40 Jahre voller Einsatz für die Staatsanwaltschaft Traunstein

40 Jahre voller Einsatz für die Staatsanwaltschaft Traunstein

Traunstein – Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, kam letzte Woche trotz seiner vielfältigen Verpflichtungen gemeinsam mit seinem Personalreferenten, dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Klaus Ruhland, zur Staatsanwaltschaft Traunstein, um einer sehr verdienten Mitarbeiterin persönlich zu gratulieren. Justizangestellte Renate Mehringer wurde vom Generalstaatsanwalt und dem Behördenleiter der Staatsanwaltschaft Traunstein, Dr. Wolfgang Beckstein, anlässlich ihres 40-jährigen Dienstjubiläums in der Bayerischen Justiz für ihre sehr guten Leistungen geehrt.

Renate Mehringer begann ihre berufliche Tätigkeit in der Bayerischen Justiz am 1. März 1984 bei der Staatsanwaltschaft Traunstein – zunächst in der Schreibkanzlei, nachdem sie zuvor eine Lehre zur Zahnarzthelferin erfolgreich abgeschlossen hatte. Sie blieb der Behörde seitdem über die gesamten 40 Jahre treu. Aufgrund ihrer örtlichen Flexibilität konnte sie zwischenzeitlich in der Zweigstelle Rosenheim eingesetzt werden. Im Lauf der Zeit hat sie diverse Geschäftsstellenaufgaben übernommen und stets sehr gut bewältigt. Renate Mehringer hat dabei alle technischen Umbrüche miterlebt – von der mechanischen Schreibmaschine über erste Computer bis hin zur elektronischen Akte, deren Einführung kurz bevorsteht. Auch nach 40 Dienstjahren ist sie weiterhin sehr motiviert und arbeitet gerne in einem großartigen Team bei der Staatsanwaltschaft Traunstein.

Der Generalstaatsanwalt dankte Renate Mehringer ausdrücklich für ihren langjährigen Einsatz für die Staatsanwaltschaft Traunstein. Er würdigte ihre unermüdlich geleisteten Dienste für den Freistaat Bayern und dessen Bürger. Als Anerkennung händigte er ihr die Dankurkunde der Bayerischen Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales, Ulrike Scharf, und ein kleines Präsent aus. Reinhard Röttle hob in seiner Dankesrede die hohe Arbeitsbelastung und die besondere Bedeutung der Staatsanwaltschaft Traunstein hervor, die insbesondere mit dem „Traunsteiner Modell“ bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität immer wieder ausgezeichnete Ermittlungserfolge erziele und damit bayernweit Maßstäbe setze.
Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Wolfgang Beckstein schloss sich den lobenden Worten für die Jubilarin an und überreichte ihr zum Dank den Traunsteiner Justiz-Honig, eine echte Rarität von einem Bienenvolk auf dem Justizgelände.
(Quelle: Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Staatsanwaltschaft Traunstein, zeigt: Die Jubilarin Renate Mehringer nach Erhalt der Ehrenurkunde des Freistaats Bayern mit den Gratulanten Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle (rechts) und Leitendem Oberstaatsanwalt Dr. Wolfgang Beckstein)

Anklage erhoben im Fall des gestohlenen päpstlichen Brustkreuzes

Anklage erhoben im Fall des gestohlenen päpstlichen Brustkreuzes

Traunstein – Nach dem Diebstahl des Brustkreuzs (Pektorale) des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. aus der Traunsteiner Stadtkirche St. Oswald Mitte Juni 2023 (wir berichteten) wurde jetzt Anklage erhoben. Tatverdächtig ist ein 53-jähriger Tscheche. Vom Brustkreuz fehlt weiter jede Spur.

Bereits am 18. August 2023 war der 53-jährige in Tschechien, aufgrund von der Staatsanwaltschaft Traunstein – Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ erwirkten internationalen Haftbefehls festgenommen worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gehoben. Der Angeschuldigte, der sich derzeit bereits in Haft befindet, bestreitet die Tatvorwürfe. Das Pektorale konnte bisher nicht wieder aufgefunden werden.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Traunstein wurde der 53-jährige Tscheche seit 1990 immer wieder in Deutschland und später auch in anderen europäischen Ländern wegen diverser Eigentumsdelikte verurteilt und musste bereits mehrere Haftstrafen verbüßen.
Aufgrund der Ergebnisses der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist der Mann dringend verdächtigt, auch das Brustkreuz des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. entwendet zu haben. Zu diesem Zweck soll er die Plexiglasscheibe, hinter der sich das Pektorale befand, mit einem in der Nähe angebrachten Aluminiumhinweisschild aufgehebelt und beschädigt haben. Außerdem soll er auch einen Zeitschriftenverkaufsstand im hinteren der Kirche aufgehebelt haben und aus diesem eine Geldkassette mit Bargeld in unbekannter Höhe entwendet haben.
Der Sachschaden, der durch die Tat entstand, beläuft sich auf insgesamt rund 2.000 Euro.
Der materielle Wert der Pektorale wird auf rund 800 Euro geschätzt. Es ist etwa 10 bis 15 Zentimeter groß, aus vergoldetem Silber und mit diversen Edelsteinen besetzt. Weitaus höher ist der ideelle Wert einzuschätzen.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über die mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Amtsgericht Traunstein zu entscheiden.

Belohnung für Hinweise ausgesetzt

Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zur Auffindung des päpstlichen Brustkreuzes führen, eine Belohnung in Höhe von rund 1000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt und ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
Hinweise nimmt das Bayerische Landeskriminalamt unter Telefon 089 / 1212-0 entgegen.
(Quelle: Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Nach Tod von 33 Rindern in Rimsting: Anklage gegen Landwirt

Nach Tod von 33 Rindern in Rimsting: Anklage gegen Landwirt

Rimsting / Landkreis Rosenheim / Traunstein – Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat gegen einen 48-jährigen Landwirt wegen Tiertötung und quälerischer Tiermisshandlung, jeweils durch Unterlassen, Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim erhoben. Der Angeschuldigte ist verdächtig, es als verantwortlicher Landwirt auf seiner Hofstelle in Rimsting unterlassen zu haben, die von ihm gehaltenen Rinder angemessen unterzubringen, zu versorgen und zu pflegen. Durch diese groben Versäumnisse, die im Mai 2023 entdeckt wurden, soll er für den Tod von 33 Tieren verantwortlich sein und 89 Tieren länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt haben.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nun wegen Tiertötung und quälerischer Tiermisshandlung, jeweils durch Unterlassen, Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim erhoben und beantragt, dem Angeschuldigten einen Pflichtverteidiger beizuordnen. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalt aus:

Am 16.05.2023 wurde festgestellt, dass der Landwirt seine 89 lebenden Rinder unter tierschutzwidrigen Zuständen hält. Im Laufstall stand die Gülle teilweise über 30 Zentimeter hoch, sämtliche Tiere waren verwahrlost und nur unzureichend mit Nahrung versorgt.

Die Laufgänge der Ställe waren mit einer zentimeterhohen flüssigen Gülleschicht bedeckt. Die Gülle reichte den Tieren bis über die Klauen. Die Tiere wiesen starke Verschmutzungen auf. Weiterhin waren Mistplatten und Fellverklebungen zu erkennen. An der Bauchseite und Hinterhand waren stellenweise Fellverlust und Hautrötungen erkennbar. In den Ställen befanden sich jeweils mehrere tote Tiere, sodass sich in allen Stallbereichen ein sehr starker Verwesungsgeruch ausbreitete.

Kühe mussten großes Leid erdulden

Die lebenden Kühe, deren Geruchssinn deutlich stärker ausgeprägt ist als der von Menschen, mussten neben dem extrem starken Verwesungs- und Güllegeruch auch die ständige Anwesenheit der bereits verendeten Herdenmitglieder in unmittelbarer Nähe ertragen, ohne eine Möglichkeit, aus der Situation zu entfliehen.
Der Angeschuldigte war als Tierhalter und Betreuer verpflichtet, seine Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Dies unterließ er und fügte dadurch, wie er als mögliche Folge seines Unterlassens der Versorgung und Pflege voraussah und zumindest billigend in Kauf nahm, den Rindern jedenfalls über mehrere Tage, wahrscheinlich jedoch sogar über mehrere Wochen und Monate, länger anhaltende erhebliche Leiden zu. Bei pflichtgemäßer Unterbringung, Pflege und Versorgung wären allen 89 Tieren die erheblichen Leiden erspart geblieben.

Zudem wurden in unterschiedlichen Stallbereichen insgesamt 33 tote Rinder gefunden. Bei allen Tieren kam es durch eine zunehmend lebensfeindlicher werdende Haltungsumwelt mit Verschmutzungen, Fäulnisprozessen und Keimdruck und durch zunehmende Erschöpfung infolge des Zurückdrängens von Grundbedürfnissen, einer inadäquaten Futterversorgung und der Abwehr von Stressoren zum tödlichen Gesamtversagen des Organismus. Den Tod der Tiere sah der Angeschuldigte als mögliche Folge seines Unterlassens voraus und nahm ihn jedenfalls billigend in Kauf. Bei pflichtgemäßer Unterbringung, Pflege und Versorgung der Tiere wären die 33 Tiere jedenfalls nicht zum selben Zeitpunkt verstorben, sondern hätten relevant länger gelebt.

</6>Staatsanwaltschaft will langjähriges Tierhalteverbot erreichen

Die Staatsanwaltschaft will neben der Verhängung einer tat- und schuldangemessenen Strafe erreichen, dass gegen den Angeschuldigten ein langjähriges Tierhalteverbot ausgesprochen wird, um erneute Tierschutzvergehen zu verhindern.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über die mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Amtsgericht Rosenheim zu entscheiden.
(Quelle: Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)

 

62 Kilogramm 2-Euro-Münzen in Kiefersfelden aus dem Verkehr gezogen

62 Kilogramm 2-Euro-Münzen in Kiefersfelden aus dem Verkehr gezogen

Kiefersfelden / Traunstein – Bei Grenzkontrollen durch die Bundespolizei in Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) kam es Ende April 2023 zu einer nicht alltäglichen Entdeckung: In einem aus Österreich kommenden Pkw mit rumänischer Zulassung fanden die Beamten – an verschiedenen Orten im Fahrzeug verstaut – mehr als 62 Kilogramm 2-Euro-Münzen. Auffällig waren ungewöhnliche Prägemerkmale auf den Münzen, weshalb zum damaligen Zeitpunkt eine mögliche Entwertung derselben angenommen worden war. Ebenso bemerkenswert war die ursprüngliche Erklärung des mittlerweile 33-jährigen Fahrers, der vorgab, die Behältnisse mit den 62 Kilogramm Münzgeld neben einem Mülleimer auf einem Parkplatz bei Verona gefunden zu haben. Der Wert des Münzgeldes wird auf rund 15.000 Euro geschätzt.

2-Euro-Münzen - von links: gültig und im Umlauf, mutßmaßlich entwertet, endgültig deconiert. Foto Zollfahndungsamt München

2-Euro-Münzen, von links: gültig und im Umlauf, mutmaßlich entwertet, endgültig decoiniert. Fotos: Zollfahndungsamt München

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Unter Sachleitung der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität („Traunsteiner Modell“) übernahm das Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen – zunächst wegen des Verdachts der Geldwäsche. Bei diesen Ermittlungen stellte sich heraus, dass die Münzen ursprünglich entwertet und als Metallschrott verkauft worden waren, bevor sie rechtswidrig wieder begradigt wurden, um Verkaufsautomaten über den tatsächlich nicht mehr vorhandenen Zahlungswert zu täuschen. Da der kontrollierte Fahrer des Pkw dies wusste und er auch mit entsprechender Täuschungsabsicht handelte, wurde er Ende August 2023 durch das Schöffengericht des Amtsgerichts Rosenheim wegen Geldfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei der rechtlichen Würdigung folgte das Amtsgericht in vollem Umfang der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein. Maßgeblich für die Strafaussetzung zur Bewährung waren laut Urteilsbegründung insbesondere das straflose Vorleben des Angeklagten, sein in der Hauptverhandlung abgegebenes vollumfängliches Geständnis und die erlittene Untersuchungshaft von etwas mehr als vier Monaten. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Von den Münzen blieb Metallschrott übrig

Da die sichergestellten Münzen der Einziehung unterliegen, wurden Experten des Bayerischen Hauptmünzamtes hinzugezogen, mit deren sachverständiger Beratung die Münzen letztlich Ende Oktober 2023 bei der Bundesbank ordnungsgemäß entwertet („decoiniert“) wurden. Der übrig gebliebene Metallschrott wurde weiterverkauft, der Erlös durch die Staatskasse vereinnahmt.
Anmerkung: Mit einem Durchmesser von 25,75 mm und einem Gewicht von 8,50 Gramm ist die 2-Euro-Münze die größte. Der goldene Kern besteht aus Nickel-Messing und der äußere Ring aus Kupfernickel. Seit 2002 ist diese gültiges Zahlungsmittel im Euroraum.
(Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein – Zollfahndungsamt München / Beitragsbild, Foto: Zollfahndungsamt München)

8 Jahre Haft für Sexualverbrechen in Obing

8 Jahre Haft für Sexualverbrechen in Obing

Obing / Traunstein – Das Landgericht Traunstein verurteilte am 24. Januar diesen Jahres einen 32-jährigen rumänischen Staatsangehörigen wegen Vergewaltigung und Raubes zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren. Der Mann hat am 2. April 2022 gegen 0.20 Uhr eine Frau, die sich in Obing auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle befand, auf offener Straße überfallen, sie brutal vergewaltigt und dabei ausgeraubt. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft.

Dem Urteil der 7. Strafkammer des Landgerichts Traunstein lag eine Verständigung zugrunde, bei der dem Angeklagten für den Fall eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe in einem bestimmten Bereich zugesichert wurde. Die von der Kammer nach Abgabe des Geständnisses verhängte Freiheitsstrafe liegt innerhalb des vereinbarten Rahmens.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Traunstein Dr. Wolfgang Beckstein begründet die Zustimmung seiner Behörde zu dieser Verständigung mit dem wichtigen Aspekt des Opferschutzes: „Durch die getroffene Vereinbarung konnte der Geschädigten eine Aussage vor Gericht zwar nicht gänzlich erspart werden. Uns war aber wichtig, dass sie sich nicht einer konfrontativen Befragung durch die Verteidigung unterziehen muss. Da das Urteil nun rechtskräftig ist, wird die Geschädigte auch nicht erneut aussagen müssen.“
Der Angeklagte hat zwar trotz seines Geständnisses in zulässiger Weise Revision gegen das Urteil eingelegt. Diese hat der Bundesgerichtshof nun aber als unbegründet verworfen. Der Angeklagte, gegen den bisher bereits Untersuchungshaft vollzogen wurde, befindet sich nunmehr in Strafhaft und hat dort die vom Landgericht verhängte Freiheitsstrafe von 8 Jahren zu verbüßen.
(Quelle: Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Traunstein / Beitragsbild: Symbolfoto re)