Wahlausschüsse in öffentlicher Sitzung

Wahlausschüsse in öffentlicher Sitzung

Rosenheim – Am morgigen Sonntag (9.6.2024) findet die Europawahl statt. In Rosenheim gibt es zusätzlich den Bürgerentscheid „Biotonne“. Am Dienstag, 11. Juni, kommt der Wahlausschuss der Stadt Rosenheim zusammen, um das Ergebnis zu ermitteln und festzuhalten. Die Sitzung ist öffentlich.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Am Dienstag, 11. Juni, kommt um 14:00 Uhr der Wahlausschuss der Stadt Rosenheim im kleinen Rathaussaal zusammen, um das Ergebnis der Europawahl am 09.06.2024 für Rosenheim zu ermitteln und festzustellen.
Anschließend kommt der Wahlausschuss um 14:30 Uhr ebenfalls im kleinen Rathaussaal zusammen, um das Ergebnis der Abstimmung über den Bürgerentscheid „Biotonne“ am 09.06.2024 zu ermitteln und festzustellen.

Der Wahlausschuss berät, verhandelt und entscheidet jeweils in öffentlicher Sitzung.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Hinweise zur Europawahl und Bürgerentscheid „Biotonne“

Hinweise zur Europawahl und Bürgerentscheid „Biotonne“

Rosenheim – Neben der Europawahl findet in Rosenheim am 9. Juni auch der Bürgerentscheid „Biotonne“ statt. Für beide Abstimmungen können nur diejenigen Personen ihr Wahlrecht ausüben, die im jeweiligen Wähler- beziehungsweise Abstimmungsverzeichnis der Stadt Rosenheim eingetragen sind oder einen Wahl- oder Abstimmungsschein haben, informiert die Stadt Rosenheim.

Jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält eine Wahlbenachrichtigung. Für den Bürgerentscheid „Biotonne“ wird zusammen mit der Abstimmungsbenachrichtigung ein Flyer mit notwendigen Informationen zur Abstimmungsfrage übermittelt. Das Wählerverzeichnis der Stadt Rosenheim wird sowohl für die Europawahl als auch für den Bürgerentscheid in der Zeit von Dienstag, 21. Mai bis Freitag, 24. Mai im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, EG zur Einsicht bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Daten überprüfen. Wer ein Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlamt der Stadt Rosenheim Einspruch einlegen.

Das Wahlamt weist darauf hin, dass das Wahlgebiet neu strukturiert wurde. In Rosenheim sind es nur noch 30 Wahlbezirke (anstatt der 39 Bezirke bei der letzten Europawahl 2019). Zudem wurden zu dieser Wahl alle Wahlräume barrierefrei gestaltet. Der gewohnte Wahlraum kann sich darum geändert haben und ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgeführt.
Die Stimmabgabe ist für die Europawahl und den Bürgerentscheid jeweils auch mit Briefwahl beziehungsweise Briefabstimmung möglich. Für die Briefwahl muss der Wahlberechtigte beim zuständigen Wahlamt jeweils einen eigenen schriftlichen oder mündlichen (jedoch nicht telefonischen) Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins und Abstimmungsscheins stellen. Die Schriftform ist auch durch Telefax unter 08031 / 365 20 55 oder per E-Mail an wahlamt@rosenheim.de gewahrt. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Besonders einfach können die Briefwahlunterlagen auch online auf www.rosenheim.de oder via Smartphone und dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit direkt im Wahlamt der Stadt Rosenheim, Am Nörreut 17a, EG zu wählen und abzustimmen. Sollte jemand aufgrund einer Reise oder sonstiger Abwesenheit am Wahltag Unterlagen für die Briefwahl benötigen, können diese sofort im Wahlamt beantragt werden, auch wenn die Wahlbenachrichtigung beziehungsweise die Abstimmungsbenachrichtigung noch nicht zugestellt sein sollte.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können für die Europawahl bis Freitag, den 07.06.2024, 18:00 Uhr, für den Bürgerentscheid bis Freitag, den 07.06.2024, 15.00 Uhr und in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Krankheit) noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden.

Für Fragen steht das Wahlamt telefonisch unter 08031 / 365 13 64 oder per E-Mail an wahlamt@rosenheim.de gerne zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

Hinweise zur Europawahl und Bürgerentscheid „Biotonne“

Großes Interesse an Europawahl und Bürgerentscheid

Rosenheim – Wenn es nach den beantragten Briefwahlunterlagen geht, dann ist das Interesse der Rosenheimer an der Europawahl und dem Bürgerentscheid zur Biotonne am 09. Juni 2024 groß. Sechs Tage vor dem Bürgerentscheid sind 11.085 Abstimmungsscheine bei 46.340 Wahlberechtigten ausgestellt worden. Zur Europawahl waren es bei 41.715 Wahlberechtigten sogar 13.431 Wahlscheine.

Das sind rund 4.000 ausgestellte Wahlscheine mehr als zum gleichen Zeitpunkt vor der Europawahl 2019. Zum weiteren Vergleich: Vor der Landtagswahl im vergangenen Jahr waren sechs Tage davor mit fast 15.000 Wahlscheinen gut 1.500 mehr ausgegeben worden als zur Europawahl in diesem Jahr. Die Wahlbeteiligung lag in Rosenheim am Ende bei 66,7 Prozent.
Neu bei dieser Wahl: Erstmals dürfen Jugendliche ab 16 an der Europawahl teilnehmen. In der Stadt Rosenheim dürfen demnach 924 Jugendliche im Alter von 16 oder 17 Jahren zum ersten Mal ihre Stimme abgeben.

Infos zu den Briefwahlunterlagen

Sollten beantragte Briefwahlunterlagen nicht ankommen, können bis spätestens Samstag, 8. Juni, 12 Uhr Ersatz-Briefwahlunterlagen im Wahlamt abgeholt werden. Danach darf die Stadt Rosenheim keine Ersatzbriefwahlunterlagen mehr ausstellen und eine Stimmabgabe ist auch im Wahllokal am Wahlsonntag nicht mehr möglich.
Das Wahlamt hat am Samstag von 8 Uhr bis 12  Uhr geöffnet. Zu erreichen ist es telefonisch unter 08031 / 365-1364 oder per E-Mail unter wahlamt@rosenheim.de.
Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist, laut Rosenheimer Stadtverwaltung, folgender: Stellt man Ersatz-Briefwahlunterlagen aus, muss der ursprünglich für die Briefwahl notwendige Wahlschein ungültig erklärt werden. Am Wahlsonntag müssen pünktlich um 8 Uhr zu Beginn der Wahl alle Wahllokale über die ungültigen Wahlscheine informiert sein, damit ausgeschlossen ist, dass eine Person ihre Stimme zweimal abgibt.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Wahlausschüsse in öffentlicher Sitzung

Walbekanntmachung der Stadt Rosenheim zur Europawahl und zum Bürgerentscheid „Biotonne“

Rosenheim – Die Stadt Rosenheim gibt bekannt, dass bei der am  9. Juni stattfindenden Europawahl für alle Wahlberechtigten der Stadt Rosenheim und dem zeitgleich stattfindenden Bürgerentscheid „Biotonne“ für alle Abstimmungsberechtigten die Möglichkeit besteht, am Wahltag zwischen 8 Uhr und 18 Uhr zu wählen.

Wahlberechtigte Personen können nur in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Insgesamt gibt es 30 allgemeine Wahlbezirke und 15 Briefwahlvorstände. Der Wahlbenachrichtigung bzw. der Abstimmungsbenachrichtigung ist zu entnehmen, in welchem Wahlraum jeder Wahlberechtigte zu wählen hat. Um wählen zu können, muss die Wahlbenachrichtigung bzw. Abstimmungsbenachrichtigung und der Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden. Das Briefwahlergebnis wird im Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium ermittelt.
Der jeweilige Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich, soweit dies das Wahlgeschäft nicht beeinträchtigt.

Sowohl für die Europawahl als auch für den Bürgerentscheid kann ein Wahlschein bzw. ein Abstimmungsschein beantragt werden. Wahlberechtigte mit einem Wahlschein/ Abstimmungsschein können entweder in einem beliebigen Wahllokal in Rosenheim oder per Briefwahl wählen bzw. über den Bürgerentscheid abstimmen. Wer durch Briefwahl abstimmen will, muss dies im Wahlamt der Stadt Rosenheim beantragen (spätestens bis zum Freitag, 07. Juni, 18 Uhr für die Europawahl; spätestens zum Freitag, 07. Juni, 15 Uhr für den Bürgerentscheid). Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag im Wahlamt der Stadt Rosenheim um 18 Uhr abgegeben sein.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar.
Die Stadt Rosenheim ist in 30 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Zudem ermitteln 15 Briefwahlvorstände das Briefwahlergebnis.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Biotonne: Bürgerbegehren darf mit Europawahl zusammengelegt werden

Biotonne: Bürgerbegehren darf mit Europawahl zusammengelegt werden

Rosenheim – Über die Einführung einer Biotonne in Rosenheim wurde 2023 viel diskutiert. Ende September fiel die Entscheidung: Ein Bürgerbegehren soll entscheiden, ob Hol- oder Bringsystem. Nun steht auch der Termin dafür fest: Sonntag, 9. Juli – und damit bei der Europawahl. Das verkündete OB Andreas März bei der gestrigen Stadtratssitzung (13.3.2024).

Zur Vorgeschichte:
Wie bereits vielfach auch bei uns auf Innpuls.me berichtet, sind Bioabfälle seit dem 1. Januar 2015 laut Paragraph 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetz getrennt zu sammeln und diese Getrenntsammelpflicht betrifft auch die Bioabfälle aus privaten Haushalten. Nach vielen Jahren und zähem Ringen über viele Jahre wurde dann in Rosenheim im Herbst 2022 von den Stadträten mehrheitlich eine Kompromisslösung gefunden: Restmüllentsorgung nur noch alle 14 Tage, dafür eine wöchentliche Biomüllabholung (wir berichteten).

So richtig wohl fühlten sich damit aber viele Stadträte nicht, darum sprechen sie nun auch oft nur noch von einer „Notlösung“. Überhaupt keine Lösung in dieser Entscheidung sah der Rosenheimer Seniorenbeirat, der ein Bürgerbegehren startete, indem er sich für eine dezentrale Sammlung von Bioabfällen an Wertstoffinseln oder häuslicher Kompostierung aussprach (wir berichteten). Rund 3000 Unterschriften kamen zusammen und damit genug um ein Bürgerbegehren anzuschieben. Aber aufgrund formaler und formeller Fehler kam dann im Ferienausschuss die Absage (wir berichteten)
Für Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März war es aber dennoch wichtig, die Meinung der 3000 Bürger, die mit ihrer Unterschrift ihren Unwillen gegen die Entscheidung das Stadtrats kundgetan haben, zu respektieren und sprach sich für ein Ratsbegehren aus. Damit können Gemeindevertreter Entscheidungen, für die sie selbst zuständig sind, an die Bürger der Gemeinde abgeben. In Deutschland fanden laut wikipedia von 1956 bis 2017 insgesamt 1242 Ratsbegehren statt.

Wahlzettel werden in grüner Farbe gedruckt werden

Im September 2023 fiel die Entscheidung für ein weiteres Ratsbegehren (wir berichteten).30 Stadträte sprachen sich dafür aus. Es gab 12 Gegenstimmen. (siehe auch Kommentar) Als Termin wurde Sonntag, 9. Juli, festgelegt.
Noch nicht ganz klar war aber, ob dieser Termin auch tatsächlich rechtlich möglich ist. Denn an diesem Tag findet auch die Europawahl statt. „Jetzt steht fest, dass die Abstimmung über die Biotonne gleichzeitig mit der Europawahl stattfinden darf“, informierte Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März die Stadträte in der gestrigen Stadtratssitzung (14.3.2024).
Was man nun auch schon weiß: Die Wahlzettel werden in grüner Farbe gedruckt und müssen getrennt von der Europawahlzetteln versendet werden. Begründung: Weil bei der Europawahl diesmal bereits mit 16 Jahren gewählt werden darf, aber eine Stimmabgabe bei dem Ratsbegehren erst ab 18 Jahre möglich ist.  Die getrennte Wahl führt zu mehr Papiermüll – auch darauf wies Rosenheims Stadtoberhaupt schon mal hin.
(Quelle: Artikel: Josefa Staudhammer / Beitragsbild: Symbolfoto re)

Kommentar: Ratsbegehren Biotonne: Der richtige Weg

Kommentar: Ratsbegehren Biotonne: Der richtige Weg

RosenheimZum Artikel: Biotonne: Ratsbegehren kommt.

Der Anteil an Biomüll liegt in Deutschland laut Umweltbundesamt bei rund 40 Prozent. Landen Obst- und Eierschalen, Brot und Kaffeesatz im Restmüll, ist das Verschwendung. Denn aus Kompostprodukten lässt sich viel machen – nicht nur Erde, sondern auch beispielsweise Biogas. Das ist logisch und verständlich und darüber hinaus auch seit 2015 Gesetz.

Wie oder besser wo die Bioabfälle gesammelt werden, darüber gibt es bei uns in der Stadt Rosenheim aber verschiedene Meinungen.
Manche schreiben uns auf Social Media, sie verstehen diese Debatte überhaupt nicht, immerhin sei die Biotonne in vielen anderen Städten längst Normalität.
Ja, das stimmt. Aber keine Stadt ist wie die andere und in Fall von Rosenheim ist es so, dass viele Bürger, vor allem in den Randgebieten, nach wie vor einen Komposthaufen besitzen und damit ihren Biomüll selbst sinnvoll nutzen und andere, insbesondere in Mehrfamilienhäuser in der Stadtmitte, nicht auch noch den eh schon begrenzten Platz vor ihrem Haus mit einer zusätzlichen Tonne weiter einschränken wollen.
Der Seniorenbeirat sprach sich darum für eine dezentrale Sammlung von Bioabfällen an Wertstoffinseln oder häuslicher Kompostierung aus, startete ein Bürgerbegehren und sammelte rund 3000 Unterschriften.
Gut, aufgrund von formalen und formellen Fehlern kam dann vor einigen Wochen das Aus für dieses Bürgerbegehren. Aber 3000 Unterschriften sprechen für mich eine deutliche Sprache.
Diese Stimmen dürfen nicht einfach ungehört bleiben, denn sonst braucht man sich nicht wundern, dass die Politikverdrossenheit weiter zunimmt.
Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März hat das erkannt und sprach sich für ein Ratsbegehren aus und mit ihm dann auch die Mehrheit der Stadträte.
Nur nicht die Fraktion der Grünen. Sie wollten unbedingt an dem ursprünglichen Beschluss festhalten. Der Stadtrat müsse auch zu unpopulären Entscheidungen stehen können, hieß es aus ihren Reihen. Das kann ich nachvollziehen. Für Sätze wie „Da müssen wir die Bürger an der Hand nehmen“ habe ich dagegen keinerlei Verständnis.
Erstens: Auch Stadträte sind letztendlich Bürger und stehen nicht darüber. Zweitens: Der Bürger ist kein unmündiges Kind. Auch er kann sich auch immer noch gut alleine eine Meinung bilden.
Von mir gibt es darum ein klares „Ja“ zum Ratsbegehren.
(Quelle: Kommentar Karin Wunsam / Beitragsbild: Karin Wunsam)