„Regionalwerk Rosenheim“: Jetzt stellt auch Stadt Rosenheim Beteiligung zurück

„Regionalwerk Rosenheim“: Jetzt stellt auch Stadt Rosenheim Beteiligung zurück

Rosenheim – Mit dem Regionalwerk Rosenheim“ soll die Energiewende vorangetrieben werden. Nachdem der Landkreis Rosenheim Mitte Mai 2025 verkündet hat, dass er sich daran vorerst nicht beteiligen wird, will nun auch die Stadt Rosenheim ihren Beitritt zurückstellen: 

Das „Regionalwerk Rosenheim“ ist ein geplantes interkommunales Unternehmen, das die Energieversorgung in der Region durch den Zusammenschluss der Kommunen stärken soll.. Langfristige Ziele sind der Aufbau von Nah- und Fernwärmenetzen, die Errichtung von Energieerzeugungsanlagen und der Bau von größeren Heizwerken.
Mitte Mai diesen Jahres beschloss nun der Rosenheimer Kreistag, auf Empfehlung des Umwelt- und Kreisausschusses aber. den Beitritt zurückzustellen. Die Begründung. „Nach einer externen Prüfung waren alternative Rechtsformen geprüft und die Chancen und Risiken des Projekts neu bewertet worden. So gestaltet sich beispielsweise schon die Wahl der geeignetsten Rechtsform komplexer als anfänglich erhofft“, so der Wortlaut einer Pressemitteilung damals (wir berichteten). Außerdem hätte ein Regionalwerk in den Anfangsjahren einen Finanzbedarf in Höhe eines siebenstelligen Betrag gehabt, um ernsthafte Erfolgschancen zu haben. „Ihn bereitzustellen, erschien den Kreisräten angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage derzeit nicht möglich“; so das Landratsamt Rosenheim.

„Als Tiger gestartet….“

Nun springt wohl auch die Stadt Rosenheim, zumindest vorerst, ab. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Dienstagabend ( 22.7.2025) vorgelegt.  Von Seiten der Stadträte gab es dazu keine Einwände. „Als Tiger gestartet….“, vollendete ein Stadtrat seinen Kommentar zu dem Projekt nicht mehr. Die endgültige Entscheidung fällt bei der Stadtratssitzung am 30. Juli 2025.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Rosenheimer Kreistag stellt Beteiligung am Regionalwerk Rosenheim zurück

Rosenheimer Kreistag stellt Beteiligung am Regionalwerk Rosenheim zurück

Rosenheim – An einer Zusammenarbeit im Energiebereich über Gemeindegrenzen hinweg wird sich der Landkreis Rosenheim vorerst nicht beteiligen. Auf Empfehlung von Umwelt- und Kreisausschuss beschloss der Kreistag, den Beitritt zu einem möglichen Regionalwerk Rosenheim zurückzustellen.

Der Leiter der Wirtschaftsförderstelle im Landratsamt Rosenheim Peter Heßner hatte den Mitgliedern des Kreistags die Gründe dargelegt. Nach einer externen steuerlichen Prüfung waren alternative Rechtsformen geprüft und die Chancen und Risiken des Projekts neu bewertet worden. So gestaltet sich beispielsweise schon die Wahl der geeignetsten Rechtsform komplexer als anfänglich erhofft. Zunächst war lange von einem Regionalwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts gesprochen worden. Zuletzt empfahl eine Kanzlei, mit der das Landratsamt seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeitet, allenfalls noch die Gründung einer GmbH. Diese sollte sich ausschließlich auf das Thema Energie konzentrieren. Diese thematische Festlegung war ebenfalls eine Änderung, denn ursprünglich war angedacht, dass sich ein Regionalwerk auch um andere Themen der Daseinsvorsorge kümmern sollte.

Finanzbedarf in Höhe eines siebenstelligen Betrags

Um ernsthafte Erfolgschancen zu haben, hätte ein Regionalwerk in den Anfangsjahren einen Finanzbedarf in Höhe eines siebenstelligen Betrags gehabt. Ihn bereitzustellen, erschien den Kreisräten angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage derzeit nicht möglich. Fördermöglichkeiten für die Gründung von Regionalwerken gibt es nicht. Lediglich Einzelprojekte unter dem Dach eines Regionalwerks hätten finanziell unterstützt werden können.

Um kommunale Haushalte nicht zu belasten, bräuchte ein Regionalwerk schon in der Anfangsphase möglichst schnell wirtschaftlich erfolgreiche Einzelprojekte. Dies können zum Beispiel Photovoltaik-Anlagen sein. In diesem Bereich haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch in verschiedenen Punkten negativ verändert. So sinkt die Einspeisevergütung seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kontinuierlich. Das am 25. Februar dieses Jahres in Kraft getretene Solarspitzengesetz legt zudem fest, dass Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung keine EEG-Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen mehr erhalten. Steigende Pachtpreise verteuern die Energiegewinnung und die Ausweitung der Privilegierung im Baurecht kann eine zusätzliche Konkurrenz für Regionalwerke bedeuten, weil entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Bahnlinien beschleunigt und erleichtert Photovoltaikanlagen errichtet werden können. In diesem Zusammenhang berichtete der Leiter der Wirtschaftsförderstelle Peter Heßner, dass kaum Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gemeldet wurden.

Rosenheims Landrat Otto Lederer hatte daran erinnert, dass im Januar 2024 der Rosenheimer Kreistag sein grundsätzliches Interesse an der Gründung eines interkommunalen Regionalwerks Rosenheim bekundet hatte. Zudem fassten knapp 20 Kommunen im Landkreis sowie die Stadt Rosenheim entsprechende Grundsatzbeschlüsse. Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen, so der Landrat. Im folgenden Prozess wurden unter anderem ein Satzungsentwurf für die geplante Anstalt des öffentlichen Rechts ausgearbeitet, die Chancen für ein vielversprechendes Startprojekt untersucht und ein steuerliche Grundlagenprüfung beauftragt. Die Ergebnisse dieser Prüfung sorgten dafür, dass die Risiken neu bewertet wurden.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenehim / Beitragsbild: Symbolfoto:  re)