Regeln und gute Vorbereitung für entspanntes Bahnfahren mit Hund

Regeln und gute Vorbereitung für entspanntes Bahnfahren mit Hund

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Viele Menschen fahren gerne mit der Bahn. Soll ein Hund dabei mitreisen, entstehen plötzlich Fragen: Darf der Hund überall mitfahren? Braucht er ein Ticket? Was muss man beachten? Wenn Hund und Halter vorbereitet sind, wird aus dem Abenteuer Zugfahrt schnell eine entspannte Reise.

„Die Deutsche Bahn befördert pro Jahr etwa 100.000 Hunde“, bestätigt eine Sprecherin der Deutschen Bahn auf Anfrage. Ob es für das Tier ein Ticket braucht, hängt allerdings von der Größe des Hundes und gegebenenfalls vom jeweiligen Verkehrsverbund ab. Die Deutsche Bahn hat auf ihrer Website einige Regelungen zur Zugfahrt mit Hund zusammengestellt: www.bahn.de/angebot/zusatzticket/hund

Regularien bei der Deutschen Bahn

Ein Ticket ist Bahnangaben zufolge generell nur für größere Hunde notwendig. Kleine Hunde, die in einem geeigneten und verschließbaren Transportbehältnis mitgenommen werden, benötigen keine Fahrkarte. Für größere Hunde, die ohne Transportbox mitfahren sollen, werden dagegen Kosten in Höhe der Hälfte des Fahrpreises eines Erwachsenen fällig. Bei der Buchung kann dafür einfach online oder am Automaten die Kategorie „Hund“ für das zusätzliche Ticket ausgewählt werden. Auch Besitzer eines Deutschlandtickets müssen für ihren Hund in der Regel ein Extraticket erwerben. Abomodelle, beispielsweise ein spezielles Deutschlandticket für Hunde, gibt es nicht – auch ein reguläres Deutschlandticket kann nicht für den Hund abgeschlossen werden. In den jeweiligen Verkehrsverbünden können allerdings abweichende Vorgaben gelten: So ist etwa im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr die Mitnahme von allen Hunden unentgeltlich. Halter sollten sich also vor Fahrten im Nahverkehr informieren, ob der jeweilige Anbieter ein Hundeticket verlangt oder nicht.

Pfoten vom Sitz 

Für Hunde heißt es bei der Deutschen Bahn außerdem: Pfoten vom Sitz. Hier dürfen sie nicht Platz nehmen, sondern müssen immer vor, unter oder neben dem Sitzplatz des Fahrgastes sitzen oder liegen. Eine Sitzplatzreservierung für Vierbeiner gibt es daher nicht. Aus Hygienegründen sind Haustiere zudem nicht im Bordrestaurant erlaubt.
„Hunde, die nicht in einer Transportbox reisen, müssen angeleint sein und einen Maulkorb tragen“, so die Bahnsprecherin. Grundsätzlich sind Leine und Maulkorb hier also immer vorgeschrieben und können vom Zugpersonal verlangt werden.

Ausnahme für Blindenführ- und Assistenzhunde

Besondere Regelungen gelten für anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde. Diese müssen keinen Maulkorb tragen und fahren immer kostenfrei. Dafür ist ein entsprechender Schwerbehindertenausweis oder alternativ etwa ein Ausweis mit der Bezeichnung Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft mitzuführen und auf Nachfrage vorzuzeigen. Voraussetzung für die kostenfreie Mitnahme eines Blindenführ- oder Assistenzhundes ist zudem dessen sichtbare Kennzeichnung mit einem entsprechenden Abzeichen, etwa auf Kenndecke, Hundegeschirr oder Halsband.

Den Hund auf die Zugfahrt vorbereiten

Zusätzlich zur Information zu Tickets und Co. sollten Hundehalter sich und ihren Begleiter aber auch auf die Fahrt selbst vorbereiten. Anton Fichtlmeier, Hundetrainer und Ratgeberautor, empfiehlt dazu: „Vor der Fahrt ist es immer sinnvoll, den Hund ordentlich auszupowern. Dann kann er sich zum einen erleichtern, wird zum anderen aber auch einen Teil der Zugfahrt in Ruhe schlafen können. Drei Stunden sind meist unproblematisch, vor allem wenn der Hund ruhig liegen kann. Bei längeren Strecken sollte man dann noch weitere Pausen einplanen – idealerweise, wenn man ohnehin umsteigen muss. 20 bis 30 Minuten reichen meist schon, um kurz im Bahnhofsumfeld eine Runde zu drehen und dann wieder rechtzeitig am Gleis zu sein. Wie oft ein Hund Pausen braucht, unterscheidet sich aber ganz individuell.“
Wichtig ist außerdem, dass man den Hund schon im Vorfeld daran gewöhnt, mit angelegtem Maulkorb, Halsband und Leine auf einer kleinen Decke zu liegen. „Das üben Halter am besten zu Hause: Nach einer ausgiebigen Gassirunde setzen sie sich auf einen Stuhl, motivieren ihren jetzt müden Hund, der immer noch angeleint ist und seinen Maulkorb trägt, sich anfangs nur für wenige Minuten auf seiner Decke abzulegen. Daran gewöhnt er sich recht schnell. Und das gibt ihm dann auch später im Zug das Signal: Das ist mein Platz. Ich soll mich ruhig verhalten und kann ausruhen“, so der Hundetrainer.

Sitzplatzwahl und andere Fahrgäste

Man kann auch bei der Wahl des Sitzplatzes ein paar Dinge berücksichtigen. Am Wagenende oder an Sitzplätzen mit Tischen gibt es meist mehr Beinfreiheit und Platz für den Hund. In Ruhebereichen sind Hunde dagegen zwar erlaubt, aber auch durch einen stillen Hund können sich andere Fahrgäste dort schneller gestört fühlen. Zudem kann es vorkommen, dass Mitfahrende, auch Kinder, den Hund gerne streicheln möchten. „In solchen Fällen sollten Halter immer aufmerksam sein und sowohl ihren Hund als auch die Situation einschätzen“, so Fichtlmeier. „Ist mein Hund ruhig und entspannt und ich weiß, dass ihm die Zugfahrt nichts ausmacht, ist es auch kein Problem ihn unter Aufsicht streicheln zu lassen. Aber nicht jeder Hund mag das Bahnfahren und dann kann der Kontakt zu Fremden schnell Stress auslösen. Das sollte man klar kommunizieren und dem Vierbeiner lieber seine Ruhe gönnen.“ Je öfter ein Hund im Zug mitfährt und diese ungewohnte Situation kennenlernt, desto ruhiger wird er dabei auch.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Schildkröten als Haustiere: Was man im Vorfeld beachten sollte

Schildkröten als Haustiere: Was man im Vorfeld beachten sollte

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Schildkröten erfreuen sich als Haustiere großer Beliebtheit. Nicht alle Arten eignen sich jedoch für die uneingeschränkte Haltung zu Hause, einige sind sogar gesetzlich geschützt. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Schildkröte einziehen zu lassen, sollte sich deshalb vorab genau informieren.

In rund einem Drittel der 1,3 Millionen Terrarien in deutschen Haushalten wohnen Schildkröten. Das ist das Ergebnis einer haushaltsrepräsentativen Erhebung im Auftrag des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e.V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF). Damit sind Schildkröten in Deutschland die beliebtesten Terrarientiere – noch vor Schlangen.
Bevor man sich für den Kauf oder die Adoption einer Schildkröte als Haustier entscheidet, sollte man sich gründlich über die gesetzlichen Bestimmungen, die spezifischen Anforderungen der Art und die Verantwortung als Tierhalter informieren. Das gewährleistet nicht nur das Wohlergehen der Tiere, sondern es ermöglicht auch eine bereichernde und erfüllende Erfahrung für den Halter.

Schutzstatus von Schildkröten beachten

Einige Schildkrötenarten unterliegen einem besonderen Schutz. Europäische Landschildkröten zum Beispiel sind in Europa im Anhang A der EU-Artenschutzverordnung aufgeführt und somit streng geschützt. Halter müssen daher den rechtmäßigen Erwerb der Tiere über eine EG-Vermarktungsgenehmigung nachweisen und den Besitz der Tiere sowie jede Bestandsveränderung bei der zuständigen Behörde anzeigen. Nach dem Artenschutzrecht ist zudem eine regelmäßige Kennzeichnung der Tiere in Form einer Fotodokumentation oder durch die Implantation eines Mikrochips beziehungsweise Transponders vorgeschrieben, sofern die Tiere mehr als 500 Gramm wiegen. Dr. Martin Singheiser, Geschäftsführer des Bundesverbands für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e.V. (BNA) führt dazu aus: „Bei Jungtieren muss mindestens einmal im Jahr ein Foto der Ober- und Unterseite des Tieres auf schwarz-weißem Schachbrett-Papier mit Maßstab gemacht werden. Auch das Gewicht wird dabei gemessen.“
Andere Arten wiederum sind gänzlich für die Haltung verboten. „Bei den Wasserschildkröten betrifft das zum Beispiel die Buchstaben-Schmuckschildkröte Trachemys scripta. Diese Art steht auf der Liste der invasiven Arten von unionsweiter Bedeutung und unterliegt somit einem Haltungs-, Vermehrungs- und Abgabeverbot“, erklärt der Experte. Lediglich Bestandstiere dürfen noch – mit der Duldung der zuständigen Behörde – bis an ihr Lebensende gehalten werden.

Schildkrötenhaltung: Was alles dazugehört

Neben den rechtlichen Grundlagen sollten angehende Schildkrötenhalter auch die Bedürfnisse und Anforderungen ihrer Tiere vor deren Erwerb kennen. Grundsätzlich zählen dazu:

  • Platzanforderungen,
  • das Einrichten von Terrarium, Aquaterrarium oder Freigehege inklusive Technik für Beleuchtung und Temperatur,
  • die artspezifische Fütterung,
  • gegebenenfalls eine erforderliche Überwinterung,
  • die medizinische Versorgung und Routinechecks sowie
  • die Lebenserwartung.

Dr. Singheiser macht deutlich, wie unterschiedlich diese Anforderungen sein können: „Mediterrane und tropische Landschildkröten unterscheiden sich zum Beispiel, da nur erstere eine Winterruhe halten. Die Haltung tropischer Arten ist damit direkt energieintensiver, da das ganze Jahr hohe Temperaturen aufrechterhalten werden müssen.“ Auch Wasser- und Landschildkröten unterscheiden sich sehr in ihrer Haltung, weil plötzlich Themen wie Filtertechnik und regelmäßige Wasserwechsel zu bedenken sind.
Es ist daher essenziell, sich im Vorfeld zu überlegen, was für eine Art infrage kommt und wie aufwändig die Haltung über die lange Lebensdauer ist. Außerdem gibt es auch die grundsätzlichen Fragen, die alle Tierhalter betreffen, zum Beispiel, wer sich im Urlaub um die Betreuung der Tiere kümmert.

Wo kann ich mich informieren?

Glücklicherweise gibt es einige Stellen, an denen man sich im Vorfeld informieren kann. „Informationen zur richtigen Haltung und dem Schutzstatus findet man in Fachliteratur, bei Vereinen und Verbänden. Der Zoofachhandel ist verpflichtet, beim Verkauf dem Kunden schriftliche Informationen zur tiergerechten Haltung seines Tieres mitzugeben, das ist in § 21 des Tierschutzgesetzes verankert“, fasst Dr. Singheiser zusammen. Über den Schutzstatus informiert zum Beispiel das Bundesamt für Naturschutz (BfN) auf der Seite www.wisia.de. Generelle Fragen zur Haltung werden etwa beim Haustier-Berater des Bundesministeriums für Landwirtschaft oder auf Online-Portalen wie www.leben-mit-heimtier.de beantwortet. Zu guter Letzt können auch Tierärzte, lokale Tierschutzorganisationen oder Tierheime informieren oder geeignete Ansprechpartner vermitteln.
(Quelle: Pressemitteilungen IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Urlaubsplanung mit Haustier

Urlaubsplanung mit Haustier

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres. Doch können die Haustiere mitkommen oder bleiben sie zu Hause? Was ist zu beachten, wenn man sie vorübergehend allein lassen möchte? Das von zwei Branchenverbänden etablierte Internetportal „Leben mit Heimtier“ hat sich zur Aufgabe gemacht, Tierhaltern Hilfestellungen zu geben.

„Tierfreunde möchten möglichst viel Zeit mit ihren Hunden, Katzen und anderen Begleitern mit Fell, Federn, Flossen oder Schuppen verbringen. Doch es gibt immer wieder Situationen, in denen sich die Frage nach einer tiergerechten Betreuung stellt, zum Beispiel im Krankheitsfall oder wenn der nächste Urlaub ansteht“, sagt Dr. Katrin Langner, Geschäftsführerin des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e.V., neben dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) einer der beiden Branchenverbände, die das Portal etabliert haben. „Hier setzen wir mit unserem Service-Angebot an und möchten einen aktiven Beitrag dazu leisten, das Leben mit Heimtier so einfach und problemlos wie möglich zu machen.“
Ob Tiersitter, Gassiservice oder Tierpension, auf der Website www.leben-mit-heimtier.de können sich Haustierhalter in einem werbefreien Umfeld nach Unterstützungsleistungen von privaten Initiativen, Vereinen und gewerblichen Anbietern umschauen. Dabei können sie nicht nur nach Tierart, Betreuungsart und -dauer filtern, sondern auch nach Postleitzahl. So erhalten sie Infos zu passenden Angeboten in ihrer Nähe. Insgesamt werden für Hunde mehr als 500 Anlaufstellen vorgestellt, für Katzen sind es gut 400 und auch Halter anderer Tierarten finden über das Portal Hilfe.

Informationen auch für Tiere die lieber Zuhause bleiben

Wer sich dafür entscheidet, etwa seinen Hund mit in den Urlaub zu nehmen, kann sich ebenfalls über hilfreiche Tipps freuen: „Das Team von ‚Leben mit Heimtier‘ beantwortet häufige Fragen rund um das Reisen mit Vierbeinern und beschäftigt sich dabei beispielsweise mit verschiedenen Transportmitteln und Urlaubsarten sowie dem Inhalt der Reiseapotheke“, so Dr. Langner. „Auch Halter von Kaninchen, Fischen und anderen Tieren, die lieber daheimbleiben, finden nützliche Informationen. Etwa dazu, welche Betreuung sowohl den tierischen Bedürfnissen als auch ihren eigenen Vorstellungen und Wünschen gerecht werden kann.“ 
Private wie auch gewerbliche Tierbetreuer, die ihr Angebot auf dem Service-Portal vorstellen möchten, können sich gern per E-Mail (info@leben-mit-heimtier.de) oder auf Facebook an das „Leben-mit-Heimtier“-Team wenden. (Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Extreme Wetterereignisse: Auswirkungen auf die Haltung von Kleintieren im Garten

Extreme Wetterereignisse: Auswirkungen auf die Haltung von Kleintieren im Garten

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Kaninchen, Meerschweinchen und andere Kleintiere werden oftmals den ganzen Sommer im Garten gehalten. Extremwetterereignisse wie große Hitze, Sturm oder Starkregen stellen die Halter dabei vor Herausforderungen. Hier einige Tipps.

Dr. Maximilian Reuschel ist Tierarzt und Leiter der Abteilung Haustiere an der Klinik für Heimtiere, Reptilien und Vögel der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover. Im Sommer werden immer wieder auch Kleintiere wie Kaninchen und Meerschweinchen zu ihm gebracht, die unter der Hitze leiden. „Die typischen Probleme im Sommer, also vor allem Überhitzung, Dehydrierung, aber auch verstärkter Madenbefall, treten vor allem von Mai bis September auf. Immer häufiger steigen aber auch außerhalb dieser Saison die Temperaturen noch einmal an, sodass man entsprechend aufmerksam bleiben sollte.“

Überhitzung beim Kleintier erkennen

Als typische Symptome einer Überhitzung beim Kaninchen nennt der Tierarzt Appetitlosigkeit und schnelle bis hochfrequente Atmung. Zudem wirken die Tiere schlapp und matt. „Wir haben in der Klinik deutlich mehr Fälle von Überhitzung bei Tieren in Außenhaltung, als bei Kaninchen oder Meerschweinchen, die drinnen gehalten werden“, erklärt er. „Es kann zwar auch in der Wohnung warm werden, aber da wir uns dort selbst aufhalten, sorgen wir in der Regel dafür, dass die Sonne nicht zu stark einstrahlt oder dass wir in den kühleren Stunden gut lüften. Draußen achten dagegen viele morgens einmal darauf, dass die Kaninchen es schön schattig haben, doch am Mittag stehen sie dann in der prallen Sonne.“ Beim festen Bau eines Kleintiergeheges im Garten sollte deswegen eine Stelle ausgewählt werden, die die Sonne nicht oder nur am Morgen oder Abend erreicht.
Um Kaninchen und Co. vor praller Sonne und hohen Temperaturen zu schützen, hilft oftmals schon ein einfacher Sonnenschirm, den man neben dem Gehege aufstellt. Ein kleines Kaninchenhaus etwa reicht dagegen nicht als Sonnenschutz aus, da es sich sehr schnell aufheizen kann. Viel Flüssigkeit hält die Tiere hydriert, sowohl als Wasser zum Trinken als auch in Form von wasserreichem Futter wie beispielsweise Gurken.

Im Zweifel zum Tierarzt

Ist es über längere Zeit wirklich heiß, kommt es auch darauf an, wie gut das einzelne Tier die Temperaturen verkraften kann. Die Hitzetoleranz bei extremen Temperaturen unterscheidet sich ganz individuell. Wenn ein Kaninchen nur noch still daliegt und schnell atmet, kann es sich um eine Überhitzung handeln. Sind Halter sich bei der Diagnose eines Tieres unsicher: Lieber schnell zum Tierarzt fahren. „In der Tierarztpraxis wird dann Flüssigkeit injiziert und das Kaninchen wird kontrolliert heruntergekühlt“, so der Experte. „Zu Hause meinen einige Halter es gut und bringen ihr Haustier direkt in den kühlen Keller. Dann fällt die Temperatur aber sehr schnell und das Kleintier kann die Temperaturunterschiede nicht mehr eigenständig ausgleichen – und der Kreislauf ist dann ohnehin schon überlastet.“

Wärme steigert Risiko für Erkrankungen

Durch die warmen Temperaturen können sich außerdem Fliegenlarven und Maden besser ausbreiten. „Kleine Verletzungen, Urinspuren im Fell oder auch Durchfall – das alles lockt Fliegen an, die ihre Eier ablegen. Bei hohen Temperaturen können die Larven sich bestens entwickeln, teilweise bildet sich ein Befall schon innerhalb von 24 Stunden“, so Dr. Reuschel. Halter sollten ihre Tiere deshalb täglich einmal überprüfen und schauen, ob alles sauber ist. Erst wenn es im Herbst wieder kälter wird, verringert sich auch das Tempo, in dem sich die Larven entwickeln.

Schutz vor Regen und Wind

So wie Hitzewellen alle Jahre wieder Rekorde brechen, kommt es aber immer öfter auch zu starken Regenfällen und Stürmen. Davor sollten die Kleintiere im Garten geschützt sein. „Kaninchen und Meerschweinchen brauchen auf jeden Fall einen Rückzugsort, an dem sie vor Nässe und Wind sicher sind. Ideal ist, wenn sich dieser Schutzraum etwas erhöht befindet und beispielsweise über eine Rampe erreichbar ist. Selbst wenn das Wasser bei Starkregen am Boden nicht direkt abfließen kann, haben die Tiere es weiter warm und trocken. Bei Nässe und Durchzug kann es sonst zu Unterkühlung oder Lungenentzündungen kommen“, erklärt der Kleintierexperte. Wichtig ist, dass alle gehaltenen Tiere im geschützten Bereich ausreichend Platz haben und diesen Ort jederzeit selbst aufsuchen können. Viele Kaninchen bleiben aber auch bei Regen gerne an der Luft, dafür bietet es sich an, wenn Teile des Geheges abseits einer Schutzhütte überdacht sind. Insbesondere Futter- und Trinkstellen können so vor Wettereinflüssen geschützt werden. Halter sollten in einer Pause von starken Regenfällen überprüfen, ob wirklich alles trocken bleibt. Wird die Einstreu im überdachten Bereich doch einmal nass, muss diese möglichst bald ausgetauscht werden.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Hund allein zu Haus: Tipps für Training und technische Helfer

Hund allein zu Haus: Tipps für Training und technische Helfer

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Hunde sind soziale Tiere und fühlen sich am wohlsten in der Nähe ihrer Menschen. Doch es gibt Situationen, in denen ein Hund für einige Zeit alleine zu Hause bleiben muss. Mit gezieltem Training und technischen Hilfsmitteln kann diese Herausforderung leicht gemeistert werden:

Nach einer Erhebung des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e.V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) müssen rund 42 Prozent der Halter ihre Hunde täglich für eine gewisse Zeit zu Hause allein lassen.

Wie lange kann ein Hund allein bleiben?

Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie lange ein Hund allein gelassen werden kann oder sollte. „Welpen oder sehr junge Hunde sollte man möglichst nur sehr kurz alleine lassen. Für die meisten erwachsenen und ans Alleinbleiben gewohnten Hunde sind später auch drei bis vier Stunden kein Problem“, erklärt Sabine Winkler, Hundetrainerin und Autorin mehrerer Bücher zur Hundeerziehung. „Es kommt aber immer auch auf den einzelnen Hund und seine Erfahrungen an. Wurde er schon als Welpe ans Alleinsein gewöhnt, wird er es vermutlich entspannt akzeptieren. Beispielsweise ein Hund aus dem Tierschutz, der vielleicht einige traumatische Erfahrungen gemacht hat, könnte dagegen bereits nach kurzer Zeit gestresst sein. Dann ist eine Tierbetreuung, etwa durch Freunde, Nachbarn oder professionelle Anbieter, in der Regel die bessere Wahl.“ Eine Übersicht für Betreuungsangebote in ihrer Nähe finden Halter auf der Seite Leben-mit-Heimtier.de.

Den Hund ans Alleinsein gewöhnen

Ein Hund sollte langsam an das Alleinsein herangeführt werden, rät die Expertin: „Das Training kann man meist beginnen, wenn ein Welpe etwa vier oder fünf Monate alt ist, er sollte auf jeden Fall bereits einige Wochen Zeit mit seinen Menschen verbracht haben, um Vertrauen und eine Bindung aufzubauen. Damit er sich nicht zurückgelassen fühlt, beginnt man am besten mit kurzen Zeitintervallen, verlässt also am Start nur wenige Minuten das Haus. Das kann man mit der Zeit steigern. Dem Vierbeiner fällt es außerdem leichter, wenn die Abwesenheit planbar ist. Wer also zu festen Zeiten einkaufen oder etwa ins Fitnessstudio geht, der macht es seinem Hund einfacher, sich darauf einzustellen.“
Wichtig ist auch, dass der Hund möglichst keine Langeweile verspürt, während er alleine ist. Ein Kauknochen oder ein Intelligenzspielzeug vor dem Gehen können ihn eine Weile beschäftigen. Außerdem sollte man ihm immer Wasser bereitstellen. „Wenn man den Hund vorher noch mit einer Gassirunde auslastet, hat er auch kein Problem damit, eine kurze Zeit alleine in der Wohnung zu verbringen“, so Winkler.

Apps als Hilfsmittel zur Beschäftigung und Interaktion aus der Ferne

Zusätzlich zum Training können auch moderne Technologien und Geräte dabei unterstützen, wenn der Hund alleine zu Hause bleiben muss. So sorgen etwa Futterautomaten dafür, dass der Hund zur gewohnten Zeit sein Fressen bekommt und immer Zugang zu Wasser hat. Interaktive Spielzeuge halten ihn in der Zeit beschäftigt und können vom Smartphone aus aktiviert werden. Kameras, die mit einer App verbunden sind, helfen den Vierbeiner immer im Blick zu behalten – mitunter ist eine Freisprechfunktion implementiert, über die Halter mit ihrem Hund sprechen können. Die Installation solcher Kameras ist auch für technische Laien einfach umzusetzen. Sie können meist in einem Regal aufgestellt werden und decken von dort mit einem Weitwinkelobjektiv den ganzen Raum ab. Auch die Verknüpfung mehrerer Kameras in einer App ist mit wenigen Klicks eingestellt. Einige Apps verfügen zudem über einen sogenannten Bell-Alarm, der per Benachrichtigung aufs Smartphone darauf hinweist, dass der Hund daheim gerade anschlägt. Halter sollten sich Gedanken machen, welche dieser Funktionen sie benötigen. Unter anderem im Zoofachhandel können sie sich dann beraten lassen, welches Modell und welche Preiskategorie für die eigenen Bedürfnisse und das Wohnumfeld eine geeignete Lösung darstellen.
Smarte Geräte können sehr nützlich sein, um dem Hund das Alleinsein zu erleichtern, ihm die Zeit angenehmer zu gestalten und den Haltern ein beruhigendes Gefühl zu geben, aber sie ersetzen keine menschliche Interaktion. „Wer seinen Hund regelmäßig länger allein lassen muss, sollte sich entweder um eine Betreuung kümmern oder prüfen, ob der Hund nicht doch mitkommen kann“, so Sabine Winkler. Immer mehr Arbeitgeber lassen beispielsweise Hunde am Arbeitsplatz zu, und die Vierbeiner verbessern dabei mitunter sogar insgesamt die Arbeitsatmosphäre. Zu den positiven Auswirkungen von Bürohunden informiert der Bundesverband Bürohund e.V. im Detail: bv-bürohund.de/.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Haustiere auf dem Balkon: Regeln und Rechtliches

Haustiere auf dem Balkon: Regeln und Rechtliches

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Im Sommer genießen viele Menschen ihre gemeinsame Zeit mit dem Haustier an der frischen Luft auf dem Balkon. Der gehört zwar zur Wohnung, ist aber auch ein wenig Teil der Öffentlichkeit. Daher sind einige Regeln zu beachten, auch im Sinne eines guten Zusammenlebens mit den Nachbarn.

Warme Temperaturen, die Sonne scheint: Darf ich jetzt einfach meinen Vogelbauer oder das Kleintiergehege auf den Balkon stellen? Rechtsanwalt Frank Richter hat sich unter anderem auf das Tierrecht spezialisiert. Für die Tierhaltung auf dem Balkon nennt er grundsätzliche Voraussetzungen: „Auch wenn ich ein Tier nur vorübergehend dort halten möchte, gibt es drei wesentliche Bedingungen: Die Haltung muss artgerecht, der Nachbarschutz gewährleistet und baurechtlich müssen alle Vorschriften eingehalten sein.“

Eine artgerechte Haltung auf dem Balkon

Grundsätzlich unterscheidet sich die artgerechte Haltung auf dem Balkon nicht von der in der Wohnung. Die Tiere brauchen ausreichend Platz und Zugang zu Futter und Wasser. Darüber hinaus sind manche Arten besonders anfällig für Zugluft und sollten daher einen Windschutz bekommen. Falls sich je nach Sonneneinstrahlung allerdings schnell Hitze auf dem Balkon staut, sollten die Tiere besser in der kühlen Wohnung bleiben.
Gibt es Freilauf auf dem Balkon, dann sollten vorher alle Verletzungsrisiken beseitigt werden, etwa durch ein Katzennetz, damit die Samtpfote nicht versehentlich vom Geländer fällt.

Nachbarschutz in der Haustierhaltung

Auf dem Balkon werden das Gezwitscher der Ziervögel und die Gerüche aus dem Kleintierheim nicht mehr von den Wänden eingefangen. Mitunter können sich Anwohner davon gestört fühlen. Anwalt Richter bestätigt, dass am häufigsten Lärm und Geruch zum Streitthema unter Nachbarn werden können. „Es geht grundsätzlich darum, ob eine wesentliche oder eine unwesentliche Beeinträchtigung der Nachbarn vorliegt, also ob ein Durchschnittsmensch die Belästigung tolerieren würde oder nicht. Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenz- oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden.“

Einige dieser Richtwerte zum Lärm finden sich etwa in:

  • Bundes- und Landesimmissionsschutzgesetzen,
  • der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm),
  • Ruhezeiten nach Landesverordnungen oder Gemeindesatzungen 
  • Bebauungsplänen, VDI-Richtlinien oder DIN-Normen.

So schreibt die TA-Lärm zum Beispiel je nach Wohngegend Grenzen von 50 bis 63 Dezibel tagsüber sowie 35 bis 45 Dezibel in der Nacht vor. Dabei entsprechen 50 Dezibel in der Regel dem Vogelgezwitscher in der Natur. Der Anwalt betont aber: „Nicht jede Überschreitung einer solchen Grenze wird vom Gericht gleich als wesentlich bewertet und bietet somit einen Anspruch auf Unterlassen.“
Außerdem sollten Tierhalter darauf achten, dass der Geruch ihrer Lieblinge für einen Durchschnittsmenschen keine Beeinträchtigung darstellt. Ebenso darf die Tierhaltung auf dem Balkon nicht zu einer Verwahrlosung des Balkons oder der Umgebung führen, wenn etwa Stroh auf die Straße oder andere Grundstücke geweht wird.
Ganz grundsätzlich hilft es oft, wenn man bereits im Vorfeld mit seinen Nachbarn über das Thema spricht und sie nicht einfach mit der Situation überrumpelt.

Vorschriften im Miet- und Baurecht

Zum Miet- und WEG-Recht erklärt Experte Richter, dass darauf zu achten sei, das Mauerwerk nicht zu beschädigen, etwa durch Anbringen eines Katzennetzes. Außerdem könnte die optische Veränderung des Wohnungsbildes beanstandet werden, wenn dauerhaft ein Netz installiert wird. Nähere Bestimmungen findet man in Mietvertrag oder Hausordnung. Auch eine direkte Anfrage an den Vermieter schafft Klarheit. Speziell einige Eigentümer und Eigentümergesellschaften stehen der Montage von Netzen mitunter kritisch gegenüber, da sie Schäden an der Hauswand oder -dämmung befürchten. Man sollte sich deshalb unbedingt erkundigen ob, und wenn ja welche Art von Netz man mit welcher Befestigungsart installieren darf.
Wer bleibend ein Heim für seine Vögel auf dem Balkon aufbauen möchte, muss noch weitere Sonderwege gehen. Hier braucht es in der Regel die Erlaubnis des Vermieters und es können eventuell Sondervorschriften in Kommunen vorliegen, die es bei der Stadtverwaltung oder dem Ordnungsamt zu erfragen gilt. Soll der komplette Balkon ausgebaut werden, liegt möglicherweise keine übliche Nutzung des Balkons mehr vor.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)