Weihnachtszeit und Black Friday: Zoll gibt wichtige Hinweise zu Bestellungen aus dem Ausland

Weihnachtszeit und Black Friday: Zoll gibt wichtige Hinweise zu Bestellungen aus dem Ausland

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Mit Beginn der Vorweihnachtszeit und dem anstehenden Black Friday steigt das Paketaufkommen im Onlinehandel jedes Jahr deutlich an. Viele Verbraucher bestellen Geschenke oder Schnäppchen im Ausland, doch neben Lieferzeiten sollten auch zoll- und steuerrechtliche Vorgaben beachtet werden. Das Hauptzollamt Rosenheim informiert über die wichtigsten Regeln.

In der Vorweihnachtszeit erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Was man als Käufer alles beachten sollte erfährt man hier:

Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten

Für Pakete, die aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland geschickt werden, gelten unterschiedliche Bestimmungen je nach Warenwert:

Bis 150 Euro Warenwert

  • Es fällt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an: 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent für bestimmte Waren wie Lebensmittel oder Bücher.
  • Zusätzlich können Verbrauchsteuern fällig werden, etwa bei alkoholischen Getränken oder Kaffee.

Über 150 Euro Warenwert

  • Hier wird ebenfalls EUSt von 19 beziehungsweise 7 Prozent erhoben.
  • Außerdem ist ein warenabhängiger Zollbetrag zu zahlen.
  • Verbrauchsteuern bei entsprechenden Waren (alkoholischen Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee) kommen ebenfalls hinzu.
Geschenksendungen aus Nicht-EU-Staaten

Werden Waren unentgeltlich von Privatperson zu Privatperson versandt, gelten besondere Regeln:

  • Bis 45 Euro Warenwert sind Geschenke abgabenfrei.
  • Für verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten jedoch begrenzte Freimengen, zum Beispiel 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen oder 500 Gramm Kaffee.
Sendungen aus EU-Mitgliedstaaten

Innerhalb der EU sind grundsätzlich keine Zollformalitäten nötig. Eine Ausnahme bilden jedoch verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Kaffee. Hier muss bei der Einfuhr nach Deutschland die entsprechende Verbrauchsteuer entrichtet werden – dies gilt auch für private Geschenksendungen.

Vorsicht bei Fälschungen und fehlenden Sicherheitskennzeichen

Der Zoll warnt zudem vor gefälschten Markenprodukten, die häufig im Onlinehandel auftauchen. In jüngsten Fällen am Zollamt Bad Reichenhall wurden Sendungen mit Kleidung zahlreicher bekannter Marken abgefangen. Bestätigte Fälschungen werden regelmäßig beschlagnahmt und vernichtet. Käufer bleiben meist nicht nur auf dem finanziellen Schaden sitzen, sondern müssen teilweise auch mit Bearbeitungsgebühren der Rechteinhaber rechnen. Bei größeren Mengen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Auch die Produktsicherheit spielt eine wichtige Rolle. Fehlen bei importierten Waren – etwa Spielzeug, Elektronik oder Kosmetik – CE-Kennzeichen oder Warnhinweise, kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde die Einfuhr verweigern oder die Produkte vernichten lassen.

Strenge Regeln für Tabakwaren

Der Import von Tabakwaren sowie Liquids und Einweg-E-Zigaretten ohne gültiges deutsches Steuerzeichen ist verboten. Entsprechende Sendungen werden vom Zoll beschlagnahmt.

Informationen vor der Bestellung einholen

„Wer auf der Schnäppchenjagd unangenehme Überraschungen vermeiden möchte, sollte sich am besten vor der Bestellung auf www.zoll.de informieren.“, betont Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. „Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur Verfügung. Mit diesem erhalten Sie sofort Informationen, wie einfuhrrechtliche Bestimmungen, Abgabensätze oder auch Warnhinweise, sobald Sie eine konkrete Frage in den vorgesehenen Chat eingegeben haben.“ 

Weitere Informationen für Verbraucher

(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamts Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Regelungen für die Rosenheimer Wiesn 2025

Regelungen für die Rosenheimer Wiesn 2025

Rosenheim – Am Samstag, 30. August, heißt es auf der Rosenheimer Wiesn wieder „ozapft is“. Damit auch das 164. Herbstfest sicher und reibungslos ablaufen kann, hat die Stadt Rosenheim ein umfangreiches Konzept erarbeitet. 

Wie gewohnt wird medizinische Hilfe am Herbstfesteingang an der Loretokapelle angeboten. Das Bayerische Rote Kreuz stellt acht Behandlungsplätze für liegende Patienten bereit. Weil es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Schnittverletzungen kam, wird dazu geraten, festes Schuhwerk zu tragen und nicht barfuß über das Festgelände zu gehen.
Die Wiesnwache der Rosenheimer Polizei ist, wie in den Vorjahren, im Glückshafen beheimatet. Die Feuersicherheitswache befindet sich neben dem Auer-Biergarten. Auch die bewährte Videoüberwachung des Herbstfestgeländes sowie von Teilen der Innenstadt kommt wieder zum Einsatz, ebenso wie stichprobenartige Einlass- und Taschenkontrollen.

Sicherheit auf der Wiesen

Die Eingangsbereiche der Wiesn werden dieses Jahr durch Fahrzeug- und Betonsperren gesichert.
Für zusätzliche Sicherheit sorgen die Citystreifen, die an den besucherstarken Tagen von Donnerstag bis Samstag nach Wiesnschluss in Zweier- und Dreiertrupps im Innenstadtbereich unterwegs sind.
Außerdem erfolgen Kontrollen durch Bundes- und Landespolizei sowie durch das städtische Jugendamt zwischen Bahnhof und Festgelände und im Wiesnumfeld.
Um die Sicherheitslage immer aktuell zu bewerten, steht die Stadtverwaltung in stetem Austausch mit Veranstalter, Brauereien, Sicherheitsdienst und – behörden sowie mit den Hilfsorganisationen.

Kein Wildbieseln in Rosenheim

Die städtische Parkraumüberwachung wird auch in diesem Jahr die Parksituation rund ums Herbstfest kontrollieren, insbesondere Parkverstöße an Feuerwehranfahrtszonen, Behindertenparkplätzen und in Bewohnerparkzonen.
Um „Wildbieseln“ zu unterbinden, werden wieder zwei WC-Container im Umfeld des Herbstfestgeländes in der Herbststraße / Ecke Klosterweg, und in der Kaiserstraße / Höhe Polizei aufgestellt. Die Container sind ab dem frühen Nachmittag geöffnet und bis 24 Uhr mit einer festen Reinigungskraft besetzt. Zusätzlich gibt es für Männer mobile Urinale in dem Wiesenstück neben dem Herbstfesteingang an der Loretokapelle. Diese Urinale haben sich bewährt und verhindern, dass sich Wiesnbesucher in Anliegergrundstücken erleichtern. Wer dennoch „wildbieselt“, dem drohen 100 Euro Bußgeld plus 25 Euro Verwaltungsgebühr.

Ordnungsamt und Ansprechpartner des Wirtschaftlichen Verbandes stehen bereit 

Die Mobilfunkversorgung wird durch einen weiteren Mobilfunkmasten am Glückshafen erweitert. So soll der Netzüberlastung vorgebeugt  werden und auch das Absetzen von Notrufen an besucherstarken Tagen gewährleistet sein.
Sollte es trotz aller genannten Vorkehrungen zu Unannehmlichkeiten für Anlieger kommen, hat das Ordnungsamt unter 08031/365-1350 eine Telefonnummer für alle behördlichen Belange rund um das Herbstfest eingerichtet. Die Hotline ist in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und am Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Zudem steht während der Wiesn täglich von 9 bis 17 Uhr ein Ansprechpartner des Wirtschaftlichen Verbandes für derartige Probleme beziehungsweise veranstalterbezogene Belange unter der Telefonnummer 08031/9006161 zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto Archiv Innpulls.me)