Tesla-Pop-Up-Store in Rosenheim

Tesla-Pop-Up-Store in Rosenheim

Rosenheim – Ist das der Weg, um Leerstände in der Rosenheimer Innenstadt zu vermeiden? Pop-Up-Stores, die plötzlich entstehen und nach einer gewissen Zeit wieder verschwinden- so wie aktuell der Tesla-Pop-Up in den Münchener Straße.

Die Idee für die sogenannten Pop-up-Stores stammt aus den USA. Gemeint sind damit Geschäfte, die ebenso schnell verschwinden wie sie gekommen sind – und das geplant als Marketinginstrument.  Der erste Pop-up-Store wurde 1996 in Los Angeles eröffnet (Quelle popupstores.de). Verkauft wurde dort für einen Tag Szenekleidung.
Angesichts zunehmender Ladenleerstände wird diese Idee nun seit einigen Jahren auch bei uns zunehmend populärer. Auch in Rosenheim entdeckt man immer wieder einen neuen Pop-Up-Store – aktuell nutzt nun Tesla diese Möglichkeit, um mittels eines Schauraums in der Münchener Straße auf seine Autos aufmerksam zu machen. Ausgestellt ist dort auf eher kleiner Fläche nur ein einziges E-Auto. Wer will, kann aber dort Probefahrten vereinbaren. Den Kommentaren auf Google nach zu urteilen, klappt das auch recht gut.
Wie lange der Tesla-Schauraum an dieser Stelle nun bestellen bleibt, bleibt abzuwarten. Und auch, ob diese Marketingstrategie auf lange Sicht tatsächlich dazu beiträgt, die Rosenheimer Innenstadt am Leben zu erhalten.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Josefa Staudhammer)

Sind Dashcams im Auto erlaubt?

Sind Dashcams im Auto erlaubt?

Rosenheim – Den Wunsch, das eigene Auto vor Vandalismus oder anderen Schäden zu schützen und daher per Kamera zu überwachen, haben viele Autobesitzer. Aber was ist da eigentlich erlaubt? Hier rechtliche Informationen dazu von ACE-Vertrauensanwalt Dr. Marc Herzog aus Rosenheim.

Die jüngste Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Tesla hat der Elektroauto-Hersteller teilweise verloren. Gegenstand der Verhandlung war u.a. der Wächter-Modus, der über diverse Kameras eine 360-Grad-Überwachung des Fahrzeugs bis zu einer Entfernung von 200 Metern ermöglicht. Dass dieses Vorgehen in Deutschland strafbar ist und gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, hatte der amerikanische Autobauer in seiner Werbung bisher unter den Tisch fallen lassen. Nun darf Tesla mit seinem Wächter-Modus in Deutschland nicht mehr in der Form werben. Stattdessen wurde die Werbung so angepasst, dass die Verantwortlichkeit nun bei den Nutzenden des Wächter-Modus liegt. ACE-Vertrauensanwalt Dr. Marc Herzog aus Rosenheim erläutert die rechtliche Lage rund um Kameras und Videoaufzeichnungen am oder im Auto.

Dauerhafte Überwachung nicht DSGVO-konform

Den Wunsch, das eigene Auto vor Vandalismus oder anderen Schäden zu schützen und daher per Kamera zu überwachen, haben viele Autobesitzer und -besitzerinnen – nicht nur Tesla-Fahrende. Problematisch dabei ist, dass die Umgebung und eben auch zufällig vorbeilaufende Personen erfasst werden. „Die Aufzeichnung, wie z.B. bei Teslas Wächter-Modus, erfolgt anlasslos und dauerhaft, was nicht der Datenschutzverordnung (DSGVO) entspricht“, so Dr. Herzog. Der ACE-Anwalt empfiehlt deswegen allen Autobesitzenden keinen Gebrauch von dieser oder ähnlichen Funktionen zu machen, um kein Bußgeld wegen eines DSGVO-Verstoßes zu riskieren. Über die Fahrzeugeinstellungen lässt sich der Modus bei Tesla deaktivieren. Achtung: Oft ist der Modus nach Updates erneut aktiviert, daher am besten vor Fahrtantritt kontrollieren. Für Außenstehende und Passanten ist der aktivierte Wächtermodus an einem großen roten Kreis in der Mitte des Displays zu erkennen.

Grauzone: Dashcams

Verbreiteter ist hierzulande die Nutzung von sogenannten Dashcams, also kleinen Videokameras, die meist am Armaturenbrett oder der Frontscheibe angebracht sind. Diese filmen das Geschehen während der Fahrt und sollen so das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer festhalten. Wichtig dabei auch für eine gerichtliche Verwertbarkeit ist laut Dr. Herzog: „Es sollte immer nur kurz und anlassbezogen gefilmt werden!“. Viele Kameras überschieiben in regelmäßigen Abständen die Daten. Meist sind sie zusätzlich mit einem Sensor ausgestattet, der Erschütterungen oder ähnliches erkennt und in diesem Ausnahmefall die Aufzeichnungen länger speichert. In diesem Sinne dürfen Dashcams die Aufnahmen nur speichern, wenn es tatsächlich zu einem Unfall oder ähnlichem gekommen ist. Sind Personen, Kennzeichen oder andere persönliche Informationen zu sehen, dürfen solche Aufzeichnungen nicht ohne Zustimmung im Internet oder anderweitig veröffentlicht werden. Die Verwendung von Dashcams ist in der Praxis stark umstritten. Als Beweismittel können Aufnahmen nur in Einzelfällen vor Gericht zugelassen werden, wenn die Interessen des oder der Geschädigten überwiegen. Die Verwendung von Dashcams ist also mit Vorsicht zu genießen und könnte eine persönlichkeitsrechtliche oder datenschutzrechtliche Klage nach sich ziehen.

Einparkkameras unproblematisch

Auch bei der Einparkhilfe kommen häufig Kameras zum Einsatz, welche die Umgebung rund um das Auto filmen. Im Unterschied zum Wächtermodus oder Dashcam-Aufnahmen geben diese lediglich die aktuelle Situation wieder und erweitern so das Sichtfeld des Fahrers oder der Fahrerin. Eine Aufzeichnung oder Speicherung findet hingegen nicht statt, sodass es im Fall der Einparkkameras auch keine Bedenken bezüglich des Datenschutzes gibt.
(Quelle: Pressemitteilung ACE Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Guten Morgen

Guten Morgen

Heute ist der 10. Juli.

Namenstag haben: Amalia, Alma, Engelbert, Erich, Knud, Olaf, Raphael,

3 bekannte Geburtstagskinder:

Alfred Biolek (1934 – war ein deutscher Entertainer, Moderator und TV-Produzent.)

–  Carl Orff (1895 – war ein deutscher Komponist und einflussreicher Musikpädagoge. Er entwickelte die musikalische Erziehung von Kindern mit „Orff-Instrumenten“. Seine bekannteste Komposition: „Carmina Burana“.)

–  Nikola Tesla (1856 – war ein serbisch-US-amerikanischer Erfinder und Ingenieur, der vor allem auf dem Gebiet der Elektrodynamik tät war und als Pionier des Wechselstroms in die Geschichte der Energietechnik einging.)
(Quelle: geboren.am)

3 Ereignisse der Geschichte:

  • 1817: David Brewster erhält ein englisches Patent auf seine Erfindung „Kaleidoskop“.
  • 1913: Im Death Valley in Kalifornien wird eine Temperatur von 56,7 Grad Celsius gemessen. Bis heute der weltweit höchste Wert.
  • 1938: Howard Hughes umrundet in einem zweimotorigen Passagierflugzeug „Lockheed 14“ zusammen mit Begleitern in nur 91 Stunden die Erde. Bis dahin die schnellste Weltumrundung. Noch schneller bis jetzt war im Jahr 1995 eine Concorde mit 31 Stunden, 27 Minuten und 49 Sekunden.
    (Quelle: wikipedia.org / Beitragsbild: re)
Vollsperrung nach Unfall

Vollsperrung nach Unfall

Raubling / Landkreis Rosenheim Die Kufsteiner Straße in Raubling im Landkreis Rosenheim musste am heutigen Mittwoch für etwa eineinhalb Stunden in beiden Richtungen für den Verkehr gesperrt werden. Grund. Verkehrsunfall ohne Führerschein.

Nach den Angaben der Polizei ereignete sich der Verkehrunfall gegen 9.45 Uhr. Ein 82-jähriger Brannenburger fuhr aus noch unbekannten Gründen mit seinem Audi ungebremst auf das Heck eines Teslas. Der 61-jährige Tesla-Fahrer blieb unverletzt. Der Brannenburger kam mit leichten Verletzungen ins Klinikum Rosenheim. Der Sachschaden beläuft sch voraussichtlich auf rund 20.000 Euro.
Die polizeilichen Ermittlungen ergaben, dass der 82-jährige schon seit einigen Jahren nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)