Zivilcourage verhindert hohen Schaden: Callcenter-Betrüger in Rosenheim festgenommen

Zivilcourage verhindert hohen Schaden: Callcenter-Betrüger in Rosenheim festgenommen

Rosenheim – Zivilcourage verhindert Betrug: Ein 46-jähriger Zeuge aus dem Landkreis Fürth bemerkte am Mittwochabend (21.1.2026) einen Callcenter-Betrug und alarmierte die Polizei. Dank seines schnellen Handelns konnte ein Täter in Rosenheim festgenommen und ein hoher Vermögensschaden verhindert werden.

Täter bei Rosenheimer Kontrolle geschnappt

Der Zeuge hatte den 84-jährigen Geschädigten aus dem südlichen Landkreis München beobachtet, der Bargeld und Wertgegenstände übergeben sollte. Er erkannte die Betrugsmasche und verständigte sofort den Notruf, inklusive einer detaillierten Beschreibung des Opfers und der mitgeführten Gegenstände.

Kurz darauf konnten Beamte der Rosenheimer Polizei einen zunächst unbekannten Mann im näheren Umfeld feststellen. Bei der Kontrolle des 30-jährigen serbischen Staatsangehörigen ohne festen Wohnsitz in Deutschland wurden Bargeld und diverse Wertgegenstände im Gesamtwert von über 200.000 Euro sichergestellt. Der Täter wurde vor Ort vorläufig festgenommen.

Opfer und Ermittlungen

Der 84-jährige Geschädigte war bereits nicht mehr vor Ort. Im Zuge weiterer Ermittlungen konnte seine Identität festgestellt und er über den Betrug aufgeklärt werden. Die Kriminalpolizei mit Zentralaufgaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd übernahm die weiteren Ermittlungen.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigestelle Rosenheim, beantragte Haft beim zuständigen Amtsgericht. Nach Vorführung beim Ermittlungsrichter befindet sich der Tatverdächtige nun in Untersuchungshaft.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Dorfhelfer/in werden: Infotag in Pfaffenhofen am 21. Februar 2026

Dorfhelfer/in werden: Infotag in Pfaffenhofen am 21. Februar 2026

Pfaffenhofen / Bayern  – Wer landwirtschaftliche Betriebe und ländliche Haushalte kompetent unterstützen möchte, kann sich als Dorfhelfer/in ausbilden lassen. Beim Infotag am Samstag, 21. Februar, erhältst du umfassende Einblicke in die zweijährige Vollzeitfortbildung an der Dr. Eisenmann-Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft. Die Ausbildung richtet sich an ausgebildete Hauswirtschafter/innen und bereitet gezielt auf diese vielseitige Tätigkeit vor – mit hervorragenden Berufschancen sowohl im Angestelltenverhältnis als auch in der Selbstständigkeit.

Am Infotag kannst du die Unterrichtsgestaltung kennenlernen, die Unterrichtsräume besichtigen und dich direkt mit Lehrkräften sowie Studierenden austauschen.

Programm Infotag 21.02.2026, 10 – 14 Uhr

Infovorträge:

  • 10:15 Uhr & 11:30 Uhr – Informationen zur Fortbildung in Pfaffenhofen, Studierende der Dr. Eisenmann-Landwirtschaftsschule
  • Informationen zur Fortbildung in Neuburg/Donau, Irina Grimm, Schulleiterin an der Katholischen Fachschule für Dorfhelfer/in
  • Informationen zu Berufschancen, Maria Stöckl, Geschäftsführerin der Katholischen Dorfhelfer/in und Betriebshelfer in Bayern (KDBH)

Außerdem: Einblick in Unterrichtsräume und Studierendenzimmer im Wohnheim sowie persönliche Gespräche mit Studierenden und Lehrkräften.

Veranstaltungsort:
Dr. Eisenmann-Landwirtschaftsschule, Gritschstr. 38, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm

Online-Infotage:
  • Dienstag, 10.02.2026, 19 – 20 Uhr – Online-Infoabend
  • Mittwoch, 12.02.2026, 10 – 11 Uhr – Online-Infotag für Schulen
  • Dienstag, 24.02.2026, 19 – 20 Uhr – Online-Infoabend

    Anmeldeschluss: jeweils ein Tag vorher. Webex-Link wird am Veranstaltungstag verschickt.

Weitere Informationen zu Ablauf, Kosten und Voraussetzungen der Fortbildung findest du hier:
Dr. Eisenmann-Landwirtschaftsschule – Dorfhelfer/in
(Quelle: Pressemtiteilung Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim / Beitragsbild: Copyright  Susanne Csigo-Polz, AELF Ingolstadt-Pfaffenhofen)

Bayerische Milchhoheiten 2026/27 gesucht

Bayerische Milchhoheiten 2026/27 gesucht

Bayern / Rosenheim – Am 5. Mai 2026 endet die Amtszeit der aktuellen Milchhoheiten Elisabeth Heimerl und Verena Wagner. Dann werden Krone und Diadem an ihre Nachfolger übergeben. Die künftigen Milchhoheiten vertreten für zwei Jahre die Bayerische Milchwirtschaft bei zahlreichen Veranstaltungen im In- und Ausland.

Zu den Terminen zählen unter anderem Fachmessen und Verbraucherausstellungen wie die Biofach in Nürnberg oder die Internationale Grüne Woche in Berlin, ebenso wie Publikumsevents etwa die Bauernmarktmeile in München, das Internationale Käsefestival in Lindenberg sowie Besuche in milchwirtschaftlichen Fachzentren und bei Tierschauen der Rinderzuchtverbände.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Frauen und Männer aus ganz Bayern, die Begeisterung für die Vielfalt bayerischer Milchprodukte mitbringen und gerne auf Menschen zugehen. Eine positive Ausstrahlung, Kommunikationsfreude und Interesse an der Milchwirtschaft sind wichtige Voraussetzungen.
Von Vorteil sind zudem ein persönlicher Bezug zur Land- und Milchwirtschaft, Kenntnisse in der Milchviehhaltung oder Milchverarbeitung sowie Affinität zu Social Media und Networking.

Auswahlverfahren und Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen können bis zum 7. März 2026 per E-Mail an rainer.falk@milcherzeugerverband-bayern.de
eingereicht werden.
Nach einer sorgfältigen Prüfung der eingegangenen Bewerbungen werden sieben Kandidaten ausgewählt, die sich am 4. Mai einer fachkundigen Jury präsentieren dürfen.
Weitere Informationen zur Wahl der Bayerischen Milchhoheiten finden Interessierte online unter:
www.milchbauernservice.de/milchhoheitenwahl2026
(Quelle: Pressemitteilung BBV / Beitragsbild: Von Links Milchprinzessin Verena Wagner und Milchkönigin Elisabeth Heimerl Copyright Verband der Milcherzeuger Bayern e.V., VMB)

Start der Ausschreibung für den Bayerischen Integrationspreis 2026

Start der Ausschreibung für den Bayerischen Integrationspreis 2026

Rosenheim / Bayern – Die Ausschreibung für den Bayerischen Integrationspreis 2026 hat begonnen. Der Preis wird gemeinsam vom Bayerischen Landtag, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie dem Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung ausgelobt. In diesem Jahr steht der Integrationspreis unter dem Motto „Sprache schafft Heimat – Integration leben“, wie der Rosenheimer Landtagsabgeordnete Daniel Artmann (CSU) mitteilte.

Bis zum 5. Februar 2026 können sich Vereine, Institutionen, Initiativen und Einzelpersonen beteiligen, die sich in nicht kommerzieller Weise für das Erlernen und Anwenden der deutschen Sprache bei zugewanderten Menschen in Bayern einsetzen. Die Verleihung ist voraussichtlich für den 4. Mai 2026 im Bayerischen Landtag geplant.

Sprache als Schlüssel zur Integration

Artmann betont, dass Sprache weit mehr sei als Worte: Sie öffne Türen, schaffe Vertrauen und ermögliche echte Begegnung. Wer die Sprache seines Gegenübers spreche, könne Gedanken teilen, Missverständnisse vermeiden und die gesellschaftliche Teilhabe fördern. Eine gemeinsame Sprache helfe zudem, Unterschiede zu erkennen, Vorurteile abzubauen und Integration zu erleichtern.

Fokus auf Ehrenamt und zivilgesellschaftliches Engagement

Die Ausschreibung richtet sich besonders an Ehrenamtliche, zivilgesellschaftlich engagierte Vereine, Institutionen oder Initiativen, die auf innovative und nicht kommerzielle Weise das Erlernen und den Gebrauch der deutschen Sprache fördern. Ziel ist es, das Ankommen zugewanderter und geflüchteter Menschen im gesellschaftlichen Alltag zu erleichtern.

Dotierung und Jury

Der Bayerische Integrationspreis 2026 ist mit 9.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird in der Regel auf mehrere Preisträger aufgeteilt und ist zweckgebunden für Projekte und Initiativen im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten einzusetzen. Über die Preisträger entscheidet eine unabhängige Jury, die sich aus Mitgliedern des Bayerischen Integrationsrates zusammensetzt.

Bewerbungsinformationen

Bewerbungsformulare und weitere Informationen sind online verfügbar unter:
https://integrationsbeauftragter.bayern.de/integrationspreis-2026/.
(Quelle: Pressemitteilung Büro Daniel Artmann, MdL / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Luftqualität Bayern 2025: Alle Grenzwerte der Luftüberwachung eingehalten

Luftqualität Bayern 2025: Alle Grenzwerte der Luftüberwachung eingehalten

Bayern – Bayernweit wurden 2025 alle Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit eingehalten. Das Silvesterfeuerwerk führte kurzzeitig zu erhöhten Feinstaubwerten. Das zeigen vorläufige Auswertungen der Messergebnisse des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB).

Stickstoffdioxid ist, der aktuellen Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zufolge, an der verkehrsreichen LÜB-Messstation in der Landshuter Allee am Mittleren Ring in München weiter rückläufig. Der Jahresmittelwert liegt bei 38 µg/m3 (Grenzwert: 40 µg/m3) und damit 1 µg/m3 unter dem Vorjahreswert. Im Mittel über alle Messstationen liegen die Konzentrationen geringfügig über denen des Vorjahres.

Feinstaub PM10 (Durchmesser bis 10 µm) zeigt im Jahr 2025 Zunahmen gegenüber dem Vorjahr. Der über die letzten 20 Jahre beobachtete ausgeprägte Abwärtstrend zeigt im Zeitraum der letzten fünf Kalenderjahre Anzeichen einer Stagnation. 2025 betragen die höchsten PM10-Belastungen im Jahresmittel etwa die Hälfte des Grenzwerts von 40 µg/m3. Die meisten Messwerte liegen deutlich darunter. Die Anzahl der Tage, an denen der Tagesgrenzwert von 50 µg/m3 überschritten wurde, liegt je nach Messstation zwischen null und acht; maximal zulässig sind 35 Überschreitungstage.

Feinstaub PM2,5 (Durchmesser bis 2,5 µm) zeigt im Jahr 2025 ebenfalls höhere Werte als im Vorjahr, als im Mittel die geringsten Konzentrationen seit Messbeginn verzeichnet wurden. Über die letzten fünf Kalenderjahre ist kein eindeutiger Trend erkennbar. Die höchsten PM2,5-Belastungen im Jahresmittel 2025 betragen weniger als die Hälfte des Grenzwerts von 25 µg/m3.

Feuerwerk sorgte kurzzeitig für erhöhte Werte

Durch die beim Feuerwerk freigesetzten Feinstäube wurden an den Messstationen kurzzeitig erhöhte Werte gemessen. Der PM10-Tagesmittelgrenzwert von 50 µg/m3 wurde nach vorläufigen Daten an Silvester nicht und an Neujahr an folgenden Messstationen überschritten: München/Landshuter Allee (123 µg/m3), München/Stachus (102 µg/m3), Oberaudorf/Inntal-Autobahn (79 µg/m3), München/Johanneskirchen (71 µg/m3), München/Lothstraße (70 µg/m3), Lindau (Bodensee)/Friedrichshafener Str. (60 µg/m3), Neu-Ulm/Gabelsbergerstraße (59 µg/m3), Augsburg/Karlstraße (57 µg/m3).
Entscheidenden Einfluss auf die Messwerte haben verschiedene meteorologische Einflussfaktoren. Die Windgeschwindigkeit beeinflusst die Durchmischung der Luft, Inversionswetterlagen und nächtliche Bodeninversionen (oft in klaren Winternächten) können einen Frischluftaustausch mit höheren Schichten verhindern. Niederschläge bewirken durch Auswaschung eine Reduzierung der Feinstaubbelastung. Stabile Hochdruckwetterlagen mit wenig Wind und Luftaustausch sowie geringen Niederschlägen führten insbesondere im Februar zu erhöhten Luftschadstoffwerten (Quelle: Deutscher Wetterdienst).
Zum diesjährigen Jahreswechsel lag in der Nordhälfte Bayerns weit überwiegend eine gute Durchmischung der Luft vor. In der Südhälfte traten regional auch mäßige und ungünstige Durchmischungsverhältnisse auf. Weit entfernte Quellen, wie beispielsweise Stäube aus der Sahara, die im südbayerischen Raum vor allem im Frühjahr und im Sommer vermehrt in der Atmosphäre auftreten (Quelle: Deutscher Wetterdienst) oder Stäube von Waldbränden, wie sie insbesondere im Juni aus Kanada am Himmel über Bayern zu beobachten waren (Quelle: Wetterdienst), tragen ebenfalls zu den Feinstaubbelastungen bei.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Umwelt / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

„Gefährdete Arten im Fadenkreuz“: LBV kritisiert geplante Neuregelungen im bayerischen Jagdgesetz

„Gefährdete Arten im Fadenkreuz“: LBV kritisiert geplante Neuregelungen im bayerischen Jagdgesetz

Hilpoltstein / Bayern – Bis zum 7. Januar 2026 lief das Anhörungsverfahren zur geplanten Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes. Der Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) reichte hierzu seine Stellungnahme beim Bayerischen Wirtschaftsministerium ein.

Der Verband betonte, dass die ursprünglich geplanten weitreichenden Gesetzesänderungen zulasten des Artenschutzes durch das Engagement des LBV abgewendet werden konnten. Dennoch sah der LBV im aktuellen Gesetzentwurf weiterhin kritische Punkte.

So lehnte der Verband die geplante Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ab. „Der Schlüssel zur Reduzierung von Nutztierrissen liegt nicht in der Jagd, sondern im konsequenten und wirksamen Herdenschutz“, sagte Dr. Andreas von Lindeiner, LBV-Landesfachbeauftragter für Naturschutz. Der LBV forderte, Jagdrecht und Jagdzeiten konsequent an wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem tatsächlichen Erhaltungszustand der Arten auszurichten. „Naturschutz und Jagd müssen sich an klaren fachlichen Kriterien orientieren – nicht an politischen Symboldebatten“, so von Lindeiner.

Laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) sei eine Regulierung des Wolfsbestands durch Jagd nicht erforderlich. Von Lindeiner erklärte: „Bereits heute sind Entnahmen einzelner auffälliger Wölfe über Ausnahmeregelungen des Bundesnaturschutzgesetzes rechtssicher möglich. Dies respektiert selbstverständlich auch der LBV. Die fachlichen Grundlagen für die Entnahme einzelner Wölfe bietet der bayerische Aktionsplan Wolf.“ Entscheidend sei, dass Tierhalterinnen und Tierhalter vor Ort besser beraten und beim standortangepassten Herdenschutz unterstützt würden. Öffentliche politische Aussagen, die eine vereinfachte Bejagung des Wolfs suggerierten, hielt der LBV für irreführend.

Jagd auf gefährdete Vogelarten

Kritisch bewertete der LBV auch geplante Regelungen zur Jagd auf zahlreiche Vogelarten, die sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befanden oder negative Bestandsentwicklungen zeigten. Besonders betroffen sei das Rebhuhn, Vogel des Jahres 2026 und eine der am stärksten rückläufigen Vogelarten in Deutschland und Europa. „Wir erheben nicht die Forderung, das Rebhuhn aus dem Jagdrecht zu nehmen. Wegen der starken Gefährdung dieser Art sollte die Jagd aber so lange ausgesetzt werden, bis Schutzmaßnahmen greifen und sich die Bestände nachweislich erholen“, sagte von Lindeiner.

Für Entenvögel wie Pfeif-, Krick-, Spieß-, Berg-, Tafel- und Samtente sowie die Wald-Saatgans sprach sich der LBV für eine ganzjährige Schonzeit in Bayern aus. Gleiches galt für die Waldschnepfe, deren Bejagung aus Sicht des Verbands nicht sachlich begründet sei. Auch die Jagd auf Großmöwen, etwa die Silbermöwe, hielt der LBV für fachlich nicht gerechtfertigt. Von Lindeiner ergänzte: „Wir gehen allerdings davon aus, dass die nahen Verwandten Steppen- und Mittelmeermöwen, die nicht jagdbar sind, auch schon mal ins Visier geraten.“ Die Bejagung sei weder notwendig noch ökologisch sinnvoll, und die Tiere könnten nicht verwertet werden.

Transparenz bei Abschusszahlen gefordert

Darüber hinaus kritisierte der LBV, dass der Zugang zu Informationen über jagdliche Entnahmen eingeschränkt werden solle. „Transparente Daten über Abschüsse – insbesondere bei Arten mit Managementbedarf wie Wolf oder Graureiher – sind unverzichtbar, um den Erhaltungszustand bewerten und gegebenenfalls Management- und Schutzmaßnahmen anpassen zu können. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen“, so von Lindeiner.
(Quelle: Pressemitteilung / Beitragsbild: Symbolfoto re)