Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an bayerischen Bahnhöfen

Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an bayerischen Bahnhöfen

Bayern / München – Die Bundespolizeidirektion München hat ein temporäres Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an mehreren bayerischen Bahnhöfen sowie zwei S‑Bahnhaltepunkten in München angeordnet. Geltungszeitraum: Samstag, 28. November 2025, 6 Uhr bis Sonntag, 4. Januar 2026, 24 Uhr.

Betroffene Bahnhöfe:
  • Aschaffenburg Hauptbahnhof
  • Augsburg Hauptbahnhof
  • München Hauptbahnhof
  • München Ostbahnhof
  • München Pasing Bahnhof
  • Nürnberg Hauptbahnhof
  • Regensburg Hauptbahnhof
  • Würzburg Hauptbahnhof

Betroffene S‑Bahnhaltepunkte in München:

  • Karlsplatz (Stachus)
  • Marienplatz

Zweck des Mitführverbots

Die Bundespolizeidirektion München informiert: Das Verbot soll Gewaltstraftaten vorbeugen und Reisende, Bahnhofsmitarbeitende sowie Polizei- und Sicherheitskräfte schützen. Statistiken zeigen, dass insbesondere in diesem Zeitraum durch den Konsum alkoholischer Getränke vermehrt Gewalttaten begangen werden. Mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände erhöhen das Risiko und die Intensität solcher Taten erheblich.

Kontrollen und Ausnahmen

Die Kontrollen erfolgen anlassbezogen und stichprobenartig. Beamte prüfen jeden Einzelfall – etwa Alkoholisierung, Gemütszustand oder konkrete Hinweise zu Personen.
Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen geregelt, abrufbar unter: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung.
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Folgen bei Verstößen

  • Ein Zwangsgeld wird in der Regel individuell festgelegt (ca. 200 Euro, kann bis 25.000 Euro betragen).
  • Gegenstände werden sichergestellt und nach Ablauf der Allgemeinverfügung zurückgegeben, sofern sie nicht eingezogen oder verfallen sind.
  • Gesetzesverstöße nach anderen Bestimmungen (z. B. Waffengesetz) können zusätzlich verfolgt werden.
    (Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Symbolfoto: Bundespolizei)
Rosenheim. Bundespolizei stoppt mutmaßliche Schleusung im Bahnhof

Rosenheim. Bundespolizei stoppt mutmaßliche Schleusung im Bahnhof

Rosenheim – Die Bundespolizei hat am Sonntag (23.11.2025) am Rosenheimer Bahnhof vier Männer aus dem Niger vorläufig festgenommen. Die Gruppe war zuvor mit einem Zug aus Österreich eingereist. Laut eigener Aussage hätten sie sich wegen einer angeblichen Honiglieferung aus ihrem Heimatland treffen wollen. Bei der Kontrolle fanden die Beamten jedoch weder den genannten Honig noch gültige Einreisepapiere.

Zwei der Männer im Alter von 27 und 36 Jahren waren bereits früher als Asylbewerber in Sachsen-Anhalt gemeldet. Ihre 33- und 36-jährigen Landsleute waren zuvor in Italien registriert worden. Nach Einschätzung der Bundespolizei sollten die beiden Männer aus Deutschland die Ankommenden vermutlich zu einem Zielort weiterleiten. Hinweise auf einen „Honigtransport“ ergaben sich nicht.

Alle vier Personen wurden wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise angezeigt. Gegen die beiden mutmaßlichen Abholer leitete die Bundespolizei zusätzlich Verfahren wegen Einschleusens von Ausländern ein. Sie wurden nach Abschluss der Maßnahmen den zuständigen Ausländerbehörden übergeben. Die beiden Männer, die zuvor in Italien registriert worden waren, wurden nach Österreich zurückgewiesen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizeidirektion München)

Bundespolizei verstärkt Einsatz gegen Gewalt an Bahnhöfen in Bayern

Bundespolizei verstärkt Einsatz gegen Gewalt an Bahnhöfen in Bayern

München / Bayern – Die Bundespolizeidirektion München ist am vergangenen Wochenende (14.–16. November) erneut gezielt gegen Gewaltkriminalität an Bahnhöfen in Bayern vorgegangen. In der Spitze waren rund 300 Beamtinnen und Beamte gleichzeitig an den Hauptbahnhöfen München, Nürnberg, Regensburg und Aschaffenburg im Einsatz.

Das Ergebnis:

  • 919 Identitätsfeststellungen
  • knapp 40 Ermittlungsverfahren, davon 4 wegen Gewaltdelikten
  • 26 Verstöße gegen Allgemeinverfügungen der Bundespolizei, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den Bahnhöfen untersagen
  • 2 vorläufige Festnahmen
  • 2 vollstreckte Haftbefehle
  • 57 Platzverweise
  • 25 Gefährderansprachen

Ein konkretes Beispiel aus München: Am Samstag wurde ein polnischer Staatsangehöriger kontrolliert. Dabei stellten die Einsatzkräfte zwei Schreckschusswaffen, 216 Patronen, eine Soft-Air-Waffe und zwei Cuttermesser sicher. Die Kontrolle erfolgte im Rahmen der Allgemeinverfügung.

Ziel des Schwerpunkteinsatzes war es, erneut ein klares Zeichen gegen Gewalt und Störungen im Bahnbereich zu setzen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Mutter rettet Sohn vor Haftantritt: Zahlung verhindert Gefängnisaufenthalt in letzter Minute

Mutter rettet Sohn vor Haftantritt: Zahlung verhindert Gefängnisaufenthalt in letzter Minute

Rosenheim – Ein 34-jähriger Mann entging am Mittwochnachmittag (15. Oktober) nur knapp einem Gefängnisaufenthalt. Die Bundespolizei nahm ihn am Bahnhof Rosenheim fest, da ein Haftbefehl wegen unbezahlter Geldstrafe vorlag. Erst die kurzfristige Zahlung durch seine Mutter bewahrte ihn vor einer 79-tägigen Freiheitsstrafe.

Pressemitteilung im Wortlaut:

Ein 34-Jähriger wäre am Mittwochnachmittag (15. Oktober) von Rosenheim aus beinahe ins Bernauer Gefängnis gekommen, wenn ihm seine Mutter nicht „aus der Klemme“ geholfen hätte. Die Bundespolizei hat den Mann, der in einem Zug von Kufstein in Richtung München unterwegs war, beim Halt am Rosenheimer Bahnhof festgenommen. Eine Überprüfung seiner Personalien hatte ergeben, dass er von der Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht wurde.
Dem Haftbefehl zufolge hatte der deutsche Staatsangehörige auf Anordnung des Amtsgerichts Mettmann im Jahr 2022 unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung eine Geldstrafe in Höhe von rund 2.500 Euro einschließlich Verfahrenskosten zu zahlen. Da er diese Summe nicht entrichten konnte, kam für ihn eine vom Gericht ersatzweise festgesetzte 79-tägige Freiheitsstrafe in Betracht. Als er sich bereits auf einen Haftaufenthalt einstellte, sorgte seine telefonisch verständigte Mutter dann doch noch dafür, dass dem Sohn der Gang ins Gefängnis erspart blieb. Sie zahlte den geforderten Betrag bei einer Polizeidienststelle im Regierungsbezirk Düsseldorf ein und beglich somit die Justizschulden ihres erwachsenen „Sprösslings“. Dieser konnte im Anschluss die Bundespolizeiinspektion verlassen und seine Reise wieder aufnehmen.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizeidirektion München / Beitragsbild: Copyright Bundespolizeidirektion München)

Bahnhof, Rosenheim, 1880

Bahnhof, Rosenheim, 1880

Rosenheim – Unsere fotografische Zeitreise geht heute zurück in das Jahr 1880. Auf der historischen Aufnahme ist das Rosenheimer Rathaus zu sehen. 

Das Foto muss kurz nach dem Einzug der Verwaltung in das Gebäude entstanden sein. Bis dahin diente der Bau als Bahnhof – ersichtlich zu diesem Zeitpunkt noch an den Gleisen, die am unteren Bildrand erkennbar sind.
(Quelle: Beitragsbild: Archiv Herbert Borrmann / Bildtext: Karin Wunsam)

Rosenheim: Zivilpolizei stoppt Fahrraddieb am Bahnhof

Rosenheim: Zivilpolizei stoppt Fahrraddieb am Bahnhof

Rosenheim – Beamte der zivilen Einsatzgruppe (ZEG) nahmen am frühen Sonntagmorgen (7.9.2025) am Rosenheimer Bahnhof einen 30-jährigen Mann aus Raubling fest, der ein unversperrtes Damenfahrrad entwendet hatte.

Der Mann hatte sich kurz nach 1.30 Uhr verdächtig an den Fahrradständern in der Klepperstraße aufgehalten, bevor er, nach den Angaben der Polizei, das Rad nahm und davonfuhr.
Die Zivilbeamten griffen sofort ein. Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrraddiebstahls eingeleitet.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)