Rundfunkbeitrag: Wann eine Abmeldung möglich ist

Rundfunkbeitrag: Wann eine Abmeldung möglich ist

Rosenheim  / Bayern – Wann ist eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag möglich? Dazu erreichen die Verbraucherzentrale Bayern immer wieder Anfragen. Die Antwort: Nur in wenigen Ausnahmefällen. Welche dies sind, erfahrt Ihr hier. 

Immer wieder erhält die Verbraucherzentrale Bayern Anfragen zu einer möglichen Abmeldung vom Rundfunkbeitrag. Als Gründe dafür wird oft genannt, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht genutzt werden oder dass es in einer Wohnung überhaupt keine Empfangsgeräte gibt. 
Die gesetzliche Regelung ist aber, laut Verbraucherzentrale Bayern, in diesem Fall eindeutig: Pro Wohnung ist ein Betrag fällig – unabhängig der Nutzung. „Eine  Abmeldung ist nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen möglich“, informiert Elisabeth Graml, Verbraucherberaterin bei der Verbraucherzentrale Bayern.

Und das sind die Ausnahmefälle: 

  • Wohngemeinschaft: Wer in eine WG zieht, in der bereits ein Mitglied den Rundfunkbeitrag zahlt, kann sich abmelden. Der Beitragsservice muss darüber informiert und der Name und die Beitragsnummer der zahlenden Person angegeben werden.
  • Umzug ins Ausland: Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland ist eine Abmeldung möglich. Nötig ist ein Nachweis vom Einwohnermeldeamt. Auch bei einem befristeten Auslandsaufenthalt kann man sich abmelden, wenn die Wohnung untervermietet wird. Der Untermieter muss sich dann auf seinen Namen beim Beitragsservice anmelden und den Rundfunkbeitrag bezahlen.
  • Pflegeheim: Wer dauerhaft in ein Pflegeheim mit vollstationärer Betreuung zieht, kann sich mit entsprechendem Nachweis vom Rundfunkbeitrag abmelden.
  • Todesfall: Stirbt der Beitragszahler, können Angehörige die Wohnung mit einer Kopie der Sterbeurkunde abmelden. Wohnt jemand weiterhin in der Wohnung, muss er sich neu beim Beitragsservice anmelden. Beitragskonto und Beitragsnummer werden personenbezogen vergeben und sind nicht übertragbar.

Bei Fragen rund um den Rundfunkbeitrag bietet die Verbraucherzentrale Bayern kostenfrei Rat und Unterstützung an. Eine Terminvereinbarung ist online unter www.verbraucherzentrale-bayern.de oder telefonisch unter (089) 55 27 94-0 möglich.
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)