Entwarnung: Keine erhöhte Waldbrandgefahr mehr im Landkreis Rosenheim

Entwarnung: Keine erhöhte Waldbrandgefahr mehr im Landkreis Rosenheim

Landkreis Rosenheim – Das Landratsamt Rosenheim gibt Entwarnung: Aktuell (28.6.2025) gibt es im Landkreis Rosenheim keine erhöhte Waldbrandgefahr mehr. Das Anzünden von Daxenfeuern ist damit ab sofort wieder möglich. 

Das außergewöhnlich trockene Wetter der vergangenen Woche hatte zuvor im Landkreis für eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr gesorgt (wir berichteten). Laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes bestanden im Landkreis Rosenheim vorübergehend die Gefahrenstufen 4 und 5. Dank der starken Niederschläge am Donnerstagabend (26.6.25) hat sich die Lage nun deutlich entspannt. Laut Vorhersage des Deutschen Wetterdienst soll der Index in den kommenden Tagen nicht über die Gefahrenstufe 3 auf der fünfteiligen Skala hinausreichen.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Landkreis Rosenheim: Teils sehr hohe Waldbrandgefahr

Landkreis Rosenheim: Teils sehr hohe Waldbrandgefahr

Landkreis Rosenheim – Im Landkreis Rosenheim herrscht aktuell (22.6.2025) eine hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr. Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim weist daher darauf hin, dass gemäß der Verordnung über die Verhütung von Bränden ein Anzünden von Daxenfeuern verboten ist.

Ferner ist zu beachten, dass in der Nähe von Wäldern bei offenen Feuern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollen nur ausgewiesene Parkplätze nutzen, die Zufahrten in die Wälder sollten freibleiben. Überdies sollte beachtet werden, dass heiße Katalysatoren Grasflächen entzünden können.
Laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes bestehen im Landkreis Rosenheim die Gefahrenstufen 4 und 5, das bedeutet hohe bis sehr hohe Waldbrandgefahr.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Waldbrandgefahr: Lagerfeuerverbot am Sulzberggipfel

Waldbrandgefahr: Lagerfeuerverbot am Sulzberggipfel

Raubling / Landkreis Rosenheim – Der Deutsche Wetterdienst hat für die nächste Zeit eine steigende Waldbrandgefahr in seiner Waldbrandindexkarte herausgegeben. Die Gemeinde Raulbing (Landkreis Rosenheim) hat dabei insbesondere den Sulzberggipfel im Blick.

Die Gemeinde Raubling stellt dazu fest, dass am Sulzberggipfel zum einen vermehrt Lagerfeuer entzündet werden, zum anderen Zigarettenstumpen achtlos zurückgelassen werden. Dies sei insbesondere aufgrund der akuten Waldbrandgefahr äußerst gefährlich und somit aus gutem Grund verboten. „Aufsteigende Glut wird durch die Thermik vertragen und könnte den Wald auf dem gesamten Sulzberg in Brand setzen. Und das auch noch Stunden nach einem vermeintlichen Erlöschen eines Feuers. Durch das unwegsame Gelände ist ein schnelles Eingreifen der Rettungskräfte nicht möglich“, so die Gemeinde Raubling. Sie bittet  deshalb Wanderer, sich an das Lagerfeuerverbot zu halten und andere Besucher des Sulzberges bei Bedarf darauf hinzuweisen.
(Quelle: Pressemitteilung Gemeinde Raubling / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Verbot von Daxenfeuern im Landkreis Rosenheim

Verbot von Daxenfeuern im Landkreis Rosenheim

Landkreis Rosenheim – Aufgrund des trockenen Wetters muss das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim offene Feuer in Wäldern untersagen. Die aktuelle Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes weist aktuell für den Landkreis  eine sehr hohe Waldbrandgefahr aus.

Neben dem Verbot von offenem Feuer ist ferner zu beachten, dass bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglas-Effekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Die Waldbrandgefahr wird in fünf Gefahrenstufen angezeigt. Eine sehr hohe Waldbrandgefahr ist die höchste Gefahrenstufe 5.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Entwarnung: Keine Erhöhte Waldbrandgefahr mehr in der Region Rosenheim

Entwarnung: Keine Erhöhte Waldbrandgefahr mehr in der Region Rosenheim

Rosenheim / Landkreis – Das Anzünden von Daxenfeuern ist im Landkreis Rosenheim wieder möglich (23.4.2025). Grund ist die gesunkene Waldbrandgefahr in der Region. Darauf hat das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim hingewiesen.

Das außergewöhnlich trockene Wetter der vergangenen Woche hatte zuvor in Teilen des Landkreises für hohe Waldbrandgefahr gesorgt. Laut der Waldbrandindexkarte des Deutschen Wetterdienstes bestand im Landkreis Rosenheim vorübergehend die Gefahrenstufe 3 und 4, das bedeutet mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Dank der jüngsten Niederschläge hat sich die Lage nun leicht entspannt und die Waldbrandgefahr ist auf Gefahrenstufe 3 gesunken. Ab Donnerstag (24.4.2025) wird nur noch mit Waldbrandgefahrenstufe 1 auf der fünfteiligen Skala gerechnet.
(Quelle: Pressemitteilung Landkreis Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Landkreis Rosenheim: Warnung vor hoher Waldbrandgefahr

Landkreis Rosenheim: Warnung vor hoher Waldbrandgefahr

Landkreis Rosenheim – Im Landkreis Rosenheim herrscht derzeit (15.4.2025) hohe Waldbrandgefahr. Darauf weist das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Rosenheim hin. Die Gefahrenstufe liegt laut Prognose des Deutsches Wetterdienstes (DWD) bei 3 (mittlere Gefahr) bis 4 (hohe Gefahr). In den vergangenen Tagen sind bereits mehrere Brände aufgetreten, unter anderem in Nicklheim, Frasdorf und Babensham. Bei einem Bergwaldbrand in Kiefersfelden entstand ein Sachschaden von rund 10.000 Euro.

Die Bevölkerung wird vom Rosenheimer Landratsamt in einer Pressemitteilung gebeten, besondere Vorsicht walten zu lassen. Das bedeutet insbesondere: Kein Feuer im Freien zu entzünden und keine brennenden Zigaretten und Streichhölzer wegzuwerfen. Wichtig ist zudem, beim Grillen fest eingerichtete Feuerstellen zu nutzen und vor dem Verlassen des Ortes sicherzustellen, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.
Wer die Osterferien für einen Ausflug in die Natur nutzen möchte, sollte die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.

Der aktuelle Waldbrandgefahrenindex des DWD steht online hier zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Freiwillige Feuerwehr Nicklheim)