Miesbach: In öffentlicher Toilette gezündelt

Miesbach: In öffentlicher Toilette gezündelt

Miesbach – Ein unbekannter Täter hat auf einer öffentlichen Toilette in Miesbach gezündet. Die Polizei sucht Zeugen. 

Nach den Angaben der Polizei ereignete sich die Tat bereits in der Nacht vom 24. Januar 2025 auf den 25. Januar 2025 auf der öffentlichen Toilette am Habererplatz in Miesbach.
Einrichtungsgegenstände wurden durch das kleine Lagerfeuer nicht in Mitleidenschaft gezogen, aber die Kosten für die Reinigung bewegen sich in dreistelliger Höhe.
Personen, die Hinweise geben können, werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Miesbach unter Telefon 0825/2990 zu melden.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Miesbach / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Miesbach: In öffentlicher Toilette gezündelt

Flucht durch Toilettenfenster

Stephanskirchen / Landkreis Rosenheim – Zwei bisher unbekannte Zechpreller flüchteten in einem Stephanskirchner Lokal über das Toilettenfenster. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Zu dem Vorfall kam es am gestrigen 1. April gegen 18 Uhr im Stephanskirchner Ortsteil Schloßberg. Zwei bisher unbekannte Männer aßen und tranken, nach den Angaben der Polizei, für 60 Euro. Nach Ende von Speis und Trank stellte die 31-jährige Betreiberin des Lokals fest, dass die beiden Gäste nicht mehr an ihrem Tisch saßen. 
Da sie die Gaststätte nicht durch die Zugangstür verlassen hatten, wurde schnell festgestellt, dass das Duo über das Toilettenfenster geflüchtet war.. Die Polizei ermittelt nun wegen Zechbetrug. Anhand von ersten Ermittlungen wurde erhoben, dass die beiden Zechpreller mit einem Motorrad das Weite wuchten. Das Kennzeichen ist der Polizei in Fragmenten bekannt.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Wenn man mal dringend „muss“: „Nette Toiletten“ jetzt auch in Rosenheim

Wenn man mal dringend „muss“: „Nette Toiletten“ jetzt auch in Rosenheim

Rosenheim – Öffentliche Toiletten sind in der Rosenheimer Innenstadt Mangelware –  gleich gar hygienische. Doch das soll sich ändern, mit „nette Toilette“. Bedeutet: Gastronomen und Einzelhändler stellen ihre Toiletten der Öffentlichkeit zur Verfügung. Sieben machen bereits mit. Wer und wo, erfahrt hier: 

Nette-Toilette-Aufkleber.

Auf diesen Aufkleber kommt es an. Wo er an der Eingangstüre zu finden ist, darf man kostenlos zur Toilette gehen. Fotos: Innpuls.me

„Nette Toilette“ ist eine bundesweite Aktion, die mittlerweile sogar auf Wikipedia einen Eintrag bekommen hat. Das Konzept dafür entstand im Jahr 2000 in Aalen und wurde dort zusammen mit einer örtlichen Werbeagentur umgesetzt. Mittlerweile wurde das Konzept bereit mehr als 210 deutschen Städten und Gemeinden bereitgestellt.
Gastronomen und Einzelhändler die sich an der Aktion beteiligen und ihre Toiletten öffentlich zur Benutzung ohne Gebühr zur Verfügung stellen, kennzeichnen ihr Gasthaus oder ihr Geschäft mit einem knallroten Aufkleber mit freundlichen Lächeln gut sichtbar an ihrer Eingangstür. Im Gegenzug bekommen sie von der Stadt eine monatliche Entschädigung, in Fall von Rosenheim sind es 50 Euro.
Mittels  „Nette Toilette“-App, kann man in allen teilnehmenden Städten und Gemeinden auf einen Blick sieht, wo man die „netten Toiletten“ findet.

Von der „netten Toilette“ profitieren auch die Städte

Von der „netten Toilette“ profitieren nicht nur Passanten, sondern auch die Städte. Denn sie sparen sich im Gegenzug die erheblichen Kosten für eigene öffentliche Toiletten. Auf Wikipedia findet man dazu als Beispiel die Stadt Bremen. Dort fallen für die „nette Toilette“ jährliche Kosten von rund 150.000 Euro an. Für vollautomatische Toilettenanlagen fallen dagegen bisher Kosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro an. Ersparnis also jährlich knapp eine Million Euro (Stand 2009).

Die Idee, dieses Konzept auch nach Rosenheim zu bringen, kam von Judith Gebhart de Ginsberg, Leiterin des Stadtmarketings. Start war Anfang dieses Jahres. Derzeit machen bereits 7 Gastronomen und Einzelhändler mit.

Das sind sie:
  • Katzentempel Rosenheim (Bahnhofstraße 17)
  • Galeria Kaufhof Karstadt (Münchener Straße 12)
  • My Indigo (Stollstraße 3)
  • „Der Lohberger“ (Am Salzstadel 10 a)
  • Schuhaus Reindl (Ludwigsplatz 23)
  • Hans im Glück (Ludwigsplatz 14)
  • Delicato Feinkost (Innstraße 3)

Und so geht es: Bei den Geschäften bei Bedarf eintreten, nach der „netten Toilette“ fragen und dann wird der Weg dorthin gewiesen. Die Benutzung der Toiletten ist kostenfrei. Aber wichtig ist, sie unbedingt sauber hinterlassen. Ansonsten könnte es wieder ganz schnell vorbei sein, mit diesem neuen Service.

Eine große Lücke gibt es derzeit noch in der Münchner Straße. Für diesen Bereich würde sich Judith Gebhart de Ginsberg über Teilnehmer sehr freuen. Und natürlich sind auch in den anderen Bereichen der Stadt jederzeit noch weitere Gastronomen und Einzelhändler willkommen, die mithelfen wollen und können.

Eines ist aber auch klar: die „netten Toiletten“ sind ein guter Baustein, um das Toilettenproblem im öffentlichen Bereich in den Griff zu bekommen. Alleine reicht das aber sicher nicht.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Vandalismus im Parkhaus

Vandalismus im Parkhaus

In der Nacht von Sonntag auf Montag randalierten bislang unbekannte Täter im Parkhaus 4 in der Heilig-Geist-Straße in Rosenheim. Die Polizei sucht Zeugen.

Der oder die Täter rissen, nach den Angaben der Polizei, die Tür der Herrentoilette aus den Angeln und besprühten die Innenseite der Toilette mit antisemitischen Äußerungen.
Hinweise zur Klärung des Sachverhalts und Identifizierung der Täter werden von der Polizeiinspektion Rosenheim unter Telefon 08031 / 200-2200 entgegen genommen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

„Gebrauchsanweisung“ für die Toilette

„Gebrauchsanweisung“ für die Toilette

Bruckmühl / Landkreis Rosenheim – Weil es immer wieder mal Probleme damit gibt, hat der Markt Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) eine „Gebrauchsanweisung“ für die Nutzung der Toiletten herausgegeben.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Ein paar Regeln sind bei der Nutzung des Kanals beziehungsweise der Toiletten zu beachten. So gibt es Dinge, die auf keinen Fall ins Abwasser gehören. Kippen Sie kein Speiseöl, Fett oder Katzenstreu in die Toilette. Diese Stoffe fließen nicht ab und müssen mühsam aus dem Kanal entfernt werden. Auch Wattestäbchen, Küchen- und Feuchttücher, sowie Hygieneartikel führen häufig zu Verstopfungen und zu Schäden an Hebeanlagen. Medikamente gelangen über das Abwasser in Flüsse und Seen und schädigen Flora und Fauna. Essensresten in der Toilette locken Ratten an. Und selbstverständlich dürfen auch keine wassergefährdenden Stoffe wie Reste von Farben, Lösungsmittel oder Altöl in die Toilette. Explizit dem Thema Feuchttücher widmete sich nun das Landratsamt Rosenheim.

2700 Kubikmeter Abwasser pro Tag

Zur Abwasserableitung dienen Kanäle. Aus rund 3860 Hausanschlüssen fließen in Bruckmühl rund 2700 Kubikmeter Abwasser pro Tag aus Bruckmühl in das ca. 100 Kilometer lange Kanalnetz ein. Das Bruckmühler Klärwerk ist mit biologischen Reinigungsstufen ausgerüstet. Das Abwasser durchläuft die mechanische Reinigung mit Rechen, Sandfang und Absetzbecken, danach die biologische Reinigung, deren Belebungsbecken mit anaeroben und aeroben Zonen zur biologischen Phosphor- und Stickstoffentfernung ausgestattet sind.
Das gereinigte Abwasser durchließt zusätzlich noch einen Sandfilter zur weiteren Schwebstoffentfernung bevor es in die Mangfall eingeleitet wird.
Die Überwachung der Reinigungsleistung der Klärwerke erfolgt durch ein betriebseigenes Labor. Die geforderte gesetzliche Reinigungsleistung wird durch den hohen technischen Standard des Klärwerks unterboten.

Der Markt Bruckmühl betreibt eine öffentliche Entwässerungsanlage im Trennsystem. Schmutzwasser wird über die Schmutzwasserkanäle zur gemeindlichen Kläranlage geführt. Regenwasserkanäle betreibt der Markt Bruckmühl im öffentlichen Bereich nicht. Bevor Grundstücksentwässerungsanlagen hergestellt oder geändert werden, sind der Gemeinde Planunterlagen gemäß Satzung einzureichen und 3 Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich zu informieren.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Vorsorge ist besser als Nachsorge! Der Markt Bruckmühl fordert alle Eigentümer gemäß § 12 Absatz 1 der Entwässerungssatzung (EWS) für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Bruckmühls dazu auf, alle 20 Jahre den Hausanschluss auf seine Dichtigkeit zu prüfen. Dies geschieht zum Schutz der Immobilie und soll verhindern, dass Undichtigkeiten längere Zeit unbemerkt bleiben. Denn: Ist ein Schmutzwasserkanal undicht, kann dies dazu führen, dass größere Mengen Fremdwasser in den Hauptkanal gelangen und bei einer Überlastung kann das Wasser zurück in die Hausanschlüsse gedrückt werden. In extremen Fällen kann das Fremdwasser sogar bis in die Gebäude zurückfließen. Bei Fremdwasser kann es sich beispielsweise um Grundwasser oder Regenwasser handeln. Dies kann, wenn es durch Rückstau wegen Überlastung des Schmutzwasserkanals kommt, zu sehr großen Schäden im Gebäude führen. Um dies missliche Lage aber zu vermeiden, ist eine Dichtigkeitsprüfung von einer dafür geeigneten Fachfirma durchzuführen. Die turnusgemäße Prüfung dient als Kontrolle, um mögliches Eintreten des Fremdwassers frühzeitig zu erkennen und den eventuellen Mangel zu beseitigen. Der Markt Bruckmühl kann die Vorlage der Dichtigkeitsprüfung verlangen und wird dies in Einzelfällen veranlassen.
Sollte ein festgestellter Mangel auftreten, ist dieser unverzüglich vom Grundstückseigentümer zu beseitigen. Die Reparatur soll mit einer Prüfung der Dichtigkeit durch eine Druckprüfung bestätigt werden. Das Ergebnis der Prüfung sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen und es innerhalb von sechs Monaten dem Markt Bruckmühl zukommen lassen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Herrn Eberhard unter Telefon 0 80 62/59-432 oder per E-Mail an Korbinian.Eberhard@bruckmuehl.de
Hausanschlüsse der einzelnen Grundstücke bis zur Grundstücksgrenze sind Privatbesitz und bilden mit der Anschlussleitung zum öffentlichen Kanal in der Straße die sogenannte Grundstücksentwässerungsanlage. Sie ist vorwiegend in Privatbesitz und bildet mit den öffentlichen Kanälen ein Gesamtsystem, das das Abwasser schadlos zum Klärwerk leitet. Die Kontrolle der Entwässerungsleitungen ist für den Grundstückseigentümerpflicht und muss alle 20 Jahre erfolgen
Der Markt Bruckmühl kommt seiner Pflicht mit zahlreichen Sanierungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich nach.
(Quelle: Pressemitteilung Markt Bruckmühl / Beitragsbild: Symbolfoto re)