München: Rollstuhl stürzt ins Bahngleis

München: Rollstuhl stürzt ins Bahngleis

München – Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr am S-Bahnhof München Laim am Freitag (17.1.2025): Ein Rollstuhl stürzte ins Gleis. Die S-Bahn konnte nicht mehr rechtzeitig halten.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Freitag, den 17. Januar 2025 kam es am S-Bahnhof München-Laim zu einem gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Eine bislang unbekannte männliche Person stellte seinen Rollstuhl am Bahnsteig Gleis 3 ab und entfernte sich. Kurz darauf fuhr eine S-Bahn der Linie S-3 in den Haltepunkt ein. Gegen 13.15 Uhr stellte ein Unbekannter einen Rollstuhl auf dem Bahnsteig des Haltepunktes München Laim ab, ohne die Feststellbremse zu betätigen. Unmittelbar vor der Einfahrt machte sich der Rollstuhl selbstständig, rollte unkontrolliert in Richtung Bahnsteigkante und stürzte auf Gleis 3. Trotz sofort eingeleiteter Schnellbremsung konnte der Triebfahrzeugführer der einfahrenden S-Bahn den Zug nicht mehr rechtzeitig zum Stehen bringen. Die S-Bahn überrollte den Rollstuhl und kam im Bereich der Haltestelle zum Stehen. Keiner der in der S-Bahn befindlichen Fahrgäste wurde durch die Schnellbremsung oder den Unfall verletzt. Der Triebfahrzeugführer musste nicht abgelöst werden.
Der Zug wies im Frontbereich Lackschäden auf, war aber weiterhin fahrbereit. Nach dem Vorfall fuhr die S-Bahn planmäßig bis zum Ostbahnhof und wurde dort aus dem planmäßigen Betrieb genommen. Zur Instandsetzung wurde der Zug in das Bahnbetriebswerk München-Steinhausen überführt. Der Sachschaden wird auf ca. 10.000 Euro geschätzt. Der Vorfall hatte erhebliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr: Insgesamt 11 Züge hatten eine Verspätung von insgesamt 249 Minuten, zudem kam es zu 11 Teilausfällen. Der Besitzer des Rollstuhls entfernte sich nach dem Vorfall in unbekannte Richtung. Nach Bergung des Rollstuhls aus dem Gleisbereich wurde dieser der DB-Fundstelle im Hauptbahnhof München übergeben.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

Neues Beratungsangebot: Verfahrenslotsen

Neues Beratungsangebot: Verfahrenslotsen

Rosenheim / Landkreis – In Stadt und Landkreis Rosenheim gibt es ein neues Beratungsangebot für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung und deren Familien: die Verfahrenslotsen.

Die Verfahrenslotsen haben vielfältige Aufgaben. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien mit Behinderung, sie bieten Hilfe bei der Orientierung im vorhandenen Leistungssystem und begleiten junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen. Der Beratungsauftrag des Verfahrenslotsen richtet sich an „junge Menschen mit Behinderungen“. Neben Kindern und Jugendlichen, auch ganz explizit an die Gruppe der „jungen Volljährigen“.

Verfahrenslotsen unterstützten Jugendämter

Außerdem unterstützen Verfahrenslotsen die Jugendämter von Stadt und Landkreis Rosenheim bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in deren Zuständigkeit. Diese Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen in den Jugendämtern sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor. Dazu sind laut KJSG ab dem 01. Januar 2024 Verfahrenslotsen in den Jugendämtern vorgeschrieben. Sie sind wesentlicher Teil beim Umbau der „inklusiven Jugendämter, die zukünftig alle Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderung aus einer Hand gewähren sollen.

Stadt und Landkreis Rosenheim sind diesbezüglich schon ein Jahr voraus. Seit Anfang 2023 nehmen sie am bayernweiten Modellprojekt teil und setzen die gesetzliche Neuregelung um. „Wir möchten auf diese großen Herausforderungen bestmöglich vorbereitet sein und wir wollen für alle betroffenen Kinder, Jugendliche und Familien in Stadt und Landkreis Rosenheim möglichst gleiche Voraussetzungen schaffen. Unsere Verfahrenslotsen sind die Wegbereiter für die inklusive Jugendhilfe und sie unterstützen uns bei der Neuausrichtung unserer Jugendämter, hin zu inklusiven Jugendämtern“, so Sabine Stelzmann, Jugendamtsleiterin Landkreis Rosenheim und Christian Meixner, Jugendamtsleiter Stadt Rosenheim unisono.

Die Verfahrenslotsen für die Stadt Rosenheim sind erreichbar im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim, Telefon 365 8345, E-Mail: verfahrenslotsen@rosenheim.de. 
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Rollstuhlfahrerin angefahren und geflüchtet

Rollstuhlfahrerin angefahren und geflüchtet

Kolbermoor / Landkreis Rosenheim – Eine Autofahrerin erfasste beim rückwärts Ausparken au Höhe einer Apotheke in Kolbermoor eine Rollstuhlfahrerin. Danach fuhr sie einfach weiter. Die Polizei sucht Zeugen.

Der Unfall ereignete sich bereits am 12. April gegen 11 Uhr in der Siedlerstraße. Die Rollstuhlfahrerin blieb nach den Angaben der Polizei unverletzt. Am Rollstuhl entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 100 Euro. 
Die betreffende Autofahrerin trug Ringelshirt, blaue Hose und hatte kurze graue Hose. Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen schwarzen Pkw. Kennzeichen ist teilweise bekannt. Der Unfall wurde von Zeugen beobachtet. Diese sind namentlich aber nicht bekannt. 
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Aibling unter Telefon 08061 / 90730 entgegen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Aibling / Beitragsbild: Symbolfoto: re)