Start geglückt: Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderung

Start geglückt: Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderung

Landkreis Rosenheim – Start geglückt: Seit gut einem Jahr gibt es im Landkreis Rosenheim Verfahrenslotsen für junge Menschen mit Behinderung.

Die Verfahrenslotsen in der Kinder- und Jugendhilfe haben im vergangenen Jahr mehr als 100 Einzelfälle begleitet und beraten. Eine Bilanz ihrer Arbeit präsentierten Janna Miller, Doris Woytinnek und Tobias Stumpf im Jugendhilfeausschuss. Themen, mit denen sie sich beschäftigten, waren unter anderem integrative Kindergartenplätze, Pflegeleistungen, ambulante und stationäre Hilfen, Schuleintritt oder Rückstellung, Schulbegleitung und Nachmittagsbetreuung.

Verfahrenslotsen seit 2023 verpflichtend

Zum Einstieg in das Thema hatte Rosenheims Landrat Otto Lederer die rechtlichen Vorgaben beleuchtet. Das Ziel ist eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe. Um dieses zu erreichen, ist es geplant, dass der Bezirk Oberbayern seine Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung an die Jugendämter abtritt. Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind Verfahrenslotsen in jedem Jugendamt Deutschlands verpflichtend vorgesehen. Weil Stadt und Landkreis Rosenheim für ein bayerisches Modellprojekt ausgewählt worden waren, gibt es die Verfahrenslotsen im Kreisjugendamt Rosenheim aber schon seit dem 1. Januar 2023. Janna Miller, Doris Woytinnek und Tobias Stumpf teilen sich zwei Vollzeitstellen.
Die Einzelfälle der Verfahrenslotsen betrafen junge Menschen im Alter von 0 bis 27 Jahren. Ein gutes Drittel war aus anderen Bereichen des Kreisjugendamtes Rosenheim vermittelt worden. Ein weiteres gutes Drittel kam auf eigene Initiative. Den Weg zu den Verfahrenslotsen wiesen darüber hinaus andere Beratungsstellen, Bildungseinrichtungen oder Träger der Kinder- und Jugendhilfe wie Caritas oder Diakonie. In gut zwei Drittel aller Fälle nahmen die Eltern die Beratung in Anspruch. Die Themen Eintritt in den Kindergarten bzw. Schulstart sorgten dafür, dass die Altersgruppen der 3- bis 6-Jährigen sowie der 6- bis 10-Jährigen am häufigsten vertreten waren. Wegen eines höheren Bedarfs an Beratung gab es im Schnitt bei jeder sechsten Familie mehr als fünf Kontakte.

Die kurzen Wege im Kreisjugendamt und der offene Umgang haben den drei Verfahrenslotsen den Start leicht gemacht, wie sie selbst betonten. Neben der Beratung und Begleitung der Einzelfälle war die wichtigste Aufgabe im ersten Jahr, bekannt zu werden. 75 Treffen mit Netzwerkpartnern in der Jugend- und Eingliederungshilfe fanden statt. Zudem sind die drei mit den beiden Verfahrenslotsinnen der Stadt Rosenheim im regelmäßigen Austausch und zu guter Letzt Mitglieder einer Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Stadt und Landkreis Rosenheim.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Modellprojekt Verfahrenslotsen

Rosenheim / Landkreis – 49 Kinder aus 44 Familien haben die neuen Verfahrenslotsen im Landkreis Rosenheim in diesem Jahr bisher begleitet – über ihre Arbeit berichteten sie jüngst den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses.

Seit Anfang des Jahres gibt es das neue Beratungsangebot für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung und deren Familien. Die Jugendämter der Stadt und des Landkreises Rosenheim bilden zusammen einen von zehn Modellstandorten. Die Verfahrenslotsen begleiten junge Menschen und ihre Familien auf dem Weg der Leistungsbeantragung.– egal, ob sie seelisch, psychisch, geistig oder körperlich beeinträchtigt sind. Die Antragstellung richtet sich an das Kreisjugendamt oder an den Bezirk Oberbayern.

„Wichtiger Baustein auf dem Weg zum inklusiven Jugendamt“

Mit der gesetzlichen Änderung wird das Ziel der Zusammenführung der beiden Sozial Gesetzbücher und damit „Hilfen aus einer Hand“ verfolgt. „Die Verfahrenslotsen sind ein wichtiger Baustein auf dem Weg zum inklusiven Jugendamt“, betonte Kreisjugendamtsleiterin Sabine Stelzmann.

Die Verfahrenslotsen haben vielfältige Aufgaben. Sie unterstützen und bieten Orientierung im vorhandenen Leistungssystem, sie begleiten junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung geltend zu machen. Ein Blick in die Zahlen des ersten Halbjahres zeigte, dass es zum Großteil um Kinder zwischen drei und zehn Jahren geht – die Hauptthemen betreffen hierbei die Suche nach einem Kita-Platz, einem Schulplatz oder einer Schulbetreuung sowie einer Nachmittagsbetreuung. Eine weitere große Gruppe der Beratungen nehmen die 18- bis 21-Jährigen ein, wobei hier besonders die beruflichen Perspektiven im Vordergrund stehen.
Im Landkreis Rosenheim übernehmen diese Aufgabe Janna Miller, Doris Woytinnek und Tobias Stumpf. Landrat Otto Lederer bedankte sich für die wichtige Arbeit und wünschte den Verfahrenslotsen weiterhin alles Gute und viel Erfolg, um „ein Jugendamt für alle“ zu etablieren.
Die Verfahrenslotsen im Landkreis Rosenheim sind im Kreisjugendamt, Wittelsbacherstraße 53, 83022 Rosenheim, Telefon 08031 392 2464, E-Mail: verfahrenslotsen@lra-rosenheim.de erreichbar.
In der Stadt Rosenheim sind die Verfahrenslotsen erreichbar im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim, Telefon 365 8345, E-Mail: verfahrenslotsen@rosenheim.de.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Landratsamt Rosenheim)

Neues Beratungsangebot: Verfahrenslotsen

Neues Beratungsangebot: Verfahrenslotsen

Rosenheim / Landkreis – In Stadt und Landkreis Rosenheim gibt es ein neues Beratungsangebot für junge Menschen mit bestehender oder drohender Behinderung und deren Familien: die Verfahrenslotsen.

Die Verfahrenslotsen haben vielfältige Aufgaben. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und Familien mit Behinderung, sie bieten Hilfe bei der Orientierung im vorhandenen Leistungssystem und begleiten junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen. Der Beratungsauftrag des Verfahrenslotsen richtet sich an „junge Menschen mit Behinderungen“. Neben Kindern und Jugendlichen, auch ganz explizit an die Gruppe der „jungen Volljährigen“.

Verfahrenslotsen unterstützten Jugendämter

Außerdem unterstützen Verfahrenslotsen die Jugendämter von Stadt und Landkreis Rosenheim bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in deren Zuständigkeit. Diese Zusammenführung von Leistungen für junge Menschen mit und ohne Behinderungen in den Jugendämtern sieht das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vor. Dazu sind laut KJSG ab dem 01. Januar 2024 Verfahrenslotsen in den Jugendämtern vorgeschrieben. Sie sind wesentlicher Teil beim Umbau der „inklusiven Jugendämter, die zukünftig alle Hilfen für Kinder mit und ohne Behinderung aus einer Hand gewähren sollen.

Stadt und Landkreis Rosenheim sind diesbezüglich schon ein Jahr voraus. Seit Anfang 2023 nehmen sie am bayernweiten Modellprojekt teil und setzen die gesetzliche Neuregelung um. „Wir möchten auf diese großen Herausforderungen bestmöglich vorbereitet sein und wir wollen für alle betroffenen Kinder, Jugendliche und Familien in Stadt und Landkreis Rosenheim möglichst gleiche Voraussetzungen schaffen. Unsere Verfahrenslotsen sind die Wegbereiter für die inklusive Jugendhilfe und sie unterstützen uns bei der Neuausrichtung unserer Jugendämter, hin zu inklusiven Jugendämtern“, so Sabine Stelzmann, Jugendamtsleiterin Landkreis Rosenheim und Christian Meixner, Jugendamtsleiter Stadt Rosenheim unisono.

Die Verfahrenslotsen für die Stadt Rosenheim sind erreichbar im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Reichenbachstraße 8, 83022 Rosenheim, Telefon 365 8345, E-Mail: verfahrenslotsen@rosenheim.de. 
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)