmbH Gert Vorwalder, Oberbürgermeister Andreas März, Präsident Lions Club Rosenheim Florian Reichelt, Stadtdirektor Michael Keneder in Vertretung für den kurzfristig verhinderten Dr. Helmut Schmidt (Gertraud Stumbeck Stiftung), Leiter Sozialamt Martin Wollny

 

 

Dank bei Wahlhelfern

Dank bei Wahlhelfern

Rosenheim – Bei der Abwicklung der Bundestagswahl waren in der Stadt Rosenheim in 39 Wahl- und 20 Briefwahllokalen insgesamt 354 Bürgerinnen und Bürger im Einsatz. Dafür gab es jetzt Dank von der Stadtverwaltung auch in Form einer „Wahlhelfer-Verlosung“.

. „In jedem unserer insgesamt 59 Wahllokale haben sechs Bürgerinnen und Bürger Wahldienst verrichtet, dafür möchte ich allen ganz herzlich danken. Ich hoffe darauf, dass wir uns alle zur nächsten Wahl wiedersehen“, so Franz Höhensteiger, Wahlleiter der Stadt Rosenheim.
Neben dem Dank der Stadtverwaltung ist es Tradition, dass unter allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern Wertgutscheine von Rosenheimer Unternehmen verlost werden. Zehn Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können sich über einen Wertgutschein in Höhe von 50 Euro freuen. Der Hauptgewinn ging an Julian Sparrer, der für 500 Euro einkaufen kann.

Für zukünftige Wahlen sucht die Stadtverwaltung Rosenheim immer wieder Freiwillige, die als Wahlhelferin oder Wahlhelfer mitarbeiten möchten. Interessierte können sich auf der städtischen Homepage, per E-Mail an wahlamt@rosenheim.de oder telefonisch unter 365-1364 registrieren lassen.

Beitragsfoto (von Stadt Rosenheim) zeigt Julian Sparrer, Hauptgewinner der Verlosung mit Wahlleiter Franz Höhensteiger (rechts) und der Mitarbeiterin om Wahlamt Barbara Berger.
(Quelle: Stadt Rosenheim)