Ab jetzt kann man den Vogel des Jahres 2026 wählen

Hilpoltstein / Bayern / Rosenheim – Fünf gefiederte Kandidaten, ein Titel: Gestern (2. September) startete der LBV und sein bundesweiter Partner NABU wieder die öffentliche Wahl zum Vogel des Jahres 2026. Amsel, Rebhuhn, Schleiereule, Waldohreule und Zwergtaucher bewerben sich um den Titel, jeder kann nun Online abstimmen.

Alle können mitentscheiden, wer dem Hausrotschwanz nachfolgt und 2026 als Botschafter der heimischen Vogelwelt auf wichtige Naturschutzthemen aufmerksam macht. „Ob bekannt oder bedroht, im Garten, auf dem Feld oder auf dem Wasser zu Hause: Unsere Kandidaten zeigen, wie vielfältig unsere Vogelwelt und ihre Bedürfnisse sind“, erklärt die LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson. „Jeder von ihnen steht für ein wichtiges Anliegen. Wer gewinnt, trägt ein Jahr lang stellvertretend die Stimme unserer Natur und macht sichtbar, wie wichtig ihr Schutz ist.“ Jetzt abstimmen unter: www.vogeldesjahres.de.

Die Amsel mit dem Wahlslogan „Beeren statt Beton“

Die Amsel (Turdus merula) ist einer der bekanntesten Singvögel. Ihr melodisch-melancholischer Gesang ist weithin zu hören, wenn sie abends in einem hohen Baum oder auf dem Dachfirst singt. Damit es ihr gut geht, braucht sie naturnahe Gärten mit heimischen Sträuchern als Rückzugsort und Beeren als Futterquelle. Auch auf extensiv gepflegten Grünflächen in Städten fühlt sie sich wohl. Der Wahlslogan der Amsel lautet darum: „Beeren statt Beton“ Sie ist derzeit nicht gefährdet. In den vergangenen Jahren machte ihr aber immer wieder das tödliche Usutu-Virus zu schaffen, das sich in heißen Sommern in der Amselpopulation ausbreitet.

Das Rebhuhn ist „Für Felder voller Leben“

Das Rebhuhn (Perdix perdix) ist ein stark gefährdeter Kandidat. Um 1990 brach sein Bestand enorm ein und brachte ihm deshalb bereits 1991 den Titel zum Vogel des Jahres ein. Da der Hühnervogel auf Wiesen, Feldern und Brachflächen lebt, ist er von der intensiven Landwirtschaft betroffen und leidet unter großflächigen Monokulturen. Mit dem Slogan „Für Felder voller Leben“ fordert es eine naturverträgliche Landwirtschaft, mehr ökologischen Anbau und weniger Ackergifte.

Die Schleiereule fordert „Gib mir dein Dach“

Die Schleiereule (Tyto alba) wohnt häufig in Kirchtürmen und alten Scheunen. Doch durch Sanierungen von Gebäuden und Gittern an Einfluglöchern findet sie immer weniger Brutplätze. „Gib mir dein Dach“ ist darum ihr Slogan. Helfen kann man ihr durch spezielle Nistkästen an Scheunen. Die nächtliche Jägerin mit dem auffälligen weißen Herzgesicht ist auch durch die intensive Landnutzung bedroht. Dort werden oft Rodentizide eingesetzt, die Mäusepopulationen verringern sollen. Doch gerade Wühl- und Spitzmäuse sind die wichtigste Nahrung der Schleiereule – und mit ihnen nimmt sie ungewollt auch die Gifte auf.

Die Waldohreule sagt „Ohren auf, Vielfalt an“

Die Waldohreule (Asio otus) sieht aus wie ein kleinerer, schlankerer Uhu. Ihre auffälligen „Ohren“ sind keine, sondern Federpuschel ohne Hörfunktion. Die Waldohreule lebt gern in lichten Wäldern, jagt in strukturreichen Landschaften Wühl- und Spitzmäuse – wie die Schleiereule. Sie baut häufig nicht selbst ein Nest, sondern brütet in verlassenen Krähen- und Greifvogelnestern und braucht alte Bäume – ob im Wald, Park oder auf dem Friedhof. Bei der nächtlichen Jagd fliegt sie wie alle Eulenarten lautlos und ortet ihre Beute akustisch. Ihr Wahlslogan lautet: „Ohren auf, Vielfalt an“

Der Zwergtaucher  mit seinem Slogan „Tauchen statt Trockenlegen“

Der Zwergtaucher (Tachybaptus ruficollis) ist unser kleinster heimischer Taucher, er ist so klein, dass man ihn auf den ersten Blick für ein Entenküken halten könnte. Er braucht natürliche, saubere Gewässer. „Tauchen statt Trockenlegen“ ist darum sein Wahlslogan. Der scheue Tauchvogel baut sein Nest meist schwimmend in der Uferzone, wo es zwischen Schilf und anderen Pflanzen gut versteckt ist. Zu Gesicht bekommt man ihn zur Brutzeit nur schwer, hören kann man ihn dagegen gut. Sein Balztriller „bibibibibibibibi“ ist sehr auffällig.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Rebhuhn, Symbolfoto re)

Voliere für den eigenen Vogel: Das gibt es zu beachten

Voliere für den eigenen Vogel: Das gibt es zu beachten

Deutschland / Bayern / Rosenheim – Die Deutschen haben einen Vogel: Rund 3,2 Millionen Ziervögel leben in Haushalten bundesweit. Zukünftige Vogelhalter sollten sich die Zeit nehmen, sich mit den baulichen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für Volieren auseinanderzusetzen:

Aktuell sind es 1,1 Millionen Haushalte, in denen Ziervögel wie Wellensittiche, Kanarienvögel oder Nymphensittiche leben. In 100.000 weiteren Haushalten werden aktuell Pläne geschmiedet, sich Vögel anzuschaffen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Industrieverbands Heimtierbedarf (IVH) e.V. und des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) e.V.
Neben dem bekannten Vogelheim in der Wohnung bietet sich auch die Einrichtung einer Voliere an
– im Haus, im Garten oder auf dem Balkon. Sie bietet Bewegungsfreiheit und natürliche Lichtverhältnisse und somit eine gute Grundlage für fröhliches Vogelgezwitscher. Eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche Vogelhaltung ist eine sorgfältige Planung.

Mietwohnung oder Eigentum – was ist erlaubt?

Bei der Frage, ob man einfach eine Voliere aufbauen darf, sind die Wohnverhältnisse entscheidend. Der auf das Tierrecht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Ackenheil erklärt dazu: „Wer zur Miete wohnt, benötigt in der Regel die Zustimmung des Vermieters, sobald es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Dazu zählt sowohl eine fest installierte Außenvoliere als auch eine große Innenvoliere, die in Decken und Wände verschraubt wird.“ Selbst eine mobile Voliere auf dem Balkon kann problematisch sein, wenn sie dauerhaft sichtbar ist. Denn dann darf der Vermieter sie untersagen, um das Erscheinungsbild der Fassade zu bewahren. „Vor Gericht wird immer der Einzelfall bewertet“, sagt Ackenheil und rät, sich im Vorfeld eine schriftliche Zustimmung vom Vermieter einzuholen.
Wer Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus ist, braucht in der Regel die Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft. Hausbesitzer haben bezüglich der Erlaubnis dieser baulichen Veränderung hingegen keine grundsätzlichen Hindernisse.

Brauche ich eine Baugenehmigung?

Ob für eine Voliere im Garten eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von ihrer Größe, der Bauweise und nicht zuletzt auch vom jeweiligen Bundesland ab. Als grobe Faustregel gilt: Ist die Voliere fest im Boden verankert, überdacht und hat eine Grundfläche von über zehn Quadratmetern, kann eine Genehmigungspflicht bestehen. Dazu sollte man beim örtlichen Bauamt nachfragen. Kleinere, mobile Volieren sind hingegen meist genehmigungsfrei.

Schutzmaßnahmen gegen Lautstärke treffen

Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) legt fest, welche Richtwerte bei der Lautstärke eingehalten werden müssen. In reinen Wohngebieten gelten demnach tagsüber maximal 50 Dezibel und nachts 35 Dezibel, die nur durch Geräuschspitzen übertroffen werden dürfen. 50 Dezibel entsprechen etwa dem natürlichen Vogelgezwitscher in der Natur oder leiser Musik. Somit liegt die Haltung von Ziervögeln in der Regel im erlaubten Bereich. Um Rücksicht auf ihr Umfeld zu nehmen, können Halter bereits bei der Planung ihrer Voliere Maßnahmen treffen, um den Lärmpegel später einzudämmen:

  • Standort: Die Voliere sollte nicht direkt am Nachbarbalkon oder unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehen.
  • Lärm- und Sichtschutz: Hecken, Trennwände oder Lärmschutzplatten dämpfen Geräusche.
  • Bauweise: Teilweise geschlossene Volieren helfen dabei, den Schall weniger nach außen dringen zu lassen.
  • Innenraum: Mit schallschluckenden Materialien kann der Innenraum optimiert werden.
  • Tagesstruktur und Beschäftigung: Feste Routinen und Beschäftigung beugen Langeweile vor, die sich in lautem Verhalten der Vögel äußern kann.

Wer seinen Vögeln mit einer Voliere ein vielfältiges Zuhause schaffen möchte, sollte sich im Vorfeld genau zu den örtlichen Bedingungen informieren und bei Bedarf Rücksprache mit dem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft halten. Nach sorgfältiger und rücksichtsvoller Planung kann dann schon bald fröhliches Vogelgezwitscher ertönen.
(Quelle: Pressemitteilung IVH / Beitragsbild: Symbolfoto re)

LBV gibt bekannt: Kiebitze verlieren ihren Nachwusch wegen zu wenig Regen

LBV gibt bekannt: Kiebitze verlieren ihren Nachwusch wegen zu wenig Regen

Hilpoltstein / Bayern – Kiebitze verlieren ihren Nachwuchs: Der LBV hat in verschiedenen Regionen Bayerns festgestellt, dass die Trockenheit im Spätwinter und Frühjahr die Brut und Jungenaufzucht des stark gefährdeten Vogels deutlich erschwert hat.

„In unserem Projektgebiet bei Deggendorf hat der Großteil der Kiebitze dieses Jahr nicht oder erst sehr spät zu brüten begonnen. Von den ersten Nestern konnten wir kaum flügge Jungvögel beobachten. Ähnliche Meldungen erreichten uns auch aus anderen Projektgebieten im Freistaat”, sagt LBV-Biologin Marie-Therese Krieger. Künstliche Bewässerungen oder das Umpumpen aus Bächen auf die Felder helfen den Vögeln nur kurzfristig und punktuell. Damit der Kiebitz eine sichere Zukunft in Bayern hat, muss die Landschaft Regen wieder besser aufnehmen und speichern können.
Kiebitze brauchen flache Wasserstellen und feuchte Bodensenken in der Nähe ihres Brutplatzes, um im weichen Boden nach Insekten, Larven und Weichtieren zu stochern. „Regnet es mehrere Wochen oder Monate nicht, trocknet der Boden aus und wird steinhart. Beutetiere wie Regenwürmer ziehen sich in tiefere Schichten zurück – für die Kiebitze unerreichbar“, erklärt Marie-Therese Krieger. Wegen diesen schweren Bedingungen fanden die Küken in diesem Jahr viel weniger Nahrung. Viele junge Kiebitze sind entweder verhungert oder mussten deutlich mehr Risiko auf sich nehmen, um Nahrung zu finden, was sie zu einer leichten Beute für Fressfeinde machte.

Den Kiebitz vor Trockenheit schützen

Notfall-Maßnahmen wie das Auffüllen von Wasserstellen mit dem Fass oder das Umpumpen aus Bächen in Wiesen helfen bei langen Trockenperioden nur kurzfristig – und sind nicht überall möglich. Um Kiebitze und andere Vogelarten der Feuchtwiesen dauerhaft zu schützen, braucht es eine Landschaft, die Wasser speichern kann: flachere Ufer an Gräben, dauerhaft wasserführende Mulden und Rückstaus, die Wasser länger in der Fläche halten. „Wenn wir unsere Landschaft wieder so gestalten, dass sie Regen aufnehmen und speichern kann, können wir sowohl Starkregen wie vergangenes Jahr, als auch Dürren wie heuer besser bewältigen. Das würde nicht nur dem Kiebitz helfen, sondern auch uns Menschen”, resümiert Marie-Therese Krieger.

LBV-Projekte für den Kiebitz

Neben den Gebietsbetreuungen im Altmühltal, im Donautal und einem Schutzprojekt im Donaumoos, die durch den Bayerischen Naturschutzfonds gefördert sind, führt der LBV derzeit ein bayernweites Kiebitzschutzprojekt mit Schwerpunktregionen in Dingolfing-Landau, Deggendorf und Straubing durch, das vom Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstützt wird. Zusätzlich schützt der LBV den Kiebitz mit einem lokalen Projekt im Knoblauchsland bei Nürnberg mit der finanziellen Unterstützung der Stadt Nürnberg, der LBV-Kreisgruppe Nürnberg, der LBV-Stiftung Bayerisches Naturerbe und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Bayerns Vögel brüten noch: Hecken erst im Oktober schneiden

Bayerns Vögel brüten noch: Hecken erst im Oktober schneiden

Hilpoltstein / Bayern – Vor dem nächsten Grillabend möchte so mancher bayerischer Gartenbesitzer seine Hecken noch in Form bringen. Doch wer zu schnell und unbedacht schneidet, erlebt mitunter eine traurige Überraschung: Amselküken, die im Dickicht der Hecke auf ihre Vogeleltern warten, sind nach dem Schnitt ungeschützt der Witterung ausgesetzt oder werden in kürzester Zeit von einem Nesträuber gefressen.

Damit das nicht passiert, bittet der LBV Gärtner um Geduld. Erst ab dem 1. Oktober, wenn die Brutzeit vorbei ist und die Vögel ihre Reviere im Garten aufgeben, dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz Hecken und Bäume wieder geschnitten werden.
Der LBV erhält aktuell wieder Anrufe von Bürgern, die zum Teil radikale Heckenschnitte während der Brutzeit der bayerischen Gartenvögel melden. Die Besorgten berichten immer wieder von tot aufgefundenen Jungvögeln unter frisch gestutzten Hecken. „Schonende Form- oder Zuwachsschnitte an Hecken sind zurzeit erlaubt. Aber auch dabei sollte man vorher genau prüfen, ob fütternde Vogeleltern im Gebüsch ein und aus fliegen oder laut rufen, wenn man sich der Hecke nähert. Das deutet darauf hin, dass Jungvögel im Dickicht sitzen“, so die LBV-Biologin Dr. Angelika Nelson..
Jeder ist gesetzlich verpflichtet, beim Heckenschnitt darauf zu achten, dass Vögel und andere Wildtiere nicht mutwillig gestört und ihre Lebensstätten nicht zerstört werden. „Oft genügt es, einzelne Äste, die weit in den Weg ragen, abzuschneiden. Einen radikalen Schnitt, wie das auf den Stock setzen, sollte man erst am Ende der Wachstumsperiode im Oktober vornehmen“, empfiehlt Nelson.

Später Heckenschnitt spart Arbeit

Hecken sind wertvolle Lebensräume und bieten vielen Vögeln und Säugetieren optimale Rückzugsmöglichkeiten. Die Tiere ziehen hier ihren Nachwuchs auf und finden gute Versteckmöglichkeiten und sichere Schlafplätze. Manche Singvögel brüten im Sommer ein zweites Mal und werden durch einen zu frühen Heckenschnitt erheblich gestört. Auch aus botanischer Sicht ist Geduld gefragt. Oft erleben die Pflanzen einen zweiten Wachstumsschub. „Wer zu früh zur Heckenschere greift, muss meist ein zweites Mal schneiden und hat dabei mehr Arbeit. Am besten schneidet man Hecken in der laubfreien Zeit im Herbst“, so Angelika Nelson.
„Private Gärten und öffentliche Grünflächen sind enorm wichtige Lebensräume im urbanen Raum, besonders wenn sie naturnah mit heimischen Hecken und Sträuchern gestaltet sind. Diese Flächen tragen sowohl zur Artenvielfalt als auch zu einem angenehmen Stadtklima bei“, ergänzt die Biologin. Im Sinne des Klimaschutzes sollten kleinräumige Grünflächen in ihrer Strukturvielfalt in Bayerns Städten entsprechend geschützt werden.

Hintergrund:

Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht geschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Entfernung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung der Bäume.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Naturschutz wirkt: Klebepunkte auf Glasscheiben retten Vogelleben

Naturschutz wirkt: Klebepunkte auf Glasscheiben retten Vogelleben

Hilpoltstein / Bayern – Jährlich prallen Millionen Vögel gegen Glasscheiben, weil sie diese schlicht nicht sehen. Damit das Vogelsterben an Glasscheiben ein Ende hat, setzt sich der LBV mit seinem Projekt „Unsichtbares sichtbar machen“ dafür ein, Bauherren, Behörden und Architekten besser über die unsichtbare Bedrohung aufzuklären. Die ersten 30 großen Gebäude in Bayern haben mittlerweile die Plakette dazu erhalten. Dies wird in den kommenden zehn Jahren geschätzt 6.000 Vögeln das Leben retten.

„Mit einfachen Mitteln können wir vermeiden, dass Vögel an Glasflächen verunglücken – eine Investition in den Erhalt unserer Natur“, sagt LBV-Projektmanager Dr. Peter Stimmler. Dabei genügen bereits unauffällige Muster mit Punkten oder Streifen, um die Tiere zu schützen. Wer solche wirksamen Maßnahmen umsetzt, übernimmt Verantwortung für die Vogelwelt und wird vom LBV ausgezeichnet.
Die Plakette verleiht der LBV an Gebäudeeigentümer wie Städte und Kommunen, Universitäten und Schulen sowie Unternehmen. So wurden unter anderem bereits die Verwaltungsstelle des UNESCO-Biosphärenreservat Rhön, das Waldjugendheim des Nationalparks Bayerischer Wald und das Deutsche Museum in Nürnberg ausgezeichnet. „Wir merken, dass hier ein Dominoeffekt in Gang kommt. Nach den ersten erfolgreichen Vorzeigeprojekten ziehen immer mehr verantwortungsvolle Gebäudeeigentümer nach“, freut sich Peter Stimmler. „Wer große Glasflächen sichert, schützt aktiv unsere heimische Vogelwelt – denn an Bürokomplexen und Turnhallen ereignen sich rund zwei Drittel aller Vogelkollisionen in Deutschland.“

Bereits 100 Gebäuden Schutzmaßnahmen umgesetzt

Wie effektiv solche Schutzmaßnahmen sein können, zeigen die Ergebnisse an der Universität und der OTH Regensburg. Dort konnte der Vogelschlag durch spezielle Schutzfolien um mehr als 80 Prozent gesenkt werden. Ein echtes Vorbild ist auch die Joseph-von-Fraunhofer-Halle in Straubing: Hier wurden schon vor 30 Jahren Scheiben mit Markierungen eingebaut, um Vögel zu schützen.
„Die Auszeichnung kommt bei Gebäudeeigentümern sehr gut an und bringt das wichtige Thema Vogelschutz direkt zu den Entscheidungsträgern“, sagt LBV-Experte Peter Stimmler. Seit 2023 hat der LBV über 150 Gebäuden beraten – infolgedessen wurden bereits an 100 Gebäuden Schutzmaßnahmen umgesetzt. Davon erhielten 30 Gebäude bisher eine Plakette vom LBV. Wichtig: Die oft verwendeten Greifvogelsilhouetten oder unsichtbare UV-Muster reichen nicht aus, um die Vögel zuverlässig zu schützen, daher erhält man für sie auch keine Auszeichnung. Für die Plakette können sich Gebäudeeigentümer selbst bewerben oder vorgeschlagen werden unter www.lbv.de/vogelschlag. Kontaktdaten, Bilder und eine kurze Beschreibung der Maßnahmen reichen aus – der LBV prüft dann, ob das Gebäude die Kriterien erfüllt.

Vogelschutz beginnt bei der Planung

Nicht jede Glasscheibe ist gleich gefährlich für Vögel. Generell gilt: Je größer die Glasflächen, desto größer das damit verbundene Risiko für Vögel dagegen zu prallen. Besonders gefährlich sind verspiegelte oder blank geputzte Glasfronten und solche in der Nähe von Gärten, Waldrändern und Flüssen. Dort halten sich besonders viele Vögel auf und es spiegelt sich attraktive Vegetation in den Scheiben. Zudem haben Vögel große Probleme mit Verglasungen über Eck, wie beispielsweise bei Wintergärten oder verglasten Bushaltestellen. „Das effektivste Mittel, um den Vogeltod an der Glasscheibe zu vermeiden ist, beim Bau standartmäßig den Vogelschutz mitzudenken und problematische Verglasungen am besten schon in der Planungsphase zu vermeiden. Dafür müssen noch viel mehr Planungsbüros sowie Architekten für das Thema sensibilisiert werden“, so Peter Stimmler. Bauherrn sollten das Thema am besten schon in der Planungsphase aktiv ansprechen und vogelfreundliche Lösungen einfordern.

LBV-Projekt „Unsichtbares sichtbar machen“
Über 100 Millionen Vögel verenden jedes Jahr an Glasfassaden in Deutschland. Im Rahmen des Projekts „Unsichtbares sichtbar machen – Reduzierung von Vogelschlag an Glas“ bietet der LBV Gebäudeeigentümern sowie Bürger Beratung zu den Ursachen von Vogeltod am Glas und zu wirksamen Schutzmaßnahmen an. Ziel der  Naturschützer ist es auch, gefährliche Glasfassaden in Bayern zu erfassen – dafür setzen sie auf die Mithilfe der Bevölkerung. Wer Vogelschlag an einem Bürogebäude, Bushäuschen oder Wintergarten beobachtet, kann dies online unter www.lbv.de/vogelschlag-melden dem LBV melden. Anhand dieser Daten will der LBV gezielte Schutzmaßnahmen an risikoreichen Gebäuden in Bayern fördern.
Weitere Informationen zum Projekt unter www.lbv.de/vogelschlag.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)
Bayern setzt verstärkt auf vogelfreundliche Gärten

Bayern setzt verstärkt auf vogelfreundliche Gärten

Bayern / Augsburg / Hippolstein – Naturnah gestaltete Gärten gewinnen in Bayern zunehmend an Bedeutung. Eine gemeinsame Aktion des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz und des Bayerischen Artenschutzzentrums rückt diese Gärten in den Fokus.

Eine Zwischenbilanz zeigt: In diesem Jahr wurden bereits 800 neue Plaketten vergeben insgesamt sind es bayernweit über 5.800 zertifizierte Gärten. Ziel des Projekts ist es, durch naturnahe Gartengestaltung Lebensräume für Vögel, Insekten und andere Tiere auch in Siedlungsgebieten zu schaffen.
Beim sogenannten Schwarmwochenende war die LBV-Gartenjury bayernweit im Einsatz, um möglichst viele Gärten in kurzer Zeit zu bewerten. „Jeder dieser vogelfreundlichen Gärten ist ein kleiner Beitrag zur Unterstützung der heimischen Vogelwelt und zum Erhalt der Artenvielfalt“, erklärt Anke Brüchert, Projektleiterin beim LBV. Die Bewertung erfolgt nach einem festen Kriterienkatalog durch ehrenamtliche Mitglieder der Jury. Bis Anfang Oktober ist die Jury noch unterwegs.
Gerade im Sommer , bei Hitze und Trockenheit, bieten naturnahe Gärten mit Wildblumenwiesen, Teichen und schattenspendenden Bäumen wichtige Rückzugsräume für Tiere. Maria Hußlein vom Bayerischen Artenschutzzentrum empfiehlt, Wildblumenwiesen nur ein- bis dreimal im Jahr zu mähen und verschiedene Bereiche im Wechsel zu schneiden, damit Insekten stets Rückzugsflächen finden. Auch Vogeltränken, eine flache Schale mit frischem Wasser, leisten einen Beitrag.
Wer seinen Garten zertifizieren lassen möchte, kann sich unter www.vogelfreundlichergarten.de anmelden.
(Quelle: Pressemitteilung LBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)